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A

abdingbar
(= dispositiv) bedeutet, dass von einer gesetzlichen Regelung vertraglich abgewichen werden darf. Gegenstück ist zwingendes unabdingbares Recht. Infolge der Privatautonomie sind fast alle Rechtsnormen im BGB dispositiv, was jedoch z.B. aufgrund besonderer Schutzbedürftigkeit zugunsten der schwächeren Vertragspartei eingeschränkt sein kann (z.B. Beurkundungspflicht für Grundstücke, Schriftform für Bürgschaften).

Abstraktionsprinzip
Grundprinzip des deutschen Zivilrechts, wonach das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft (z.B. Kaufvertrag) abstrakt, also unabhängig, vom Verfügungsgeschäft (z.B. Eigentumsübertragung) ist. Daher zieht die Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäfts nicht die Unwirksamkeit des Verfügungsgeschäfts nach sich. Das übertragene Eigentum wird nicht automatisch rückübertragen, sondern ist im Wege der ungerechtfertigten Bereicherung rückabzuwickeln.

ABS
Asset Backed Securities.

Ablaufhemmung
verhindert den Beginn der Verjährung bei nicht voll geschäftsfähigen Personen (§ 210 BGB) oder bei Nachlassansprüchen (§ 211 BGB). Die Verjährung beginnt idR erst 6 Monate nachdem das Hindernis beseitigt ist (z.B. Eintritt der Volljährigkeit, neuer gesetzlicher Vertreter, Annahme der Erbschaft durch den Erben oder Eröffnung des Nachlasskonkurses).

Ablaufplan
Plan, in dem sämtliche Transaktionsschritte (nebst dazugehörigen Dokumenten, Fristen und den verantwortlichen Personen) chronologisch geordnet aufgelistet werden, um einen geordneten Transaktionsprozess zu planen und sicherzustellen; insbesondere bei komplexen Transaktionen ist die Erstellung eines Ablaufplans bereits zu Beginn der Transaktion empfehlenswert.

Abtretung
ist ein gegenseitiger Vertrag, mit dem der Gläubiger einer Forderung die Forderung auf seinen Vertragspartner überträgt (legal definiert in § 398 S. 1 BGB). Die Abtretung ist ein Verfügungsgeschäft. Das der Abtretung zugrunde liegende Verpflichtungsgeschäft kann z.B. ein Kaufvertrag oder eine Schenkung sein. Durch die Abtretung wechselt der Gläubiger einer Forderung. Der bisherige Gläubiger wird als Zedent bezeichnet, der neue Gläubiger als Zessionar. Der Zedent verliert das Recht, die Forderung vom Schuldner zu verlangen, der Zessionar erwirbt es. Der Abtretungsvertrag ist formfrei, auch dann, wenn die abgetretene Forderung auf einem formpflichtigen Vertrag beruht. Auch die Abtretung künftiger Forderungen ist möglich. Die abgetretene Forderung muss jedoch so genau bezeichnet sein, dass sie bestimmt oder zumindest bestimmbar ist.

Accounting
Buchführung einer Gesellschaft.

Accruals
Accruals bezeichnen einen Begriff aus dem Bilanzrecht. Accruals werden eingestellt, wenn zukünftige Einnahmen oder Schulden bekannt werden, jedoch bevor es zu einem tatsächlichen Austausch finanzieller Mittel kommt. Damit wird für Unternehmen finanzielle Planungssicherheit gewährleistet. Im Bereich der erwarteten Schulden besteht eine Überschneidung mit Provisions.

Acquisition
Oberbegriff für sämtliche Formen des Erwerbs einer Beteiligung.

Acquisition Finance
Finanzierung des Unternehmenskaufs durch Aufnahme von Fremdkapital; die hierdurch entstehende Hebelwirkung (Leverage-Effekt) soll eine höhere Rendite auf das eingesetzte Eigenkapital bewirken (vgl. auch LBO). Allerdings steigen aufgrund des höheren Fremdkapitalanteils auch die Risiken für das Unternehmen.

Acquisition Group
Gruppe von Unternehmen, die im Rahmen einer Transaktion erworben werden soll (vgl. auch Target Group).

Acting in Concert
Einvernehmliches Handeln mehrerer Parteien in Bezug auf eine Zielgesellschaft (Target); das Acting in Concert kann zu einer Stimmrechtszurechnung und damit zum Erreichen von kapitalmarktrechtlichen Meldeschwellen führen. Außerdem kann ein Pflichtangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) nötig werden. Die Frage, ob ein Acting in Concert vorliegt, ist komplex und im Einzelfall schwer festzustellen.

Action List
Liste, in der sämtliche (offenen und erledigten) Maßnahmen (nebst Fristen und verantwortlichen Personen) erfasst und fortgeschrieben werden (vgl. auch Ablaufplan).

Add-on (Transaktion)
Erwerb weiterer Gesellschaften oder Beteiligungen im Nachgang zu einer bereits durchgeführten Transaktion.

Advisory Board
Beirat oder Verwaltungsrat einer Gesellschaft; abzugrenzen ist das Advisory Board vom Supervisory Board.

Affiliate
Verbundenes Unternehmen, in deutschen Verträgen häufig definiert als ein im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen.

AGB
Siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Agent
Person, die für einen anderen (Prinzipal) handelt.

Agio
Aufgeld bei einer Kapitalerhöhung; Differenz zwischen Nennbetrag des Anteils und der zu leistenden Einlage.

Alleinbesitz
Hat eine Person alleine die Sachherrschaft, hat sie Alleinbesitz.

Alleineigentum
Siehe Eigentum

Allgemeine Geschäftsbedingungen
(kurz AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen bei Vertragsabschluss einseitig auferlegt (§ 305 ff. BGB). Um AGB handelt es sich nur, wenn die Parteien die Bedingungen nicht individuell ausgehandelt haben. Das Recht der AGB bezweckt, eine unangemessene Benachteiligung durch Regeln, die vom dispositiven Recht zu seinen Ungunsten abweichen, zu verhindern und ist damit Teil des Verbraucherschutzes.

Alongside Purchase
Erwerb von Aktien unter Kenntnis von Insiderinformationen, die der Käufer vorher – etwa durch eine Due Diligence – erlangt hat; ein Alongside Purchase über die Börse stellt ein verbotenes Insidergeschäft dar.

Alternative Dispute Resolution
Oberbegriff für verschiedene Arten der außergerichtlichen Streitbeilegung (z.B. Mediation Clause).

Amendment
Änderung oder Nachtrag zu einem bereits geschlossenen Vertrag.

Amortisation
Abschreibungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter, etwa den Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill); hiervon zu unterscheiden ist die Depreciation, die sich auf Sachanlagen bezieht.

Ancillary Agreement
Im Hauptvertrag vorgesehener (oder anlässlich des Hauptvertrags geschlossener) weiterer Vertrag oder weitere Abrede der Parteien.

Anfechtung
ist ein Gestaltungsrecht, mit dem man einseitig auf einen bestehenden Rechtszustand einwirken und diesen dadurch beseitigen kann. Eine Anfechtung einer Willenserklärung (WE) ist eine einseitige Erklärung, durch die rückwirkend ein Rechtsgeschäft nichtig von Anfang an (ex tunc) wird (§ 142 Abs. 1 BGB). Alle rechtlichen Wirkungen der früheren WE werden dadurch beseitigt. Als Gestaltungsrecht erfordert eine wirksame Anfechtung einen Anfechtungsgrund, eine Anfechtungserklärung gegenüber dem richtigen Anfechtungsgegner innerhalb der Anfechtungsfrist. Anfechtungsgrund kann insbesondere sein: Irrtum (§ 119 BGB), arglistige Täuschung (§ 123 Abs. 1 S. 1 BGB) und widerrechtliche Drohung (§ 123 Abs. 1 S. 2 BGB). Zu den anfechtungsberechtigenden Irrtümern zählen der Inhaltsirrtum, der Erklärungsirrtum, der Übermittlungsirrtum und der Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften.

Angel Investor
Business Angel.

Annahmeverzug
(auch Gläubigerverzug genannt) liegt vor, wenn der Gläubiger die Leistung des Schuldners, die möglich gewesen wäre und vertragsgemäß angeboten wurde, nicht rechtzeitig zum Leistungszeitpunkt annimmt (§§ 293 ff. BGB). Die Rechtsfolge des Gläubigerverzuges ist, dass der Schuldner die durch den Verzug entstandenen Mehraufwendungen (z.B. Transportkosten, Lagerungskosten) ersetzt verlangen kann. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, stehen dem Schuldner nicht zu. S. auch Schuldnerverzug.

Annex
Anhang eines Dokuments, insbesondere eines Vertrags (vgl. auch Attachment; ExhibitSchedule).

Annual Accounts
Jahresabschluss (vgl. auch Annual Financial Statements).

Annual Financial Statements
Jahresabschluss (vgl. auch Annual Accounts).

Anspruch
ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder ein Unterlassen zu fordern (so legal definiert in § 194 Abs. 1 BGB). Ein Tun ist jede denkbare Handlung, bspw. Zahlung einer Summe. Ein Unterlassen ist jede denkbare Nichthandlung, z.B. Unterlassen von Wettbewerb, insbesondere auch das Dulden einer Handlung.

Anti-embarrassment Clause
Regelung, aufgrund derer der Kaufpreis nachträglich nach oben korrigiert wird, falls der Käufer den Kaufgegenstand binnen einer bestimmten Frist zu einem höheren Preis weiterveräußert (Nonembarrassment Clause; Debtor Warrant).

Anti-dilution
Vgl. Dilution.

Anti-sandbagging Clause
Regelung im Unternehmenskaufvertrag, nach der Garantieansprüche ausgeschlossen sind, soweit der Garantieempfänger Kenntnis davon hatte, dass eine abgegebene Garantieerklärung unzutreffend war (vgl. Sandbagging; Pro-sandbagging Clause).

Anwartschaft
ist eine rein tatsächliche Aussicht darauf, ein Recht zu erwerben.

Anwartschaftsrecht
ist eine rechtlich geschützte Aussicht auf einen Rechtserwerb. Es ist eine Vorstufe zum späteren Erwerb des Vollrechts. Derjenige, dem das Anwartschaftsrecht zusteht, hat eine berechtigte und konkrete Aussicht darauf, das Recht zu erwerben. Ein Anwartschaftsrecht besteht, sobald von einer gesicherten Rechtsposition gesprochen werden kann, dessen Erstarken zum Vollrecht nur noch vom Eintritt einer Bedingung abhängt. Das Anwartschaftsrecht wird als wesensgleiches Minus zum Vollrecht behandelt und ist daher auch übertragbar, vererblich und verpfändbar. Bsp. Kauf unter Eigentumsvorbehalt, Eintragung einer Auflassungsvormerkung.

APA
Asset Purchase Agreement.

Arbitration
Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten durch Schiedsgerichte, nicht durch die ordentliche (staatliche) Gerichtsbarkeit.

As-if Clause
Vertragliche Regelung, mit der sich die Parteien so stellen, „als ob“ ein Recht oder ein Vertrag bereits übertragen wurde, auch wenn hierfür noch die Zustimmung eines Dritten (z. B. eines Vertragspartners) aussteht. As-if Clauses sind insbesondere bei Asset Deals häufig anzutreffen.

Asset
Vermögensgegenstand jeder Art.

Asset Backed Securities (ABS)
Nach der Definition des früheren Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen (BAKred) sind darunter „Wertpapiere oder Schuldscheine zu verstehen, die Zahlungsansprüche gegen eine ausschließlich dem Zweck der ABS-Transaktion dienende Zweckgesellschaft zum Gegenstand haben. Die Zahlungsansprüche werden durch einen Bestand unverbriefter Forderungen (‚assets‘) gedeckt (‚backed‘), die auf die Zweckgesellschaft übertragen werden und im Wesentlichen den Inhabern der Asset Backed Securities (‚Investoren‘) als Haftungsgrundlage zur Verfügung stehen.“

Asset Deal
Kaufgegenstand eines Asset Deals sind (sämtliche oder ausgewählte) Aktiva und Passiva sowie Vertragsbeziehungen eines Unternehmens, das heißt Vermögensgegenstände in Form von Rechten, Ansprüchen, Grundstücken oder beweglichen Sachen sowie Verbindlichkeiten. Aufgrund des sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes müssen die einzelnen Wirtschaftsgüter im Vertrag individuell oder zumindest bestimmbar bezeichnet werden. Es erfolgt eine Einzelrechtsnachfolge; Verbindlichkeiten gehen im Regelfall nicht ohne gesonderte Vereinbarung über. Das Gegenstück zum Asset Deal ist der Share Deal.

Asset Purchase Agreement (APA)
Vertrag über den Kauf und die Übertragung von Vermögensgegenständen sowie Vertragsbeziehungen in Form eines Asset Deals.

Associate
Angestellter Rechtsanwalt.

At Arm´s Length
Geschäfte, die marktüblichen Konditionen entsprechen und einem Drittvergleich standhalten.

Attachment
Anhang eines Dokuments, insbesondere eines Vertrags (vgl. auch Annex; Exhibit; Schedule).

Attorney-at-Law
Rechtsanwalt.

Attorney-in-Fact
Stellvertreter (vgl. auch Authorised PersonAttorney-in-Law).

Attorney-in-Law
Stellvertreter (vgl. auch Authorised Person; Attorney-in-Fact).

Auction
Auktionsverfahren; die Zielgesellschaft wird im Wege eines Bieterverfahrens (Bidding Process) veräußert.

Auction Process
Auction.

Auction Sale
Auction.

Auflassung
ist die Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber über den Eigentumsübergang bei der Übertragung von Grundstückseigentum (§ 873 Abs. 1 BGB). Sie hat vor dem Notar zu erfolgen (§ 925 Abs. 1 BGB). Infolge des Abstraktionsprinzips ist sie vom zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäft, dem Grundstückskaufvertrag, unabhängig zu betrachten. Die Auflassung darf nicht unter einer Bedingung oder befristet erfolgen. Mit der Auflassung erlangt der Erwerber eine Aussicht auf den künftigen Rechtserwerb des Eigentums am Grundstück (Anwartschaftsrecht) bis zur Eintragung als Eigentümer im Grundbuch.

Aufrechnung
ist ein Gestaltungsrecht, durch das gegenseitige und gleichartige Forderungen miteinander verrechnet werden, sich also wechselseitig tilgen (§§ 387 ff. BGB). Als Hauptforderung wird die Forderung, gegen die aufgerechnet wird, bezeichnet und als Gegenforderung wird diejenige des die Aufrechnung Erklärenden.

Aufwendungen
sind freiwillige Vermögenseinbußen im Gegensatz zum Schaden als unfreiwillige Vermögenseinbußen.

Ausfallbürgschaft
besondere Art der Bürgschaft, bei der der Gläubiger nur haftet, wenn der Gläubiger trotz Zwangsvollstreckung beim Hauptschuldner und Verwertung sonstiger Sicherheiten einen Ausfall erleidet. Der Einrede der Vorausklage bedarf es deshalb nicht.

Authorised Person
Bevollmächtigter (vgl. auch Attorney-in-Law; Attorney-in-Fact).

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B

Back Office
Mitarbeiter und Berater eines Unternehmens, die während einer Hauptversammlung versammelt sind, um Antworten auf die Fragen von Aktionären auszuarbeiten, die dem Vorstand und Aufsichtsrat in der Hauptversammlung zugeleitet werden. Der Begriff wird abgeleitet von dem Versammlungsraum hinter dem Podium.

Bad Leaver
Ein Bad Leaver scheidet vorzeitig als Gesellschafter aus (vgl. auch Leaver). Ein Leaver wird zum Bad Leaver, wenn er aus bestimmten, vertraglich definierten Gründen, die in seiner Sphäre liegen, ausscheidet. Beispiele hierfür sind eine Kündigung des Anstellungsverhältnisses aus wichtigem Grund durch die Gesellschaft, eine Amtsniederlegung, ohne dass die Gesellschaft hierfür einen wichtigen Grund gesetzt hätte, oder sonstige vertraglich fixierte Fälle. Ein Bad Leaver erhält in der Regel deutlich geringere Abfindungen als ein Good Leaver. Falls die von einem Leaver gehaltenen Anteile einer Call Option unterliegen, werden seine Anteile zu einem geringeren Preis erworben. Bad-Leaver-Regelungen finden sich auch in Managementbeteiligungsprogrammen (vgl. auch Management Participation).

Basis Point
Ein Hundertstel eines Prozentpunkts (= 0,01 %). So entsprechen 250 Basis Points einem Zinssatz von 2,5 %.

Basiszins
gesetzlicher Zinssatz, der halbjährlich neu festgelegt wird. Er löste 1999 den vorher geltenden Diskontsatz der Bundesbank ab. Die Berechnung des Basiszinssatzes ist in § 247 BGB geregelt. Nach dem Basiszinssatz sind die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB) und der gesetzliche Kostenerstattungsanspruch (§ 104 Absatz 1 Zivilprozessordnung, ZPO) zu berechnen. Die aktuelle Höhe des Basiszinssatzes ist im Internet auf der Homepage der Bundesbank unter www.bundesbank.de zu finden.

Basket
Vertragsklausel, die die Geltendmachung von Bagatellansprüchen verhindert; der Vertragspartner darf Gewährleistungsansprüche nur geltend machen, wenn die Gesamtsumme sämtlicher Ansprüche eine bestimmte Grenze (Threshold) überschreitet. Hierbei kann weiter vereinbart werden, dass nur der den Threshold übersteigende Betrag (Freibetrag, Deductible; Excess Only) oder der gesamte Schaden (Freigrenze, First Dollar) erstattungsfähig ist.

Beauty Contest
Auswahlprozess von Beratern (Investmentbanken, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern etc.) zu Beginn einer Transaktion, die sich im Rahmen eines Pitches bewerben.

Bedingung
ist ein zukünftiges Ereignis, dessen Eintritt objektiv ungewiss ist, und von dessen Eintritt eine bestimmte Rechtsfolge abhängt; geregelt in § 158 BGB. Unterschieden werden aufschiebende und auflösende Bedingungen. Eine aufschiebende Bedingung (Suspensivbedingung) liegt vor, wenn die in einem Rechtsgeschäft festgelegte Rechtsfolge erst mit Eintritt eines bestimmten Umstandes eintritt (§ 158 Abs. 1 BGB). Beispiel Eigentumsvorbehalt. Eine auflösende Bedingung (Resolutivbedingung) liegt vor, wenn mit Eintritt eines bestimmten Umstandes ein bis dahin bestehendes Recht wieder entfällt (§ 158 Abs. 2 BGB). Beispiel Wiederverheiratungsklausel im Ehevertrag. Bestimmte Rechtsgeschäfte sind per Gesetz bedingungsfeindlich, d.h. sie dürften nicht an eine Bedingung geknüpft werden. Beispiel Eheschließung, Kündigung.

Befristung
ist das Verknüpfen einer Rechtsfolge mit dem Eintritt eines sicheren künftigen Ereignisses (§ 163 BGB). Durch die Befristung wird eine bestimmte rechtliche Wirkung zeitlich begrenzt. Anders als bei der Bedingung ist jedoch nicht das "ob" dessen Eintritts unsicher, sondern nur das "wann". Die Unterscheidung auflösend und aufschiebend der Bedingung ist entsprechend anzuwenden.

Benchmark
Vorab definierter Referenzwert, an dem Leistungen durch ein Unternehmen oder das Management gemessen werden; in Transaktionen werden Benchmarks z.B. hinsichtlich des Erreichens bestimmter Kennzahlen (z.B. EBIT; EBITDA) vereinbart und der Eintritt bestimmter Rechtsfolgen kann hieran geknüpft werden.

Besitz
ist die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache (§§ 854 - 872 BGB). Anders als das Eigentum ergibt sich aus dem Besitz keine rechtliche Zuordnung, sondern lediglich eine tatsächliche Beziehung zwischen dem Besitzer und der Sache. Eigentümer ist, wem die Sache gehört, Besitzer ist dagegen grundsätzlich derjenige, der die Sache innehat und tatsächlich nutzen kann (er muss nicht zwingend auch dazu berechtigt sein). Allerdings wird zugunsten des Besitzers einer beweglichen Sache gesetzlich vermutet, dass er auch Eigentümer der Sache sei, was allerdings widerlegt werden kann (§ 1006 BGB). Es werden zahlreiche Formen des Besitzes unterschieden: unmittelbarer Besitz und mittelbarer Besitz, Alleinbesitz und Mitbesitz, Eigenbesitz und Fremdbesitz. Der Besitz ist Voraussetzung für die Entstehung und Übertragung verschiedener dinglicher Rechte, beispielsweise die Übereignung einer beweglichen Sache.

Besitzdiener
hat zwar die tatsächliche Sachherrschaft, übt diese jedoch weisungsgebunden aus, z.B. Hausangestellte, Fabrikarbeiter. Nur der Vorgesetzte ist Besitzer, der Weisungsgebundene ist Besitzdiener.

Besitzmittler
ist der unmittelbare Besitzer, der die tatsächliche Sachherrschaft hat und mit Besitzmittlungswillen den Besitz für den mittelbaren Besitzer - zumeist den Eigentümer vermittelt (§ 868 BGB); sog. Besitzmittlungsverhältnis. Besitzmittler sind z.B. Mieter, Pächter, Entleiher, Verwahrer.

Best Efforts
Gegenstand einer vertraglichen Verpflichtung; zwar schuldet die verpflichtete Vertragspartei keinen bestimmten Leistungserfolg – oftmals, weil dieser nicht in ihrem Machtbereich liegt (z.B. Genehmigungen von Behörden oder Zustimmungen von Dritten); dennoch verpflichtet sich der Vertragspartner mit einer Best- Efforts-Klausel dazu, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um den Leistungserfolg herbeizuführen.

Best Efforts Underwriting
Verpflichtung einer Bank (oder eines Bankenkonsortiums), sich bei der Ausgabe von Wertpapieren (z.B. bei einem IPO) bestmöglich um eine Platzierung zu bemühen; beim Hard Underwriting wird darüber hinaus eine Platzierungsgarantie übernommen.

Best Knowledge
Beschränkung einer Erklärung dahingehend, dass der Vertragspartner im Rahmen von Reps & Warranties für das Vorhandensein zugesagter Umstände nur nach bestem Wissen einzustehen hat. Es ist vertraglich genau zu definieren, auf wessen Wissen abgestellt wird, ob nur die tatsächliche Kenntnis maßgeblich ist oder ob auch (grob) fahrlässige Unkenntnis ausreicht sowie ob die betreffenden Personen eine Pflicht zur Einholung weiterer Erkundigungen trifft (vgl. auch Knowledge Qualifier).

Beweislast
ist die Festlegung darüber, welche der Parteien im Prozess den Beweis für eine Behauptung antreten muss und das Risiko der Nichterweislichkeit trägt. Im Zivilprozess muss jede Partei grundsätzlich den Beweis die für sie günstigen Tatsachen erbringen, soweit die Beweislast nicht gesetzlich abweichend geregelt ist (Beweislastumkehr).

Beweislastumkehr
führt dazu, dass im Zivilprozess entgegen der allgemeinen Regel der Prozessgegner beweisen muss, dass eine für den anderen günstige Tatsache nicht vorliegt. Bsp. § 476 BGB: Vermutung, dass Mängel, die innerhalb von sechs Monaten nach Kauf einer Sache durch einen Verbraucher auftreten, bereits bei Kauf (Übergabe) bestanden. Der Verkäufer muss dann das Gegenteil beweisen, wenn er nicht für den Mangel haften will.

