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Anwälte für Public Private Partnership

Wenn die öffentliche Hand und private Unternehmen gemeinsam Infrastrukturvorhaben realisieren, sind zahlreiche juristische Fallstricke zu beachten. Unsere Anwälte für Public Private Partnership kennen sie alle und bieten den Akteuren eine umfassende und fundierte Rechtsberatung. 

Auf die Erfahrung unserer PPP-Anwälte vertrauen öffentliche Träger genauso wie privatwirtschaftliche Investoren und Sponsoren sowie Banken und Finanzinstitute. In unseren Beratungsteams für Public Private Partnership sind Anwälte aus verschiedenen Rechtsgebieten wie dem öffentlichen Recht, dem Vergaberecht, dem Baurecht und dem Gesellschaftsrecht vertreten. Gemeinsam entwickeln sie für jedes PPP-Projekt eine maßgeschneiderte, rechtssichere Lösung – auch in anderen Jurisdiktionen. 

Zu den Tätigkeitsschwerpunkten unserer Anwälte für Public Private Partnership gehören Projektkonzeptionen, Ausschreibungen und Vergabeverfahren sowie Projekt- und Finanzierungsverträge. Dabei profitieren Mandanten von langjähriger Branchenerfahrung – insbesondere in den Bereichen Infrastruktur, Hochbau und Telekommunikation.

Im Folgenden finden Sie eine Liste mit den Kontaktdaten unserer Anwälte für Public Private Partnership. Sprechen Sie uns jederzeit gerne an, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen.

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