Zuwendungsrecht und För­der­mit­tel­recht

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Beratung in allen Phasen des Lebenszyklus einer Zuwendung

Der Lebenszyklus einer Förderung umfasst mehrere Phasen, die von der Identifizierung möglicher Fördermittel, anzuwendender Finanzierungsarten bis zur abschließenden Verwendungsprüfung reichen.

Die Begleitung durch alle Phasen der Förderung minimiert Risiken und erhöht die Effizienz Ihres Vorhabens. Unsere proaktive Beratung hilft Ihnen, rechtliche Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und zu meistern, damit Sie Ihre Fördermittel optimal nutzen können.

Unter Berücksichtigung der BHO (Bundeshaushaltsordnung) tragen wir Sorge um, z.B.:

  • Zuwendungsbescheide
  • Zuwendungsverfahren
  • Bewilligung von Drittmitteln
  • Beihilfen
  • Bundeszuwendungen
  • Verwaltungsvorschriften

Lebenszyklus einer Zuwendung

Zuwendungsrecht | Ablauf einer Projektförderung

Branchenexpertise: Der Schlüssel zu erfolgreichen Förder- und Drittmittelprojekten

Die Verbindung von juristischem Fachwissen mit Branchenkenntnissen führt zu einer effizienteren Projektumsetzung. Mehr als 15 Anwältinnen und Anwälte stehen Ihnen an sieben Standorten in Deutschland zur Seite. Wir kennen nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen für z.B. Bundeszuwendungen, sondern betreuen Ihr gesamtes Zuwendungsverfahren, zudem wissen wir um die spezifischen Herausforderungen und Chancen Ihrer Branche. So können wir Ihr Förderprojekt z.B. in folgenden Themenfeldern unterstützen:

  • Energie und Klimawandel
  • Verkehr, Infrastruktur und Bau
  • Digitalisierung und Technologie
  • Gesundheit, Pharmaindustrie und E-Health
  • Sicherheit und Verteidigung
  • Versorgung und Entsorgung

Wir beraten Zuwendungsempfänger und Zuwendungsgeber

Unser spezialisiertes Team berät Zuwendungsempfänger bei der Beantragung und Verwendung von Zuwendungen sowie bei der anschließenden Prüfung durch den Zuwendungsgeber. Zuwendungsgeber beraten wir bereits im Vorfeld bei der Ausgestaltung von Förderprogrammen.

Leistungen für Zuwendungsempfänger

  • Beratung bei der Beantragung von Fördermitteln
  • Planung, Durchführung und Kontrolle geförderter Projekte unter Beachtung des Fördermittelrechts
  • Rechtskonforme Gestaltung von Transaktionen zur Vermeidung des Verlustes oder späterer

Rückforderungsansprüche von Fördermitteln

  • Compliance und Berichterstattung zur Einhaltung der Förderrichtlinien
  • Abwehr von Rückforderungen einschließlich der Vertretung in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren

Leistungen für Zuwendungsgeber

  • Gestaltung von Förderprogrammen
  • Rechtsgutachten zur rechtssicheren Ausgestaltung von Förderprogrammen
  • Vertretung in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren

Staatliche Beihilfen auf europäischer Ebene - Beihilferecht

Im Bereich des Beihilferechts unterstützen wir Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Behörden bei der Navigation durch das komplexe EU-Beihilferecht. Wir beraten bei der Beantragung von Bundeszuwendungen und beraten bei der Erstellung von Verwendungsnachweisen.
Unser Ziel ist es, dass unsere Mandantinnen und Mandanten im Einklang mit den europäischen Vorschriften handeln, um rechtliche Risiken zu minimieren und gleichzeitig die Möglichkeiten staatlicher Förderung optimal zu nutzen.