Bezugsurkunde
Notarielle Urkunde, die der Notar bereits vor dem eigentlichen Beurkundungstermin erstellt hat und auf die in der (Haupt-)Urkunde Bezug genommen wird. Damit lässt sich der für die Beurkundung erforderliche Zeitaufwand für die Parteien reduzieren. Andernfalls müssten die Parteien bei der Verlesung des Inhalts der Bezugsurkunde im Rahmen des eigentlichen Beurkundungstermins anwesend sein.

Bible / Bible of Documents
Unterlagenkonvolut, in dem nach dem Closing (oder einem anderen bedeutenden Zwischenschritt in der Transaktion, z.B. Signing) sämtliche für die Transaktion geltenden Vereinbarungen und Unterlagen (z.B. SPA inklusive Anlagen; dem Closing Memorandum; Vollmachten etc.) gebündelt dokumentiert werden, um später ohne Weiteres auf diese zurückgreifen zu können.

Bid
Angebot zum Vertragsabschluss (auch Offer genannt); ist es nicht verbindlich, wird es als indikatives Angebot (Indicative Bid / Indicative Offer) bezeichnet. Das verbindliche Angebot wird Binding Bid genannt.

Bidding Process
Auction.

Bid Letter
Angebotsschreiben eines Erwerbsinteressenten im Rahmen eines Auktionsverfahrens.

Big Four
Die vier weltweit größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Deloitte, PricewaterhouseCoopers, Ernst & Young und KPMG). Häufig wird vertraglich vereinbart, dass eine der Big-Four-Gesellschaften die Prüfung des Jahresabschlusses einer Gesellschaft vornimmt.

Binding Bid / Binding Offer
Final BidFinal Offer

BJR
Business Judgement Rule.

Blue Chips
1. Aktien von großen Unternehmen, die z.B. im DAX oder Dow Jones gelistet sind (vgl. auch Large Cap).
2. Kunden oder Mandanten von herausragender Bedeutung.

Board
Im monistischen System das Geschäftsleitungs- und Überwachungsorgan, im dualistischen System das Geschäftsleitungsorgan einer Gesellschaft, z.B. Vorstand einer Aktiengesellschaft.

Boilerplate
Klauseln, die sich standardmäßig in nahezu jedem Vertrag finden (salvatorische Klausel, Schriftformklausel, Auflistung von Kontaktpersonen etc.). Über Boilerplates muss in der Regel nicht intensiv verhandelt werden.

Bona fide
Nach Treu und Glauben, § 242 BGB (vgl. auch In Good Faith).

Bond
Anleihe.

Breach (of Contract)
Nichterfüllung oder Verletzung einer vertraglichen Pflicht.

Break-up Fee
Verpflichtung eines Verhandlungspartners, einen (oft) pauschalisierten Betrag für den Fall des von ihm zu vertretenden Scheiterns der Transaktion zu bezahlen. Durch diese Abschreckung soll die Loyalität des Verhandlungspartners erhöht und sollen im Fall des Scheiterns nutzlose Aufwendungen, insbesondere Beraterkosten, kompensiert werden. Eine Break-up Fee kann vor Abschluss des Unternehmenskaufvertrags im Letter of Intent für den Fall des Scheiterns der Transaktion vereinbart werden. Kommt es zum Vertragsabschluss (Signing), kann auch der Vertrag selbst eine Break-up Fee für das Scheitern des Vollzugs (Closing) enthalten.

Bridge Financing / Bridge Loan
Zwischenfinanzierung zur (kurzfristigen) Verbesserung der finanziellen Situation eines Unternehmens; die Überbrückungsfinanzierung ist gängiges Instrument zur Vorbereitung eines Börsengangs (IPO). Wenn durch das Bridge Financing die Eigenkapitalquote verbessert werden soll, muss es sich um ein nachrangiges Darlehen handeln.

Bring-down Certificate
Bestätigung der Geschäftsführung der Zielgesellschaft, dass bereits abgegebene Erklärungen – z.B. zu Gewährleistungen im Due Diligence Report oder auf den Unterzeichnungstag – fortgelten (z.B. auf den Vollzugstag).

Business Angel
Person, die in ein Unternehmen, häufig in der Start-up-Phase, investiert. In der Regel nehmen Business Angels – zum Teil auch Angel Investors genannt – keinen unmittelbaren Einfluss auf die Geschäftsführung des Unternehmens. Hierdurch unterscheiden sie sich vom Wagniskapitalgeber (Venture Capital Investor) und von Private Equity Investors.

Business Judgement Rule (BJR)
Grundsatz, nach dem die Geschäftsleitung dann nicht persönlich haftet, wenn sie bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information, frei von Interessenkonflikten und zum Wohl der Gesellschaft zu handeln (vgl. § 93 Absatz 1 Satz 2 AktG).Liegen diese Voraussetzungen vor, ist eine Managerhaftung ausgeschlossen, auch wenn sich die unternehmerische Entscheidung rückblickend als nicht vorteilhaft erwiesen hat („safe harbour“ / „sicherer Hafen“). Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass unternehmerische Entscheidungen stets mit Risiken behaftet sind, dem Management für die Führung der Geschäfte jedoch ein Einschätzungsspielraum zukommt.

Business Plan
Geschäftsplan, der das unternehmerische Vorhaben mit Zielen und Strategien zusammenfasst. Ein Business Plan ist z.B. vorzulegen, wenn sich ein Unternehmen um die Gewährung von Fremdkapital bewirbt. Der Umfang und die Art der Darstellungen im Business Plan sind einzelfallabhängig und orientieren sich unter anderem an der Branche, der Größe des Unternehmens und dem Einsatzzweck des Business Plans. 

Buyer
Käufer / Erwerber.

Buy-out
Unternehmenskauf oder Beteiligungserwerb in Form einer fremdfinanzierten Übernahme (LBO) oder einer Übernahme durch das Management (MBO).

Buy-side
Käufer- / Erwerberseite einer Transaktion.

Bürgschaft
ist ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger, mit dem sich der Bürge verpflichtet, die Verpflichtungen des Schuldners gegenüber einem Gläubiger zu erfüllen, sofern der Schuldner sie nicht selbst erfüllt (§§ 765 - 778 BGB). Zu seiner Gültigkeit muss der Bürge seine Erklärung schriftlich erteilen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Die Verpflichtung aus der Bürgschaft ist abhängig (akzessorisch) von der Schuld des (Haupt )Schuldners, d.h. dass sich der Umfang nach der Hauptschuld richtet, dass auch der Bürge die Einwendungen des Schuldners gegen den Gläubiger geltend machen kann. und dass die Bürgschaft mit dem Erlöschen der Hauptschuld auch erlischt. Im Bankwesen werden wegen der Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit und Übersicherung die Bürgschaften meist auf alle bestehenden und künftigen Ansprüche aus einer bestimmten Forderung (z.B. einem Kredit) begrenzt. Der Höchstbetrag der Bürgschaft wird auf max. 120 % der gesicherten Forderung festgesetzt. Höchstbetragsbürgschaft; Ausfallbürgschaft.

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C

CA
Confidentiality Agreement.

Call Option
Kaufoption, die das Recht (nicht aber die Pflicht) beinhaltet, innerhalb eines bestimmten Zeitraums (amerikanische Call Option) oder zu einem bestimmten Zeitpunkt (europäische Call Option) Wertpapiere (Underlying) oder unverbriefte Gesellschaftsanteile zu einem bestimmten Wert (Strike Price) zu kaufen. Die Call Option kann schuldrechtlich oder dinglich ausgestaltet sein. Bei einer schuld-rechtlichen Call Option entsteht durch die Ausübung lediglich ein Anspruch auf Übertragung der Wertpapiere. Bei einer dinglichen Call Option kann der Erwerber den Eigentumsübergang durch einseitige Willenserklärung herbeiführen, ohne dass eine weitere Mitwirkung des Verkäufers erforderlich ist. Gegenstück zu der Call Option ist die Put Option.

Cap
Die Parteien einigen sich auf einen Höchstbetrag, der insbesondere bei Garantieansprüchen maximal geltend gemacht werden kann. Caps werden zum Teil auch als Zins-Cap, das heißt als Höchstgrenze für einen variabel vereinbarten Finanzierungszinssatz, verwendet.

Capacity Opinion
Förmliche Erklärung über die Rechtsfähigkeit einer Vertragspartei und die Vertretungsmacht bestimmter für sie handelnder Personen.

Capex
Capital Expenditure.

Capital Expenditure (Capex)
Investitionsaufwand; Kosten für Investitionen.

Carve-out
Abspaltung oder Herauslösung von Unternehmensteilen oder Assets aus dem Target oder der verkaufenden Gesellschaft, die ggf. bereits im Vorfeld der Transaktion durchgeführt wird. Ein Carveout ist erforderlich, wenn nur einzelne Tochtergesellschaften, Geschäftsbereiche, Standorte etc. veräußert werden. So müssen z.B. für das Target relevante Schutzrechte herausgelöst werden, wenn diese bislang zentral durch die veräußernde Muttergesellschaft gehalten wurden.

Cash Flow
Zufluss an liquiden Mitteln innerhalb eines Referenzzeitraums.

Cash Free / Debt Free
Methode der Unternehmensbewertung, bei der der Wert des Unternehmens ohne Berücksichtigung der Finanzierung und des nicht betriebsnotwendigen Vermögens bestimmt wird (Enterprise Value). Wird der Kaufpreis anhand einer solchen Bewertung bestimmt, bedingt dies eine Kaufpreisanpassung, bei der zu dem Basiskaufpreis zum einen die liquiden Mittel des Zielunternehmens hinzuaddiert und Finanzierungsverbindlichkeiten abgezogen werden, um den Equity Value abzubilden. Im Unternehmenskaufvertrag ist exakt zu definieren, welche Positionen unter den Begriff der Liquidität und der Finanzverbindlichkeiten fallen (häufig: zinstragende Verbindlichkeiten) und so bei der Kaufpreisanpassung Berücksichtigung finden. Um sich gegen manipulative Beeinflussungen von Cash- und Debt-Positionen abzusichern, fordert der Käufer häufig, dass die Cash-Free- / Debt-Free-Klausel von einer Anpassung über das (Netto-)Umlaufvermögen der Zielgesellschaft ([Net] Working Capital) begleitet wird.

Cash Pool
System eines konzerninternen Liquiditätsausgleichs und -managements durch ein zentrales, meist bei der Muttergesellschaft angesiedeltes Konto, das dem Konzernunternehmen überschüssige Liquidität entzieht respektive Unterdeckungen durch Rückzahlungen ausgleicht; die Zahlungsströme sind rechtlich als Darlehen einzuordnen (Upstream Loans respektive Downstream Loans); man unterscheidet zwischen einem „echten“ Cash Pool und einem „virtuellen“ Cash Pool, bei dem der Ausgleich im Verhältnis zur Hausbank der Gruppe nur rechnerisch, das heißt, ohne dass Zahlungen vorgenommen werden, erfolgt.

Catch-all-Klausel
Auffangklausel, mit der denkbare weitere, aber vertraglich nicht explizit geregelte Fälle / Tatbestände durch eine allgemeine Formulierung erfasst werden; solche Klauseln sind insbesondere dann sinnvoll, wenn nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dass über einzelne bekannte Fälle hinaus noch weitere bestehen (z.B. zu übertragende Ansprüche), bezüglich derer im Vertrag aber dennoch eine Regelung getroffen werden soll (Sweeper Clause).

CEO
Chief Executive Officer.

Certain Funds
Bankkredite, die der Käufer zur Finanzierung der Transaktion aufnimmt und deren Abrufbarkeit er bei Unterzeichnung (Signing) des Unternehmenskaufvertrags zusichert. Der Kaufpreis ist in der Regel später bei Vollzug der Transaktion (Closing) fällig.

Certificate of Good (Legal) Standing
Bestätigung über die wirksame Gründung und das wirksame Bestehen eines Unternehmens, die insbesondere für Gesellschaften aus Rechtsordnungen erforderlich ist, in denen kein (in seinen Rechtswirkungen) dem Handelsregister vergleichbares Register besteht. Abhängig von der Rechtsordnung der Gesellschaft kann ein Certificate of Good (Legal) Standing durch einen Notar, einen Rechtsanwalt oder durch ein Gesellschaftsorgan (z.B. Company Secretary) ausgestellt werden. Die Anforderungen sind jeweils im Einzelnen zu prüfen.

Certified Accounts
Bestätigte und geprüfte Abschlüsse, vgl. Annual Accounts; Annual Financial Statements.

Certified Public Accountant
US-amerikanische Berufsbezeichnung für einen Wirtschaftsprüfer (WPCPA).

CFO
Chief Financial Officer.

Chain of Title
Historisch lückenloser Nachweis der Inhaberschaft von Gesellschaftsanteilen (Shares), damit im Rahmen der Due Diligence die Berechtigung des Verkäufers zur Übertragung der Anteile verifiziert werden kann. In Bezug auf die GmbH reicht die bloße lückenlose Nachvollziehbarkeit anhand der Gesellschafterliste nicht aus.

Change of Control (CoC)
Kontrollwechsel eines Unternehmens (vgl. auch Change-of-Control-Klausel).

Change-of-Control-Klausel
Regelt die Rechtsfolgen im Fall eines Kontrollwechsels; häufig sind Sonderkündigungsrechte für die andere Vertragsseite vorgesehen. Die Verträge, deren Fortbestand für die Situation des Zielunternehmens von grundlegender Bedeutung ist, müssen daher im Rahmen der Due Diligence auf Change-of-Control-Klauseln überprüft werden.

Chief Executive Officer (CEO)
Leiter der Geschäftsführung oder Vorstandsvorsitzender eines Unternehmens. Die Bezeichnung entstammt dem monistischen System der Corporate Governance, das im angloamerikanischen Rechtskreis verbreitet ist.

Chief Financial Officer (CFO)
Finanzvorstand oder Leiter der Finanzabteilung eines Unternehmens. Die Bezeichnung entstammt dem monistischen System der Corporate Governance, das im angloamerikanischen Rechtskreis
verbreitet ist.

Chinese Wall
Durch organisatorische Maßnahmen geschaffene Barriere, die den Austausch von Informationen zwischen verschiedenen Abteilungen eines Unternehmens, einer Kanzlei etc. verhindert; eine Chinese Wall ist beispielsweise erforderlich, wenn eine Investmentbank im Rahmen eines Bidding Process zwei Bieter berät.

Clarification Call
Im Rahmen eines solchen Gesprächs in der Phase der Vertragsverhandlungen besteht die Möglichkeit, bereits vorab offene Fragen zu klären und so Missverständnisse auszuräumen. Häufig finden Clarification Calls nur zwischen den rechtlichen oder steuerlichen Beratern statt, wenn in erster Linie rechtstechnische oder steuerliche Fragen geklärt werden. 

Class
Gattung von Wertpapieren, z.B. Stammaktien oder stimmrechtslose Vorzugsaktien.

Clean Team
Konzept, das dazu dient, innerhalb eines durch besondere NDAs verpflichteten Personenkreises (der häufig nur aus Beratern besteht) Informationen auszutauschen, die im Zeitpunkt des Informationsaustauschs zwischen den betroffenen Parteien zumeist aus kartellrechtlichen Gründen (noch) nicht ausgetauscht werden dürfen.

Closing
Dinglicher Vollzug der Transaktion; nach Eintritt sämtlicher Closing Conditions wird das Eigentum an den Shares oder Assets gegen Zahlung des fälligen Kaufpreises auf den Erwerber übertragen; voran geht der Abschluss des schuldrechtlichen Kaufvertrags (Signing).

Closing Actions
Maßnahmen und Handlungen, die vor dem oder am Vollzugstag vorzunehmen sind; typische Beispiele sind die Kaufpreiszahlung oder die Amtsniederlegung von Organmitgliedern der Zielgesellschaft.

Closing Conditions
Oft auch als Conditions Precedent bezeichnet; vertraglich definierte Bedingungen (oft in Form von Fälligkeitsvoraussetzungen, aber auch teilweise im Sinne echter aufschiebender Bedingungen gemäß § 158 Absatz 1 BGB), die für den Vollzug der Transaktion Closing) vorliegen müssen. Hierunter fallen z.B. die fusionskontrollrechtliche Freigabe, zustimmende Gesellschafterbeschlüsse im Fall einer Vinkulierung oder die Entlastung von Organmitgliedern oder deren Amtsniederlegung. Der Eintritt sämtlicher Closing Conditions kann im Closing Memorandum festgehalten werden.

Closing Confirmation
Closing Memorandum.

Closing Date
Tag, an dem der Unternehmenskaufvertrag vollzogen wird.

Closing Deliveries / Closing Deliverables
Unterlagen, die zwischen den Parteien beim Closing ausgetauscht werden.

Closing Dinner
Feier anlässlich des Closings einer Transaktion.

Closing Memorandum
Dokument, in dem die Vertragsparteien den Eintritt sämtlicher Bedingungen für das Closing (Closing Conditions; Conditions Precedent) (zumeist) zu Beweiszwecken bestätigen (auch Closing Confirmation).

Club Deal
Bei einem solchen Geschäft schließen sich mehrere Gesellschaften zusammen, um gemeinsam (auf einer Vertragsseite handelnd) eine Transaktion durchzuführen.

CoC
Change of Control.

Code of Conduct
Schriftlich fixierte Verhaltensstandards, z.B. im Rahmen eines Compliance-Programms eines Unternehmens.

Collateral
Sämtliche Arten von Sicherheiten für Kredite.

Collateralised Debt Obligation
Wertpapiere, die durch verschiedenartige Forderungen oder Wertpapiere gedeckt sind.

Collateralised Loan Obligation
Wertpapiere, die durch einen Pool von Firmenkrediten gedeckt sind.

Comfort Letter
Patronatserklärung (auch Letter of Comfort), in der (zumeist) die Muttergesellschaft die Zusage gibt, die Zielgesellschaft im Fall von ökonomischen Schwierigkeiten mit den erforderlichen Mitteln auszustatten (sog. „harte“ Patronatserklärung). Bei einer „weichen“ Patronatserklärung gibt die Muttergesellschaft lediglich eine rechtlich unverbindliche, allenfalls moralisch verpflichtende Goodwill-Erklärung ab.

Commercial Due Diligence
Bereich einer Due Diligence, der das Geschäftsmodell und das externe Markt-, Branchen- und Wettbewerbsumfeld der Zielgesellschaft untersucht.

Compliance
Compliance bezeichnet das rechtlich und ethisch korrekte Verhalten von Unternehmen einschließlich der Geschäftsleitung und der Mitarbeiter. Das Thema betraf ursprünglich vor allem börsennotierte Gesellschaften, gewinnt jedoch zunehmend auch für den Mittelstand an Bedeutung. In den von den Unternehmen aufgesetzten Compliance-Programmen soll sichergestellt werden, dass es nicht zu Verstößen gegen compliancerelevante Vorschriften kommt und – falls dies doch geschieht – dass die Unternehmensleitung hierüber schnell und umfassend informiert wird. Besondere Bedeutung haben Compliance-Programme zur Verhinderung von Korruption und Kartellrechtsverstößen. Ein einheitliches Compliance-Pflichtenprogramm besteht nicht. Einrichtung und Durchführung sind (soweit nicht spezialgesetzliche Regelungen eingreifen) stets an den Bedürfnissen des Unternehmens auszurichten. Diese können je nach Größe, Organisationsform und Branche stark differieren. Die Geschäfts- und Konzernleitung geht unter Umständen erhebliche Haftungsrisiken ein, wenn sie auf jegliche Compliance-Vorschriften verzichtet.

Comply-or-Explain-Verfahren
Bezieht sich auf die im DCGK enthaltenen Soll-Empfehlungen (vgl. auch § 161 AktG); möchte eine Gesellschaft diesen Soll-Empfehlungen nicht Folge leisten, ist dies zwar möglich, muss aber jährlich offengelegt werden.

Conditions Precedent (CP)
Begriff, der in Unternehmenskaufverträgen oft synonym zu Closing Conditions verwendet wird; teilweise wird der Begriff Conditions Precedent nur für echte aufschiebende Bedingungen (im Sinne von § 158 Abs. 1 BGB) verwendet, deren Leistungserfolg nach Eintritt der Bedingung ohne weitere Rechtshandlung eintritt. In Abweichung hiervon begründet der Eintritt einer Closing Condition zum Teil aber auch nur die schuldrechtliche Pflicht, den Erfolg herbeizuführen.

Conduct of Business
Geschäftsführung; bezieht sich insbesondere auf die Art und Weise der Geschäftsführung in einem bestimmten Zeitraum, wie z.B. zwischen Signing und Closing.

Conduit
Finanzierungstechniken, die auf ABS-Strukturen aufbauen; eine einheitliche Definition existiert nicht.

Conference Call
Telefonkonferenz; wird zum Teil als „Telco“, „Telcon“, „ConfCall“ oder „CC“ abgekürzt.

Confidentiality Agreement (CA)
Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarung, die beiden Parteien Pflichten auferlegt (vgl. hierzu NDA).

Confidentiality Undertaking
Einseitige Verpflichtung, die von der anderen Seite erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.

Confirmatory Due Diligence
Letzter, meist kurz vor dem Signing durchgeführter Abschnitt einer Due Diligence, in dem die letzten offenen oder neu entstandenen Fragen geklärt oder Annahmen verifiziert werden.

Consolidated Financial Statements / Consolidated Financial Accounts
Konsolidierter Jahresabschluss.

Contractual Trust Arrangement (CTA)
Struktur zur Bereinigung der Bilanz um Pensionsverpflichtungen oder -rückstellungen (CTA).

Corporate Governance
Gesamtheit von externen und internen Leitungs- und Kontrollmechanismen in einem Unternehmen.

Corporate Guarantee
Garantie, die eine Muttergesellschaft oder ein sonst verbundenesUnternehmen für Verpflichtungen einer anderen Gruppengesellschaft (häufig ein Special Purpose Vehicle) abgibt.

Cost Coverage
Zusage, den Aufwand zu erstatten, der der anderen Partei im Zusammenhang mit der Transaktion entsteht; häufig kombiniert mit einer Obergrenze (Cap)

Covenant
Verpflichtung im Sinne einer Nebenabrede in einem Vertrag; in Kreditverträgen berechtigt die Verletzung eines Covenants durch den Kreditnehmer den Kreditgeber häufig zur Kündigung des Kreditvertrags.

CP
Conditions Precedent.

CPA
Certified Public Accountant.

Creeping Takeover
„Schleichender“ Aufbau einer wesentlichen Beteiligung an einer börsennotierten Gesellschaft unter Vermeidung von Mitteilungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie Pflichten nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG); ein bekannter Fall war die Übernahme der Continental AG durch die Schaeffler-Gruppe (vgl. auch Stakebuilding).

Cross-border Merger
Grenzüberschreitender Zusammenschluss von Unternehmen.

Crown Jewels Defence
Abwehrmaßnahme bei feindlichen Übernahmeversuchen (Hostile Takeover); um die Zielgesellschaft für den Angreifer möglichst unattraktiv zu machen, werden deren wertvollste Assets oder Beteiligungen an Dritte veräußert („versilbert“). Diese Abwehrmaßnahme kann allerdings für die Zielgesellschaft eine nicht unerhebliche Schwächung zur Folge haben.

CTA
Contractual Trust Arrangement.

