Vergangene Veranstaltung
10 November 2020, 10:00 -
11:30
Der Einsatz von Fremdpersonal war auch schon vor der Coronapandemie rechtlich komplex und konnte als „gefahrgeneigt“ bezeichnet werden. Bei einer Arbeitnehmerüberlassung stellen sich – weiter befeuert durch die letzte Reform des AÜG im Jahr 2017 – zahlreiche offene und ungeklärte Rechtsfragen, die zu nicht unerheblichen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Risiken führen können. Auch der Einsatz von Freelancern im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen ist aufgrund der diffusen Abgrenzungskriterien und der am jeweiligen Einzelfall orientierten Rechtsprechung mit Blick auf eine „Scheinselbständigkeit“ mangels hinreichender Vorhersehbarkeit der Entscheidung als herausfordernd zu bezeichnen.
Die Coronakrise macht den Umgang von Fremdpersonal nicht leichter – das Gegenteil ist der Fall. Es stellen sich neue Herausforderungen, die bei einem compliancegerechten Einsatz von Zeitarbeitnehmern und/oder Freelancern von den beteiligten Parteien zu berücksichtigen sind. Dazu zählen insbesondere:
- Bestimmung der Überlassungshöchstdauer von Zeitarbeitnehmern bei Kurzarbeit
- Personalpartnerschaften über eine „gelegentliche Arbeitnehmerüberlassung“
- Erschwerte Abgrenzung einer selbstständigen Tätigkeit der Freelancer in Zeiten von Mobile Office & Co.
- Rechtlich zulässiger Rahmen für agile Arbeitsmethoden, wie z.B. Scrum
Diese Fragen und Herausforderungen möchten wir in einem kurzen Online-Seminar gemeinsam mit Ihnen beleuchten und erörtern.
Die Inhalte des Seminars sind zur Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO geeignet.
Für Nicht-BVAU-Mitglieder ist diese Veranstaltung ist kostenpflichtig.
Für die Anmeldung sowie einen Überblick zum vollständigen Programm und den Preisen besuchen Sie bitte die Website des Veranstalters.
In Kooperation mit:
Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen e.V.
Aktuelle Informationen zu COVID-19 finden Sie in unserem Corona Center. Wenn Sie Fragen zum Umgang mit der aktuellen Lage und den Auswirkungen für Ihr Unternehmen haben, sprechen Sie Ihren Ansprechpartner bei CMS oder unser CMS Response Team jederzeit gerne an.
Social-Media-Cookies sammeln Informationen darüber, wie Sie Inhalte von unserer Website über die sozialen Medien teilen, oder liefern Analysedaten zu Ihrem Nutzungsverhalten, wenn Sie zwischen Social-Media-Plattformen oder unseren Social-Media-Kampagnen und unseren eigenen Websites navigieren. Wir setzen diese Cookies ein, um die Mischung der Kommunikationswege zu optimieren, über die wir Ihnen unsere Inhalte zukommen lassen. Genauere Informationen zu den eingesetzten Tools finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.