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Spezialisten im Umweltrecht

Bei der Vorbereitung und Durchführung komplexer Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren sowie im laufenden Betrieb von Industrieanlagen, Energieleitungen, Bergwerken etc. stellen sich für Unternehmen vielfältige umweltrechtliche Themen.

Die CMS-Spezialisten für Umweltrecht unterstützen Unternehmen dabei, umweltrechtliche Anforderungen zu erkennen und umzusetzen sowie Fehler zu vermeiden. Sie verfügen über vertiefte Expertise, das nötige wirtschaftliche Verständnis und über jahrelange praktische Erfahrung im Umgang mit Unternehmen, Behörden und Gerichten. Auch sind sie es gewohnt, mit Experten anderer Fachrichtungen, mit Umweltexperten, Ingenieuren und Planungsbüros, Projektentwicklern und Behörden zusammenzuarbeiten.

Unsere Beratung im Umweltrecht erstreckt sich unter anderem auf:

  • Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren
  • umweltrechtliche Beratung und Compliance, produktbezogenes Umweltrecht
  • Altlasten
  • Projektentwicklungen
  • Transaktionen und Umstrukturierungen (inkl. umweltrechtlicher Due Diligence)
  • Konfliktlösung
  • Politiknahe Beratung

Gegenstand sind insbesondere folgende umweltrechtliche Themenfelder:

  • Immissionsschutzrecht
  • Natur- und Artenschutzrecht
  • Wasserrecht
  • Abfallrecht
  • Bodenschutzrecht
  • UVP und SUP
  • Raumordnungs- und Planungsrecht
  • Chemikalienrecht
  • besondere umweltrechtliche Verfahren und Verfahrensrecht
  • Umweltinformationen

Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren

Schwerpunkt unserer umweltrechtlichen Beratung sind die Begleitung und das Management von komplexen Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren sowie Raumordnungs- und Planungsverfahren einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfungen. Insbesondere die strengen Vorgaben des Natur- und Artenschutzrechts, des Wasserrechts sowie des Immissionsschutzrechts stellen erhebliche Anforderungen an umweltrelevante Projekte.

Durch eine sorgfältige Vorbereitung des Verfahrens einschließlich der Plan- und Antragsunterlagen sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung lassen sich Verfahrensfehler und Konflikte häufig vermeiden und die in den vergangenen Jahren erheblich gesteigerten Anfechtungsrisiken durch Umweltverbandsklagen reduzieren. Dies beschleunigt die Verfahren und erhöht die Investitionssicherheit. Soweit erforderlich verteidigen wir das Vorhaben aber auch gegen Drittanfechtungs- und Umweltverbandsklagen.

Umweltrecht und Compliance, produktbezogenes Umweltrecht

Seit vielen Jahren verschärft der europäische Gesetzgeber die Vorschriften zum Umweltschutz kontinuierlich. Umweltrechtliche Compliance spielt daher für die Unternehmensführung eine wachsende Rolle. Hierzu gehören z. B. die Vermeidung von Rechtsverstößen, Grenzwertüberschreitungen, Schadstoffaustritten und Störfällen, die Einhaltung der speziellen Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten für viele Stoffe sowie die Anpassung der besonderen umweltrechtlichen Anforderungen an die Abläufe und Organisation des Unternehmens.

Unsere Experten prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Anordnungen der Behörden zum Umweltrecht zu erwarten und wie diese zu vermeiden sind. Wir prüfen vorausschauend, wann Genehmigungen oder andere behördliche Zulassungen von einem auf ein anderes Unternehmen übertragen werden können, wann sie neu beantragt werden müssen oder welche vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten es mit Behörden oder Dritten gibt.

Altlasten

Unsere Beratung umfasst auch das Boden- und Gewässerschutzrecht einschließlich Altlasten. Da der Gesetzgeber sowie die deutsche und europäische Rechtsprechung die Beteiligungs- und Klagerechte von Nachbarn, Gemeinden und Umweltverbänden in den vergangenen Jahren deutlich ausgeweitet haben, werden Verstöße gegen Boden- und Gewässerschutzvorgaben immer häufiger entdeckt und streng geahndet.

Wir verteidigen Unternehmen gegen behördliche Anordnungen und unterstützen sie bei Sanierungsverträgen und in Verhandlungen mit Behörden, Umweltverbänden und sonstigen Dritten.

Projektentwicklungen und Transaktionen

Bei Projektentwicklungen müssen Nutzungskonflikte gelöst, unterschiedliche Belange in Einklang gebracht und Altlastenrisiken vermieden und gelöst werden. Wir beraten unsere Mandanten bei der Strukturierung und Durchführung von Projekten mit potenziellen Auswirkungen auf die Umwelt, weisen sie frühzeitig auf Risiken und Lösungsmöglichkeiten hin und unterstützen bei der Kommunikation mit den Behörden und Dritten. Unsere Beratung geht dabei Hand in Hand mit unseren Spezialisten im Immobilienrecht, im Vergaberecht sowie im öffentlichen Bau- und Planungsrecht.

Bei Transaktionen und Umstrukturierungen übernehmen wir die umweltrechtliche Due Diligence (insbesondere zu Genehmigungen und Altlasten), prüfen die Übertragbarkeit von Genehmigungen und gestalten – ggf. gemeinsam mit unseren M&A-Spezialisten – die Verträge.

Konflikte

Soweit erforderlich vertreten wir Sie im Konfliktfall auch vor Gerichten und Schiedsgerichten sowie bei Mediationsverfahren, um bereits Erreichtes zu sichern.

Public Affairs und Öffentlichkeitsbeteiligung

Unternehmen sehen sich zunehmend einer kritischen Öffentlichkeit gegenüber. Fehlende Akzeptanz in kommunalen Gremien, in der Politik und in der betroffenen Bevölkerung stellt häufig ein großes Hindernis für eine erfolgreiche wirtschaftliche Tätigkeit und insbesondere für Großprojekte dar. In politisch sensiblen Fällen begleiten wir die Öffentlichkeitsarbeit der Projektträger oder der öffentlichen Hand. Dabei helfen uns unsere guten und vertrauensvollen Kontakte zu Ministerien und Behörden. Wir nehmen in Rechtsgutachten zu Gesetzesvorhaben Stellung und unterstützen unsere Mandanten in Gesetzgebungs- und Normsetzungsverfahren.

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    24 Jun 2025

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