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Zusammenarbeit und Wachstum – M&A und Kartellrecht

Beginn einer neuen Ära

Das Thema Wasserstoff bietet neue Geschäftschancen, unzählige Gelegenheiten für Kooperationen, Raum für Joint Ventures und einen neuen Markt für Akquisitionen – die Corporate/M&A-Praxis von CMS unterstützt Sie dabei national und international durch kluge Strukturierung, umsichtige gesellschaftsrechtliche Beratung und kompetente Begleitung bei jedem Schritt der Transaktion. Die Kartellrechtsexperten von CMS helfen Ihnen, kartellrechtliche Risiken bei Transaktionen zu vermeiden und etwaige fusionskontrollrechtliche Anmeldepflichten für Ihr Vorhaben einzuhalten. Sie greifen dabei auf die jahrzehntelange Beratung der verschiedenen Marktteilnehmer der Energiewirtschaft, insbesondere auch der dem Wasserstoff verwandten Gaswirtschaft, aber auch anderer Branchen zurück.  

Kooperationen

Die nationale Wasserstoffstrategie Deutschlands hebt die Möglichkeiten für neue Modelle des Geschäfts und der Kooperation von Betreibern von Elektrolyseuren mit Strom- und Gasnetzbetreibern unter Beachtung der regulatorischen Entflechtung hervor. Es soll Modellprojekte in diesem Bereich geben, der regulatorische Rahmen wird angepasst. Auch jenseits dieses Neulands sind Kooperationen ein probates Mittel auszuloten, wie eine noch engere Zusammenarbeit gestaltet werden könnte. Gerne stehen wir Ihnen dabei mit unserem Know-how zur Seite. Dies gilt auch für Kooperationen zwischen Wettbewerbern, sei es zur gemeinsamen Produktion, sei es zur gemeinsamen Forschung und Entwicklung oder sei es gar zum gemeinsamen Vertrieb von Produkten oder Dienstleistungen, wie z.B. dem leitungsgebundenen Transport von Wasserstoff. Unsere Kartellrechtsexperten helfen Ihnen, kartellrechtlichen Stolperfallen bei der Kooperation zwischen Wettbewerbern auszuweichen. Kooperationen können auf langfristige und ausschließliche Lieferverhältnisse gerichtet sein, z.B. im Zusammenhang mit der Errichtung neuer Anlagen. Wir helfen Ihnen auch hierbei, Unwirksamkeitsrisiken wegen etwaiger Überschreitung der kartellrechtlichen Grenzen zu vermeiden.  

Joint Ventures

Die Entwicklung und Erprobung neuer Technologien mag für ein einzelnes Unternehmen zu risikoreich und aufwendig sein. Langfristig angelegte Partnerschaften und Joint Ventures können dazu dienen, diese Risiken angemessen auf mehrere Schultern zu verteilen und Know-how zu bündeln. Mit unserer langjährigen Erfahrung helfen wir Ihnen dabei, eine tragfähige Corporate Governance mit Ihren Partnern zu entwickeln und die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu legen. Dabei geht es u. a. um die Regeln für die Abstimmung der Mitgesellschafter untereinander, Zustimmungsvorbehalte und Leitlinien für die Geschäftsführung sowie einen gemeinsamen Plan für Exit-Szenarien vom Verkauf an Dritte bis zum Börsengang. Auch dabei können kartellrechtliche Vorgaben einzuhalten sein, wie im Rahmen der Fusionskontrolle, beispielsweise für die Gründung gemeinsamer Unternehmen, oder aber – im Falle von Joint Ventures zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen – auch das Kartellverbot. Wir helfen Ihnen, Ihre Joint Ventures kartellrechtskonform auszugestalten, und bei der Einholung ggf. erforderlicher behördlicher Freigaben. 

Wachstum durch M&A-Transaktionen

Prozessideen, clevere technische Lösungen, Schnittstellen-Know-how, Komponenten im Hardware-Bereich – viele Bausteine für ein erfolgreiches Geschäftsmodell im Bereich Wasserstoff werden möglicherweise in einem Start-up-Umfeld schneller entwickelt als im Konzern. Wir unterstützen Sie dabei, wenn Sie Ihr etabliertes Unternehmen in einem neuen Rahmen fortführen oder fortführen lassen möchten; dasselbe gilt natürlich auch für Sie als Start-up-Unternehmer: Wir helfen Ihnen, Ihre Ideen erfolgreich bei den großen Playern zu platzieren. Ihnen als Konzernvertreter ebnen wir den Weg für eine erfolgreiche Integration externer Ideen in Ihre Gesamtstrategie durch gut strukturierte Erwerbsprozesse und rechtliche Beratung mit Augenmaß und Gespür für angemessenes Projektmanagement. Dies schließt kartellrechtliche Anforderungen, wie ggf. im Bereich der Due Diligence, und die Fusionskontrolle ein.

Wenn Sie Fragen zu den Möglichkeiten einer Zusammenarbeit, zu Wachstumschancen im Bereich Wasserstoff und zu den Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben, wenden Sie sich jederzeit gerne an Ihren Ansprechpartner bei CMS bzw. an Dr. Astrid Roesener oder Dr. Rolf Hempel.

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19/05/2022
CMS-Was­ser­stoff-Fo­rum 2022
Wir beleuchten gemeinsam mit Ihnen die Her­aus­for­de­run­gen, die sich beim Aufbau einer Was­ser­stoff­wirt­schaft stellen, z. B. im Bereich       • der Erzeugung von Wasserstoff,       • der Infrastruktur...