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CMS Hasche Sigle erfolgreich vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof

25/09/2008

Frankfurt – Die Klärschlammverbrennungsanlage im Industriepark Höchst darf erhöhte Mengen Klärschlamm verbrennen. Diese Entscheidung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) erwirkte Dr. Matthias Paul, Rechtsanwalt bei CMS Hasche Sigle für die Anlagenbetreiberin Infraserv GmbH & Co. Höchst KG. Die Richter wiesen damit eine Klage gegen das Land Hessen ab, welches die Genehmigung für die Erhöhung der Menge von 190000 auf 225000 Tonnen erteilt hatte.

Klage führte eine Anwohnerin, die sich unter anderem auf § 4 Abs. 1 Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) stützte. Nach ihrer Darstellung sei die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mangelhaft. Der Hessische VGH folgte demgegenüber der Auffassung, dass sich die Klägerin nur auf das vollständige Fehlen der UVP, nicht aber lediglich auf deren Mangelhaftigkeit berufen könne. Überdies sah der VGH die mit der Anhebung der Kapazitäten verbundenen Veränderungen der Emissionen als marginal an.

Das Gesetz (UmwRG) ist erst Ende 2006 in Kraft getreten; höchstrichterliche Rechtsprechung hierzu gibt es noch nicht. Die Entscheidung hat neben der wirtschaftlichen Bedeutung für den Industriepark auch vor diesem Hintergrund besondere Relevanz. Die Richter ließen keine Revision zu.

Berater CMS Hasche Sigle:

Dr. Matthias Paul, Rechtsanwalt, Immobilien, Bauen, Umwelt

Kontakt CMS Hasche Sigle:

Dr. Matthias Paul
Tel.: 06971701-412
E-Mail: Matthias.Paul@cms-hs.com

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