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Ad-hoc-Pflicht – aktuelle Beispiele aus der neuen Praxis nach Inkrafttreten der Marktmissbrauchsverordnung

Webinar von einem CMS-Team in Zusammenarbeit mit der Deutschen Börse

06/07/2017

Seit einem Jahr gilt die neue Marktmissbrauchsverordnung (MAR), die auch das Insiderrecht europaweit vereinheitlicht hat. In der Praxis sorgt vor allem der Umgang mit der Ad-hoc Pflicht häufig für Unsicherheiten bei den betroffenen Unternehmen.

Angesichts der steigenden Bedeutung des Themas bot die Deutsche Börse am 27. Juni 2017 ein Capital Market Partner-Webinar an. Ein Team von CMS Deutschland erörterte darin folgende wichtige Aspekte rund um die Ad-hoc-Pflicht:

  • Grundsätze zur Ad-hoc-Pflicht nach der MAR,
  • Ad hoc-Pflicht in mehrstufigen Entscheidungsprozessen,
  • Aufschub der Ad-hoc-Mitteilung, insb. (verschärfte) Voraussetzungen und Dokumentationspflichten sowie 
  • Beispielsfälle aus der Praxis.

Die Referenten Dr. Martina Schmid und Jörg Baumgartner beschäftigten sich im Rahmen des Webinars schwerpunktmäßig mit den Neuerungen durch die MAR beim Aufschub von Ad-hoc-Mitteilungen und berichteten aus ihrer praktischen Erfahrung im Umgang mit der Ad-hoc-Pflicht seit der Einführung der MAR.

Die Präsentation können Sie hier als PDF herunterladen. Bei weitergehenden Fragen zum Thema nehmen Sie gerne Kontakt mit den Referenten auf.

Ad-hoc-tile
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Ad-hoc-Pflicht - aktuelle Beispiele
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Dr. Martina Schmid
Partnerin
Stuttgart
Jörg Baumgartner