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CMS Hasche Sigle für K+S erfolgreich: Verwaltungsgerichtshof Kassel bestätigt sofortige Vollziehung der Erlaubnis für die Versenkung von salzhaltigem Wasser aus der Düngemittelproduktion

27/03/2013

Hamburg – Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat der K+S KALI GmbH mit seiner jüngsten Entscheidung gestattet, weiterhin Salzwasser aus dem Kaliwerk Werra in tiefe Gesteins-schichten zu verbringen. Die Gemeinde Gerstungen, die Bürgerinitiative „Für ein lebenswer-tes Werratal“ e.V. und der Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen e.V. sind damit beim Verwaltungsgerichtshof Kassel mit ihrem Rechtsmittel gegen einen Beschluss des Ver-waltungsgerichts Kassel gescheitert. Bereits diese erste Instanz hatte den Sofortvollzug für eine dem Unternehmen erteilte wasserrechtliche Erlaubnis bestätigt.

CMS Hasche Sigle hat die im Verfahren beigeladene K+S KALI GmbH vertreten. CMS Ha-sche Sigle berät K+S seit Jahren erfolgreich in den verwaltungsgerichtlichen Aus-einandersetzungen, die beispielsweise auch die Thematik „salzhaltige Wässer“ aus der Ka-liproduktion zum Gegenstand haben.

K+S produziert im größten Kaliwerk der Welt, dem Werk Werra, Düngemittel und Spezial-produkte aus Rohsalz, das im eigenen Verbundbergwerk gewonnen wird. Bei der Herstellung entsteht salzhaltiges Wasser. Die seit vielen Jahrzehnten praktizierte so genannte Versenkung dieses Salzwassers in den tief unterirdisch liegenden, natürlich versalzenen Plattendolomit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Produktion. Die Salzwassermengen gehen seit Jahren zurück. Zurzeit realisiert K+S ein Investitionspaket zum Gewässerschutz mit einem Volumen von 360 Mio. Euro, das bis 2015 zu einer weiteren erheblichen Verringerung der Salzwässer führen wird. Das Regierungspräsidium Kassel als zuständige Wasserbehörde hatte im November 2011 eine Erlaubnis erteilt, die Versenkung bis 2015 fortzusetzen. Zuvor ergab eine sehr sorgfältige Prüfung, dass die Versenkung auch unter strengen gewässerschutzrechtlichen
Gesichtspunkten unbedenklich ist.

Die Gemeinde Gerstungen und die beiden Umweltvereine haben gegen diese Erlaubnis geklagt und beantragt, deren Vollziehung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens auszusetzen. Im August 2012 hatte das Verwaltungsgericht Kassel diesen Aussetzungsantrag abgelehnt. Diese Entscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof Kassel jetzt mit Beschluss vom 20.3.2013 (2 B 1716/12) bestätigt und der Beschwerde der Kläger eine deutliche Absage erteilt.

Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Erlaubnis durch das Regierungspräsidium Kassel in einem ordnungsgemäßen Verfahren ergangen sei. Eine formale Umweltverträglichkeitsprüfung sei nicht erforderlich gewesen. Das Regierungspräsidium habe die Stellungnahmen
der Fachbehörden korrekt gewürdigt. Die Behauptungen der Kläger, die Versenkung gefährde die gemeindliche Trinkwasserversorgung und störe ein europäisches Naturschutzgebiet, werden als theoretisch und nicht belegt zurückgewiesen. Die abschließende Prüfung der
Auswirkungen der Versenkung bleibe dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Im Übrigen habe das Verwaltungsgericht rechtsfehlerfrei die gegenläufigen Interessen abgewogen. Das öffentliche Interesse an der Rohstoffversorgung sowie am Erhalt von mehr als 5.000 Arbeitsplätzen sei höher zu gewichten, als die nur behaupteten Risiken der Versenkung. Mit der unanfechtbaren Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel ist K+S nun berechtigt, die Versenkung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens fortzuführen. Damit ist der Weiterbetrieb des Werkes Werra gesichert.

CMS Hasche Sigle

Dr. Fritz von Hammerstein, Öffentliches Recht, Lead Partner
Dr. Robert Krüger, Öffentliches Recht

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Pressemitteilung KuS, 27/03/2013
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