Umweltrecht

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Spezialisten im Umweltrecht

Bei der Vorbereitung und Durchführung komplexer Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren sowie im laufenden Betrieb von Industrieanlagen, Energieleitungen, Bergwerken etc. stellen sich für Unternehmen vielfältige umweltrechtliche Themen.

Die CMS-Spezialisten für Umweltrecht unterstützen Unternehmen dabei, umweltrechtliche Anforderungen zu erkennen und umzusetzen sowie Fehler zu vermeiden. Sie verfügen über vertiefte Expertise, das nötige wirtschaftliche Verständnis und über jahrelange praktische Erfahrung im Umgang mit Unternehmen, Behörden und Gerichten. Auch sind sie es gewohnt, mit Experten anderer Fachrichtungen, mit Umweltexperten, Ingenieuren und Planungsbüros, Projektentwicklern und Behörden zusammenzuarbeiten.

Unsere Beratung im Umweltrecht erstreckt sich unter anderem auf:

  • Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren
  • umweltrechtliche Beratung und Compliance, produktbezogenes Umweltrecht
  • Altlasten
  • Projektentwicklungen
  • Transaktionen und Umstrukturierungen (inkl. umweltrechtlicher Due Diligence)
  • Konfliktlösung
  • Politiknahe Beratung

Gegenstand sind insbesondere folgende umweltrechtliche Themenfelder:

  • Immissionsschutzrecht
  • Natur- und Artenschutzrecht
  • Wasserrecht
  • Abfallrecht
  • Bodenschutzrecht
  • UVP und SUP
  • Raumordnungs- und Planungsrecht
  • Chemikalienrecht
  • besondere umweltrechtliche Verfahren und Verfahrensrecht
  • Umweltinformationen

Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren

Schwerpunkt unserer umweltrechtlichen Beratung sind die Begleitung und das Management von komplexen Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren sowie Raumordnungs- und Planungsverfahren einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfungen. Insbesondere die strengen Vorgaben des Natur- und Artenschutzrechts, des Wasserrechts sowie des Immissionsschutzrechts stellen erhebliche Anforderungen an umweltrelevante Projekte.

Durch eine sorgfältige Vorbereitung des Verfahrens einschließlich der Plan- und Antragsunterlagen sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung lassen sich Verfahrensfehler und Konflikte häufig vermeiden und die in den vergangenen Jahren erheblich gesteigerten Anfechtungsrisiken durch Umweltverbandsklagen reduzieren. Dies beschleunigt die Verfahren und erhöht die Investitionssicherheit. Soweit erforderlich verteidigen wir das Vorhaben aber auch gegen Drittanfechtungs- und Umweltverbandsklagen.

Umweltrecht und Compliance, produktbezogenes Umweltrecht

Seit vielen Jahren verschärft der europäische Gesetzgeber die Vorschriften zum Umweltschutz kontinuierlich. Umweltrechtliche Compliance spielt daher für die Unternehmensführung eine wachsende Rolle. Hierzu gehören z. B. die Vermeidung von Rechtsverstößen, Grenzwertüberschreitungen, Schadstoffaustritten und Störfällen, die Einhaltung der speziellen Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten für viele Stoffe sowie die Anpassung der besonderen umweltrechtlichen Anforderungen an die Abläufe und Organisation des Unternehmens.

Unsere Experten prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Anordnungen der Behörden zum Umweltrecht zu erwarten und wie diese zu vermeiden sind. Wir prüfen vorausschauend, wann Genehmigungen oder andere behördliche Zulassungen von einem auf ein anderes Unternehmen übertragen werden können, wann sie neu beantragt werden müssen oder welche vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten es mit Behörden oder Dritten gibt.

Altlasten

Unsere Beratung umfasst auch das Boden- und Gewässerschutzrecht einschließlich Altlasten. Da der Gesetzgeber sowie die deutsche und europäische Rechtsprechung die Beteiligungs- und Klagerechte von Nachbarn, Gemeinden und Umweltverbänden in den vergangenen Jahren deutlich ausgeweitet haben, werden Verstöße gegen Boden- und Gewässerschutzvorgaben immer häufiger entdeckt und streng geahndet.

Wir verteidigen Unternehmen gegen behördliche Anordnungen und unterstützen sie bei Sanierungsverträgen und in Verhandlungen mit Behörden, Umweltverbänden und sonstigen Dritten.

