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CMS Hasche Sigle vertritt Morgenpost-Verlag erfolgreich gegen Altbundeskanzler Gerhard Schröder

13/08/2010

Hamburg – Das Landgericht Hamburg hat die Klage des Bundeskanzlers a.D. Gerhard Schröder abgewiesen, mit der dieser vom Verlag der „Hamburger Morgenpost am Sonntag“ den Abdruck einer Richtigstellung erreichen wollte.

Michael Fricke, Presserechtsexperte und Partner bei CMS Hasche Sigle, hat die Morgenpost Verlag GmbH in diesem Rechtsstreit erfolgreich beraten und vertreten.

Hintergrund des Rechtsstreits (Aktenzeichen 324 O 194/10): Im Nachgang zu der Trunkenheitsfahrt der ehemaligen EKD-Vorsitzenden Margot Käßmann hatte ein Rechtsanwalt in einem Internet-Blog veröffentlicht, er habe aus zuverlässiger Quelle erfahren, Altkanzler Schröder sei bei dieser Fahrt Beifahrer von Margot Käßmann gewesen. Gegen diese Behauptung war Schröder per Unterlassungsabmahnung vorgegangen. Hierüber berichtete die „Hamburger Morgenpost am Sonntag“ mit einem Seite-1-Aufmacher („Käßmanns Suff-Fahrt – Saß Schröder neben der blauen Bischöfin? – Hamburger Anwalt outet Altkanzler – Der dementiert – nun kommt der Fall vor Gericht“) sowie auf den Seiten 2 und 3 fortgesetzter Berichterstattung.

Die Kammer hat die Klage abgewiesen. Begründung: Zwar sei unstreitig, dass Gerhard Schröder bei der fraglichen Autofahrt nicht Beifahrer war. Die Veröffentlichung einer Richtigstellung stehe Schröder allerdings nicht zu; hierfür fehle es an der erforderlichen „fortgesetzten Rufbeeinträchtigung“, die nur im Falle einer fortbestehenden Ansehensminderung von erheblichem Gewicht bejaht werden könne. Ansehensmindernde Elemente von erheblichem Gewicht haben die Richter in der streitigen Berichterstattung der „Hamburger Morgenpost am Sonntag“ aber nicht erkannt.

Gegen die Entscheidung kann der Kläger binnen eines Monats Rechtsmittel einlegen.

Berater CMS Hasche Sigle

Michael Fricke, Urheber- und Medienrecht

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