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CMS Hasche Sigle Team erstreitet für den WDR lohnsteuerrechtliche Grundsatzentscheidung vor dem Bundesfinanzhof

23/10/2006

CMS Hasche Sigle hat vor dem Bundesfinanzhof eine Grundsatzentscheidung zur Lohnsteuerhaftung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten für Wiederholungshonorare von Angestellten und freien Mitarbeitern erstritten.

Der Westdeutsche Rundfunk Köln ist aufgrund vertraglicher Vereinbarungen betreffend der Verwertung von Urheberrechten verpflichtet, seinen Angestellten und freien Mitarbeitern im Falle von Wiederholungssendungen Honoraranteile auszuzahlen. Kernpunkt des Streits war die Frage, ob die Rundfunkanstalt für darauf anfallende Lohnsteuer als Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden kann.

Dabei stellte sich die Frage, ob der Vorgang überhaupt lohnsteuerpflichtig ist und ob die Finanzverwaltung ermessens fehlerhaft handelt, wenn sie den Arbeitgeber für Kleinstbeträge als Haftungsschuldner in Anspruch nimmt. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass bereits kein lohnsteuerpflichtiger Vorgang vorliegt, da die Wiederholungshonorare aufgrund gesondertem, urheberrechtlich begründetem Rechtsverhältnis gezahlt werden. Das Gericht konnte damit offen lassen, ob die Entscheidung der Finanzverwaltung auch ermessens fehlerhaft war, gab aber deutliche Hinweise, die für einen Ermessensfehler sprechen.

Das Verfahren hat Musterfunktion für alle öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Rundfunkanstalten. Das Nachhalten und Verwalten der unzähligen kleinsten Lohnsteuerbeträge hat bisher einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand bei den Rundfunkanstalten verursacht.

Berater WDR

CMS Hasche Sigle

Dr. Herbert Wiehe, Köln (Federführung)

Dr. Matthias Kappus, Köln (Arbeitsrecht)

Dr. Pietro Graf Fringuelli, Köln (Urheberrecht)

Dr. Gerd Seeliger, München (Steuerrecht)

Dr. Angelika Thies, München (Steuerrecht)

Kontakt CMS Hasche Sigle:

Dr. Herbert Wiehe

Tel.:+49 (0) 221 / 77 16 - 228

E-Mail: Herbert.Wiehe@cms-hs.com

Über CMS Hasche Sigle:

CMS Hasche Sigle ist eine der führenden deutschen Anwaltssozietäten mit mehr als 450 Anwälten. Die Sozietät deckt den gesamten Bereich des Wirtschaftsrechts ab und berät namhafte deutsche und internationale Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen. CMS Hasche Sigle ist an allen wichtigen Wirtschaftszentren tätig. Standorte der Sozietät sind in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln, Leipzig, München, Stuttgart, Chemnitz, Dresden sowie Brüssel, Belgrad, Moskau, Prag und Shanghai.

CMS Hasche Sigle ist eine Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern; Registerangaben/Liste der Partner unter www.cms-hs.com

CMS Hasche Sigle ist Mitglied von CMS, der Allianz führender europäischer Anwaltssozietäten. Über 595 Partner, insgesamt 2.000 Anwälte und Steuerberater und rund 4.200 Mitarbeiter sind an 47 Wirtschaftsstandorten innerhalb und außerhalb Europas für unsere Mandanten rechts- und steuerberatend tätig.

Lokale Stärke und eine auf die Erfordernisse des Marktes zugeschnittene Rechts- und Steuerberatung kombiniert mit einem substanziellen Maß an geschäftlicher und organisatorischer Integration bilden die Basis für internationale Rechtsberatung auf höchstem Niveau.

CMS gehören neben CMS Hasche Sigle die Sozietäten CMS Adonnino Ascoli & Cavasola Scamoni (Italien), CMS Albiñana & Suárez de Lezo (Spanien), CMS Bureau Francis Lefebvre (Frankreich), CMS Cameron McKenna LLP (Großbritannien), CMS DeBacker (Belgien), CMS Derks Star Busmann (Niederlande), CMS von Erlach Henrici (Schweiz) und CMS Reich-Rohrwig Hainz (Österreich) an. CMS unterhält 57 Büros in 23 Ländern in West- und Zentraleuropa, Nord- und Südamerika, Asien und Nordafrika.

Weitere Informationen über CMS Hasche Sigle finden Sie unter www.cms-hs.com und über die CMS Allianz unter www.cmslegal.com .