Culpa in contrahendo
kurz c.i.c., (= "Verschulden bei Vertragsschluss") bezeichnet die Verletzung von Pflichten aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis (§ 311 Abs. 2 BGB). Schon durch den Beginn von Vertragsverhandlungen entsteht ein rechtsgeschäftsähnliches Schuldverhältnis, z.B. durch das Betreten eines Geschäfts in Kaufabsicht. Die Beteiligten sind aufgrund des Vertrauensverhältnisses, das aus der Vertragsanbahnung entsteht, verpflichtet, auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils Rücksicht zu nehmen (Sorgfaltspflichten). Die Pflichten bestehen unter Umständen auch gegenüber Dritten, die selbst nicht Vertragspartei werden sollen (§ 311 Abs. 3 S. 1 BGB), beispielsweise dem Kind, das seine Mutter in ein Geschäft begleitet. Aufgrund solcher vorvertraglicher Schuldverhältnisse haften die Beteiligten für Schäden wie bei anderen Schuldverhältnissen. Das Verschulden des Verpflichteten für die eingetretene Pflichtverletzung wird gesetzlich vermutet (§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB).

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D

Damages
Schadensersatz.

Darlehen
ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den sich der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer Geld zu übergeben, das der Darlehensnehmer später zurückzugeben hat. In der Regel wird als Entgelt ein Zins vereinbart, der vom Darlehensnehmer in regelmäßigen Abständen, meist jährlich, zu zahlen ist (§ 488 BGB). Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate (§ 488 Abs.3 S.2 BGB); in besonderen Fällen ist eine außerordentliche Kündigung auch fristlos möglich (§ 490 Abs.1 BGB).

Data Room
Datenraum; dort sind alle wesentlichen Unterlagen über das Kaufobjekt hinterlegt, die im Rahmen der Due Diligence geprüft werden. Mittlerweile hat der virtuelle Datenraum den physischen Datenraum als Regelfall abgelöst.

Data Room Index
Ähnlich einem Inhaltsverzeichnis führt dieser Index sämtliche im Data Room einsehbaren Dokumente (nach Themenbereichen oder anderen Kriterien geordnet) auf.

Data Room Rules
Die Datenraumregeln legen die „Spielregeln“ für die Nutzung des Data Rooms fest. So werden für den physischen Datenraum in der Regel die Öffnungszeiten, der Personenkreis und die Anzahl der zugelassenen Rückfragen zu Dokumenten geregelt und es wird festgelegt, ob Unterlagen nur eingesehen oder auch kopiert werden dürfen. Für den virtuellen Datenraum können etwa die Druckfunktion, das Speichern oder die Möglichkeit von „Screenshots“ deaktiviert werden. Die Überwachung der Datenraumregeln erfolgt beim virtuellen Datenraum elektronisch und damit genauer. Beim Red Data Room bestehen aufgrund der besonderen Vertraulichkeit die größten Einschränkungen.

Dauerschuldverhältnis
ist ein Vertrag, der nicht durch einmaligen Austausch von Leistung und Gegenleistung erfüllt wird, sondern der durch fortlaufenden Leistungsaustausch charakterisiert wird. Dazu zählen z.B. Mietvertrag, Pachtvertrag, Darlehen. Alle Dauerschuldverhältnisse können aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Die Kündigung kann nur innerhalb einer angemessenen Frist ausgesprochen werden.

Dawn Raid
Behördliche Ermittlungshandlungen vor Ort, bei denen ein Überraschungsmoment ausgenutzt werden soll, z.B. in Kartell- oder Steuerstrafverfahren. Verschiedene Berater und Rechtsanwaltskanzleien bieten für Unternehmen besondere Schulungen an, in denen die Mitarbeiter auf solche Situationen vorbereitet werden sollen, damit sie situationsadäquat reagieren können.

DCF
Discounted Cash Flow.

DCGK
Deutscher Corporate Governance Kodex.

DD
Due Diligence.

Deadlock
Beschreibt eine – oft dauerhafte – Pattsituation auf Gesellschafter oder Geschäftsführerebene (englisch für Stillstand, Sackgasse). Aufgrund paritätischer Beteiligungsverhältnisse, Veto- oder anderer Sonderrechte blockieren sich die Beteiligten gegenseitig. Die Bildung einer Mehrheit und damit eine Entscheidungsfindung ist nicht mehr möglich. Denkbare Mechanismen zur Lösung eines Deadlocks sind Texan Shoot Out und Russian Roulette.

Deal Breaker
Umstände, die bei fehlender Lösung oder Einigung zu einem Abbruch der Verhandlungen führen; es ist Aufgabe einer Due Diligence, mögliche Deal Breaker zu identifizieren und Lösungswege aufzuzeigen.

Debt
Häufig definiert als sämtliche Verbindlichkeiten eines Unternehmens, z.B. Finanzverbindlichkeiten (Financial Debt) oder kurzfristigeVerbindlichkeiten, die zum Nettobetriebskapital (Net Working Capital) zählen. Da es keine feststehende Definition von „debt“ gibt, ist in Verträgen auf eine exakte Beschreibung zu achten.

Debt / Equity Swap (DES)
Fremdkapital (Debt) wird in Eigenkapital (Equity) umgewandelt (von englisch „to swap“ = tauschen); der Debt Equity Swap wird im Zusammenhang mit Kreditsanierungen eingesetzt. Durch eine Änderung der Insolvenzordnung ist der Debt Equity Swap nun auch für deutsche Gesellschaften ausdrücklich geregelt worden.

Debtor Warrant
Anti-embarrassment Clause.

Debt Push Down
Steuerliches Gestaltungsziel bei Übernahmen; das aufgenommene Fremdkapital soll von der Zielgesellschaft bedient werden; hierzu wird z.B. ein SPV gegründet, das mit wenig Eigen- und viel Fremdkapital eine Zielgesellschaft erwirbt, die nun als Tochterunternehmen gehalten wird. Bei einer anschließenden Verschmelzung erlischt das SPV, das Fremdkapital (Debt) geht auf die Zielgesellschaft über („push down“). Ein Debt Push Down erfordert eine genaue rechtliche Prüfung insbesondere von Kapitalerhaltungsregeln.

Deductible
Regelung im Unternehmenskaufvertrag, wonach bei Überschreiten einer vereinbarten Wertgrenze (Freibetrag; Threshold) nur der die Grenze übersteigende Betrag – in der Regel im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen – geltend gemacht werden darf vgl. auch Excess Only). Ist bei Überschreiten des Thresholds der gesamte Schaden erstattungsfähig, spricht man von einer First-Dollar-Regelung (auch Freigrenze). Wie die De-minimis-Regelung soll eine solche Bestimmung die Geltendmachung von Bagatellansprüchen verhindern und so eine gewisse „Befriedungsfunktion“ für die Parteien erfüllen.

Deed
Besondere Form eines Dokuments nach angelsächsischem Recht; formbedürftiger Vertrag.

Default
Im engeren Sinne Verzug; im weiteren Sinne, insbesondere bei Finanzierungsverträgen, auch andere Vertragsverletzungen.

Deferred Compensation
Regelung, nach der die Gegenleistung erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig wird; z.B. kann der Verkäufer verpflichtet sein, den gesamten Kaufgegenstand zu übertragen, wohingegen der Käufer einen Teil des Kaufpreises erst später zahlen muss (Deferred Purchase Price).

Deferred Purchase Price
Kaufpreisbestandteil, der erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig ist (vgl. auch Deferred Compensation).

Definitions
Nach angelsächsischem Regelungsmuster eine Liste mit detaillierten Definitionen der im eigentlichen Vertragstext verwendeten Begriffe. Alternativ werden Begriffe im Vertragstext durch einen Klammerzusatz hervorgehoben, z.B.: „Die Bestimmungen der §§ [ • ] stehen unter der aufschiebenden Bedingung der Nichtuntersagung oder Freigabe des Vollzugs dieser Vereinbarung durch das Bundeskartellamt (nachfolgend ‚FusionskontrollrechtlicheFreigabe‘).“ Zudem werden Definitionen (vor allem in englischsprachigen Verträgen) dadurch gekennzeichnet, dass sie auch im weiteren Verlauf des Textes stets mit großen Anfangsbuchstaben geschrieben werden.

Delisting
Beendigung der Börsennotierung einer Gesellschaft. Gegenteil zu IPO (vgl. auch Going Private).

De minimis
Beziffert im Unternehmenskaufvertrag den Betrag, bei dessen Unterschreiten der Käufer keine Gewährleistungsansprüche geltend machen kann. De-minimis-Regelungen sollen die Geltendmachung von Bagatellansprüchen ausschließen und eine gewisse „Befriedungsfunktion“ für die Parteien erfüllen. Sie werden in der Regel mit einem Freibetrag oder einer Freigrenze kombiniert (vgl. auch Basket).

Depreciation
Abschreibungen auf Sachanlagen; hiervon zu unterscheiden ist die Amortisation, die sich auf immaterielle Wirtschaftsgüter bezieht.

Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK)
Laut der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (www.corporate-governance-code.de) sollen hierdurch die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Der DCGK enthält drei Arten von Regelungen, die sich in Bezug auf ihre Verbindlichkeit unterscheiden. Zum einen sind gesetzliche Regelungen im DCGK wiedergegeben, die von den Unternehmen (ohnehin) befolgt werden müssen. Zum anderen enthält der Kodex Soll-Empfehlungen, für die das Comply-or-Explain-Verfahren gilt. Diese Empfehlungen sind durch die Verwendung des Wortes „soll“ gekennzeichnet. Zudem enthält der DCGK Anregungen, bei deren Nichtbefolgung keine Offenlegung erforderlich ist, das Comply-or-Explain-Verfahren also nicht gilt. Diese Anregungen werden durch die Verwendung der Wörter „sollte“ oder „kann“ gekennzeichnet.

Dial-in (Details)
Einwahldaten für eine Telefonkonferenz (Conference Call).

Dienstvertrag
ist ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag, durch den sich jemand zur Leistung eines bestimmten Dienstes gegen Zahlung einer Vergütung verpflichtet (§§ 611; 630 BGB). Der Hauptfall eines Dienstvertrages ist der Arbeitsvertrag, für den es zahlreiche gesetzliche Sondervorschriften gibt. Weitere Bsp. sind Rechts- und Steuerberatung, Hausverwaltung. Der Dienstverpflichtete ist grundsätzlich zur Vorleistung verpflichtet, er kann also die Vergütung erst nach Erbringung der Dienstleistung verlangen (§ 613 BGB). Diese Regelung wird aber häufig vertraglich geändert. Vom Werkvertrag unterscheidet sich der Dienstvertrag dadurch, dass beim Werkvertrag der Erfolg und nicht nur das Tätigwerden geschuldet wird. Wurde über eine Vergütung nicht gesprochen, gilt sie dennoch als stillschweigend vereinbart, wenn den Umständen nach die Leistung nur gegen Entgelt zu erwarten war. Häufig ausgestaltet als Dauerschuldverhältnis.

Dilution
Prozentuale oder wertmäßige Reduzierung der Beteiligungsquote eines Gesellschafters; eine „Verwässerung“ (von englisch „to dilute“ = verwässern) liegt z.B. vor, wenn ein Gesellschafter bei einer Kapitalerhöhung keine neuen Anteile zeichnet. Er ist nach der Kapitalerhöhung mit einem geringeren Prozentsatz beteiligt als vor der Kapitalerhöhung.

Dingliches Recht
ist das Recht einer Person zur unmittelbaren Herrschaft über eine Sache, das jedem Dritten gegenüber wirkt, z.B. das Eigentum. Die dinglichen Rechte erstrecken sich auf Sachen und Grundstücke, wobei der Kreis der dinglichen Rechte gesetzlich abschließend geregelt ist. Aus den dinglichen Rechten, die unverjährbar sind, können dingliche Ansprüche entstehen (z.B. Eigentumsherausgabeanspruch).

Disclaimer
Haftungsausschluss für bestimmte Umstände; z.B. schließt eine die Legal Due Diligence durchführende Kanzlei die Haftung für steuerliche Fragen aus.

Disclosure
Offenlegung eines Umstands im Rahmen von Representations & Warranties, für die eine abgegebene Garantie nicht gelten soll (vgl. Disclosure Letter, Disclosure Schedule, General Disclosure, Specific Disclosure).

Disclosure Letter
Dokument, in dem der Verkäufer Umstände aufführt, die seine Garantien (Representations & Warranties) einschränken (vgl. Disclosure, General Disclosure, Specific Disclosure). Werden in einem Disclosure Letter sehr viele (negative) Umstände offengelegt, wirkt sich dies in der Regel negativ auf den Kaufpreis aus.

Disclosure Schedule
Anlage zum Kaufvertrag, in dem der Verkäufer Umstände aufführt, die seine Garantien (Representations & Warranties) einschränken (vgl. auch Disclosure, Disclosure Letter, General Disclosure, Specific Disclosure).

Discounted Cash Flow (DCF)
Künftig erwartete Cash Flows eines Unternehmens, die auf einen Bewertungsstichtag abgezinst werden. Discounted-Cash-Flow-Methode Verfahren zur Unternehmensbewertung, das sich auf die künftig erwarteten Cash-Flow-Überschüsse (abgezinst auf einen Stichtag) bezieht. Die Definition der einzelnen in Ansatz zu bringenden Bewertungsfaktoren ist häufig Gegenstand kontroverser Diskussionen.

dispositiv
Siehe abdingbar.

Distressed Debt
Notleidende Kredite (vgl. auch Non-performing Loans).

Distressed M&A
Unternehmenskauf unter Beteiligung sanierungs- oder restrukturierungsbedürftiger oder insolventer Gesellschaften.

Divestiture
Veräußerung eines bisherigen Investments in ein Unternehmen oder in Assets.

D&O (Liability) Insurance
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für Mitglieder der Geschäftsleitung, des Aufsichtsrats und leitende Angestellte abschließen kann; hierdurch werden mögliche Schadensersatzansprüche gegen die versicherten Personen abgedeckt. Bei einer D&O-Versicherung ist gemäß § 93 Absatz 2 Satz 3 AktG zwingend ein Selbstbehalt von mindestens 10 % des Schadens (pro Schadensfall) bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der jährlichen Festvergütung des Vorstandsmitglieds (Obergrenze für sämtliche Schadensfälle pro Jahr) vorzusehen. Die Versicherungsbranche bietet mittlerweile jedoch auch Produkte an, mit denen diese Risiken aus dem Selbstbehalt durch die betroffenen Personen ebenfalls versichert werden können.

Document Request List
Liste, in der durch den Käufer die für eine Due Diligence benötigten Unterlagen angefordert werden; der Verkäufer erstellt und aktualisiert auf ihrer Grundlage den Datenraum.

Double Dip
Regelmäßig wird in Unternehmenskaufverträgen die Möglichkeit eines Double Dip ausgeschlossen. Hierdurch ist es dem Käufer verwehrt, einen Schadensposten oder steuerliche Vorteile mehrfach geltend zu machen oder auszunutzen, z.B. sowohl in Form eines Schadensersatz- oder Freistellungsanspruchs als auch in Form einer negativen Kaufpreisanpassung.

Draw-down Notice
Mitteilung, die zugesagten Leistungen (z.B. Darlehen, Zuzahlung in die freie Kapitalrücklage) in Anspruch nehmen zu wollen.

Draw-down Period
Zeitrahmen, in dem ein Darlehensnehmer die zugesagten Kreditmittel in Anspruch nehmen kann.

Dual Listing
Aktien eines Unternehmens sind in diesem Fall an mindestens zwei Börsen notiert.

Dual-Track-Verfahren
„Zweigleisiger“ Verkaufsprozess; zum einen wird ein IPO vorbereitet, zum anderen wird ein Bieterverfahren durchgeführt. Die Vorteile des Dual-Track-Verfahrens liegen darin, dass die Chancen auf ein Exit deutlich erhöht und der Preis für die Anteile optimiert werden kann und durch das geplante IPO ein auch für das Bieterverfahren (positiver) Zeitdruck geschaffen wird. Andererseits ist ein Dual-Track-Verfahren sehr zeit- und kostenintensiv.

Due Diligence (DD)
Englisch für angemessene / erforderliche / gebührende Sorgfalt; bezeichnet die eingehende Prüfung des Kaufgegenstands. Klassische Bereiche sind die Legal Due Diligence, Financial Due Diligence, Tax Due Diligence, Commercial Due Diligence und Environmental Due Diligence. Im Regelfall wird der Erwerbsinteressent die Due Diligence durchführen, die sog. Purchaser Due Diligence. Dies liegt nicht zuletzt darin begründet, dass es im angloamerikanischen Rechtsraum aufgrund des Grundsatzes „caveat emptor“ traditionell Sache des Käufers war, sich über die Kaufsache Klarheit zu verschaffen. Die einzelnen Bereiche werden durch hierauf spezialisierte Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Branchenspezialisten und Sachverständige geprüft. Ziel einer Due Diligence ist es, unbekannte Chancen und Risiken sowie Deal Breaker aufzudecken. Die Ergebnisse einer Due Diligence werden im Due Diligence Report festgehalten und beeinflussen die Verhandlungen, insbesondere den Garantiekatalog und die Kaufpreisermittlung. Kehrseite der Due Diligence ist, dass die im Data Room verfügbaren Informationen häufig als dem Käufer bekannt gelten und der Verkäufer diesbezügliche Gewährleistungsansprüche regelmäßig wird ausschließen wollen. Führt nicht der Erwerbsinteressent, sondern der Verkäufer im Vorfeld der Transaktion selbst eine Due Diligence durch, spricht man von einer Vendor Due Diligence. Ab einer gewissen Größenordnung der Transaktion und je nach Bedeutung für den Erwerber ist die Geschäftsleitung des Erwerbers letztlich zur Durchführung einer Due Diligence verpflichtet. Wird dennoch auf die Durchführung einer Due Diligence verzichtet, bestehen persönliche Haftungsrisiken für die Gesellschaftsorgane.

Due Diligence Checklist
Aufzählung von Dokumenten, die für die Vorbereitung der Due Diligence und des Datenraums erforderlich sind; die Due Diligence Checklist wird z.B. von Rechtsanwälten für die Legal Due Diligence in Vorbereitung auf die Transaktion an die Mandanten übersendet, damit diese die erforderlichen Dokumente für den Datenraum zusammenstellen können.

Due Diligence Report
Bericht, der alle wesentlichen Basisdaten, Ergebnisse und Empfehlungen einer Due Diligence enthält; hierdurch wird die Untersuchung für die Entscheidungsträger des Käufers und der finanzierenden Banken nachvollziehbar dargestellt. Regelmäßig werden zu Beginn des Berichts die Ergebnisse in Kernaussagen zusammengefasst (Executive Summary).

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E

Early Stage Finance
Beteiligung eines Finanzinvestors in einer frühen Phase der Unternehmensentwicklung, die allerdings der Phase der Seed Finance zeitlich nachgelagert ist. Beide Begriffe haben gemeinsam, dass der Erfolg des Unternehmens noch sehr schwer abzuschätzen und die Investition daher mit großen Risiken behaftet ist, weshalb sich ein Investor in der Phase der Early Stage Finance in der Regel eine hohe Beteiligungsquote als Gegenleistung für sein Investment ausbedingen wird.

Earn-out
Bei einem Earn-out sagt der Käufer eine über einen fixen Kaufpreis hinausgehende variable Kaufpreiskomponente zu, die sich in Abhängigkeit von der künftigen Entwicklung der Zielgesellschaft berechnet, sofern ein vorher festgelegter Referenzstand innerhalb eines bestimmten Zeitraums erreicht oder überschritten wird. Durch Earn-out-Klauseln können divergierende Kaufpreisvorstellungen überbrückt werden. Allerdings trägt der Verkäufer auch nach dem Closing einen Teil des unternehmerischen Risikos der Zielgesellschaft, ohne auf deren wirtschaftliche Entwicklung noch wie zuvor Einfluss nehmen zu können. Diesbezüglich und gegen drohende Manipulationsmöglichkeiten wird sich der Verkäufer vertraglich absichern wollen, was dem Käufer eine schnelle Integration der Zielgesellschaft in seinen Konzern oder eine (teilweise) Weiterveräußerung erschwert und häufig kontroverse Verhandlungen nach sich zieht. Dagegen partizipiert der Verkäufer bei einem Besserungsschein (Debtor Warrant) an einem möglichen höheren Mehrerlös im Fall einer Weiterveräußerung des Unternehmens an einen Dritterwerber – unabhängig von der künftigen Entwicklung der Zielgesellschaft.

EBIT
Kurzform für „earnings before interest and taxes“, also für den „Gewinn vor Zinsen und Steuern“; beim EBIT handelt es sich (wie beim EBITA, EBITDA und EBT) um eine betriebswirtschaftliche Kennzahl zur Unternehmensbewertung und Kaufpreisfindung.

EBITA
Kurzform für „earnings before interest, taxes and amortization“, also für den „Ertrag vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte“; es handelt sich (wie beim EBIT, EBITDA und EBT) um eine Kennzahl zur Unternehmensbewertung und Kaufpreisfindung.

EBITDA
Kurzform für „earnings before interest, taxes, depreciation and amortization“, also für den „Ertrag vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte“; es handelt sich (wie beim EBIT, EBITA und EBT) um eine Kennzahl zur Unternehmensbewertung und Kaufpreisfindung.

EBT
Kurzform für „earnings before taxes“, also für den „Ertrag vor Steuern“; es handelt sich (wie beim EBIT, EBITA und EBITDA) um eine Kennzahl zur Unternehmensbewertung und Kaufpreisfindung.

ECL
Equity Commitment Letter.

Effective Date
Stichtag, zu dem eine Transaktion wirtschaftlich wirksam wird.

Einrede
ist ein Gegenrecht, das die Durchsetzung des Rechts eines anderen Rechts verhindert. Der Anspruch als solcher bleibt aber unberührt stehen. Unterschieden wird zwischen aufschiebender (auch hemmender, dilatorischer) Einrede, z.B. Zurückbehaltungsrecht, und dauernder (zerstörender, peremptorischer) Einrede, z.B. Verjährung. Erstere hemmt die Durchsetzbarkeit nur bis zum Wegfall des Hindernisses, letztere hemmt sie dauerhaft. Einreden sind geltend zu machen im Prozess, damit sie Berücksichtigung finden.

Einwendung
beseitigt ein Recht als solches, anders als die Einrede, die nur dessen Durchsetzbarkeit verhindert. Zu unterscheiden sind rechtshindernde und rechtsvernichtende Einwendungen. Bei den rechtshindernden entsteht ein Recht erst gar nicht, z.B. aufgrund Nichtigkeit des Vertrags wg. Formmangel, während bei den rechtsvernichtenden Einwendungen ein entstandenes Recht wieder erlischt, z.B. infolge Rücktritt oder Erfüllung des Vertrags. Anders als Einreden werden Einwendungen von Amts wegen berücksichtigt, d.h.. auch wenn der Schuldner sich nicht ausdrücklich darauf beruft.

Eigenbesitz
Eigenbesitz hat, wer die Sache nach seinem Willen als ihm gehörig besitzt.

Eigentum
Eigentum ist die rechtliche Zuordnung einer beweglichen oder unbeweglichen Sache zu einer natürlichen oder juristischen Person im Sinne eines umfassenden und gegenüber jedermann wirkenden, sog. absoluten Besitz-, Verfügungs- und Nutzungsrechts. Eigentum ist das umfassendste dingliche Recht an einer Sache, das gegenüber jedem Dritten wirkt. Eigentum ist rechtlich von Besitz zu unterscheiden, der lediglich die "tatsächliche Herrschaft über eine Sache" unabhängig von den Eigentumsverhältnissen beschreibt. Nach bürgerlichem Recht kann man Eigentum nur an beweglichen oder unbeweglichen Sachen haben. Der öffentlich-rechtliche Eigentumsbegriff reicht weiter. Während beim Alleineigentum nur eine natürliche oder juristische Person Rechtsinhaber ist, sind beim Miteigentum mehrere Personen Rechtsinhaber, die aber alle die Rechte des Alleineigentums haben. Beim Gesamthandseigentum steht das Eigentum nur der Gesamthandsgemeinschaft zu.