Beihilferecht
Das Beihilferecht zählt zu den dynamischsten Rechtsgebieten des Wirt­schafts­rechts. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sowie zahlreiche andere Regierungen außerhalb der EU haben im Zusammenhang mit der aktuellen wirtschaftlichen und geopolitischen Lage,
Tätigkeitsbereiche

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04/12/2024
Staatliche Förderungen ohne Haushalt?
Das Ende der Ampel-Regierung, das mit der Entlassung des Bundesministers der Finanzen durch den Bundeskanzler am 6. November 2024 besiegelt wurde, hat weitreichende Folgen für die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland. Neben einer Vertrauensfrage, Neuwahlen und einer sich anschließenden Re­gie­rungs­bil­dung führt das Ende der Ampel-Regierung auch dazu, dass es für das Jahr 2025 vorerst kein Haushaltsgesetz gibt und auch so schnell wohl nicht geben wird. Dies kann für Unternehmen in allen Wirt­schafts­be­rei­chen weitreichende Auswirkungen haben. Diese zeigen sich insbesondere bei bestehenden und künftigen staatlichen Förderungen von Unternehmen durch den Bund. Keine „ame­ri­ka­ni­schen Verhältnisse“ Anders als in den Vereinigten Staaten von Amerika führt das Fehlen eines Haus­halts­ge­set­zes in Deutschland nicht dazu, dass es zu einem sogenannten „Shutdown“ kommt und der Bund keine Zahlungen mehr leisten kann. In Art. 111 des Grundgesetzes ist für diesen Fall eine vorläufige Haus­halts­füh­rung geregelt. Der Bund kann hiernach unter anderem bestehende Einrichtungen erhalten, gesetzlich beschlossene Maßnahmen durchführen, rechtlich begründete Verpflichtungen erfüllen und bereits im vorherigen Haushalt vorgesehene Leistungen weiter gewähren. Eine Konkretisierung erfährt die vorläufige Haus­halts­füh­rung regelmäßig durch ein Rundschreiben des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums der Finanzen. Darin vorgesehen ist in der Regel eine Beschränkung der monatlichen Ausgabenhöhe auf 1/12 der Gesamtausgaben des vorangegangenen Haus­halts­ge­set­zes. Die Zah­lungs­fä­hig­keit des Bundes ist demnach nicht grundsätzlich in Frage gestellt, unterliegt aber den Grenzen aus Art. 111 des Grundgesetzes. Auswirkungen auf neue staatliche Förderungen Die vorläufige Haus­halts­füh­rung ermöglicht jedoch nicht, dass der Bund staatliche Förderungen für neue Projekte bewilligt, für die es noch keinen Förderbescheid gibt. Voraussetzung für eine neue staatliche Förderung ist ein Haushaltstitel oder eine Ver­pflich­tungs­er­mäch­ti­gung in einem geltenden Haushaltsgesetz. Hieran wird es für neue Förderprojekte einstweilen fehlen. Sofern Unternehmen auf neue staatliche Förderungen hoffen, ist dies erst nach der Verabschiedung eines Haus­halts­ge­set­zes für das Jahr 2025 durch eine neue Regierung ein realistisches Szenario. Bestehende Förderbescheide Bei bereits zugunsten von Unternehmen erteilten För­der­be­schei­den besteht ein Anspruch auf Förderung, sodass auch auf der Grundlage der vorläufigen Haus­halts­füh­rung weiter Mittel ausgezahlt werden können. Doch auch bei einem bereits erteilten Förderbescheid ist bei einem laufenden mehrjährigen Förderprojekt Vorsicht geboten. Viele Förderbescheide enthalten für die jährliche Gewährung staatlicher Mittel einen sogenannten Haus­halts­vor­be­halt. Für die jährliche Auszahlung von Mitteln ist bei einem solchen Vorbehalt häufig Voraussetzung, dass die entsprechenden Haushaltsmittel tatsächlich verfügbar sind. Auszahlungen könnten im Rahmen der vorläufigen Haus­halts­füh­rung vor diesem Hintergrund dann in Frage stehen, wenn in dem Auszahlungsmonat bereits die in dem Rundschreiben des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums der Finanzen festgelegte Aus­ga­ben­höchst­gren­ze