Projektentwicklungen und Transaktionen

Bei Projektentwicklungen müssen Nutzungskonflikte gelöst, unterschiedliche Belange in Einklang gebracht und Altlastenrisiken vermieden und gelöst werden. Wir beraten unsere Mandanten bei der Strukturierung und Durchführung von Projekten mit potenziellen Auswirkungen auf die Umwelt, weisen sie frühzeitig auf Risiken und Lösungsmöglichkeiten hin und unterstützen bei der Kommunikation mit den Behörden und Dritten. Unsere Beratung geht dabei Hand in Hand mit unseren Spezialisten im Immobilienrecht, im Vergaberecht sowie im öffentlichen Bau- und Planungsrecht.

Bei Transaktionen und Umstrukturierungen übernehmen wir die umweltrechtliche Due Diligence (insbesondere zu Genehmigungen und Altlasten), prüfen die Übertragbarkeit von Genehmigungen und gestalten – ggf. gemeinsam mit unseren M&A-Spezialisten – die Verträge.

Konflikte

Soweit erforderlich vertreten wir Sie im Konfliktfall auch vor Gerichten und Schiedsgerichten sowie bei Mediationsverfahren, um bereits Erreichtes zu sichern.

Public Affairs und Öffentlichkeitsbeteiligung

Unternehmen sehen sich zunehmend einer kritischen Öffentlichkeit gegenüber. Fehlende Akzeptanz in kommunalen Gremien, in der Politik und in der betroffenen Bevölkerung stellt häufig ein großes Hindernis für eine erfolgreiche wirtschaftliche Tätigkeit und insbesondere für Großprojekte dar. In politisch sensiblen Fällen begleiten wir die Öffentlichkeitsarbeit der Projektträger oder der öffentlichen Hand. Dabei helfen uns unsere guten und vertrauensvollen Kontakte zu Ministerien und Behörden. Wir nehmen in Rechtsgutachten zu Gesetzesvorhaben Stellung und unterstützen unsere Mandanten in Gesetzgebungs- und Normsetzungsverfahren.


