12/03/2024
Milliardenschweres Förderinstrument für klimafreundliche Industrie gelauncht:...
Berlin – Die Bundesregierung will die deutsche Industrie bis 2045 klimaneutral machen. Zu diesem Zweck startete das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am Dienstag, den 12. März 2024, das welt- und europaweit erste Gebotsverfahren des Förderprogramms Klimaschutzverträge. Mit den Klimaschutzverträgen werden nach dem Konzept von CO2-Differenzverträgen ("Carbon Contracts for Difference") Investitionen in klimafreundliche Produktionsanlagen gefördert, die sich andernfalls noch nicht rechnen würden. Adressaten des Programms sind vor allem Betreiber emissionsintensiver Anlagen, beispielsweise in der Stahl-, Papier-, Chemie-, Metall- oder Glasindustrie. Die Klimaschutzverträge setzen einen Anreiz, die erforderlichen Technologien und Infrastrukturen in Deutschland bereits jetzt zu entwickeln und zu bauen. Auf diese Weise sollen nicht nur rund 350 Millionen Tonnen CO2 über die Laufzeit des Förderprogramms bis 2045 vermieden werden, sondern auch die dringend notwendige Markttransformation angestoßen und international neue Standards für eine effiziente und bürokratiearme Förderung gesetzt werden. Die Klimaschutzverträge sind sowohl ein zentrales Instrument für den Klimaschutz als auch zur Stärkung des Industrie- und Innovationsstandorts Deutschland gedacht. Für das nun eröffnete erste Gebotsverfahren wurden vier Milliarden Euro für eine Laufzeit von 15 Jahren zur Verfügung gestellt. Unternehmen, die erfolgreich am vorbereitenden Verfahren im Sommer 2023 teilgenommen haben, können sich innerhalb der nächsten vier Monate für das erste Gebotsverfahren bewerben. Nach Ankündigung des Bundeswirtschaftsministers in seiner heutigen Pressekonferenz soll die zweite Gebotsrunde noch 2024 durchgeführt werden. Dafür stehen 19 Milliarden Euro zur Verfügung. 2025 sollen zwei weitere Gebotsrunden stattfinden. Ein CMS-Team um Lead Partner Dr. Jürgen Frodermann hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bei diesem Förderprogramm umfassend in zuwendungs-, beihilfe-, vertrags- und energierechtlichen Fragen beraten. Die Beratung umfasste insbesondere den Entwurf einer Förderrichtlinie und hierauf bezogene Klimaschutzverträge, die zwischen dem Staat und förderungsfähigen Unternehmen geschlossen werden sollen, sowie die Begleitung des Notifizierungsverfahrens bei der Europäischen Kommission. Mit Blick auf den Pioniercharakter des Förderprogramms hatte das CMS-Team die sich im Zusammenhang mit dem Förderprogramm rechtlich stellenden Aufgaben im europäischen sowie im nationalen Kontext zu behandeln und diese eng mit den erforderlichen technisch-ökonomischen Fragestellungen zu verzahnen. Die Beratung erfolgte in einem interdisziplinären Konsortium unter der Federführung des Projektträgers Jülich, gemeinsam mit dem VDI/VDE Innovation + Technik und Deloitte. CMS Deutschland Dr. Jürgen Frodermann, Lead Partner
Dr. Nico Hannemann, Senior Associate
Dr. Nora Zabel, Counsel
Björn Hopen, Associate
Nina Becker, Associate, alle Vertragsrecht
Shaghayegh Smousavi, Partnerin, Energierecht / Regulierung
Dr. Jakob Steiff, Partner
Dr. André Lippert, Partner
Dr. Sven Brockhoff, Counsel
Dr. Annchristin Streuber, Associate
Constanze Schweidtmann, Associate, alle Öffentliches Recht / Zuwendungsrecht
Dr. Michael Bauer, Partner
Luisa Thomasberger, Associate, beide Beihilferecht
Dr. Martin Friedberg, Partner, SteuerrechtPressekontakt
presse@cms-hs. com
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