Eigentumsvorbehalt
ist die Übereignung einer beweglichen Sache unter aufschiebender Bedingung, dass das Eigentum erst bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses übergehen soll. Häufigster Fall ist der Kauf unter Eigentumsvorbehalt, wobei der Käufer erst bei vollständiger Kaufpreiszahlung Eigentümer wird (§ 449 BGB). Bis zur vollständigen Bezahlung hat der Käufer ein Anwartschaftsrecht. Der Eigentumsvorbehalt muss im Kaufvertrag und in der sachenrechtlichen Einigung erklärt werden. Im Geschäftsverkehr wird der Eigentumsvorbehalt in der Regel mittels Allgemeiner Geschäftsbedingungen, Formularvertrag, Briefbogen oder Bestätigungsschreiben vereinbart. An unbeweglichen Sachen ist ein Eigentumsvorbehalt nicht möglich.

Employee Buy-out
Transaktion, in deren Rahmen die Belegschaft der Zielgesellschaft die Anteile an der Gesellschaft selbst übernimmt (vgl. auch MBO und MBI).

Engagement Letter
Letter of Engagement.

Enterprise Value
Unternehmenswert vor Abzug von Finanzverbindlichkeiten und vor Hinzurechnung von Barmitteln; werden die Finanzverbindlichkeiten abgezogen und die Barmittel hinzugerechnet, spricht man vom Equity Value.

Environmental Due Diligence
Untersuchung des umweltrechtlichen und technischen Umfelds der Zielgesellschaften; klassische Themenfelder sind die Überprüfung auf eventuelle Altlasten, die örtliche Lage sowie umweltrechtliche Vorschriften und das Vorhandensein erforderlicher öffentlichrechtlicher Genehmigungen.

Environmental Indemnity
Freistellung für im Rahmen der Environmental Due Diligence identifizierte Umweltrisiken.

Equity
Eigenkapital; Reinvermögen einer Gesellschaft, bestehend aus: gezeichnetem Kapital plus gesetzlichen Rücklagen, plus freien Rücklagen, plus Gewinnvorträgen, minus Verlustvorträgen sowie zuzüglich oder abzüglich eines Jahresgewinns oder -verlusts.

Equity Bridge
Zwischenfinanzierung durch Zurverfügungstellung von Eigenkapital.

Equity Commitment
Verbindliche Zusage eines Dritten, eine Partei mit einem bestimmten Betrag an (Eigen-)Kapital auszustatten.

Equity Commitment Letter
Vertragliche Verpflichtungserklärung einer Gesellschaft (häufig einer Muttergesellschaft oder eines sonst verbundenen Unternehmens), einer (Gruppen-)Gesellschaft (häufig ein neugegründetes Special Purpose Vehicle) einen bestimmten Betrag an Eigenkapital zur Verfügung zu stellen. Der Equity Commitment Letter hat oft zum Inhalt, dass letztere Gesellschaft nachweislich in der Lage ist oder sein wird, ihre Verpflichtungen (Kaufpreiszahlung, Investitionen oder Ähnliches) zu erfüllen. Der Equity Commitment Letter kann sowohl gegenüber der verpflichteten Gesellschaft als auch gegenüber Dritten (Verkäufer oder Empfänger von Investitionen) abgegeben werden.

Equity Financing
Der (Kauf-)Preis wird durch Eigenkapital (nicht durch Fremdkapital) finanziert.

Equity Kicker
Einem Fremdkapitalgeber wird neben Zinsansprüchen auch ein Anspruch auf Beteiligung am Eigenkapital des finanzierten Unternehmens eingeräumt.

Equity Sponsor
Eigenkapitalgeber.

Equity Value
Unternehmenswert nach Abzug von Finanzverbindlichkeiten und nach Hinzurechnung von Barmitteln; werden die Finanzverbindlichkeiten vom ermittelten Unternehmenswert nicht abgezogen und die Barmittel nicht hinzugerechnet, spricht man vom Enterprise Value.

Erfüllungsgehilfe
Als Erfüllungsgehilfen werden Personen bezeichnet, die mit Wissen und Wollen im Pflichtenkreis des Schuldners tätig sind und diesem bei der Erfüllung seiner Pflichten helfen, z.B. der Lehrling ist Erfüllungsgehilfe des Meisters gegenüber dem Kunden. Irrelevant für die Einordnung als Erfüllungsgehilfe ist, ob ein Rechtsverhältnis zwischen den beiden besteht, da nur das tatsächliche Erledigen einer dem Schuldner obliegenden Verbindlichkeit entscheidend ist; es muss also kein Angestellter des Schuldners sein. Rechtliche Konsequenz für den Schuldner ist, dass er auch für Schäden seines Erfüllungsgehilfen unter bestimmten Voraussetzungen so einzustehen hat, als habe er selber gehandelt. Siehe auch Verrichtungsgehilfe.

Erwerberkonzept
Restrukturierungskonzept eines Insolvenzverwalters im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, auf dessen Basis der Insolvenzverwalter Kündigungen vornehmen kann.

Escrow Account
Treuhandkonto, Rechtsanwalts-, Notaranderkonto oder separates Bankkonto, auf das ein Kaufpreisteil zur Sicherung möglicher Garantieansprüche überwiesen wird. Verbleibt der Kaufpreisteil zur Sicherung für einen bestimmten Zeitraum beim Käufer, spricht man von einem Holdback.

Evergreen Contract
Vertrag, dessen Laufzeit sich jeweils automatisch verlängert, wenn nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gekündigt wird.

Ex ante
Im Vorhinein; aus der Perspektive vor einem bestimmten Ereignis.

Excess Only
Deductible.

Exclusivity Agreement
Exklusivitätsvereinbarung; der Verkäufer sagt einem Erwerbsinteressenten für eine gewisse Dauer zu, ausschließlich mit ihm zu verhandeln und (weitere) Informationen ausschließlich ihm zur Verfügung zu stellen. Für den Fall einer Verletzung des Exclusivity Agreements wird oft eine pauschale Vertragsstrafe vereinbart, die die Aufwendungen des Erwerbsinteressenten kompensieren soll.

Execution Copy
Finale Vertragsfassung, die beim Signing unterschrieben wird.

Executive Summary
Kernaussagen einer Stellungnahme oder des Due Diligence Reports, um Entscheidungsträgern einen schnellen Überblick über das gesamte Dokument und die darin enthaltenen Ergebnisse zu geben.

Exhibit
Anhang eines Dokuments, insbesondere eines Vertrags (vgl. auch Annex; Attachment; Schedule).

Exit
Rückzug eines Investors durch Verkauf seiner Beteiligung; mögliche Wege des Exits sind IPO und Trade Sale.

Exit Waterfall
Regelung, nach der die im Rahmen eines Exits erzielten Erlöse in einer bestimmten Rangfolge verteilt werden; der Exit Waterfall sieht häufig eine Abstufung vor, die sicherstellen soll, dass insbesondere Investoren die von ihnen zur Verfügung gestellten Mittel vorrangig zurückerhalten (vgl. auch Waterfall).

Ex nunc
Von jetzt an; ab einem bestimmten Ereignis in die Zukunft.

Expert Call
Telefonat zwischen den Beratern der Parteien, ggf. auch unter Beteiligung von Spezialisten aus den Unternehmen, um fachspezifische Rückfragen, die im Rahmen einer Transaktion oder einer Due Diligence entstanden sind, mündlich zu klären. Ein Expert Call ist gegenüber einem schriftlichen Q&A-Prozess häufig effizienter, da Fragen im direkten Gespräch unmittelbar kommuniziert und beantwortet werden können. Nachteil dieses Vorgehens ist die niedrigere Beweiskraft von mündlichen Aussagen.

Ex post
Im Nachhinein; aus der Perspektive nach einem bestimmten Ereignis.

Ex tunc
Von Anfang an, auch rückwirkend.

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F

Facility
Kredit(-linie).

Fact Book
Beschreibung eines Unternehmens, die der Information von potenziellen Investoren z. B. vor Börsengängen, Kapitalmaßnahmen oder M&A-Prozessen dient. Ein Fact Book kann sowohl allgemeine als auch spezielle Unternehmensinformationen, Finanzkennzahlen, Marktanalysen und Darstellungen zu bestehenden Investitionspotenzialen enthalten.

Factoring
Nach § 1 Absatz 1 a Nr. 9 KWG der laufende Ankauf von Forderungen auf der Grundlage von Rahmenverträgen (mit oder ohne Rückgriff) durch Finanzdienstleistungsinstitute.

Fair Disclosure
Beschreibt die Art und Weise, wie ein Umstand gegenüber dem Käufer offengelegt werden muss, damit er sich die Kenntnis dieses Umstands zurechnen lassen muss, z.B. dass Dokumente im Datenraum korrekt benannt und zutreffend eingeordnet sind. Da das Konzept dem angloamerikanischen Recht entstammt, ist auf eine genaue vertragliche Definition besonderer Wert zu legen.

Fairness Opinion
Stellungnahme, in der ein unabhängiger Sachverständiger Aussagen zur finanziellen Angemessenheit der zwischen den Parteien ausgehandelten Regelungen (insbesondere des Kaufpreises) trifft; hierdurch können die Leitungsorgane der Vertragsparteien sich rechtlich absichern und dokumentieren, die Transaktion zu angemessenen Konditionen eingegangen zu sein. Ferner kann eine Fairness Opinion helfen, Bedenken von Aktionären auszuräumen, falls deren Verkaufsbereitschaft für das Transaktionsziel entscheidend ist.

Family Office
Auf einer solchen Plattform werden große Privatvermögen
durch eine familieneigene Gesellschaft oder externe Dienstleister
verwaltet.

Fahrlässigkeit
ist das Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (legal definiert in § 276 Abs. 2 BGB). Von dieser sog. leichten Fahrlässigkeit wird grob fahrlässiges Handeln unterschieden, das vorliegt, wenn die Sorgfaltspflicht in besonders grobem Maße missachtet wird. Fahrlässigkeit kann ferner bewusst sein, wenn der Handelnde den Schaden zwar voraussieht, aber hofft, er werde nicht eintreten, oder unbewusst, wenn der Handelnde den Erfolg nicht voraussieht, ihn aber bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Die Sorgfaltspflicht beurteilt sich im Zivilrecht (anders als im Strafrecht) anhand eines objektiv-abstrakten Maßstabs, d.h. dass der Handelnde sich stets wie eine besonnene und gewissenhafte Person in der gleichen Situation zu verhalten hat. Besondere individuelle Kenntnisse und Fähigkeiten können aber den Sorgfaltsmaßstab erhöhen. Für fahrlässige Pflichtverletzungen muss der Schuldner einstehen. In gesetzlich geregelten Sonderfällen haftet er jedoch nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

FCPA (Clause)
Foreign Corrupt Practices Act von 1977; ein US-amerikanisches Gesetz zur Korruptionsbekämpfung. In einer FCPA Clause kann z.B. die Garantie enthalten sein, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen des FCPA vorliegt oder bekannt ist. Derartige Erklärungen sind häufig Teil einer gruppenweiten Compliance-Organisation.

Fee Letter
Honorarvereinbarung; häufig im Zusammenhang mit der Mandatierung von M&A-Beratern.

Fernabsatzvertrag
ist ein gegenseitiger Vertrag über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, bei dem der Vertragsschluss unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln erfolgt. Dem Verbraucher, der einen solchen Vertrag abschließt, steht ein Widerrufsrecht zu. Die Regelungen zu Fernabsatzverträgen dienen dem Verbraucherschutz und sind daher für Verträge zwischen Unternehmer und Verbraucher anwendbar. Das Fernabsatzrecht findet keine Anwendung auf z.B. Finanzgeschäfte, Veräußerungen von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, kundenspezifischen Waren, Waren, die schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.

Fiduciary Out
Falls der Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft die Pflicht eingegangen ist, den Aktionären die Annahme eines Kaufangebots zu empfehlen, enthält der Fiduciary Out einen Vorbehalt zugunsten des Vorstands für den Fall, in dem – je nach Ausgestaltung – durch Dritte ein für die Aktionäre günstigeres Angebot vorgelegt wird oder nachträglich Umstände bekannt werden, die den Wert der Gesellschaft positiv beeinflussen (Gold in the Backyard). Flankiert werden Regelungen zum Fiduciary Out häufig von No-shop Clauses und No-talk Clauses.

Final Bid / Final Offer
Insbesondere im Bieterverfahren (Auction Process) unterbreiten die Bieter ein Angebot für die nächste Verhandlungsrunde. Auf dieser Grundlage trifft der Verkäufer die Entscheidung, mit welchen Bietern (oder welchem Bieter) die Verhandlungen fortgesetzt werden. In der Regel ist das Final Bid nicht als rechtlich verbindliches Angebot ausgestaltet, obwohl der Begriff dies nahelegt. Oftmals fehlt es hierfür bereits an der erforderlichen (notariellen) Form (vgl. auch Binding Bid / Binding Offer ).

Financial Covenants
Zusage des Darlehensnehmers gegenüber dem Darlehensgeber, in einem Darlehensvertrag bestimmte finanzielle Zielvorgaben zu erfüllen, deren Verletzung / Verfehlung häufig ein Kündigungsrecht des Darlehensgebers begründet.

Financial Debt
Verbindlichkeiten (Debt), die im Zusammenhang mit der Finanzierung des Unternehmens stehen.

Financial Due Diligence
Meist von Wirtschaftsprüfern durchgeführte Beurteilung zentraler Bewertungsparameter und Identifikation von finanzwirtschaftlichen Risiken der Zielgesellschaft; im Fokus stehen regelmäßig deren Ertragslage, Cash Flow, Liquidität und Kapitalausstattung.

Financial Investor
Finanzinvestor; im Gegensatz zu strategischen Investoren dient Finanzinvestoren eine Transaktion vorrangig als Kapitalanlage. Sie streben für gewöhnlich binnen weniger Jahre einen Veräußerungsgewinn im Rahmen eines späteren Exits an. Finanzinvestoren sind oftmals Private Equity Fonds, Hedge Funds, Venture Capital Fonds oder Banken.

Financial Statements
Jahres- oder Zwischenabschluss eines Unternehmens.

Financing Out
Aufgrund einer solchen Vereinbarung kann der Erwerber vom Vertrag zurücktreten, wenn er nicht die für die Fremdfinanzierung des Kaufpreises erforderlichen Mittel erhält. Finanzierungsbestätigung Bestätigung einer Bank, dass ein bestimmter Betrag zur Verfügung steht.

Finanzinvestor
Financial Investor.

Finding
Identifikation eines Risikos im Rahmen einer Due Diligence.

Firm Commitment Underwriting
Hard Underwriting.

First Demand Guarantee
Garantie auf erstes Anfordern, wodurch der Einwand, es läge kein Garantiefall vor, eine Zahlungspflicht nicht ausschließt; dieser Einwand wird erst nach Zahlung in einem Regressprozess geklärt. Der Standby Letter of Credit ist funktional vergleichbar (vgl. auch Guarantee on First Demand).

First Dollar / First Euro
Regelung im Unternehmenskaufvertrag, wonach bei Überschreiten einer vereinbarten Wertgrenze (Threshold) der gesamte, das heißt nicht nur der die Grenze übersteigende Betrag (in der Regel im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen) geltend gemacht werden darf (Freigrenze, Tipping Box). Ist bei Überschreiten des Thresholds nur der die Wertgrenze übersteigende Schaden erstattungsfähig, spricht man von Deductible (Freibetrag). Wie die De-minimis-Regelung soll eine solche Bestimmung Bagatellansprüche ausschließen und eine gewisse „Befriedungsfunktion“ für die Parteien erfüllen (vgl. auch Basket).

Fixed Assets
Sachanlagen, z.B. Grundstücke und Maschinen (vgl. auch § 266 Absatz 2 A. II. 1.– 4. HGB); im Rahmen vertraglicher Definitionen des Begriffs ist genau auf dessen Reichweite zu achten, da der Begriff der Fixed Assets nicht notwendigerweise mit dem der Sachanlagen des HGB übereinstimmt.

Fixgeschäft
Ein Fixgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, bei dem die Leistung zu einem oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht werden muss, z.B. der Fixkauf. Zu unterscheiden sind absolute und relative Fixgeschäfte. Beim absoluten Fixgeschäft ist die eingehaltene Leistungszeit Teil der Leistung, so dass eine verspätete Leistung keine Erfüllung mehr darstellen kann, z.B. Auftritt einer Musikgruppe bei einer Veranstaltung. Bei Nichteinhaltung der Frist tritt Unmöglichkeit ein. Beim relativen Fixgeschäft steht und fällt das Geschäft mit der Einhaltung der Leistungszeit, eine verspätete Leistung ist aber noch möglich, z.B. Lieferung eines PCs, wobei der Käufer angibt, sich andernfalls bei der Konkurrenz einen PC zu kaufen. Die Leistungspflicht bleibt für beide Seiten bestehen, mit Ablauf der Leistungszeit gerät der Schuldner aber in Verzug. Sonderregeln gelten, wenn beide Parteien ein Handelsgewerbe betreiben (§ 376 HGB). Für die Vereinbarung einer relativen Fixschuld genügen Vereinbarungen wie "fix", "genau", "spätestens" oder "Lieferung zum Weihnachtsverkauf".

Forderung
bezeichnet juristisch einen Anspruch des Berechtigten im Schuldverhältnis, dem die Verpflichtung des Schuldners gegenübersteht. Die Forderung beruht auf einem Schuldverhältnis und unterscheidet sich dadurch von anderen Ansprüchen, v.a. solchen des Sachenrechts, sog. dinglichen Ansprüchen. Forderungen gründen sich auf Personenbeziehungen, dingliche Ansprüche sind hingegen sachbezogen.

Formvorschriften
sind rechtlich zwingende Vorschriften über die äußere Gestalt eines Rechtsgeschäfts (§§ 125 ff. BGB). Normalerweise dürfen nach dem Grundsatz der Privatautonomie Rechtsgeschäfte in jeder erdenklichen Form abgeschlossen werden. Bestimmte Rechtsgeschäfte sind aber nur wirksam, wenn sie in der im Gesetz genannten Form abgeschlossen sind (gesetzliche Form). Daneben können die Parteien eines Vertrags Formerfordernisse selbst vereinbaren (gewillkürte Form). Das BGB kennt folgende Formen Schriftform, elektronische Form, Textform, notarielle Beurkundung, öffentliche Beglaubigung. Gründe für Formvorschriften sind vor allem der Schutz vor Übereilung (Warnfunktion), die Gewährleistung einer Beratung der Beteiligten (Beratungsfunktion), Beweiserleichterung (Beweisfunktion) und die Kontrolle (Kontrollfunktion). Wird ein Rechtsgeschäft ohne gesetzliche Form vorgenommen (Formmangel), ist es nichtig (§ 125 S. 1 BGB). In einigen Fällen kann der Formmangel jedoch später geheilt werden, d.h. dass das Geschäft also nachträglich rechtmäßig wird. So wird ein nicht notariell beurkundeter Kaufvertrag über ein Grundstück nachträglich gültig, wenn die Auflassung und Eintragung ins Grundbuch erfolgt sind (§ 311b Abs. 1 S. 2 BGB).

Framework Agreement
Rahmenvertrag, der „vor die Klammer gezogene“ Regelungen enthält, die für mehrere Einzelverträge gelten sollen, und zudem das Grundgerüst einzelner Transaktionsschritte strukturiert vorgibt und diese miteinander verknüpft.

Franchising
(=Konzessionsverkauf) ist eine Geschäftsmethode, bei der ein Unternehmer (Franchisegeber) einem anderen Unternehmer (Franchisenehmer) den regionalen Nutzung eines Geschäftskonzepts gegen Entgelt zur Verfügung stellt. Zur Begründung eines Franchiseverhältnisses bedarf es eines Franchisevertrages. Diese schuldrechtliche Vertragsform ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht gesondert geregelt. Sie enthält Elemente des Kauf-, Werk-, Gesellschafts- und Pachtvertrages. Beispiel ist die Fastfoodkette "McDonalds". Vorteilhaft ist, dass der Franchisenehmer unter Gewährung von Gebietsschutz ein in aller Regel bekanntes Produkt vertreiben darf, dem ein bewährtes Geschäftskonzept zu Grunde liegt.

Free Float
Streubesitz; Aktien, die sich nicht im Eigentum von Großaktionären befinden.

Fremdbesitz
Fremdbesitz liegt vor, wenn jemand eine Sache aufgrund eines beschränkten Rechts besitzt, z.B. Miete.

Front Running
Front Running liegt vor, wenn ein Wertpapierhandelsunternehmen kurz vor der Durchführung einer Kundenorder ein Eigengeschäft abwickelt (vgl. auch Scalping).

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G

GAAP
Abkürzung für „Generally Accepted Accounting Principles“; die US GAAP entsprechen in ihrer Funktion in etwa den im deutschen Handelsrecht verankerten Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

Garantie
ist die vertragliche Vereinbarung, mit der jemand die Haftung für eine Gefahr oder ein Risiko übernimmt, das aus einem Rechtsverhältnis mit einem Dritten entstehen kann. Bei Garantien wird unterschieden zwischen selbstständigen Garantieverträgen einerseits, die unabhängig von der gesicherten Schuld (z.B. Kaufvertrag) bestehen und nicht gesetzlich geregelt sind und unselbständigen Garantien andererseits, die lediglich bestehende Gewährleistungsrechte erweitern in Form von Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantien; gesetzlich geregelt im Kaufrecht (§§ 443, 477 BGB) und im Werkvertragsrecht (§ 639 BGB). In der Umgangssprache häufig verwechselt mit Gewährleistung.

Gattungskauf
Kaufvertrag, bei dem die Kaufsache nur nach allgemeinen Merkmalen (eine bestimmte Menge Ware einer bestimmten Qualität) bestimmt ist. Gegenteil Stückkauf.

Gefahr(tragung)
ist das Risiko des zufälligen Untergangs einer Leistung in einem Schuldverhältnis (sog. Leistungsgefahr). Gefahrtragung umfasst auch die Frage, ob in einem gegenseitigen Vertrag trotz Wegfalls der Leistung der andere Teil die Gegenleistung zu erbringen hat (sog. Preisgefahr oder Gegenleistungsgefahr).

Gefahrübergang
ist der Zeitpunkt, in dem das Risiko des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung auf den anderen Teil übergeht. Dieser Zeitpunkt ist insbesondere für die Gewährleistungsansprüche bei der Sachmängelhaftung von entscheidender Bedeutung. Bei bestimmten Vertragstypen (z.B. Versundungskauf) ist dies besonders geregelt.

General Disclosure
Konzept, wonach die Kenntnis des Käufers in Bezug auf alle im Datenraum enthaltenen (oder sonst offengelegten) Dokumente und Informationen fingiert wird. Häufig wird dazu (nur) der Datenraumindex in einer Anlage dem Kaufvertrag beigefügt. Die spezifischen Umstände, die die Zusicherungen des Verkäufers einschränken (Specific Disclosure) werden nicht erwähnt. Bei diesem Konzept trägt der Käufer das von der Datenmenge und -qualität abhängige Risiko, bei einer Due Diligence etwas übersehen zu haben. Reduzieren kann der Käufer dieses Risiko, indem er sich mit dem Verkäufer auf eine Fair Disclosure einigt. 