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06/12/2023
PFAS – Kommt jetzt das Verbot der Ewig­keits­che­mi­ka­li­en?
Per- und polyfluorierte Al­kyl­ver­bin­dun­gen (PFAS), sog. Ewig­keits­che­mi­ka­li­en, kommen in vielen Produkten zum Einsatz, sei es in Ver­brau­cher­pro­duk­ten wie Shampoo, Na­gel­lack­ent­fer­ner, Make-up, Rei­ni­gungs­mit­teln oder Farben, oder auch in der Industrie zur Ober­flä­chen­be­hand­lung von Metallen und Kunststoffen, in Le­bens­mit­tel­ver­pa­ckun­gen, Pizzakartons, Regenjacken oder Kochutensilien. Als essenzieller Bestandteil werden sie auch in Löschschäumen, in spezieller technischer Schutzkleidung und bei bestimmten Medizinprodukten eingesetzt. Auch für die Energie- und Mobilitätswende spielen PFAS eine entscheidende Rolle: Die Chemikalien sind Bestandteil von Dichtungen, Isolierungen, Kabeln, Elek­tro­au­to­bat­te­rien, Was­ser­stoff­tech­no­lo­gien oder Halbleitern. Einige Mitgliedstaaten streben Verbot an In den letzten drei Jahren haben die zuständigen Behörden in Deutschland, Dänemark, den Niederlanden, Norwegen und Schweden Untersuchungen zu den Risiken im Zusammenhang mit der Herstellung, der Verwendung und dem Inverkehrbringen von PFAS durchgeführt und mögliche Alternativen untersucht. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass Risiken bestehen, die rechtlichen Beschränkungen erfordern. Die European Chemicals Agency (ECHA) hat daher in diesem Jahr von allen interessierten Kreisen wis­sen­schaft­li­che und technische Informationen über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung dieser Stoffe eingeholt, um auf dieser Grundlage eine Bewertung der geforderten Beschränkung vorzunehmen. Beschränkung ist nicht gleich Verbot  Die rechtliche Beschränkung von chemischen Substanzen erfolgt auf europäischer Ebene unter der REACH-Verordnung (EU) 1907/2006, dem zentralen, harmonisierten Regelwerk für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen. Bis zur Beschränkung einer Chemikalie durchläuft diese ein vierstufiges Verfahren. Am Ende dieses Prozesses steht jedoch nicht zwingend ein umfassendes Verbot. Die möglichen Beschränkungen reichen von verbindlichen Si­cher­heits­hin­wei­sen, über die Beschränkung von Art und Menge der Verwendung bis zu einem umfassenden Verbot. PFAS im dritten und vierten Ver­fah­rens­schritt angelangt Im ersten Ver­fah­rens­schritt wird jeder Stoff auf Grundlage von umfassenden Informationen bei der ECHA registriert. Dabei gilt der Grundsatz: Ohne Registrierung kein Markt. In dieser Phase müssen Unternehmen in einem Re­gis­trie­rungs­dos­sier Informationen zur Verwendung und zu den Eigenschaften der zu registrierenden Stoffe sammeln, wenn sie diese in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr herstellen oder importieren, und eine Gefahren- und Ri­si­ko­be­ur­tei­lung vornehmen. In einem zweiten Schritt nimmt die ECHA auf Grundlage der gesammelten Daten eine erste Bewertung vor.  An­schlie­ßend werden die Stoffe in einem dritten Schritt daraufhin untersucht, ob sie krebserregend, erb­gut­ver­än­dernd oder auch fort­pflan­zungs­ge­fähr­dend sind. Wird ein Stoff in diesem Sinne als besonders be­sorg­nis­er­re­gend eingestuft, kann er in die Liste der sog. substances of very high concern der REACH-Verordnung überführt werden. Einige PFAS sind bereits in diese Liste aufgenommen worden, mit der Folge, dass Unternehmen, die Erzeugnisse mit diesen Stoffen in Verkehr bringen, bestimmten Meldepflichten un­ter­lie­gen.  Im letzten Schritt wird über die endgültige Beschränkung der Stoffe entschieden. Dazu wird von den nationalen Fachbehörden oder der ECHA ein Be­schrän­kungs­dos­sier erarbeitet. Dieses enthält für alle zu beschränkenden Stoffe die erforderlichen wis­sen­schaft­li­chen Nachweise über problematische Eigenschaften oder so­zio­öko­no­mi­sche Folgen einer Beschränkung sowie Informationen über Alternativen. Im Rahmen der Prüfung werden zusätzlich zwei öffentliche Konsultationen durchgeführt, bei denen sich betroffene Akteure und die Öffentlichkeit einbringen können. Anschließend erarbeitet die Europäische Kommission einen Be­schrän­kungs­vor­schlag. Dieses Verfahren dauert zwischen sechs und neun Monate. Bei erfolgreicher Annahme des Be­schrän­kungs­vor­schla­ges durch die ECHA wird dieser – vollständig oder mit Über­gangs­fris­ten – im Europäischen Gesetzblatt verkündet und ist dann Teil der REACH-Ver­ord­nung. Art der Beschränkung offen  In Bezug auf die Beschränkungen für PFAS werden die Ausschüsse der ECHA die Ergebnisse der Kon­sul­ta­ti­ons­pha­se im kommenden Jahr bewerten.  