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Niederschlag für Universum – OLG Hamburg bestätigt Wirksamkeit der Golovkin-Kündigung

29/03/2012

Hamburg – Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) bestätigte die Wirksamkeit der Kündigung des Boxers Gennadiy Golovkin, die dieser bereits im Januar 2010 ausgesprochen hatte. Der Boxstall Universum, bei dem Golovkin zuvor unter Vertrag stand, hat die Kosten beider Instanzen zu tragen. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde durch das OLG nicht zugelassen. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Golovkin wurde von einem Team um Lead Partner Dr. Sebastian Cording, Spezialist für Sport- und Medienrecht, beraten und vor Gericht vertreten.

Die Kündigung hatte Golovkin in erster Linie auf einen Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 627 BGB) gestützt. Dieser erlaubt eine fristlose Kündigung bei einer besonderen Vertrauensbeziehung zwischen den Parteien. Das Gericht hatte in der mündlichen Verhandlung deutliche Kritik an dem von Universum verwendeten Mustervertrag geübt und zu erkennen gegeben, dass es den in dem Mustervertrag enthaltenen Ausschluss von § 627 BGB für unwirksam hält.

Golovkin, der seinen letzten Kampf durch k.o. in der ersten Runde gewonnen hat, ist inzwischen bei K2, der amerikanischen Box-Promotion Gesellschaft der Brüder Klitschko unter Vertrag.

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