General Partner
Persönlich haftender Komplementär einer Kommanditgesellschaft (Limited Partnership). 

Gesamthandseigentum
Siehe Eigentum.

Gesamtschuld
besteht dann, wenn ein Gläubiger eine Leistung nur einmal verlangen kann, zu der vollen Leistung jedoch mehrere natürliche oder juristische Personen als Schuldner verpflichtet sind (§ 421 BGB). Der Gläubiger kann die Leistung nach seinem Belieben von jedem Schuldner ganz oder teilweise - jedoch nur einmalig - verlangen. Befriedigt einer der Schuldner den Gläubiger (z.B. durch Zahlung des Schadensersatzes), findet ein Ausgleich zwischen den anderen Schuldnern im Innenverhältnis statt (§ 426 BGB).

Geschäftsfähigkeit
Fähigkeit einer natürlichen Person, Rechtsgeschäfte selbst oder durch einen Vertreter wirksam vorzunehmen (§§ 104 und 113 BGB). Sie ist eine besondere Form der Handlungsfähigkeit im Zivilrecht und von der Deliktsfähigkeit zu unterscheiden. Geschäftsunfähig sind Personen vor der Vollendung des 7. Lebensjahres und solche, die an dauernder Geisteskrankheit leiden. Beschränkt geschäftsfähig sind Personen zwischen dem 7. und 18. Lebensjahr und Betreute. Voll geschäftsfähig sind Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Die Art der Geschäftsfähigkeit entscheidet über die Wirksamkeit von Handlungen im Rechtsverkehr. Siehe auch Rechtsfähigkeit

Gewährleistung
Nicht zu verwechseln mit Garantie. Siehe Mängelhaftung.

Giveaway
Verhandlungsposition, die eine Partei während der Verhandlungen aufzugeben bereit ist, etwa weil sie sich dafür ein Entgegenkommen der Gegenseite in einem anderen Punkt erwartet.

Gläubiger
ist derjenige, dem ein Anspruch gegen einen anderen, den Schuldner, zusteht (sog. Schuldverhältnis).

Gläubigerverzug
Siehe Annahmeverzug.

Go-along Obligation
Drag-along Right.

GoB
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) (vgl. auch GAAP); die GoB werden in englischsprachigen Verträgen häufig als „German GAAP“ bezeichnet und definiert.

Going-Concern-Prinzip
Prinzip der Unternehmensbewertung, das von einer Unternehmensfortführung ausgeht und das Unternehmen unter dieser Prämisse bewertet; in Frage gestellt wird dies in insolvenznahen Szenarien.

Going Private
Siehe hierzu Delisting; oftmals geht einem Going Private ein Squeeze-out voran.

Going Public
Börsengang eines Unternehmens (IPO).

Golden Handshake
Abfindungszahlung, die einem Vertragspartner, meist einem Mitglied der Geschäftsleitung oder einem Key Employee, gewährt wird, wenn ein Vertrag vorzeitig aufgelöst wird (vgl. auch Golden Parachute).

Golden Parachute
Vertragliche Regelungen, in denen einem Mitglied der Geschäftsleitung (oder einem Key Employee) für den Fall der Beendigung des Anstellungsverhältnisses (unter bestimmten Voraussetzungen) meist erhebliche Abfindungszahlungen zugesagt werden (vgl. auch Golden Handshake).

Gold in the Backyard
Begriff, der das nachträgliche Bekanntwerden von Faktoren beschreibt, die den Wert einer Gesellschaft erheblich steigern, sodass der Vorstand Gebrauch von seinem Recht zum Fiduciary Out machen kann und den Aktionären die Annahme eines Kaufangebots nicht länger empfehlen muss.

Good-Faith-Gespräche
Eskalationsstufe im Rahmen von Multi-tiered Clauses zur alternativen Streitbeilegung, bei der die Parteien verpflichtet sind, über die streitigen Fragen zumindest ergebnisoffen zu verhandeln.

Good Leaver
Ein Leaver, der (in der Regel) aus von ihm nicht verschuldeten Gründen (z.B. Tod, dauerhafte Berufsunfähigkeit) aus der Gesellschaft oder der Geschäftsführung ausscheidet. Daneben können weitere Tatbestände vertraglich fixiert werden, die als Good-Leaver- Fälle gelten. Ein Good Leaver erhält in der Regel höhere Abfindungen als ein Bad Leaver oder er hat – falls die Anteile des Good Leavers einer Call Option unterliegen –, Anspruch auf einen höheren Kaufpreis als der Bad Leaver.

Goodwill
Immaterieller Vermögensgegenstand, der den über den reinen Substanzwert hinausgehenden ideellen Wert beschreibt. Zum Goodwill eines Unternehmens tragen z.B. der Ruf und das Ansehen am Markt bei. In die Kaufpreisbemessung kann dieser Wert ebenfalls einfließen.

Go-shop-Klausel
Klausel in Kauf- und Abtretungsverträgen, die der Gesellschaft das Recht einräumt, mit konkurrierenden Bietern innerhalb eines bestimmten Zeitraums weiter zu verhandeln. Für den Fall eines besseren Angebots durch einen anderen Bieter, bei dem der erste Bieter nicht nachziehen will, wird ein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht eingeräumt, das an eine Break-up Fee gekoppelt sein kann.

Governing Law
Das auf einen Vertrag anwendbare Recht, das zumeist in einer Rechtswahlklausel festgelegt wird, z.B. deutsches Recht, das Recht von England und Wales, das Recht des US-Bundesstaats Delaware.

Gross-up-Klausel
Die Gross-up-Klausel stellt eine Nettovereinbarung dar. Alle vereinbarten Zahlungen sind in voller Höhe vorzunehmen, ohne dass sie durch Abzüge, Rückbehalte oder Rückstellungen, etwa für anfallende Steuern, zulasten des Zahlungsempfängers gekürzt werden dürften.

Guarantee on First Demand
Garantie auf erstes Anfordern (vgl. auch First Demand Guarantee).

Guarantor
Bürge, Garantiegeber.

Grunddienstbarkeit
belastet ein Grundstück zugunsten eines anderen Grundstücks (sog. herrschendes Grundstück) dahingehend, dass der Grundstücksinhaber des belasteten Grundstücks einzelne Handlungen auf seinem Grundstück dulden muss oder bestimmte Handlungen darauf nicht vornehmen darf (§§ 1018 ff. BGB). Eine Grunddienstbarkeit gewährt dem Berechtigten somit bestimmte Nutzungsrechte eines anderen Grundstücks, z.B. ein Wegerecht oder ein Durchfahrtrecht. Der Inhaber einer Grunddienstbarkeit hat gegen deren Beeinträchtigung einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch. Die Grunddienstbarkeit entsteht durch Einigung der Eigentümer und Eintragung im Grundbuch des belasteten Grundstücks. Im Unterschied zum umfassenden Nutzungsrecht des Nießbrauchs sind nur einzelne Nutzungen erlaubt.

Grundpfandrechte
sind die sachenrechtliche Mittel zur Kreditsicherung durch Immobilien. Wird die gesicherte Forderung nicht erfüllt, so kann sich der Kreditgeber aus dem Wert des Grundstücks befriedigen. Siehe Grundschuld, sowie Hypothek.

Grundschuld
ist im Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern (§§ 1191 ff. BGB). Das Grundstück haftet für einen Geldbetrag. Es wird nicht der Grundstückseigentümer, sondern das Grundstück belastet. Sie entsteht durch Einigung und Eintragung (Abteilung III) ins Grundbuch. Im Gegensatz zu Hypotheken sind Grundschulden nicht akzessorisch, sondern abstrakt, d. h. sie sind nicht von Bestand und Umfang der gesicherten Forderungen (z.B. Darlehen) abhängig und können für sich allein übertragen werden. Es wird zwischen Buchgrundschulden, die nur in das Grundbuch eingetragen werden und Briefgrundschulden, für die darüber hinaus vom Grundbuchamt ein Grundschuldbrief ausgestellt wird. Der Grundschuldbrief ist ein Wertpapier; er verkörpert im Rechtsverkehr die Grundschuld. Während beispielsweise für die Übertragung der Grundschuld auf einen anderen Gläubiger bei der Buchgrundschuld im Regelfall die Eintragung im Grundbuch erforderlich ist, reichen bei einer Briefgrundschuld ein Abtretungsvertrag und die Übergabe des Briefes aus. Die Briefgrundschuld lässt also aus dem Grundbuch nicht immer erkennen, wer der Gläubiger ist; die Gläubigerstellung kann sich außerhalb des Grundbuchs geändert haben.

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H

Haftung
bezeichnet im deutschen Recht das Unterworfensein eines Rechtssubjekts unter den Vollstreckungszugriff des Staates (staatliche Gewalt). Oftmals wird der Begriff aber auch undogmatisch für das Schulden von Schadensersatz (vgl. Culpa in contrahendo, Gewährleistung, Deliktsrecht) oder ganz allgemein als Synonym für privatrechtliche Schuld verwendet.

Hard Underwriting
Hierbei verpflichtet sich eine Bank oder ein Bankenkonsortium bei der Ausgabe von Wertpapieren (z. B. bei einem IPO), sich bestmöglich um die Platzierung der Wertpapiere zu bemühen, und übernimmt insoweit auch (anders als beim Best Efforts Underwriting) eine Platzierungsgarantie.

Haustürgeschäft
bezeichnet Verträge, die an eher untypischen Orten geschlossen werden, z.B. an der Haus- oder Wohnungstür, am Arbeitsplatz, auf Kaffeefahrten (§ 312 BGB). Bei diesen Verträgen ist der Verbraucher besonders geschützt durch ein befristetes Widerrufsrecht. Die Frist beginnt erst mit ordnungsgemäßer ausdrücklicher Belehrung. Bei Widerruf sind die gegenseitigen Leistungen zurückzugewähren. Kein Widerrufsrecht hat der Kunde, wenn das Geschäft auf Bestellung des Verbrauchers zu Stande gekommen ist. Die Regelung dient dem Verbraucherschutz.

Headhunter
Personalvermittler, der gegen Provision geeignete Kandidaten für offene Positionen, häufig in leitenden Stellungen, vermittelt.

Heads of Agreement / Heads of Terms
Term Sheet.

Hedge Agreement
Absicherungskontrakt / -vertrag mit der Hedge Counterparty, die das abzusichernde Risiko übernimmt.

Hedge Counterparty
Partei eines Hedge Agreements, die das abzusichernde Risiko übernimmt.

Hedge Fund
Investmentfonds, der besonders spekulative Anlagen tätigt, häufig unter Einsatz einer hohen Fremdkapitalquote (Leverage-Effekt); der Zusammenhang mit dem Begriff „Hedging“ ist lediglich historischer, nicht inhaltlicher Natur.

Hedging
Absicherungsgeschäft zur Begrenzung bestimmter Risiken, z. B. aus Währungsschwankungen oder Preisschwankungen bei Rohstoffen.

Hell and High Water Clause
Bei dieser Klausel verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises ungeachtet des Eintritts vertraglich definierter Risiken oder der Undurchführbarkeit des Vertrags (z.B. fehlende fusionskontrollrechtliche Freigabe, rechtliche oder tatsächliche Unmöglichkeit des Vollzugs). Der Käufer trägt dadurch diese Risiken wirtschaftlich allein.

Hemmung der Verjährung
ist die Unterbrechung der Verjährungszeit, die nach Ende der Hemmung weiterläuft. Die Verjährung ruht also während der Hemmungszeit (§ 209 BGB). Gesetzliche Hemmungsgründe in §§ 203 und 208 BGB; z.B. schwebende Verhandlungen zwischen Schuldner und Gläubiger über das Bestehen eines Anspruchs. Die Hemmung endet dann erst sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder der anderweitigen Verfahrensbeendigung (§ 204 Abs. 2 S. 1 BGB).

Hindsight Bias
Tendenz, in der Rückschau (englisch „hindsight“) – ggf. zu Unrecht – anzunehmen, dass der Eintritt eines Ereignisses vorhersehbar gewesen sei.

Hive-down
Restrukturierungsmethode, zu deren Zweck zunächst eine neue Gesellschaft gegründet wird, diese erwirbt dann bestimmte Anteile oder Assets der zu restrukturierenden Gesellschaft (durch Einzelübertragung oder Abspaltung). Die zu restrukturierende Gesellschaft kann den erhaltenen Kaufpreis zur (teilweisen) Schuldenrückführung nutzen. Anschließend übernimmt der Erwerber / Investor die neue Gesellschaft ohne bestehende Gruppenstrukturen, Risiken und Finanzierungen der zu restrukturierenden Gesellschaft.

HoldCo
Holding Company.

Hold Harmless Clause
Vertragliche Regelung, die eine Partei verpflichtet, eine andere Partei von bestimmten Risiken, z.B. Schadensersatzforderungen,freizustellen (vgl. Indemnification).

Holding Company
Muttergesellschaft von einem oder mehreren Unternehmen, deren Zweck im Halten und Verwalten der Anteile an den Beteiligungsgesellschaften besteht; teilweise sind Holding-Gesellschaften zugleich selbst operativ tätig. In Vertragsentwürfen findet sich als Abkürzung häufig die Bezeichnung HoldCo.

Hostile Takeover
Feindliche Übernahme, das heißt eine von der übernommenen Gesellschaft unerwünschte und von ihr abgelehnte Übernahme (vgl. auch Unfriendly Takeover).

Höchstbetragsbürgschaft
besondere Form der Bürgschaft, bei der der Bürge für die gesamte Schuld des Schuldners haftet, maximal jedoch für einen bestimmten Betrag.

HR
Human Resources.

Human Resources (HR)
Sammelbegriff für den Bereich der Mitarbeiter- und Personalangelegenheiten.

Hypothek
dient der Sicherung von Forderungen. Die Hypothek ist eine Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass der Berechtigte (= Hypothekengläubiger oder Hypothekar) eine bestimmte Geldsumme aus dem Erlös, der durch Zwangsversteigerung oder -verwaltung erzielt wird, verlangen kann (§§ 1113 ff. BGB). Die Hypothek zählt zu den Grundpfandrechten. Rechtlich wird die Hypothek als ein beschränkt dingliches Recht an einem Grundstück eingestuft. Im Unterschied zur Grundschuld besteht die Hypothek nur in Höhe der zu sichernden Forderung und hängt in ihrem Bestand von der Forderung ab. Die Geldforderung muss bestimmt sein. Die gesicherte Forderung kann zukünftig sein oder von einer Bedingung abhängen. Eine Hypothek entsteht durch Einigung zwischen dem Forderungsgläubiger und dem Grundstückseigentümer und Eintragung im Grundbuch.

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I

IAS
International Accounting Standards.

ICC Arbitration
Schiedsverfahren nach der von der International Chamber of Commerce (ICC) zur Verfügung gestellten Schiedsordnung.

IFRS
International Financial Reporting Standards.

Inbound
Bei der Auswertung von Transaktionen oder M&A-Marktaktivitäten werden unter Inbound (englisch für „ankommend“) die Transaktionen berücksichtigt, bei denen ein ausländischer Erwerber im Inland investiert. Das Gegenteil zu Inbound ist Outbound.

Incentive
Anreiz; für eine bestimmte Leistung oder einen bestimmten Erfolg gewährte Prämie, die in Geld-, Sach- oder Dienstleistungen bestehen kann.

Indemnification / Indemnity
Freistellungsverpflichtung; die zu einer Freistellung verpflichtete Partei stellt den hieraus Berechtigten von bestimmten Verbindlichkeiten (z.B. aufgrund von Steuern oder Umweltrisiken) frei. Freistellungen werden für Umstände vereinbart, die in der Zeit vor der Transaktion begründet wurden, deren Risiken sich aber typischerweise erst später realisieren (z.B. Sanierungen aufgrund von Altlasten). Eine in einem Vertrag übernommene Freistellungsverpflichtung ist häufig der Höhe nach unbegrenzt.

Indicative Bid / Indicative Offer
Das erste und unverbindliche Angebot eines Interessenten zum Erwerb eines Targets im Rahmen eines Bieterverfahrens (Auction Process).

Information Covenants
Verpflichtung, die andere Vertragspartei regelmäßig über bestimmte
Tatsachen zu informieren.

Information Memorandum
Ein solches Dokument wird (häufig zu Beginn eines Bieterverfahrens) von den M&A-Beratern, der Investmentbank oder dem Verkäufer selbst erstellt und enthält Informationen über die Zielgesellschaft, die in ihrer Reichweite über den Inhalt des Teasers hinausgehen. Es soll eine (zusätzliche) Grundlage für die Kaufinteressenten bilden, auf der sie eine Entscheidung über die weitere Teilnahme am Bieterverfahren treffen können.

In Good Faith
Nach Treu und Glauben, § 242 BGB (vgl. auch bona fide).

In-house (Legal) Counsel
Syndikus; Jurist, der bei einem Unternehmen angestellt ist.

Initial Public Offering (IPO)
Börsengang, erstmaliger öffentlicher Handel eines Wertpapiers
an einer Börse.

Insichgeschäft
Ein Insichgeschäft (Selbstkontraktion) liegt vor, wenn jemand ein Rechtsgeschäft entweder im eigenen Namen oder im Namen eines von ihm Vertretenen mit sich selbst als Vertreter eines Dritten abschließt. Beim Insichgeschäft handelt also formal zwar nur eine Personen, Rechte und Pflichten sollen aber für verschiedene Personen begründet werden. Das Insichgeschäft ist wegen der Missbrauchsgefahr verboten (§ 181 BGB); es gibt wenige gesetzliche Ausnahmen (z.B. § 1009 Abs. 2 BGB). Ein Insichgeschäft ist zunächst schwebend unwirksam und kann durch den oder die Vertretenen genehmigt werden (§ 177 Abs. 1 BGB). Einem Vertreter können Insichgeschäfte aber auch bereits im Voraus gestattet werden. Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann in einer Vollmacht enthalten sein und ist auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) möglich.

Institutional Investor
Institutioneller Anleger; er verfügt (insbesondere im Vergleich zu einem privaten Anleger) über hohe Investitionssummen; meist handelt es sich um Banken, Fonds oder Investmentgesellschaften. Institutionelle Anleger investieren oft sowohl fremde als auch eigene Gelder.

Intangible Assets
Immaterielle Vermögenswerte, z.B. Software, Patente, Marken, Urheberrechte, Lizenzen, Kunden- und Lieferantenbeziehungen (vgl. auch § 266 Absatz 2 A. I. 1.–3. HGB). Nach IFRS müssen selbst geschaffene Intangible Assets grundsätzlich aktiviert werden. Nach HGB galt bis 2009 ein Aktivierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte. Für ab 2010 beginnende Geschäftsjahre besteht nach dem HGB ein Aktivierungswahlrecht für die Handelsbilanz (nicht die Steuerbilanz).

Intellectual Property (IP)
Geistiges Eigentum; Immaterialgüterrechte, z.B. an Patenten, Marken oder urheberrechtlich geschützten Werken.

Intercreditor Agreement
Vereinbarung zwischen verschiedenen Gläubigern (z.B. Gesellschafter-Darlehensgeber, Verkäufer-Darlehensgeber, Banken), die die Beziehung der Kreditgeber untereinander und den Rang ihrer Ansprüche gegenüber dem Kreditnehmer regelt.

Interest Margin
Zinsaufschlag auf den Refinanzierungszinssatz

Internal Rate of Return (IRR)
Der IRR ist der Zinssatz, bei dem der Barwert eines Investments null ist. Der Barwert eines Investments berechnet sich aus der Summe der ursprünglichen Investitionen und der über die Laufzeit des Investments abgezinsten Rückflüsse an den Investor. Der IRR entspricht in dieser Berechnung dem Zinssatz, mit dem die Rückflüsse an den Investor diskontiert werden müssen, damit sie in ihrem Barwert der ursprünglichen Investition entsprechen, sodass der Barwert des gesamten Investments null ist.

International Accounting Standards (IAS)
Bis 2001 Bezeichnung für die nun als International Financial Reporting Standards herausgegebenen Standards zur weltweiten Harmonisierung von Rechnungslegung und Bilanzierung.

International Financial Reporting Standards (IFRS)
Internationale Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen, die die Aufstellung international vergleichbarer Jahres- und Konzernabschlüsse ermöglichen sollen; sie werden von dem International Accounting Standards Board (IASB) in englischer Sprache herausgegeben.

International Securities Identification Number (ISIN)
Kombination aus Zahlen und Buchstaben zur Identifizierung von Wertpapieren ISIN.

invitatio ad offerendum
="Aufforderung zur Abgabe eines Angebots" bezeichnet eine besondere Form, zum Abschluss eines Vertrages zu kommen. Im Gegensatz zum normalen Kaufvertrag, bei dem der Verkäufer initiativ ein Angebot abgibt, welches für ihn bindend ist und vom Käufer nur noch angenommen zu werden braucht, lädt hier der Auffordernde nur zur Abgabe eines Angebots ein. Aufgrund dieser Einladung gibt dann der Kaufinteressent seinerseits ein (für ihn bindendes) Angebot ab, welches durch den Auffordernden angenommen werden kann. Dies findet insbesondere auf Auslagen in Geschäften oder bei Anpreisungen in Katalogen und Werbeprospekten, auf Plakaten, etc. Anwendung.

IP
Intellectual Property.

IPO
Initial Public Offering.

IRR
Internal Rate of Return.

ISIN
International Securities Identification Number.

Issuer
Emittent von Wertpapieren.

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J

Joint and Several Liability
Gesamtschuldnerische Haftung (§ 421 BGB); der Gläubiger kann seine Forderung in voller Höhe von jedem Gesamtschuldner einfordern. Jeder von diesen haftet im Außenverhältnis für die gesamte Summe. Im Innenverhältnis hat der in Anspruch genommene Gesamtschuldner Ausgleichsansprüche gegen die übrigen Gesamtschuldner (Gesamtschuldnerausgleich, § 426 BGB).

Joint Venture (JV)
Gemeinsame Tochtergesellschaft von mindestens zwei Unternehmen, die mittels des Joint Ventures (Gemeinschaftsunternehmen) in einem bestimmten Bereich zusammenarbeiten, wobei die Joint- Venture-Gesellschaft selbst rechtlich eigenständig ist. Häufig sind die Joint-Venture-Partner zu gleichen Teilen am Joint Venture beteiligt. Dann ist es wichtig, im Joint-Venture-Vertrag Konfliktlösungsmechanismen vorzusehen (vgl. auch Call Option; Put Option; Russian Roulette; Texan Shoot Out).

Juristische Person
ist eine der beiden Formen der Person, die die Rechtsordnung kennt. Eine juristische Person ist ein Rechtssubjekt, das aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist, d.h. selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann, dabei aber keine natürliche Person (Mensch) ist. Grundform der juristischen Person ist der eingetragene Verein, (e.V.). Andere juristische Personen, etwa die GmbH und die Aktiengesellschaft (AG), bauen auf dieser Grundform auf.

JV
Joint Venture.

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K

Kaufpreisanpassung
Kaufpreisgestaltung, bei der der Kaufpreis nicht von vornherein endgültig festgelegt, sondern variabel ist, z.B. um zukünftige Entwicklungen bis zum Closing oder darüber hinaus (seltener) abbilden zu können. Im Vertrag einigen sich die Parteien auf bestimmte Mechanismen, anhand derer die Anpassung vorzunehmen ist, z.B. Cash Free / Debt Free.