Auch wenn der genaue Ausgang des Verfahrens noch unklar ist, sollten betroffene Unternehmen die Entwicklungen im Auge behalten, mögliche Com­pli­ance-An­for­de­run­gen wie die genannten Meldepflichten beachten und sich möglicherweise schon frühzeitig auf die Suche nach Alternativen begeben. Auch die Beteiligung an der öffentlichen Konsultation ist – gerade, wenn Alternativen nicht möglich erscheinen – anzuraten.
06/12/2023
2024 - Themen, die Sie bewegen werden
Das Jahr 2023 hat die Welt in besonderem Maße bewegt. Die Zunahme regionaler Krisen und Kriege sowie eine instabile wirtschaftliche Lage haben uns allen viel abverlangt. In diesen herausfordernden Zeiten gilt es besonders, vorausschauend zu handeln und den Realitäten mit Augenmaß zu begegnen, um sich auch im Jahr 2024 erfolgreich behaupten zu können. Besonders hervorzuheben ist hierbei die zukünftige Ausrichtung unseres Handelns. Künstliche Intelligenz ist mittlerweile allgegenwärtig und stellt uns vor die Frage nach einem adäquaten und un­ter­neh­mer­freund­li­chen Rechtsrahmen. In Zeiten geopolitischer Spannungen wird Cybersicherheit mehr denn je essenzieller Bestandteil jeder Un­ter­neh­mens­stra­te­gie bleiben müssen, Datenschutz und ver­ant­wor­tungs­be­wuss­te Tech­no­lo­gie­nut­zung sind Schlüs­sel­fak­to­ren für geschäftlichen Erfolg. Themen wie die Umsetzung der globalen Min­dest­be­steue­rung in Deutschland und die Beschleunigung von Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren bei In­fra­struk­tur­pro­jek­ten werden Unternehmen auch im kommenden Jahr weiter be­schäf­ti­gen. Die­se Her­aus­for­de­run­gen sind zweifellos anspruchsvoll, bergen jedoch auch erhebliches Potenzial. Mut machen die Prognosen der Wirt­schafts­for­schen­den. So rechnet das DIW für das kommende Jahr wieder mit einem leichten Wirt­schafts­wachs­tum von 1,2 Prozent. Zeit also, verlorene Zuversicht wieder zu­rück­zu­ge­win­nen. Gerade in Zeiten globaler Her­aus­for­de­run­gen ist es von entscheidender Bedeutung, nicht nur wirtschaftliche Verantwortung zu tragen, sondern auch aktiv dazu beizutragen, den ge­sell­schaft­li­chen Zusammenhalt zu stärken und die Demokratie zu verteidigen. Gemeinsam spielen wir eine bedeutende Rolle als Sta­bi­li­täts­fak­to­ren in der Gesellschaft, indem wir soziale Verantwortung übernehmen und uns für eine gerechte und inklusive Entwicklung sowie den Schutz demokratischer Werte einsetzen. Zeit also, die Weichen zu stellen. Mit Mut und un­ter­neh­me­ri­scher Weitsicht. Im Jahr 2024 stehen wir Ihnen selbst­ver­ständ­lich mit unserer breiten Expertise zur Seite, um Sie aktiv bei der Bewältigung dieser umfassenden Her­aus­for­de­run­gen zu unterstützen. Einen Überblick über die wichtigsten Themen des kommenden Jahres haben wir wie gewohnt für Sie zu­sam­men­ge­stellt. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die Chancen und Her­aus­for­de­run­gen anzugehen, und danken Ihnen einmal mehr für die erfolgreiche Zusammenarbeit. Gemeinsam können wir viel erreichen – wirtschaftlich, rechtlich und ge­sell­schaft­lich. 
18/09/2023
Kein Einwegpfand im Grenzhandel – CMS vor dem EuGH erfolgreich
Hamburg/Brüssel – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 14. September 2023 eine Klage des dänischen Handelsverbandes Dansk Erhverv gegen die Europäische Kommission rechtskräftig abgewiesen...
26/09/2022
CMS Umwelt- und Pla­nungs­rechts­tag 2022
In­fra­struk­tur­vor­ha­ben und große Industrieanlagen sind durch aufwendige formalisierte Zu­las­sungs­ver­fah­ren, komplexe ver­fah­rens­recht­li­che und ma­te­ri­ell-recht­li­che Anforderungen, eine Vielzahl von Akteuren...
14/01/2022
Ampel 2021 - Auswirkungen des Ko­ali­ti­ons­ver­tra­ges
Stand: 26.01.2022  Die Ampelkoalition aus SPD, Grüne und FDP haben in Berlin ihren Ko­ali­ti­ons­ver­trag für die Jahre 2021 bis 2025 vorgestellt. Mit den The­men­schwer­punk­ten Klima und Digitalisierung will das Dreierbündnis die soziale Marktwirtschaft in eine so­zi­al-öko­lo­gi­sche Marktwirtschaft verwandeln. In ihrer Pressekonferenz spricht die kommende Regierung von der größten Modernisierung der Wirtschaft seit über hundert Jahren. Wie diese umgesetzt werden soll, welche Chancen sich für Ihr Unternehmen ergeben und auf welche Themenfelder Sie ein besonderes Augenmerk legen sollten, haben wir für Sie zu­sam­men­ge­stellt.
