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Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Teilweise Verlängerung über den 30.09.2020 hinaus

Vergangene Veranstaltung
17. September 2020, 11:00 - 12:00 UTC +02:00

Der Gesetzgeber reagiert erneut schnell und deutlich vor Ablauf der bereits beschlossenen Maßnahmen auf die weiter anhaltenden Schwierigkeiten für Unternehmen. Man setzt dabei auf bewährte Kriseninstrumente.

Bereits im März 2020 wurde mit dem COVInsAG ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der CO-VID-19-Pandemie auf den Weg gebracht. Jetzt ist geplant, die dort getroffenen Maßnahmen infolge der weiter anhaltenden und zuletzt sogar steigenden Fallzahlen jedenfalls teilweise zu verlängern.

Für die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist derzeit vorgesehen, diese nach dem 30.09.2020 nur noch für die Fälle des Vorliegens einer insolvenzrechtlichen Überschuldung und auch nur bis zum 31.12.2020 zu verlängern. Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig, greift ab dem 01.10.2020 wieder die Insolvenzantragspflicht.

Was zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht im Detail gilt, werden wir Ihnen in unserem Online-Seminar erläutern.

Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei und von jedem kompatiblen Computer oder Mobilgerät möglich. Über diesen Link können Sie Ihr Gerät auf die Systemanforderungen überprüfen.


Aktuelle Informationen zu COVID-19 finden Sie in unserem Corona Center. Wenn Sie Fragen zum Umgang mit der aktuellen Lage und den Auswirkungen für Ihr Unternehmen haben, sprechen Sie Ihren Ansprechpartner bei CMS oder unser CMS Response Team jederzeit gerne an.


Webinar
  • 17 September

Sprecher

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Dr. Alexandra Schluck-Amend
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Dr. Rolf Leithaus
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