Kaufvertrag
Der Kaufvertrag ist nach deutschem Schuldrecht eine übereinstimmende Willenserklärung, durch den sich der Verkäufer zur Übereignung und Übergabe der Kaufsache und der Käufer zur Bezahlung des Kaufpreises und zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet (§ 433 ff. BGB). Die zu übereignete Kaufsache muss frei von Sach- und Rechtsmängeln sein. Andernfalls stehen dem Käufer die im Gesetz beschriebenen Gewährleistungsrechte zu (§ 437 BGB). Der Kaufvertrag ist form- und genehmigungsfrei, soweit nicht das Gesetz ausdrücklich etwas anderes regelt (z. B. beim Grundstückskauf, § 311b BGB). Er kann auch unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung (§158 BGB) abgeschlossen werden (z. B. Kauf unter Eigentumsvorbehalt). Besonderheiten für den Kauf ergeben sich für Kaufleute, da dessen Ausgestaltung von Handelsbräuchen beeinflusst wird. Für den Verbrauchsgüterkauf gelten zum Schutz der Verbraucher besondere Vorschriften (§§ 474 ff. BGB).

Kausalität
(= Ursächlichkeit) bezeichnet ist Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung. Ursächlich ist jede Bedingung, die nicht hinweg gedacht werden kann, ohne dass der Erfolg des Schadens entfiele. Diese Formel wird als "conditio sine qua non"-Formel bezeichnet. Im Zivilrecht ist die Kausalität eine Voraussetzung für jede gesetzliche Schadenersatzpflicht. Sind mehrere Handlungen kausal, wird unterschieden zwischen: alternativer Kausalität, d.h. von mehreren Handlungen war jede für sich ursächlich; kumulativer Kausalität, d.h. mehrere Handlungen waren nur im Zusammenwirken, nicht einzeln ursächlich; überholender Kausalität, d.h. die erste Handlung wird von einer zweiten überholt, die den Schaden bewirkt, sodass die erste sich nicht mehr auswirken kann. Eine Haftung erfolgt nur, wenn das Verhalten des Schädigers für das schädigende Ereignis kausal ist ("haftungsbegründende Kausalität") und das schädigende Ereignis für die konkrete Schadensfolge kausal ist ("haftungsausfüllende Kausalität").

Key Employee
Arbeitnehmer, der für das Unternehmen von besonderer Bedeutung ist.

Key Performance Indicator (KPI)
Vorab definierter Wert, z.B. einer wirtschaftlichen Kennzahl, anhand dessen das Erreichen bestimmter Ziele (z.B. im Rahmen einer Management Participation) beurteilt wird.

Kick-back
Ähnlich einer Provision wird ein gezahlter Betrag einer dritten Partei teilweise rückerstattet; derartige Gestaltungen sind rechtlich oft nicht unproblematisch.

Kick-off
Auftaktveranstaltung zu Beginn einer Transaktion. Teilweise werden anstelle von physischen Kick-off Meetings telefonische „Kick-off Calls“ durchgeführt.

KMU
Kleine und mittlere Unternehmen; im englischsprachigen Raum ist die Bezeichnung „Small and Medium-sized Enterprises“ (SME)gebräuchlich. Nach Definition der Kommission der Europäischen Union ist für die Anerkennung als KMU erforderlich, dass das Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten maximal 50 Millionen EUR Umsatzerlöse erzielt oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EUR aufweist. Zudem dürfen maximal 25 % der Anteile dieses Unternehmens im Besitz von Gesellschaftern sein, die dieser Definition nicht entsprechen. Das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn zieht als Kriterium die Beschäftigtenzahl von weniger als 500 Beschäftigten und Umsatzerlöse von maximal 50 Millionen EUR heran. Das HGB unterscheidet mit etwas abweichenden Kriterien zwischen kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (vgl. § 267 HGB).

Knowledge Qualifier
Gewährleistungen werden nicht objektiv, sondern nur nach einem bestimmten Kenntnisstand abgegeben (vgl. auch Best Knowledge).

Konsortium
Zweckgemeinschaft mehrerer Unternehmen, um ein gemeinsames Projekt umzusetzen; nach Zielerreichung endet die Zusammenarbeit oder wird durch längerfristige Vereinbarungen (z.B. ein Joint Venture) abgelöst.

KPI
Key Performance Indicator.

Kündigung
ist eine einseitige Willenserklärung einer Vertragspartei, mit der ein Vertragsverhältnis mit Wirkung für die Zukunft beendet wird. Die Kündigung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Vertragspartner. Ein Formerfordernis besteht nicht, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Sie wird erst mit Zugang bei der anderen Vertragspartei wirksam (sog. einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung). Man unterscheidet zwei Arten der Kündigung: die außerordentliche Kündigung (fristlos) und die ordentliche Kündigung (nach Ablauf einer bestimmten Frist). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung kann durch Vertragsbestimmungen nicht ausgeschlossen werden. Besondere gesetzliche Vorschriften gelten z.B. für die Kündigung von Darlehensverträgen, Mietverträgen, Pachtverträgen, Werkverträgen.

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L

Large Cap
1. Transaktionen mit einem Volumen von über 500 Millionen EUR (Thomson Reuters), wobei es sich insoweit nicht um eine feststehende Größe handelt und in diesem Zusammenhang auch andere Wertgrenzen genannt werden (vgl. auch Small Cap; Mid Cap).
2. Large Cap kann auch Unternehmen mit einer besonders hohen Börsenkapitalisierung bezeichnen.

LBO
Leveraged Buy-out.

Leakage
Abfluss von Mitteln nach dem im Rahmen des Locked-Box-Mechanismus vereinbarten Stichtag; soweit es sich nicht um eine Permitted Leakage handelt, muss der Verkäufer den fraglichen Betrag ausgleichen.

Leaver
Gesellschafter und / oder Geschäftsführer, die vorzeitig ausscheiden; häufig finden sich Leaver-Regelungen in Verträgen zu Managementbeteiligungsprogrammen, bei denen die Teilnahme an die Fortdauer des Beschäftigungsverhältnisses mit dem Unternehmen geknüpft ist. An das Vorliegen eines bestimmten Leaver-Status (Good Leaver, Bad Leaver) werden bestimmte Rechtsfolgen geknüpft, die in der Regel die Abfindungshöhe sowie die Möglichkeit zur Ausübung von Put Options oder Call Options betreffen.

Legal Due Diligence
Im Rahmen dieser Prüfung werden die rechtlichen Beziehungen und Risiken eines Unternehmens untersucht. Dabei wird der Schwerpunkt der Analyse durch die Umstände des Einzelfalls bestimmt. In aller Regel wird zumindest die gesellschaftsrechtliche Struktur, insbesondere dieChain of Title beim Share Deal, geprüft. Darüber hinaus finden sehr häufig Prüfungen im Arbeitsrecht, Kartellrecht, Immobilien- und Umweltrecht sowie hinsichtlich gewerblicher Schutzrechte und vertraglicher Beziehungen zu Kunden und Lieferanten (z.B. mit Rücksicht auf Change-of-Control-Klauseln) statt.

Legal Opinion
Rechtsgutachten, das durch Anwaltskanzleien zu einzelnen Rechtsfragen erstellt wird.

Leasing
(engl. to lease = „mieten, pachten“) ist eine Finanzierungsform, bei der das Leasinggut vom Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts zur Nutzung überlassen wird. Leasing ähnelt der Vermietung. Der Leasingvertrag ist im BGB nicht gesondert geregelt. Im Unterschied zum Mietvertrag haftet derjenige, der die Sache erhält für Mängel, den Untergang oder die Beschädigung der Sache. Er trägt auch die Unterhaltskosten. Dies entspricht der Gesetzeslage beim Kaufvertrag. Im Gegenzug tritt in der Regel derjenige, der die Sache überlässt alle Ansprüche aus der Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche an den Leasingnehmer ab. Für die Überlassung der Sache zahlt der Leasingnehmer an den Leasinggeber ein monatliches Entgelt, die Leasingrate. Oftmals hat der Leasingvertrag eine feste Laufzeit, bei dem aber oft eine Verlängerungsoption besteht.

Leistungsort
ist der Ort, an dem die Leistung aus einem Schuldverhältnis zu erfolgen hat (auch Erfüllungsort oder Schuldort genannt). Der Leistungsort ist von den Parteien zu bestimmen. Mangels solch einer Bestimmung ist an dem Ort zu leisten, an dem der Schuldner z.Zt. der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitze oder seine gewerbliche Niederlassung hat (§ 269 BGB).

Leistungszeit
in einem Schuldverhältnis können die Parteien frei vereinbaren. Die genaue Bestimmung kann auch einer Partei oder einem Dritten überlassen werden. Sofern sie nicht bestimmt ist, kann nach BGB der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken (§ 271 BGB). Die sofortige Leistungspflicht des Schuldners nennt man Fälligkeit. Bedeutend beim Fixgeschäft.

Letter of Comfort
Comfort Letter.

Letter of Credit
Dokumenten-Akkreditiv; hierbei handelt es sich um ein selbstschuldnerisches, abstraktes, bedingtes Zahlungsversprechen einer Bank, mit dem sie sich verpflichtet, die fragliche Zahlung zu leisten, falls ihr „akkreditivkonforme“ (das heißt ordnungsgemäße) Dokumente vorgelegt werden (vgl. auch Standby Letter of Credit).

Letter of Engagement
Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber (Mandant) und seinem Berater (z.B. Rechtsanwaltskanzlei), die insbesondere den Umfang der Tätigkeit, die Vergütung sowie Haftungsfragen regelt.

Letter of Intent (LoI)
Eine (regelmäßig ohne rechtliche Bindungswirkung ausgestaltete) Absichtserklärung, mit der die Parteien ihre Bereitschaft zu weiteren Verhandlungen zum Ausdruck bringen. Darüber hinaus kann ein Letter of Intent aber auch verbindliche Bestandteile (z.B. hinsichtlich Vertraulichkeit, Exklusivität) beinhalten (vgl. auch MoU und Punktation).

Level Playing Field
Ausgeglichene Informationsverteilung, kein Informationsgefälle; die Vendor Due Diligence kann dazu dienen, ein ansonsten bestehendes Informationsgefälle zwischen Verkäufer und Käufer zu beseitigen.

Leveraged Buy-out (LBO)
Erwerb eines Unternehmens unter Nutzung eines hohen Fremdkapitalanteils; die Kreditsicherheiten werden dabei teilweise oder ausschließlich durch das Target selbst gestellt.

Leverage-Effekt
„Hebelwirkung“ (von englisch „leverage“ = Hebel); gemeint ist in der Regel der Zusammenhang, dass durch den hohen Verschuldungsgrad einer Gesellschaft die Eigenkapitalrendite wesentlich über der Gesamtkapitalrendite liegen kann; zugleich steigt aber auch das Risiko.

Liabilities
Sammelbegriff für Verbindlichkeiten jeder Art.

Liability Cap
Haftungshöchstgrenze (von englisch „cap“ = Deckel), die häufig im Zusammenhang mit Gewährleistungen (Representations & Warranties) in Form eines Liability Caps vereinbart wird und z.B. auf einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises lautet. Für die Verletzung unterschiedlicher Arten von Gewährleistungen (Steuern, Umwelt, Title) können auch unterschiedlich hohe Liability Caps zur Anwendung kommen. Wird keine Haftungshöchstgrenze vereinbart, ist die Haftung für Gewährleistungsverletzungen nach deutschem Recht betragsmäßig nicht begrenzt.

License-in
Bedeutet die Einholung von Lizenzen von Dritten zur Nutzung im eigenen Unternehmen.

License-out
Bedeutet die Vergabe von Lizenzen an Dritte („nach außen“).

Lien
Sicherungsrecht an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache (z.B. Pfandrecht, Hypothek).

Limitation Language
Beschränkung der Zahlungsverpflichtung aufgrund von Kreditsicherheiten (von englisch „to limit“ = beschränken, eingrenzen); gebräuchlich z.B. bei der Upstream-Besicherung von Verbindlichkeiten der Muttergesellschaft durch eine Tochtergesellschaft, um die Erhaltung des Stammkapitals der Tochtergesellschaft sicherzustellen.

Limited Liability Company
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), soweit hiermit eine Gesellschaft nach deutschem Recht beschrieben werden soll. In anderen Rechtsordnungen bestehen zwar Ähnlichkeiten in der Funktion (wie z.B. die beschränkte Haftung), im Einzelnen aber auch große Unterschiede.

Limited Partner
Kommanditist einer Kommanditgesellschaft (Limited Partnership), soweit sich der Begriff auf eine Gesellschaft nach deutschem Recht bezieht. In anderen Rechtsordnungen bestehen zwar Ähnlichkeiten in der Funktion (wie z.B. die beschränkte Haftung), im Einzelnen aber auch große Unterschiede.

Limited Partnership
Kommanditgesellschaft (KG), die Gesellschafter mit persönlich unbeschränkter Haftung (Komplementär [General Partner]) und mit beschränkter Haftung (Kommanditist [Limited Partner]) hat, soweit sich der Begriff auf eine Gesellschaft nach deutschem Recht bezieht. In anderen Rechtsordnungen bestehen zwar Ähnlichkeiten in der Funktion, im Einzelnen aber auch große Unterschiede.

Liquidation Preference (Right)
Vorrecht auf den bei einem durch Liquidation herbeigeführten Exit erzielten Erlös, wodurch z.B. sichergestellt werden kann, dass zunächst ein bestimmter Investor das von ihm eingesetzte Kapital voll zurückerhält, bevor Pro rata Ausschüttungen an andere Gesellschafter erfolgen.

Listing
Aufnahme in den Börsenhandel bzw. Zulassung eines Wertpapiers zum Börsenhandel.

Locked Box
Mechanismus zur Kaufpreisfindung; der Kaufpreis wird, zumeist basierend auf den letzten verfügbaren geprüften Jahresabschlüssen, festgelegt (und insbesondere nicht zu einem späteren Stichtag angepasst [Cash Free / Debt Free]). Bis zum Vollzug der Transaktion dürfen keine Mittel aus der Gesellschaft abfließen (Leakage), abgesehen von besonders geregelten Ausnahmen (Permitted Leakage), z.B. für Zahlungen im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs für Löhne, Steuern etc. Das Interesse des Käufers, dass keine Mittel abfließen, wird durch Non-leakage Provisions adressiert. Das Locked-Box-Modell wird von Finanzinvestoren als Verkäufern favorisiert und setzt eine sorgfältige Financial Due Diligence voraus.

Lock-up (Period)
Haltefristen, während derer Anteile nicht veräußert werden dürfen; dies soll z.B. das Management oder bestimmte Investoren für eine bestimmte Frist an die Gesellschaft binden und so das Vertrauen von Investoren erhöhen.

LoI
Letter of Intent.

Long Form Report
Ausführliche und detaillierte Variante des Due Diligence Reports; auch „Fully Fledged Report“ genannt.

Long List
Liste aller möglichen Kaufinteressenten für ein Unternehmen, die meist von M&A-Beratern oder Investmentbanken im Rahmen eines Auction Process aufgrund allgemeiner Informationen erstellt wird.

Long-stop Date
Vertraglich definierter Zeitpunkt, zu dem der Unternehmenskauf spätestens vollzogen werden kann. In diesem Zeitpunkt müssen alle Vollzugsbedingungen vorliegen, anderenfalls besteht ein Rücktrittsrecht. Die Vereinbarung eines Long-stop Dates dient dazu, einen Vertrag, der nicht vollzogen wird, wieder zu beseitigen.

Loss Carried Forward
Verlustvortrag.

Ltd.
Private Company Limited by Shares.

LuxCo
Gebräuchliche Bezeichnung / Abkürzung für eine nach dem Recht von Luxemburg gegründete Gesellschaft, die häufig aufgrund steuerlicher Erwägungen in die Transaktionsstruktur eingebunden wird.

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M

M&A
Mergers and Acquisitions.

MAC
Vgl. MAC-Klausel.

MAC-Klausel
Regelung, dass im Fall eines „Material Adverse Change“ (englisch für erheblich nachteilige Änderung) zwischen Signing und Closing das Recht zum Rücktritt oder zur Minderung des Kaufpreises besteht. MAC-Klauseln können sich auf die Lage des Targets selbst oder auf allgemeine wirtschaftliche Umstände beziehen. Reichweite und Umfang von MAC-Klauseln werden häufig kontrovers verhandelt.

Mahnung
auch Zahlungserinnerung genannt, ist die bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen. Die Mahnung ist eine Voraussetzung für den Verzug des Schuldners. Die Mahnung ist in bestimmten Fällen nicht erforderlich (§ 286 Abs. 2 BGB), z.B. wenn die Leistungszeit nach dem Kalender bestimmt ist. Die Mahnung ist an keine Form gebunden, die Schriftform ist aber üblich. Das Mahnschreiben muss den Schuldner als Person, Firma oder Verein eindeutig benennen. Den Zugang der Mahnung zu beweisen obliegt dem Gläubiger. Die Mahnung als solche beeinflusst den Ablauf der Verjährung des Anspruchs nicht.

Management Accounts
Von der Geschäftsleitung fortlaufend erstellte Zwischenabschlüsse, die anders als Jahresabschlüsse weder geprüft noch festgestellt werden.

Management Board
In deutschen Gesellschaften bezeichnet dies die Geschäftsleitung einer Gesellschaft, das heißt den Vorstand oder die Geschäftsführer. Der Begriff „board“ geht auf das angelsächsische (monistische) System der Corporate Governance zurück, sodass im internationalen Kontext auf ein gemeinsames Verständnis der materiellen Bedeutung des Begriffs besonderer Wert gelegt werden sollte.

Management Buy-in (MBI)
Die Mehrheit an einem Unternehmen wird von einem (externen) Management-Team übernommen.

Management Buy-out (MBO)
Das Management erwirbt die Kapitalmehrheit an einer Gesellschaft vom bisherigen Eigentümer. Falls auf Erwerberseite nicht nur das Management der Gesellschaft, sondern die (gesamte) Belegschaft steht, spricht man von einem Employee Buy-out.

Management (Equity) Participation (MEP)
Managementbeteiligung; im Rahmen solcher Programme wird dem Management Gelegenheit zur (direkten oder indirekten) Beteiligung am Unternehmen gegeben. Die Beteiligung kann gesellschaftsrechtlich/dinglich (durch Gewährung von Anteilen) oder rein schuldrechtlich (z.B. durch Phantom Stocks) erfolgen. Durch die Möglichkeit zur Teilnahme an derartigen Programmen wird das Management zusätzlich zur Steigerung des Unternehmenswerts motiviert und auf den Unternehmenserfolg verpflichtet. Diese Programme können über die Ebene des Managements hinaus auch als Mitarbeiterbeteiligungsprogramme gestaltet werden.

Managementgarantien
Garantieerklärungen, die nicht durch den Verkäufer, sondern persönlich durch das Management abgegeben werden.

Management Interview
Hierbei besteht für Kaufinteressenten die Gelegenheit, weitere Informationen über das Target durch (Rück-)Fragen an die Geschäftsleitung oder weitere Mitarbeiter zu erhalten. Die konkrete Ausgestaltung der Management Interviews ist von den Umständen der jeweiligen Transaktion abhängig. Dies betrifft auch die in diesem Zusammenhang gestellten formalen Anforderungen.

Management Presentation
Präsentation, die häufig nach den Indicative Bids / Indicative Offer stattfindet. Den Interessenten werden durch das Management weitere Informationen über die Zielgesellschaft gegeben, die die Informationen im Teaser und im Information Memorandum ergänzen und konkretisieren.

Mangel
ist vereinfacht gesagt der "Fehler" einer Sache oder eines Werks, grundsätzlich aber ein weit gefasster Begriff, der die Fehlerhaftigkeit einer Sache in bestimmten Fällen auch fingiert. Unterschieden wird zwischen Sachmangel und Rechtsmangel, die aber gleiche Rechtsfolgen nach sich ziehen. Bedeutung hat der Begriff für den Kaufvertrag, den Werkvertrag sowie den Mietvertrag, den Pachtvertrag, den Leihvertrag und den Reisevertrag. Der Schuldner muss dem Gläubiger die vertraglich geschuldete Leistung frei von Sach- und Rechtsmängeln zu überlassen. Andernfalls tritt die Mängelhaftung ein.

Mängelhaftung
(auch Gewährleistung genannt) ist die gesetzliche Verpflichtung des Schuldners, für die Mangelfreiheit einer Sache oder einer Leistung einzustehen bei Kauf- und Werkverträgen (§§ 434 ff. BGB). Der Schuldner ist dass der Vertragsgegenstand bei Gefahrübergang (Übergabe der Sache bzw. Abnahme des Werkes) frei von Rechten Dritter und frei von Sachmängeln. Andernfalls stehen dem Gläubiger die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, wie etwa Nachbesserung oder Nachlieferung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz sowie eigenhändiges Reparieren oder Reparieren lassen mit Aufwendungsersatz. Die gesetzliche Gewährleistung kann vertraglich eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen werden. Grenzen sind den Einschränkungen bei Vereinbarung in AGB, gegenüber einem Verbraucher, bei Reiseverträgen und bei Arglist gesetzt. Soweit es sich um Sachmängel handelt, gelten abweichende Verjährungsfristen (§ 438 BGB).

Mantelgesellschaft
Shell Company (vgl. Vorratsgesellschaft).

Margin
Aufschlag auf die Zinsbemessungsgrundlage durch die Bank (vgl. auch Interest Margin).

Mark-up
Überarbeitete Fassung eines Dokuments; Textverarbeitungsprogramme ermöglichen es in der Regel, die vorgenommenen Überarbeitungen farblich hervorzuheben und so für andere kenntlich zu machen.

Master Agreement
Haupt- oder Rahmenvertrag, der die wesentlichen Vertragsbeziehungen regelt (vgl. auch Framework Agreement). Matching Stock Programme Teil der Vergütung (meist des Managements), die bei Erreichen bestimmter Milestones in Aktien / Anteilen gewährt wird. Häufig unterliegen diese Aktien / Anteile einem Lock-up.

Material Adverse Change
MAC-Klausel.

Materiality Threshold
Wesentlichkeitsschwelle, unterhalb derer bestimmte Ereignisse außer Betracht bleiben. Dies kann sich z.B. auf die Erstellung eines Due Diligence Reports beziehen, in den nur für das Unternehmen bedeutsame Vorgänge Eingang finden sollen, wobei die Bedeutsamkeit meist durch Bezugnahme auf einen bestimmten Geldbetrag definiert wird.

MBI
Management Buy-in.

MBO
Management Buy-out.

Mediation Clause
In dieser Klausel vereinbaren die Parteien, Streitigkeiten in einer außergerichtlichen Mediation zu klären, bevor sie in ein (schieds-)gerichtliches Verfahren eintreten.

Memorandum of Understanding (MoU)
Rechtlich grundsätzlich unverbindliche Absichtserklärung der Parteien (vgl. Letter of Intent; Punktation; Heads of Agreement / Heads of Terms; Term Sheet); einzelne Bestandteile (z.B. hinsichtlich Vertraulichkeit, Exklusivität) werden in der Regel dennoch rechtlich bindend ausgestaltet.

MEP
Management (Equity) Participation.

Merger
Zusammenschluss von Unternehmen im weiteren Sinne (von englisch „to merge“ = zusammenschließen, verschmelzen).

