Frankfurt/Main – Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in zweiter Instanz Schadenersatzklagen ehemaliger Minderheitsaktionäre gegen die Stora Enso Deutschland GmbH (vormals Feldmühle Nobel AG) vollumfänglich abgewiesen. Einige Minderheitsaktionäre hatten gegen die Abweisung ihrer Klage auf weiteren Schadenersatz neben der ihnen zustehenden Abfindung durch das Landgericht Düsseldorf Berufung eingelegt. Hintergrund der Klage ist, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf im Jahr 2008 ein Spruchverfahren zur Überprüfung von Abfindungsansprüchen der Minderheitsaktionäre wegen eines Beherrschungsvertrages aus dem Jahr 1991 abschließend entschieden hatte.
Ein Team von CMS Hasche Sigle um Lead Partner Dr. Jochen Schlotter hat die Stora Enso Deutschland GmbH vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (wie auch in erster Instanz vor dem Landgericht Düsseldorf) erfolgreich beraten und vertreten.
Die Stora Enso-Gruppe ist ein weltweit tätiger schwedisch-finnischer Hersteller von Papier für Zeitungen, Bücher und sonstige Verwendungen sowie von Verpackungsmaterial und Holzprodukten. Der Gesamtumsatz belief sich im Geschäftsjahr 2010 auf mehr als 10 Milliarden Euro. Die Gruppe beschäftigt mehr als 27.000 Mitarbeiter weltweit.
In einem Spruchverfahren können Minderheitsaktionäre die Höhe von Ausgleichs- und Abfindungszahlungen bei Strukturmaßnahmen (wie etwa einer Umwandlung oder dem Abschluss eines Unternehmensvertrages) nach Umsetzung der Maßnahme vor Gericht überprüfen lassen.
Ein Beherrschungsvertrag ist ein Vertrag, durch den eine Aktiengesellschaft, eine Kommanditgesellschaft auf Aktien oder eine GmbH die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen unterstellt.
Berater CMS Hasche Sigle:
Dr. Jochen Schlotter, Gesellschaftsrecht
Bernhard Maierhofer, Gesellschaftsrecht
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