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Keine Künstlersozialabgabe für Klitschkos – CMS Hasche Sigle für Sportfive vor dem Bundessozialgericht erfolgreich

24/01/2008

CMS Hasche Sigle vertritt Sportfive vor dem Bundessozialgericht (BSG) erfolgreich gegen dieKünstlersozialkasse (KSK). Sportfive vermarktete unter anderem die Persönlichkeitsrechte derProfiboxer Vitali und Wladimir Klitschko. Die KSK hatte Sportfive aufgefordert, dieKünstlersozialabgabe über seinerzeit 3,8% des Honorars der Sportler für die Mitwirkung inverschiedenen Werbefilmen zu entrichten. Die KSK vertrat die Auffassung, dass Profisportler, die anWerbespots mitwirken, eine selbständige Tätigkeit im Bereich der Darstellenden Kunst ausführen.

Das BSG hat heute für die ganze Branche richtungweisend entschieden, das Profisportlerdurch die Mitwirkung an Werbespots nicht zu Künstlern werden. Die Werbewirtschaft engagiert dieseSportler wegen ihrer Bekanntheit und ihrer Vorbildfunktion in weiten Teilen der Bevölkerung undnicht aufgrund ihrer darstellerischen Fähigkeiten.

„Das Geld bekommen die Doktores Klitschko, gerade weil sie keine fremde Rolle spielen“, sagtRechtsanwalt Bernd Roock von CMS Hasche Sigle der Sportfive vor Gericht vertreten hat. „Sie zeigensich selbst als die Klitschkos.“

Die heutige Entscheidung (Az.: B 3 KS 1/07 R), die im Rahmen einer Sprungrevision erging, aufdie sich die Parteien wegen der Grundsätzlichkeit des Streits geeinigt hatten, hat erheblicheRelevanz für alle prominenten Spitzensportler, die für Werbespots in Frage kommen. Ob dieKünstlersozialabgabe für Spitzensportler bei der Mitwirkung in Spielfilmen zu entrichten ist, standbei der heutigen Entscheidung nicht zur Debatte.

Berater Sportfive GmbH

CMS Hasche Sigle

Bernd Roock (Prozessführung)

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