Merger Control
Zusammenschlusskontrolle, Fusionskontrolle; ob kartellrechtliche Normen Anwendung finden, ist eine Frage des Einzelfalls und hängt insbesondere von den Umsätzen der beteiligten Unternehmen ab. Das Erfordernis, ein Fusionskontrollverfahren durchzuführen, kann zu erheblichen Verzögerungen führen und ist ein Grund, warum Signing und Closing zeitlich häufig auseinanderfallen.

Merger (Control) Clearance
Fusionskontrollrechtliche Freigabe durch die Wettbewerbsbehörden (vgl. auch Merger Control). Abhängig davon, in welchem Land die Transaktion angemeldet werden muss, ist darauf zu achten, dass teilweise Vollzugsverbote bestehen (z.B. in Deutschland), deren Verletzung die zivilrechtliche Unwirksamkeit der Eigentumsübertragung und hohe Bußgelder nach sich ziehen kann.

Merger Control Memorandum
(Schriftliche) Darstellung, in der die fusionskontrollrechtlichen Anmeldeerfordernisse analysiert und erläutert werden. 

Mergers and Acquisitions (M&A)
Mergers and Acquisitions bezeichnet Unternehmenskäufe und -übernahmen im Allgemeinen.

Mezzanine Financing
Finanzierungsformen, die eine Mischform von Fremd- und Eigenkapital darstellen; im Einzelnen können die Gestaltungen von Mezzanine Financing stark differieren.

Mid Cap
1. Transaktionen mit einem Volumen von circa 50 Millionen EUR bis zu circa 500 EUR Millionen (Thomson Reuters), wobei es sich insoweit nicht um eine feststehende Größe handelt und in diesem Zusammenhang auch andere Wertgrenzen genannt werden (vgl. auch Large Cap; Small Cap).
2. Mid Cap kann auch Unternehmen mit einer Börsenkapitalisierung mittlerer Größenordnung bezeichnen.

Mid-market
Der Begriff bezieht sich auf das mittlere Marktsegment und entspricht im Hinblick auf Unternehmensgrößen in etwa dem (deutschen) Verständnis von Mittelstand, wobei eine allgemeinverbindliche Definition nicht besteht. Teilweise werden mittelständische Unternehmen als solche mit bis zu 500 Mitarbeitern und bis zu 50 Millionen EUR Jahresumsatz definiert, zum Teil werden die Wertgrenzen, insbesondere bei Bezugnahme auf Transaktionsvolumina, jedoch auch deutlich darüber angesiedelt (Thomson Reuters: bis zu 500 Millionen EUR, vgl. Mid Cap)

Mietvertrag
ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Vermieter zur Überlassung des Gebrauchs an einer Sache gegen Entrichtung des vereinbarten Mietzinses durch den Mieter verpflichtet (§§ 535 ff. BGB). Im Unterschied zum Kauf oder zur Schenkung, bei denen es um die Übereignung eines Gegenstandes geht, stellt die Miete wie die Pacht und die unentgeltliche Leihe einen Gebrauchsüberlassungsvertrag dar. Der Mietvertrag ist zu unterscheiden von der Leihe (Leihvertrag), bei der die Gebrauchsüberlassung unentgeltlich erfolgt. Außerdem vom Pachtvertrag, bei dem neben der Gebrauchsüberlassung auch das Recht zur Nutzung der Erzeugnisse und Ausbeute (Früchte) gewährt wird. Mögliche Mietgegenstände sind bewegliche und unbewegliche Sachen oder Sachteile, die gebrauchstauglich sind (z.B. auch die Hauswand als Werbefläche). Der Vermieter hat die Hauptpflicht, die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen (Gebrauchsüberlassung) und sie während der Mietzeit hierin zu erhalten (Instandhaltungspflicht). Ihr Eigentümer braucht er nicht zu sein (Beispiel: Untermiete). Hauptpflicht des Mieters ist es, die vereinbarte Miete (vormals Mietzins) zu zahlen oder eine stattdessen vereinbarte Gegenleistung zu erbringen. Da er die Mietsache besitzt, treffen ihn Obhutspflichten.

Milestones
Vorab definierte Ziele oder Zielwerte, die von einem Unternehmen oder dem Management erreicht werden sollen; in Transaktionen werden Milestones z.B. hinsichtlich des Erreichens bestimmter Kennzahlen (z.B. EBIT; EBITDA) vereinbart und der Eintritt bestimmter Rechtsfolgen wird hieran geknüpft. 

Minderung
ist die Herabsetzung des Preises aufgrund einer mangelhaften Vertragsleistung. Die Minderung ist ein Gewährleistungsrecht im Kauf- und Werkvertragsrecht (rechtsvernichtende Einwendung). Sie kann nachrangig nach der Nacherfüllung geltend gemacht werden (§ 439 BGB). Anders als der Rücktritt ist die Minderung auch wegen eines unerheblichen Mangels möglich.

Misrepresentation
Erregen oder Unterhalten eines Irrtums; falsche oder irreführende Angaben.

Mitbesitz
Haben mehrere Personen gleichzeitig die Sachherrschaft, so haben sie Mitbesitz.

Miteigentum
Siehe Eigentum.

Mittelbarer Besitz
Beim mittelbaren Besitz wird auch derjenige als Besitzer angesehen, der die Sachherrschaft nicht selbst innehat, sondern aufgrund eines zeitlich begrenzten konkreten Rechtsverhältnisses durch einen anderen ausüben lässt, z.B. Mieter als unmittelbarer, Vermieter als mittelbarer Besitzer. Siehe auch Besitzmittler.

Most Favoured Nation Provision
Meistbegünstigungsprinzip; Vorteile, die einem anderen Vertragspartner gewährt werden, müssen auch dem Begünstigten dieser Klausel gewährt werden.

MoU
Memorandum of Understanding.

Multiple-Bewertung
Unternehmensbewertung unter Heranziehung von (landes- und branchenspezifischen) Multiplikatoren in Bezug auf Kennzahlen (z.B. Umsatz, EBIT, EBITDA).

Multi-seller Conduit
ABS-Strukturen, die von mehreren Originatoren gemeinsam genutzt werden (vgl. auch Conduit).

Multi-tiered Clause
Mehrstufiges Verfahren zur alternativen Streitbeilegung mit mehreren Eskalationsstufen.

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N

Nacherfüllung
Nacherfüllung ist eines der Rechte, das beim Kaufvertrag dem Käufer oder beim Werkvertrag dem Besteller zusteht, wenn die verkaufte Sache oder das hergestellte Werk mangelhaft ist. Nacherfüllung ist der vorrangige Gewährleistungsanspruch aus Kauf- und Werkverträgen. Nacherfüllung ist der Oberbegriff für Nachlieferung und Nachbesserung. Der Nacherfüllungsanspruch des Käufers besteht unabhängig davon, ob der Verkäufer den Mangel verschuldet hat. Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder unmöglich ist.

Nachbesserung
ist eine der beiden Formen der Nacherfüllung und bedeutet die Beseitigung des Mangels an der mangelhaften Kaufsache. Siehe auch Nachlieferung.

Nachlieferung
ist eine der beiden Formen der Nacherfüllung und bedeutet die Lieferung eines neuen mangelfreien Gegenstandes anstatt der Reparatur der mangelhaften Kaufsache. Siehe auch Nachbesserung.

Natürliche Person
Eine natürliche Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten. Gegenteil juristische Person. Siehe auch Rechtsfähigkeit.

NBO
Non-Binding Offer.

NDA
Non-disclosure Agreement.

Negotiated Sale
Bei einem Negotiated Sale verhandeln Verkäufer und Käufer, anders als in einem Auction Sale, exklusiv miteinander.

Net Assets
Reinvermögen eines Unternehmens, errechnet aus der Summe aller Aktiva abzüglich der Verbindlichkeiten und Rückstellungen.

Net Debt / Cash Free
Cash Free / Debt Free.

Net Equity
Bilanziertes Eigenkapital eines Unternehmens (vgl. § 266 Absatz 3 A. HGB).

Net Working Capital
Nettoumlaufvermögen.

NewCo
Gebräuchliche Bezeichnung für eine im Rahmen und für die Zwecke der Transaktion neu gegründete Gesellschaft, die häufig ein SPV und eine Shelf Company ist.

Nießbrauch
ist im Sachenrecht das unveräußerliche und unvererbliche Recht, die Nutzungen (§ 100 BGB) einer Sache oder eines Rechts zu ziehen (§§ 1030, 1089 BGB). Der Nießbrauch gewährt dem Nießbraucher das Recht zur umfassenden Nutzung des belasteten Gegenstands. Darin enthalten ist die Ziehung von „ Früchten“ (§ 99 BGB), also der Erzeugnisse und sonstige Ausbeute, z.B. die Ernte bei einem landwirtschaftlichen Grundstück oder die Miet- und Pachtzinsforderungen; anders bei der Grunddienstbarkeit. Der Nießbrauch ist folglich das dingliche, absolut wirkende Recht auf Nutzungsziehung an dem belasteten Gegenstand, das gegenüber jedermann wirkt.

Non-binding Offer (NBO)
Letter of Intent (LoI).

Non-compete Clause
Wettbewerbsverbot; hierbei sind gewisse rechtliche Restriktionen zu beachten, da Wettbewerbsverbote nicht frei gestaltet werden können.

Non-disclosure Agreement (NDA)
Geheimhaltungsvereinbarung, das heißt ein Vertrag, mit dem Stillschweigen über die Verhandlungen (auch darüber, dass solche Verhandlungen überhaupt stattfinden), ihren Inhalt, ihre Ergebnisse und zur Verfügung gestellte Unterlagen vereinbart wird. Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen geheim zu halten und nicht Dritten zugänglich oder öffentlich zu machen. Zum Teil wird auch vereinbart, ob und ggf. wie Unterlagen nach dem Ende der Verhandlungen zu behandeln sind (meist Rückgabe oder Vernichtung; vgl. auch Confidentiality Agreement). Für den Fall der Verletzung von Pflichten aus einem Non-Disclosure Agreement werden häufig Vertragsstrafen vereinbart.

Non-embarrassment Clause
Anti-embarrassment Clause.

Non-leakage Provisions
Regelungen im Rahmen des Locked-Box-Mechanismus, die den Mittelabfluss zwischen dem Stichtag (auf den zur Kaufpreisfindung abgestellt wurde) und dem Vollzugstag verhindern sollen.

Non-performing Loans
Notleidende Kredite, das heißt solche, bei denen der Darlehensnehmer mit der Rückzahlung der Darlehensvaluta in Verzug ist oder bei denen eine Kündigungsmöglichkeit des Darlehensgebers aus wichtigem Grund besteht (vgl. auch Distressed Debt).

Non-reliance Letter
Haftungsausschluss, nach dem für in einem Due Diligence Report oder einem sonstigen Gutachten enthaltene Aussagen gegenüber Dritten (z.B. bei Weiterleitung durch den Mandanten an weitere Parteien) nicht gehaftet wird. Der Grund für derartige Aussagen liegt in den hohen Haftungsrisiken, die anderenfalls eingegangen würden, was die Erstellung eines Due Diligence Reports oder eines sonstigen Gutachtens erheblich verteuern würde.

Non-solicitation Clause
Abwerbeverbot; das heißt, dass sich eine Partei (für eine gewisse Zeit) dazu verpflichtet, (bestimmte) Mitarbeiter (z.B. Key Employees) einer anderen Partei nicht (aktiv) abzuwerben.

No-shop Clause
1. Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer, die es einem Verkäufer verbietet, anschließend weitere Angebote von anderen potenziellen Erwerbern einzuholen. In der Regel gilt die No-shop Clause nur für einen bestimmten Zeitraum.
2. Regelung im Rahmen eines Fiduciary Out, dass der Vorstand sich nicht aktiv um andere, für die Aktionäre günstigere Angebote bemühen darf. Reicht weniger weit als eine No-talk Clause.

No-talk Clause
1. Regelung betreffend eine Geheimhaltungspflicht in einem Vertrag (vgl. auch Non-disclosure Agreement (NDA) und Confidentiality Agreement).
2. Regelung im Rahmen eines Fiduciary Out, die es dem Vorstand verbietet, mit anderen Parteien über die Abgabe weiterer Angebote zu sprechen. Geht über eine No-shop Clause hinaus.

Nutzungen
ist der zivilrechtliche Überbegriff für Früchte (§ 99 BGB) und Gebrauchsvorteile einer Sache oder eines Rechts und ist in § 100 BGB definiert. Grundsätzlich stehen die Nutzungen dem Eigentümer zu. Er kann sie aber vertraglich anderen versprechen, z.B. im Pachtvertrag. Die Nutzungsziehung kann auch Inhalt eines dinglichen Rechts sein, des Nießbrauchs.

Nutzungsausfallentschädigung
ist der finanzielle Ausgleich für die fehlende Nutzbarkeit einer Sache. Kann ein Eigentümer oder ein anderer Nutzungsberechtigter eine Sache nicht so nutzen, wie er es normalerweise könnte, weil ihm die Sache weggenommen, beschädigt oder zerstört wurde, muss der Verursacher den durch den Nutzungsausfall entstehenden Schaden ersetzen. Das ist nach der Rechtsprechung der Fall, wenn die Nutzung der in Frage stehenden Sache kommerzialisiert ist, also für Geld zu erwerben sein muss. Ferner muss es sich um ein Wirtschaftsgut von allgemeiner und zentraler Bedeutung für die Lebenshaltung handeln, auf dessen ständige Verfügbarkeit man typischerweise angewiesen ist, so z.B. bei Pkw und selbst bewohnten Häusern. Hiervon sind diejenigen Güter abzugrenzen, die lediglich "Luxusbedürfnisse" befriedigen. Der Hauptanwendungsfall in der Praxis ist der Nutzungsausfall eines Fahrzeugs nach einem Verkehrsunfall. Ihre Höhe des Schadensersatzes richte sich nach einer Tabelle, in der alle gängigen Fahrzeuge erfasst sind (sog. Schwacke-Liste Nutzungsausfallentschädigung). Die Tabelle wird jährlich in einer Ausgabe der Fachzeitschrift "Neue Juristische Wochenschrift" (NJW) veröffentlicht und ist auch EurotaxSchwacke GmbH erhältlich.

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O

OEM
Original Equipment Manufacturer.

OES
Original Equipment Supplier.

Offer
Bid.

Officer´s Certificate
Durch Gesellschaftsorgane (Geschäftsführung, Vorstand) im Rahmen einer Transaktion abzugebende Erklärung in Bezug auf die Richtigkeit von Gewährleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt, z.B. dem Closing Date. Bei der Abgabe derartiger Erklärungen ist darauf zu achten, dass sie ggf. kenntnisqualifiziert sind (Knowledge Qualifier; Best Knowledge).

One-stop Shop
Bezeichnet im Kartellrecht das Prinzip, dass die Zuständigkeit der Europäischen Kommission für die Zusammenschlusskontrolle, soweit sie eröffnet ist, ausschließlich ist und die Zuständigkeit nationaler Kartellbehörden folglich ausgeschlossen ist.

Open Issue
Ein zwischen den Parteien noch nicht ausverhandelter oder streitiger Punkt.

Open Issues List
Zusammenfassung und Gegenüberstellung der zwischen den Parteien noch nicht ausverhandelten oder streitigen Punkte (Open Issue), um diese so für die weiteren Verhandlungen aufzuarbeiten und möglichst effizient verhandeln zu können.

Ordinary Course of Business
Gewöhnlicher Geschäftsbetrieb eines Unternehmens; nicht in den Ordinary Course of Business fallen besonders riskante oder außergewöhnliche Maßnahmen. Teilweise sieht ein SPA zum Schutz des Erwerbers vor, dass zwischen Signing und Closing durch den Veräußerer nur solche Geschäfte ohne Zustimmung des Erwerbers durchgeführt werden dürfen, die dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb entsprechen.

Original Equipment Manufacturer (OEM)
Erstausrüster; Hersteller (z.B. Apple Inc.), der Komponenten in das von ihm vertriebene Produkt (z.B. iPhone) einbaut, die ganz oder teilweise durch einen Original Equipment Supplier (OES) produziert worden sind (z.B. Foxconn).

Original Equipment Supplier (OES)
Zulieferer; Hersteller von Komponenten (z.B. Foxconn), die von einem Original Equipment Manufacturer (OEM), z.B. Apple Inc., gekauft und in dessen Produkt (z.B. iPhone) integriert werden. OES können ihrerseits ebenfalls Teile von Zulieferern (sog. 2nd, 3rd Tier Supplier) verbaut haben.

Outbound
Bei der Auswertung von Transaktionen oder M&A-Marktaktivitäten werden unter Outbound (englisch für „auslaufend“) die Transaktionen berücksichtigt, bei denen ein inländischer Käufer im Ausland Beteiligungen zukauft. Das Gegenteil zu Outbound ist Inbound.

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P

Pachtvertrag
Durch den Pachtvertrag wird der Verpächter verpflichtet, dem Pächter den Gebrauch des verpachteten Gegenstands und den Genuss der Früchte während der Pachtzeit zu gewähren. Der Pächter ist verpflichtet, dem Verpächter den vereinbarten Pachtzins zu entrichten. Damit ähnelt der Pachtvertrag sehr dem Mietvertrag, sichert im aber neben dem Gebrauch die auch den Ertrag aus der Pachtsache, sofern die Nutzung der Pachtsache ordnungsgemäß erfolgt (sog. Nutzungen). Im Gegensatz zur Miete können nicht nur Sachen verpachtet werden, sondern auch Rechte, wie beispielsweise Urheber- und Patentrechte.

Patronatserklärung
Comfort Letter.

Payment in Kind (PIK)
1. Bei Vereinbarung einer solchen Klausel in einem Kreditvertrag werden Zinsen nicht fortlaufend bezahlt, sondern mit Zinseszinseffekt der Darlehenssumme zugeschlagen und erst am Ende der Laufzeit des Darlehensvertrags bezahlt. Auf PIKDarlehen sind in der Regel aufgrund des erhöhten Risikos deutlich höhere Zinsen zu zahlen.
2. In einem allgemeineren Sinn bedeutet „payment in kind“, dass eine nicht in Geld bestehende Gegenleistung vorgesehen ist.

PE
Private Equity.

Peer Group
Englisch für „Gruppe von Gleichgestellten / Gleichartigen“; zum Teil wird für die Unternehmensbewertung auf einen Peer-Group-Vergleich zurückgegriffen, bei dem das zu bewertende Unternehmen mit Konkurrenten im gleichen Markt oder der gleichen Branche verglichen wird, um so Rückschlüsse auf den derzeitigen Wert und die weitere Entwicklung ziehen zu können.

Penalty Clause
Vertragsstrafenregelung; bei der Vereinbarung von Vertragsstrafen ist das auf den Vertrag anwendbare Recht besonders zu berücksichtigen, da abhängig von der Rechtsordnung Vertragsstrafen besonderen Wirksamkeitsvoraussetzungen unterliegen oder insgesamt unwirksam sind.

Perimeter
Bezeichnet den Gegenstand einer Transaktion oder sonstigen Maßnahme, z.B. eine Gruppe von Gesellschaften, die von einer Umstrukturierung oder einem Börsengang betroffen ist.

Permitted Leakage
Regelung im Rahmen des Locked-Box-Mechanismus, wonach bestimmte Maßnahmen zulässigerweise zu einem Abfluss von Mitteln zwischen dem für die Kaufpreisermittlung maßgeblichen Stichtag und dem Vollzugstag führen (vgl. auch Leakage).

Pfandrecht
ist ein zur Sicherung einer Forderung bestelltes, akzessorisches, dingliches Recht, das den Pfandgläubiger unter bestimmten Voraussetzungen befugt, sich aus der Verwertung des verpfändeten Gegenstandes zu befriedigen. Es wird unterschieden zwischen Grundpfandrechten (Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden, §§ 1113 - 1203 BGB) und Pfandrechten an beweglichen Sachen und Rechten (§§ 1204 - 1296 BGB). Bei letzteren wird wiederum zwischen gesetzlichen (zB Unternehmerpfandrecht beim Werkvertrag) und vertraglich vereinbarten Pfandrechten (zB des Spediteurs, des Vermieters) unterschieden. Ein vertraglich vereinbartes Pfandrecht an einer beweglichen Sache setzt eine Übergabe der verpfändeten Sache voraus (sog. "Faustpfandrecht", § 1205 BGB). Da dies im Geschäftsleben nur schwer durchführbar ist, wurde das Pfandrecht weitestgehend durch die Sicherungsübereignung verdrängt. Das Pfandrecht endet, wenn die Forderung erlischt, die dem Pfandrecht zugrunde liegt (Akzessorietät).

Pfändung
ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung und wird meist vom Gerichtsvollzieher vorgenommen. Unter Pfändung versteht man dabei nur die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners. Sie dient dem Zweck, den Gläubiger wegen einer Geldforderung zu befriedigen. Die Pfändung erfolgt, indem der Gerichtsvollzieher die Sache in Besitz nimmt. Handelt es sich weder um Geld, Wertsachen oder Wertpapiere, so wird die Pfändung durch das Anbringen eines Pfandsiegels an dem Gegenstand kenntlich gemacht.

Phantom Stocks
Schuldrechtlich begründete Beteiligung an einem Unternehmen, z.B. im Rahmen einer Management Participation.

Physischer Datenraum
Ein Datenraum, wie er bis vor einigen Jahren überwiegend üblich war. Der physische Datenraum bezeichnet Räumlichkeiten, in denen sämtliche für die Due Diligence erfassten Unterlagen zusammengestellt sind und zur Einsichtnahme bereitstehen. Teilweise werden virtueller und physischer Datenraum auch dergestalt kombiniert, dass hochvertrauliche Informationen lediglich in einem physischen Datenraum zur Verfügung gestellt werden (vgl. auch Red Data Room). Der Nachteil des physischen Datenraums besteht darin, dass er ressourcenintensiv ist. Es kann nur eine begrenzte Anzahl von Personen zur gleichen Zeit Zutritt erhalten, ein Raum wird für anderweitige Nutzungen blockiert, eine ständige Aufsicht ist erforderlich und die Auswertung der zur Verfügung gestellten Informationen ist in einem physischen Datenraum in der Regel weniger effizient. Er wird zunehmend vom virtuellen Datenraum abgelöst.

PIK
Payment in Kind.

Pitch
Präsentation, bei der sich Berater (z.B. Rechtsanwälte, M&A-Berater, Investmentbanken oder Wirtschaftsprüfer) um die Erteilung eines Mandats für die anstehende Transaktion, zumeist im Rahmen eines Beauty Contests, bewerben.

Plain Vanilla
Bildhafter Ausdruck, der hervorhebt, dass es sich um einen einfachen Grundfall einer Gestaltung handelt.

PLC
Public Limited Company.

Pledge
Verpfändung, Pfandrecht (vgl. auch Share Pledge).

PLTA
Profit and Loss Transfer Agreement.

PMI
Post-merger Integration.

PMO
Project Management Office.

PoA
Power of Attorney.

Poison Pill
Englisch für „Giftpille“; Bezeichnung für Maßnahmen, mit denen ein Unternehmen für feindliche Übernahmen unattraktiv gemacht werden soll (vgl. auch Shark Repellent).

Post-acquisition Due Diligence
Post-closing Due Diligence.

Post-closing Due Diligence
Überprüfung des Unternehmens durch den Erwerber nach dem Vollzug der Transaktion; regelmäßig hat der Erwerber nun Zugriff auf alle Informationen und kann zuvor erteilte Informationen verifizieren. Soweit sich Abweichungen ergeben, kann dies Anlass zur Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Freistellungsansprüchen geben. Teilweise wird auch von Post-acquisition Due Diligence gesprochen.

Post-M&A
Phase nach dem Vollzug der Transaktion (Closing); vgl. auch Post-merger Integration.

