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Zuständigkeitsregeln bei Schwerbehindertenvertretungen beachten!

11/10/2018

Nach § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX (früher: § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX) ist die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers unwirksam, wenn der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung vor Ausspruch der Kündigung nicht ordnungsgemäß anhört. Arbeitgeber müssen darüber hinaus die besonderen Zuständigkeitsregelungen zur Schwerbehindertenvertretung beachten. Zuständigkeit der örtlichen Schwerbehindertenvertretung Ist in einem Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung eingerichtet, so ist diese vor Ausspruch der Kündigung eines in diesen Betrieb eingegliederten (mehr…)

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Autoren

Dr. Markus Meißner