Die Grenzbeschlagnahme ist ein wirksames und kostengünstiges Instrument zur Bekämpfung von Plagiaten und illegalen Parallelimporten.
Das Verfahren funktioniert sehr einfach
Wir stellen für Sie als Rechteinhaber beim Zoll einen Antrag. Der Zoll hält daraufhin Waren an, die gegen Ihre gewerblichen Schutzrechte verstoßen. Dies können sein:
Häufig können die betroffenen Produkte im Ergebnis endgültig aus dem Verkehr gezogen und vernichtet werden.
Wir unterstützen Sie bis zum Erfolg
Die Rechtsexperten von CMS Deutschland stehen Ihnen im gesamten Beschlagnahme-Verfahren zur Seite. Wir reichen für Sie bei der Zollbehörde (Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz) elektronisch Grenzbeschlagnahmeanträge ein. In den Anträgen sind Fälschungsmerkmale aufgelistet, die wir vorher mit Ihnen abstimmen.
Bei einem konkreten Zugriff der Zollbehörde werden wir in Ihrem Namen benachrichtigt. Wir klären mit Ihnen, ob eine Rechtsverletzung vorliegt. Dann fordern wir den Adressaten auf, seine Zustimmung zur Vernichtung der Waren zu erteilen. Wir organisieren zudem die Vernichtung, die zollamtlich überwacht wird.
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