erreicht ist. Eine Förderung könnte dann auch bei bestehendem Förderbescheid jedenfalls vorübergehend eingestellt werden. Fortsetzung von Förderprojekten Betroffene Unternehmen haben in dieser Konstellation genau zu prüfen, ob sie das Förderprojekt auch ohne staatliche Förderung des Bundes fortsetzen wollen. Sofern ein Unternehmen wegen des Wegfalls der staatlichen Förderung das Projekt allerdings einstellen würde, könnte es sogar dazu kommen, dass der Bund seine Förderung insgesamt widerruft und bereits ausgezahlte Fördermittel zurückfordert. Eine Rückforderung von bisher geleisteten Förderungen aus den Vorjahren bei mehrjährigen Projekten wäre grundsätzlich möglich, weil in der Beendigung eines Förderprojekts in der Regel ein för­der­schäd­li­cher Zweckfortfall zu sehen ist. Rück­for­de­rungs­be­trä­ge sind in der Regel zu verzinsen, was die Ent­schei­dungs­la­ge noch komplexer macht. Worauf sollten Sie achten? Bevor Sie für Ihr Unternehmen in den kommenden Monaten staatliche Förderungen in Anspruch nehmen, sollten Sie rechtlich genau prüfen, welche Auflagen mit der Förderung verbunden sind und welche Rück­for­de­rungs­ri­si­ken bestehen. Dies gilt sowohl für künftige Förderungen als auch bei bereits bestehenden Förderprojekten und -bescheiden. Sprechen Sie uns dazu sehr gerne an, wir unterstützen Sie bei sämtlichen rechtlichen Fragestellungen.
26/11/2024
2025 - Themen, die Sie bewegen werden
Das Jahr 2024 war herausfordernd für Unternehmen in Deutschland. Zahlreiche rechtliche Neuerungen mit hohem Um­set­zungs­auf­wand, (geo-)politische Unsicherheiten und die wirtschaftliche Entwicklung forderten alle Branchen. Zudem lassen aktuelle internationale Entwicklungen, wie der Ausgang der Prä­si­dent­schafts­wahl in den USA, für das Jahr 2025 Änderungen in der Zollpolitik und steigende Kosten im Handel erwarten. Das Ende der Ampel-Regierung hat weitreichende Auswirkungen. Viele Ge­setz­ge­bungs­vor­ha­ben werden vor der Neuwahl voraussichtlich nicht mehr abgeschlossen und das Fehlen eines Haus­halts­ge­set­zes für das Jahr 2025 wirkt sich u.a. auf staatliche Förderungen von De­kar­bo­ni­sie­rungs­vor­ha­ben für emis­si­ons­in­ten­si­ve Industrien aus. Gleichzeitig gilt es weiterhin, die Folgen der fortschreitenden Digitalisierung, des Einsatzes von künstlicher Intelligenz und des Umgangs mit Daten zu meistern und zunehmende Trans­pa­renz­pflich­ten umzusetzen. Das Jahr 2025 fordert Weitsicht, Innovationskraft und Optimismus. Wir unterstützen Sie dabei, Chancen früh zu erkennen, potenzielle Risiken realistisch einzuschätzen und Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen zu schaffen. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen Ihre Her­aus­for­de­run­gen zu meistern und danken für Ihr Vertrauen und die erfolgreiche Zusammenarbeit.
12/03/2024
Mil­li­ar­den­schwe­res För­der­instru­ment für klimafreundliche Industrie gelauncht:...
Berlin – Die Bundesregierung will die deutsche Industrie bis 2045 klimaneutral machen. Zu diesem Zweck startete das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirtschaft und Klimaschutz am Dienstag, den 12. März 2024, das welt- und europaweit erste Gebotsverfahren des Förderprogramms Kli­ma­schutz­ver­trä­ge. Mit den Kli­ma­schutz­ver­trä­gen werden nach dem Konzept von CO2-Dif­fe­renz­ver­trä­gen ("Carbon Contracts for Difference") Investitionen in klimafreundliche Pro­duk­ti­ons­an­la­gen gefördert, die sich andernfalls noch nicht rechnen würden. Adressaten des Programms sind vor allem Betreiber emis­si­ons­in­ten­si­ver Anlagen, beispielsweise in der Stahl-, Papier-, Chemie-, Metall- oder Glasindustrie. Die Kli­ma­schutz­ver­trä­ge setzen einen Anreiz, die erforderlichen