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Neues aus dem Insolvenz- und Sanierungsrecht

Vergangene Veranstaltung
03. März 2021, 09:00 - 10:00 UTC +02:00

Seit nun einem Jahr zwingt die COVID-19-Pandemie Unternehmen zum Krisenmanagement. Der Gesetzgeber reagierte hierauf unter anderem mit einer wiederholten vorübergehenden (teilweisen) Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Erneut wurde nun zunächst nur im Januar 2021 und wird nun voraussichtlich bis April 2021 die Insolvenzantragspflicht teilweise wegen den Verzögerungen bei der Auszahlung der November- und Dezemberhilfen ausgesetzt.

In unserem Webinar stellen wir Ihnen die bemerkenswerten Änderungen im Insolvenz- und Sanierungsrecht zum 1. Januar 2021 vor. Zu nennen ist an dieser Stelle vor allem das neue Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG). Das StaRUG ermöglicht drohend zahlungsunfähigen Unternehmen die Sanierung ohne Einleitung eines oftmals gefürchteten Insolvenzverfahrens -  auch unter Einbeziehung von Gläubigern gegen deren Willen.

Gerade für Sie als Unternehmen, Geschäftsleiter oder Gläubiger ist es sicherlich hilfreich zu erfahren, welche neuen gesetzlichen Möglichkeiten sich nunmehr durch die Einführung des StaRUG ergeben.

Thematisieren werden wir auch die Änderungen im Insolvenzrecht, wie die teilweise Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, die neue Frist zur Insolvenzantragstellung für überschuldete Unternehmen und die neuen Voraussetzungen für die Beantragung der Eigenverwaltung.

Dabei stellen sich u.a. die folgenden Fragen:

  • Wie und ab wann kann der neue präventive Verfahrensrahmen in Anspruch genommen werden?
  • Wie läuft eine Sanierung mithilfe des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens ab?
  • Wo liegen die Vor- und Nachteile gegenüber der Einleitung eines Insolvenzverfahrens?
  • Welche Fristen und Zeiträume sind hinsichtlich der Insolvenzreife und der Insolvenzantragspflicht zu beachten?
  • Unter welchen Voraussetzung ist die Insolvenzantragsfrist ausgesetzt?
  • Was ist bei der Vorbereitung eines Eigenverwaltungsverfahrens zu beachten?

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Webinar
  • 03 März

Sprecher

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Dr. Alexandra Schluck-Amend
Partnerin
Stuttgart
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Dr. Veronika Hefner, LL.B.