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K+S KALI GmbH: Gericht weist Klage gegen Vereinbarung mit Thüringen und Hessen ab

23/06/2010

Hamburg – CMS Hasche Sigle hat K+S KALI GmbH erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Kassel vertreten. Das Gericht hat die Klage von drei Gemeinden und eine Fischereigenossenschaft gegen eine zwischen den Länden Hessen und Thüringen und der K+S KALI GmbH geschlossene Vereinbarung abgewiesen. Der öffentlich-rechtliche Vertrag vom Februar 2009 sollte den Weg hin zu einer nachhaltigen Verbesserung der ökologischen Bedingungen in Werra und Weser strukturieren. Dies sollte die Fortsetzung der Kaliproduktion in Hessen und Thüringen ermöglichen.

Die beigeladene K+S KALI GmbH wurde in dem Verfahren vertreten von Dr. Fritz von Hammerstein, Partner von CMS Hasche Sigle, der das Unternehmen bereits bei den Vertragsverhandlungen mit den Ländern Hessen und Thüringen beraten hatte. Mit einem auf der Vereinbarung basierenden Konzept will K+S bis zum Ende des Jahres 2015 bis zu 360 Millionen Euro in den Gewässerschutz investieren. Die vorgesehenen zahlreichen Maßnahmen sollen das Aufkommen an Salzabwasser um die Hälfte senken und die Salzkonzentration im Fluss um 30 Prozent reduzieren.

Ursprünglich hatten 18 Gemeinden, Landkreise, Stadtwerke und Fischereigenossenschaften gegen die Vereinbarung geklagt. 14 davon hatten die Klage im Laufe des Verfahrens bereits zurückgenommen. Vor dem Verwaltungsgericht Kassel sind nun auch die verbliebenen vier Klagen gescheitert.

Die Rechte der Kläger würden durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung nicht verletzt, so die Richter. Eine Berufung wurde nicht zugelassen.

Berater CMS Hasche Sigle:

Dr. Fritz von Hammerstein, Öffentliches Recht

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