08/12/2021
2022 - Themen, die Sie bewegen werden
2021 war ein Jahr, in dem vieles im Wandel war – das zeigt nicht zuletzt die Wahl einer neuen Bundesregierung. Der Trend zur Veränderung und der darin liegenden Innovation wird auch im Jahr 2022 nicht abreißen. Im Gegenteil: Themen wie Nachhaltigkeit, New Work und eine zunehmende Digitalisierung in allen un­ter­neh­me­ri­schen Bereichen rücken in den ge­sell­schaft­li­chen Fokus und werden die Zukunft maßgeblich be­ein­flus­sen. Mit den Chancen, die diese Themen bieten, werden Unternehmen aber auch mit neuen Her­aus­for­de­run­gen konfrontiert – sei es die Implementierung neuer Vorgaben im Bereich des Klimaschutzes, die Umsetzung des Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­set­zes oder die Umwandlung hin zu einem nachhaltigen Arbeitgeber. All dies erfordert Ver­än­de­rungs­be­reit­schaft und In­no­va­ti­ons­kraft, fördert aber gleichzeitig die eigene wirtschaftliche Stärke und Wett­be­werbs­fä­hig­keit. Wie können Unternehmen den aktuellen Umbruch für ihr eigenes Wachstum nutzen? Welche Her­aus­for­de­run­gen müssen hierbei berücksichtigt werden? Wo liegen rechtliche Vorgaben, die beachtet werden müssen?Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Themen des Jahres 2022. Wir begleiten Sie dabei, den anstehenden Umschwung erfolgreich zu gestalten, und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen!
08/12/2021
Ziel: Beschleunigung beim Ausbau der erneuerbaren Energien
Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien muss – wie auch der entsprechende Netzausbau – drastisch ausgebaut werden, um die Klimaziele zu erreichen. Die Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren dauern aber oft viele Jahre. Die bisherigen Be­schleu­ni­gungs­vor­schlä­ge sind sinnvoll, greifen aber zu kurz. Denn zu Verzögerungen führen vor allem die inhaltlichen Anforderungen, die an die Vorhaben gestellt werden, insbesondere die Vorgaben der europäischen Um­welt­richt­li­ni­en und ihre wenig praktikable Auslegung durch den EuGH. Diese bringen insbesondere umfangreiche Un­ter­su­chungs­pflich­ten mit sich, die für den Umweltschutz oft keinen echten Mehrwert erzielen. Einige nationale Vorschriften wie auch die europäischen Um­welt­richt­li­ni­en müssen daher so geändert werden, dass sie für Vorhabenträger und Ge­neh­mi­gungs­be­hör­den wieder handhabbar werden. Das würde auch größere Rechtssicherheit schaffen und langwierige Ge­richts­ver­fah­ren ver­mei­den. Er­neu­er­ba­re-En­er­gien-Pro­jek­te, insbesondere Wind- und Solarparks, sowie der Netzausbau könnten so beschleunigt werden, ohne das ökologische Schutzniveau nennenswert zu senken.
26/11/2021
Mut zur Pla­nungs­be­schleu­ni­gung? - Ampelparteien legen Ko­ali­ti­ons­ver­trag...
Zu den größten Hindernissen für die Erreichung der Klimaziele gehören die langen Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren für Stromnetze, Wind- und Solarparks und Bahntrassen. Die Ampelparteien SPD, Grüne und FDP...
29/06/2021
Bereitstellung und Betrieb einer Schnell­la­de­infra­struk­tur für Bat­te­rie-Elek­tro­fahr­zeu­ge
Mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Bereitstellung flä­chen­de­cken­der Schnell­la­de­infra­struk­tur für reine Bat­te­rie-Elek­tro­fahr­zeu­ge (Schnell­la­de­ge­setz, BT-Drs. 19/28184) vom 31. März 2021 beabsichtigt...
29/06/2021
Update Vergaberecht spezial
Erneuter Ausfall des Update Vergaberecht Eigentlich sollte in diesen Tagen unser diesjähriges Update Vergaberecht stattfinden. Coronabedingt müssen wir die Veranstaltung aber auch dieses Mal – wie...
09/12/2020
Sustainability zwischen Werbung und Wirklichkeit
Wo früher oftmals allein Preis und Qualität relevant für eine Kaufentscheidung waren, ist für Verbraucher zunehmend die Nachhaltigkeit von Produkten und Unternehmen wichtig. In diesem Wissen werben...
09/12/2020
Der Klimaschutz in der Gesetzgebung 2020/2021
Im Jahr 2020 wurden zahlreiche Gesetzesvorhaben angestoßen, die dem Erreichen der Klimaschutzziele dienen sollen. Im Oktober 2020 beschloss das EU-Parlament, den CO2-Ausstoß bis 2030 um 60 %, damit...