OLG Celle hebt Preismissbrauchsverfügung auf
Der Kartellsenat des OLG Celle hat heute eine Preismissbrauchsverfügung der Landeskartellbehörde Niedersachsen aufgehoben und zugleich weit reichende Aussagen zur Marktabgrenzung im Gasbereich getroffen. Dies teilten heute die Rechtsanwälte Dr. Tim Reher und Dr. Christian Haellmigk von der Sozietät CMS Hasche Sigle mit, die die Beschwerdeführerin, die Stadtwerke Uelzen GmbH, in dem Verfahren erfolgreich vertreten haben.
In der angegriffenen Verfügung hatte die Behörde behauptet, dass das betroffene Gasversorgungsunternehmen in einem in der Vergangenheit liegenden Zeitraum von fünf Monaten angeblich missbräuchlich überhöhte Jahresgesamtpreise gefordert habe. Zugleich hatte die Behörde angeordnet, dass der Gasversorger die zu viel erhobenen Gaspreise an die Kunden zurück zu erstatten habe.
Der Kartellsenat des OLG Celle hat die Verfügung nun für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. Zur Begründung hat das Gericht insbesondere ausgeführt, die Kartellbehörde habe die marktbeherrschende Stellung des Gasversorgers nicht nachgewiesen. Es sei nicht auf einen Markt für die Belieferung von Endkunden mit Erdgas abzustellen. Vielmehr sei von einem allgemeinen Angebotsmarkt aller Wärmeversorger auszugehen.
Dr. Reher: "Die Entscheidung ist von weit reichender Bedeutung. Die kartellbehördliche Preismissbrauchsaufsicht im Gashaushaltskundenbereich dürfte auf Grundlage der vom Gericht vorgenommenen Marktabgrenzung künftig obsolet sein". Dr. Haellmigk ergänzt: "Auch die vom Gesetzgeber erst kürzlich beschlossene Verschärfung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen dürfte insoweit leer laufen". Das OLG Celle hat die Rechtsbeschwerde zum BGH zugelassen.
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