Technologien und Infrastrukturen in Deutschland bereits jetzt zu entwickeln und zu bauen. Auf diese Weise sollen nicht nur rund 350 Millionen Tonnen CO2 über die Laufzeit des Förderprogramms bis 2045 vermieden werden, sondern auch die dringend notwendige Markt­trans­for­ma­ti­on angestoßen und international neue Standards für eine effiziente und bürokratiearme Förderung gesetzt werden. Die Kli­ma­schutz­ver­trä­ge sind sowohl ein zentrales Instrument für den Klimaschutz als auch zur Stärkung des Industrie- und In­no­va­ti­ons­stand­orts Deutschland gedacht. Für das nun eröffnete erste Gebotsverfahren wurden vier Milliarden Euro für eine Laufzeit von 15 Jahren zur Verfügung gestellt. Unternehmen, die erfolgreich am vorbereitenden Verfahren im Sommer 2023 teilgenommen haben, können sich innerhalb der nächsten vier Monate für das erste Gebotsverfahren bewerben. Nach Ankündigung des Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­ters in seiner heutigen Pressekonferenz soll die zweite Gebotsrunde noch 2024 durchgeführt werden. Dafür stehen 19 Milliarden Euro zur Verfügung. 2025 sollen zwei weitere Gebotsrunden statt­fin­den. Ein CMS-Team um Lead Partner Dr. Jürgen Frodermann hat das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirtschaft und Klimaschutz bei diesem Förderprogramm umfassend in zuwendungs-, beihilfe-, vertrags- und en­er­gie­recht­li­chen Fragen beraten. Die Beratung umfasste insbesondere den Entwurf einer För­der­richt­li­nie und hierauf bezogene Kli­ma­schutz­ver­trä­ge, die zwischen dem Staat und för­de­rungs­fä­hi­gen Unternehmen geschlossen werden sollen, sowie die Begleitung des No­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­rens bei der Europäischen Kommission. Mit Blick auf den Pioniercharakter des Förderprogramms hatte das CMS-Team die sich im Zusammenhang mit dem Förderprogramm rechtlich stellenden Aufgaben im europäischen sowie im nationalen Kontext zu behandeln und diese eng mit den erforderlichen tech­nisch-öko­no­mi­schen Fragestellungen zu verzahnen. Die Beratung erfolgte in einem in­ter­dis­zi­pli­nä­ren Konsortium unter der Federführung des Projektträgers Jülich, gemeinsam mit dem VDI/VDE Innovation + Technik und Deloitte. CMS Deutschland Dr. Jürgen Frodermann, Lead Partner Dr. Nico Hannemann, Senior Associate Dr. Nora Zabel, Counsel Björn Hopen, Associate Nina Becker, Associate, alle Ver­trags­recht Shag­hayegh Smousavi, Partnerin, Energierecht / Regulierung Dr. Jakob Steiff, Partner Dr. André Lippert, Partner Dr. Sven Brockhoff, Counsel Dr. Annchristin Streuber, As­so­cia­te Con­stan­ze Schweidtmann, Associate, alle Öffentliches Recht / Zu­wen­dungs­recht Dr. Michael Bauer, Partner Luisa Thomasberger, Associate, beide Bei­hil­fe­recht Dr. Martin Friedberg, Partner, Steu­er­recht­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
07/09/2020
COVID-19: Europäische Kommission gibt grünes Licht für Bei­hil­fe­re­ge­lung...
Mit einer Entscheidung vom 11. August genehmigte die Europäische Kommission die deutsche Beihilferegelung zur Unterstützung deutscher Flugplätze. Die Regelung wurde teilweise auf der Grundlage von...
24/04/2020
Staatliche Förderprogramme zur Bekämpfung der Corona-Krise und ihre Anwendung...
Am 15. April 2020 verkündete die Bundesregierung ihre Pläne für einen Beginn der Lockerung der Be­schrän­kungs­maß­nah­men zur Eindämmung der CO­VID-19-Pan­de­mie. Auch Vertreter des Profi-Sports werden...
30/01/2020
Brandenburg verkauft mit CMS Grundstück für Gigafactory an Tesla
Berlin - Nach intensiven Verhandlungen zwischen dem Land Brandenburg und Tesla konnte der Kaufvertrag über das circa 300 Hektar große Grundstück in Grünheide bei Berlin am 27.01.2020 beurkundet werden...