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CMS Hasche Sigle: Gebührenerhebung durch Landesarchiv für Fernsehausstrahlungen rechtswidrig

29/12/2009

Köln – Der 9. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster hat am 17.12.2009 in einem Verwaltungsgerichtsverfahren die vom Landesarchiv Nordrhein-Westfalen bisher praktizierte Erhebung von Wiedergabegebühren und Wiederholungshonorargebühren für rechtswidrig erklärt. Ein Team von CMS Hasche Sigle hat die Jürgen Naumann Filmproduktionsgesellschaft vertreten, die die Fernsehdokumentation „Die vergessenen Kinder von Köln“ produziert und hierzu Material aus dem Landesarchiv genutzt hat. Die Dokumentation wurde am 09.11.2006 erstmals im WDR gesendet und wird darüber hinaus für schulische Zwecke genutzt.

Das Oberverwaltungsgericht Münster ist zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Wiedergabegebührentatbestand nicht von der Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung von Archivbenutzungsgebühren erfasst ist. Bei der Wiedergabe von Material aus dem Archiv in einer Fernsehsendung handelt es sich nicht um die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung, für die eine Wiedergabegebühr erhoben werden darf.

Die Entscheidung hat grundlegende Bedeutung für die Nutzung des Landesarchivs und andere Archive, die für die Produktion anspruchsvoller Dokumentationen unverzichtbar ist.

Berater CMS Hasche Sigle:

Dr. Albrecht Piltz, Presserecht

Dr. Christian Scherer-Leydecker, Öffentliches Recht

Dr. Wolfram Schwetzel, Öffentliches Recht

Kontakt:

Dr. Christian Scherer-Leydecker
Tel.: +49 221 7716 - 116
E-Mail: christian.scherer-leydecker@cms-hs.com

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