Post-merger Integration (PMI)
Nach der Übernahme eines Unternehmens muss während der Postmerger Integration sichergestellt werden, dass die Geschäftsbetriebe ausreichend aufeinander abgestimmt und Synergien gehoben werden. Dies kann unterschiedliche Bereiche des Unternehmens betreffen (z.B. IT, HR, Verträge mit Kunden und Lieferanten, Außenauftritt). Die Bewältigung dieser Aufgaben entscheidet erheblich über den Erfolg oder Misserfolg der Transaktion. Zudem können auch Versäumnisse in dieser Phase Haftungsrisiken der Geschäftsleitung begründen.

Post-money
Unternehmenswert nach einer Finanzierungsrunde; der gegenteilige Begriff ist Pre-money.

Power of Attorney (PoA)
Vollmacht.

PPP
Public Private Partnership.

Präambel
Abschnitt am Anfang eines Vertrags, in dem die Hintergründe der Transaktion und die Intentionen der Parteien geschildert werden. Der Inhalt der Präambel ist für die Auslegung der vertraglichen Regelungen von großer Bedeutung.

Pre-emptive Right, Pre-emption Right
Vorkaufsrecht; die hieraus berechtigte Partei kann in einen vom Verkäufer mit einer dritten Partei geschlossenen Vertrag zu gleichen Konditionen eintreten. Derartige Gestaltungen finden insbesondere dann Anwendung, wenn der Gesellschafterkreis nicht für beliebige Dritte geöffnet werden soll, z.B. bei Joint Ventures.

Preference Rights
Vorzugsrechte bezüglich Dividendenausschüttungen oder des
Liquidationserlöses (vgl. auch Liquidation Preference).

Preferred Bidder
Da es im Rahmen eines Auction Process mehrere potenzielle Erwerber gibt, der Verkäufer in der Regel aber nicht mit allen Interessenten gleichzeitig intensiv verhandeln kann, wählt er aufgrund der von den Interessenten abgegebenen Indicative Bids/Indicative Offer meist ein Angebot aus, das ihm besonders attraktiv erscheint, und verhandelt vorrangig mit diesem Interessenten, dem Preferred Bidder. Besonders im Auktionsverfahren ist es schwierig, die Belastung für die Geschäftsleitung durch das Erfordernis von parallelen Verhandlungen zu beschränken. Ein Weg ist
die (vorläufige) Konzentration auf einen bevorzugten Bieter.

Pre-money
Unternehmenswert vor einer Finanzierungsrunde; der gegenteilige Begriff ist Post-money.

Prinzipal
Geschäftsherr; Person, für die der Agent handelt.

Privatautonomie
ist das grundlegende Prinzip des Zivilrechts und beinhaltet das Recht des Menschen, die eigenen Rechtsbeziehungen eigenverantwortlich und nach dem eigenem Willen zu gestalten. Die Privatautonomie ist als Teil der in Art. 2 Abs. 1 GG verankerten allgemeinen Handlungsfreiheit verfassungsrechtlich geschützt. Ausdruck der Privatautonomie ist vor allem die Vertragsfreiheit mit Abschluss-, Inhalts- und Formfreiheit; daneben die Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG), die Eigentumsfreiheit (§ 903 Satz 1 BGB) und die Testierfreiheit (§ 1937 BGB). Ihre Schranken findet die Privatautonomie dort, wo die Rechte anderer betroffen werden. Im Interesse von Schutzbedürftigen wird die Privatautonomie vom Gesetzgeber eingeschränkt, z.B. Formvorschriften beim Grundstückskauf oder Versicherungspflichten.

Private Company Limited by Shares (Ltd.)
Gesellschaftsform in Großbritannien (und anderen Staaten), die in ihrer Funktion mit der deutschen GmbH vergleichbar ist. Die Rechtsformbezeichnung lautet abgekürzt „Ltd.“.

Private Equity (PE)
Privat, das heißt außerbörslich zur Verfügung gestelltes Eigenkapital; viele Beteiligungsgesellschaften haben sich auf Investitionen im Private-Equity-Bereich spezialisiert. Häufig wird ein Private Equity Investor mit einer Mehrheitsbeteiligung in ein Unternehmen einsteigen und so auch Einfluss auf das operative Geschäft nehmen. Hierdurch unterscheidet er sich vom typischen Fall des Venture Capital Investors, der üblicherweise in Unternehmen investiert, die sich noch in einer frühen Phase ihrer Entwicklung befinden. Nicht unüblich ist für einen Private Equity Investor
eine geplante Haltedauer von drei bis fünf Jahren bis zum Exit.

Private Limited Company
Private Company Limited by Shares.

Process Letter
Dokument, das zu Anfang einer Transaktion erstellt wird; besondere Bedeutung hat es im Auction Process, da hier formalisierte Verhandlungsrunden vorgesehen sind, die die Interessenten durchlaufen müssen. Im Process Letter werden die wesentlichen Verfahrensschritte in ihrem zeitlichen Ablauf zusammengefasst und den Interessenten und ihren Beratern mitgeteilt. Das Dokument legt daher vorab gleichsam „Spielregeln“ für die Beteiligten fest. Enthalten sind neben Fristen für die Abgabe von Angeboten die Zeiträume für die Durchführung der Due Diligence, Clarification Calls, Expert Calls, den Q&A-Prozess und weitere formale Angaben.

Profit and Loss Transfer Agreement (PLTA)
Ergebnisabführungsvertrag, häufig auch kombiniert als Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Es handelt sich um einen Unternehmensvertrag, nach dem die abhängige Gesellschaft alle Gewinne an die herrschende Gesellschaft abzuführen hat. Die herrschende Gesellschaft ist im Gegenzug zur Übernahme sämtlicher Verluste der abhängigen Gesellschaft verpflichtet. Insbesondere in steuerlicher Hinsicht ist eine genaue Prüfung von Unternehmensverträgen erforderlich.

Project Management Office
Organisationseinheit innerhalb eines Unternehmens, die für Erstellung, Umsetzung und Fortentwicklung des Projektmanagementsystems verantwortlich ist, z.B. im Rahmen einer Postmerger Integration.

Pro rata
Anteilig; der jeweiligen Gesellschaftsbeteiligungsquote entsprechend.

Pro-sandbagging Clause
Regelung im Unternehmenskaufvertrag, nach der sich ein Garantieempfänger auch dann auf eine Garantie berufen kann, wenn ihm bereits im Zeitpunkt der Abgabe bekannt war, dass diese Erklärung unrichtig ist. In diesem Fall können sich Informationsasymmetrien, z.B. aufgrund einer Due Diligence, besonders stark auswirken (vgl. Anti-sandbagging Clause, Sandbagging).

Provisions
1. Bestimmungen, Vorschriften oder Paragrafen eines Vertrags.
2. Provisions bezeichnen zudem einen Begriff aus dem Bilanzrecht. Provisions sind einzustellen, wenn für die Zukunft ein Abfluss von finanziellen Mitteln erwartet wird, wobei jedoch im Gegensatz zu Accruals der Eintritt und die Höhe der zukünftigen Verbindlichkeiten unsicher sind (vgl. IAS).

Public Limited Company (PLC)
Gesellschaftsform in Großbritannien, die in ihrer Funktion mit der deutschen Aktiengesellschaft vergleichbar ist. Die Rechtsformbezeichnung lautet abgekürzt „PLC“.

Public Private Partnership (PPP)
Einbindung von privaten Unternehmen in die Erfüllung öffentlicher Aufgaben vor allem bei Infrastrukturprojekten; hierbei sind besondere öffentlich-rechtliche Aspekte zu berücksichtigen, wobei die konkrete Ausgestaltung von derartigen Kooperationen vielgestaltig ist.

Punitive Damages
Strafschadensersatz; das Konzept stammt aus dem US-amerikanischen Recht und ermöglicht es, einem Opfer im Zivilprozess einen Schadensersatzbetrag zuzuerkennen, der über seinen eigentlichen Schaden betragsmäßig hinausgeht. Im deutschen Recht wird Strafschadensersatz grundsätzlich nicht gewährt.

Punktation
Vgl. Heads of Agreement / Heads of Terms; Lol und MoU.

Purchase Price Adjustment
Kaufpreisanpassung.

Purchaser
Erwerber / Käufer.

Purchaser Due Diligence
Bei der vom Käufer (englisch „purchaser“) durchgeführten Due Diligence handelt es sich um den praktischen Normalfall.

Put Option
Verkaufsoption, die das Recht (nicht aber die Pflicht) beinhaltet, innerhalb eines bestimmten Zeitraums (amerikanische Put Option) oder zu einem bestimmten Zeitpunkt (europäische Put Option) Wertpapiere (Underlying) zu verkaufen. Die Put Option kann
schuldrechtlich oder dinglich ausgestaltet sein. Bei einer schuldrechtlichen Put Option wird lediglich die Verpflichtung einer anderen Partei zur Übertragung des versprochenen Gegenstands begründet, falls die Option ausgeübt wird. Bei einer dinglichen Put Option kann der Optionsberechtigte den Eigentumsübergang durch einseitige Willenserklärung herbeiführen, ohne dass eine weitere Mitwirkung der anderen Partei erforderlich wäre. Gegenstück zu der Put Option ist die Call Option.

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Q

Q&A
Questions and Answers (vgl. auch Q&A-Prozess).

Q&A-Prozess
Hierbei wird den Käufern die Gelegenheit gegeben, durch Rückfragen zu im Rahmen der Due Diligence zur Verfügung gestellten Unterlagen weitere Informationen zu erhalten. Je nach Ausgestaltung der Transaktion kann der Q&A-Prozess sehr formalisiert sein. So kann insbesondere in Auktionsverfahren vorgesehen werden, dass Fragen nur über ein Q&A-Tool gestellt werden können, dass jeder Bieter nur eine bestimmte Anzahl von Fragen stellen darf und dass diese zu bestimmten Zeitpunkten übermittelt werden müssen.

Q&A-Tool
Bei der Verwendung einesvirtuellen Datenraums findet teilweise ein Q&A-Tool Anwendung, das dazu dient, den Q&A-Prozess zu steuern und zu formalisieren. Auf den jeweiligen Internetplattformen werden Anwendungen bereitgehalten, mit denen Fragen (z.B. zu einzelnen Dokumenten im Datenraum) gestellt werden können. Um eine effiziente Gestaltung der Due Diligence zu gewährleisten, ist es in der Regel sinnvoll, den Q&A-Prozess zu formalisieren, was durch die Nutzung eines Q&A-Tools unterstützt werden kann.

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R

Realakt
Ein Realakt ist eine rein faktisch (tatsächlich) wirkende Handlung, die eine Rechtsfolge kraft Gesetzes hervorruft, also unabhängig vom Willen des Handelnden. Gegenstück zum Realakt ist im Zivilrecht die Willenserklärung, im Verwaltungsrecht der Verwaltungsakt. Auch wenn Realakte nicht willentlich auf eine Rechtsfolge gerichtet sind, lösen sie eine solche doch kraft Gesetzes aus. Verbindung oder Vermischung zweier Sachen mit Folgen für das Eigentum an diesen Sachen, §§ 946 ff. BGB. Der Handelnde muss nicht geschäftsfähig sein, um mit seiner Handlung die gesetzlich bestimmten Rechtsfolgen auszulösen.

Rechtsfähigkeit
die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt eines Menschen und endet mit dessen Tod. Sie ist zu unterscheiden von der Fähigkeit, durch eigenes rechtserhebliches Handeln Rechte und Pflichten zu begründen (Geschäftsfähigkeit). Auch juristische Personen (z.B. die GmbH) sind rechtsfähig. Nur teilrechtsfähig (d.h. beschränkt rechtsfähig) sind dagegen die Personengesellschaften des Handelsrechts und der nichtrechtsfähige Verein.

Rechtsgeschäft
erfordert mindestens eine Willenserklärung, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführt. Von einer bloßen Rechtshandlung unterscheidet sich das Rechtsgeschäft dadurch, dass es einen Zweck bedingt. Rechtsgeschäfte werden in Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte eingeteilt (Abstraktionsprinzip). Weiterhin wird zwischen einseitigen und mehrseitigen Rechtsgeschäften unterscheiden. Das einseitige erfordert nur eine Willenserklärung, z.B. die Kündigung. Das mehrseitige erfordert mehrere übereinstimmende Willenserklärungen, gängigstes Beispiel ist der Kaufvertrag.

Rechtsmangel
Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn Dritten in Bezug auf die Sache Rechte zustehen, die der Käufer nicht im Vertrag übernommen hat oder das geschuldete Recht nicht oder nicht so besteht, wie im vertraglich vereinbart. Mangel, Sachmangel.

Recitals
Darstellung der dem Vertrag zugrunde liegenden Ausgangslage; gebräuchlich ist auch der Begriff „Sachstand“. Dort finden sich Angaben über bestehende Vertragsbeziehungen sowie Details zu den Parteien.

Red Data Room
Datenraum, in dem besonders vertrauliche Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Meist ist die Einsichtnahme an besondere Voraussetzungen geknüpft (z.B. gesondertes NDA; limitierte Anzahl von Personen, die Zutritt erhalten; kurze Zugangszeiten; nur Durchsicht vorhandener Dokumente [keine Anfertigung von Kopien]). Besonders als Red Data Room hat der physische Datenraum auch heute noch Bedeutung.

Red Flag Due Diligence
Bei einer Red Flag Due Diligence werden nur die für die Transaktion wichtigsten Punkte untersucht. Im darauf aufbauenden Red Flag Report werden die Ergebnisse – zum Teil lediglich stichwortartig, jedenfalls aber in konzentrierter Form – zusammengefasst, zumeist mit einem Fokus auf wesentliche Risiken oder sogar nur Deal Breaker.

Red Flag Report
Red Flag Due Diligence.

Regress
lateinisch für "Rückgriff" bedeutet das Zurückgreifen eines Haftenden auf einen Dritten, um sich selber schadlos zu halten, z.B. die Abtretung eines Anspruchs kraft Gesetzes (cessio legis). Beim Verbrauchsgüterkauf kann der Händler bei seinem Lieferanten, idR der Hersteller, Rückgriff nehmen (sog. Unternehmerregress, § 478 BGB).

Reliance Letter
Schriftliche Erklärung des Verfassers eines Due Diligence Reports an einen Dritten (an den z.B. der Mandant den Bericht weitergeben möchte), auch gegenüber diesem für die im Bericht enthaltenenAussagen haften zu wollen. Da die so ausgelöste Haftung erheblich sein kann, ist die Abgabe eines Reliance Letters die Ausnahme.

Remedies
1. Rechtsmittel, auch Schadensersatzansprüche (dann häufig „remedies for damages“).
2. Abhilfemaßnahmen im Rahmen der Fusionskontrolle, die die Freigabe des Zusammenschlusses ermöglichen sollen, z.B. Verkauf eines Geschäftsfelds.

Representations & Warranties
Gewährleistungen.

Reps & Warranties
Representations & Warranties.

Request for Information (RFI)
Aufforderung an Bieter oder Berater, Angebote für einen möglichen Unternehmenskauf oder eine mögliche Mandatierung (vgl. Pitch) zu unterbreiten.

Request for Proposal (RFP)
Request for Information (RFI).

Restrictive Covenant
Vereinbarung der Parteien, dass bestimmte Maßnahmen zu unterlassen sind.

Restructuring
Umstrukturierung eines Unternehmens oder Konzerns.

Retainer
1. Letter of Engagement.
2. Vorschuss.

Return on Investment (RoI)
Gesamtkapitalrentabilität; Verzinsung des Kapitals insgesamt (Eigen- und Fremdkapital).

Reverse Break-up Fee
Spiegelbildliche Vereinbarung einer Break-up Fee. Ist z.B. eine Break-up Fee dergestalt vereinbart, dass sie den Verkäufer treffen würde, falls die Verhandlung durch von ihm zu vertretendes Verhalten scheitern sollte, sieht die Reverse Break-up Fee eine Zahlung vor, falls der Käufer das Scheitern der Verhandlungen zu vertreten hat.

RFI
Request for Information.

RFP
Request for Proposal.

Right of First Refusal
Vorerwerbsrecht; die durch ein Right of First Refusal verpflichtete Partei muss der anderen Partei die Anteile vor Veräußerung an einen Dritten zum Erwerb anbieten (sog. Andienung). Der Vorerwerbsberechtigte hat dann die Möglichkeit, zu den gleichen Konditionen, die mit dem Dritten verhandelt wurden, den Vertrag mit dem Verkäufer abzuschließen. Häufig werden solche Vorerwerbsrechte vereinbart, wenn die Gesellschafter verhindern wollen, dass sie gegen ihren Willen mit externen Dritten als Mitgesellschaftern konfrontiert werden. Im Rahmen von Transaktionen können bestehende Vorerwerbsrechte und Andienungspflichten durch die von ihnen ausgelösten Fristen erhebliche Verzögerungen bedeuten. Ähnlichkeit besteht zur Call Option. Vom Pre-emptive Right unterscheidet sich das Right of First Refusal insoweit, als der so Berechtigte nicht in einen Vertrag mit einem Dritten eintritt, sondern den Abschluss eines eigenen Vertrages herbeiführt.

Roadshow
Serie von Präsentationen, z.B. durch die Geschäftsleitung bei Banken und Investoren.

RoI
Return on Investment.

Roll-over
1. Der Verkäufer investiert Teile des Kaufpreises als Eigenkapital und beteiligt sich so an der Erwerbergesellschaft (Rückbeteiligung).
2. Darlehensform, bei der die Zinsen vorab für einen definierten Zeitraum (z.B. jeweils drei Monate) festgeschrieben werden. Am Ende dieses Zeitraums wird der Zinssatz anhand eines Referenzzinssatzes angepasst.

Rubrum
Übersicht über die beteiligten Parteien zu Beginn eines Dokuments oder Urteils.

Russian Roulette
Eine Variante eines Konfliktlösungsmechanismus im Joint Venture; eng verwandt ist der Begriff des Texan Shoot Out. Bei Russian Roulette kann eine Situation herbeigeführt werden, in der es in jedem Fall zur Beendigung des Joint Ventures kommt, entweder indem ein von der beendigungswilligen Partei gemachtes Angebot zum Erwerb aller Anteile angenommen wird oder indem die andere Partei der beendigungswilligen Partei die eigenen Anteile zu den gleichen Konditionen überträgt. Im Detail sind verschiedene Varianten des Russian Roulette möglich.

Rücktritt
ist ein schuldrechtliches Gestaltungsrecht, das eine Partei durch einseitige Erklärung ausübt und das zur Rückgewähr der empfangenen Leistungen verpflichtet (§§ 346 BGB; 354 BGB). Durch die Ausübung wandelt sich das Schuldverhältnis in ein Rückgewährschuldverhältnis und die empfangenen Leistungen und gezogenen Nutzungen sind Zug um Zug zurückzugewähren. Ein Rücktrittsrecht kann aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung (Rücktrittsvorbehalt) bestehen, es gibt jedoch auch gesetzliche Rücktrittsrechte, bspw. bei Leistungsstörungen und Pflichtverletzungen innerhalb gegenseitiger Verträge (z.B. § 326 Abs. 5 BGB). Ein gesetzliches Rücktrittsrecht steht insbesondere dem Käufer beim Kaufvertrag und dem Besteller beim Werkvertrag zu, wenn die gekaufte oder bestellte Sache mangelhaft (Mangel)ist. Die Ausübung des Rücktrittsrechts erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil (§ 349 BGB).

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S

Sache
ist ein körperlicher Gegenstand (§ 90 BGB). Damit ist jede im Raum abgrenzbare Materie eine Sache, gleich ob fest, flüssig oder gasförmig. Entscheidend ist jedoch die Verkehrsanschauung, nicht die Physik. Tiere sind keine Sachen, werden jedoch rechtlich genauso behandelt (§ 90a BGB).

Sachenrecht
ist das Rechtsgebiet im Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen einer Person zu einer Sache regeln (§§ 854 - 1296 BGB). Sachen sind körperliche Gegenstände (§ 91 BGB), insbesondere also auch Grundstücke. Zum Sachenrecht zählen unter anderem alle gesetzlichen Regelungen zum Besitz, zum Eigentum und zu Belastungen des Eigentums. Das Sachenrecht ist zu unterscheiden vom Schuldrecht (Schuldverhältnis), in dem die Rechte oder Pflichten von Personen zueinander geregelt werden.

Sachmangel
Ein Sachmangel liegt vor, wenn die geschuldete Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Fehlt es an einer Vereinbarung kommt es auf die vertraglich vorausgesetzte oder übliche Beschaffenheit der Sache an. Siehe auch Mangel, Rechtsmangel.

Sale and Leaseback
Bei diesem Verfahren verkauft das Unternehmen zunächst den betreffenden Gegenstand, z.B. eine Immobilie, Maschine oder ein Patent. Hierfür erhält es den Kaufpreis, der den bilanziellen, aufgrund von Abschreibungen reduzierten Wert erheblich übersteigen kann. In der Folge wird der verkaufte Gegenstand durch das Unternehmen „zurückgeleast“. Durch das Sale-and-Leaseback-Verfahren wird es einem Unternehmen ermöglicht, stille Reserven zu heben und sich kurzfristig Liquidität zu beschaffen.

Sale and Purchase Agreement
Kauf- und Abtretungsvertrag; die Bezeichnung kann sich auf einen Asset Deal oder Share Deal beziehen.

Sandbagging
Beschreibt die Möglichkeit eines Garantieempfängers, sich auf eine Garantie zu berufen (und ggf. auf dieser Grundlage zu klagen), obwohl ihm bereits im Zeitpunkt der Abgabe der Garantieerklärung deren Unrichtigkeit bekannt war (vgl. Pro-sandbagging ClauseAnti-sandbagging Clause).

Satisfaction Pot
Anteil am Honorar eines Beraters oder Vermittlers für eine Leistung, der zunächst nicht ausgezahlt wird, sondern über dessen Auskehrung der Leistungsempfänger zu einem bestimmten Zeitpunkt auf Basis bestimmter Kriterien oder nach freiem Ermessen entscheidet.

Scalping
Beim Scalping werden Empfehlungen zur Order eines bestimmten Wertpapiers ausgesprochen, wobei der Empfehlende selbst zuvor das Wertpapier erworben hat. Ist der Börsenkurs aufgrund der erhöhten Nachfrage gestiegen, wird das empfohlene Wertpapier mit Gewinn abgestoßen.

Schaden
ist ein unfreiwilliges Vermögensopfer im Gegensatz zur Aufwendung, die ein freiwilliges Vermögensopfer ist. Ein Schaden ist eine materielle oder ideelle Verschlechterung eines Rechtsgutes, die durch ein schädigendes Ereignis entsteht. Der Zustand des Rechtsgutes unmittelbar vor dem schädigenden Ereignis wird mit dem Zustand nach dem schädigenden Ereignis verglichen (Differenzhypothese). Der Unterschied zwischen beiden ist der Schaden i.S.d. § 249 BGB. Umfasst wird sowohl der Vermögensschaden als auch der ideelle oder immaterielle Nichtvermögensschaden.

Schadensersatz
ist der Ausgleich eines materiellen oder immateriellen Schadens, der einer Person durch den Schädiger oder den zum Ausgleich Verpflichteten entstanden ist. Man unterscheidet zwischen gesetzlichen und vertraglichen Schadensersatzansprüchen. Voraussetzung ist regelmäßig schuldhaftes Handeln oder Unterlassen, nur ausnahmsweise kommt eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung oder eine Gefährdungshaftung zum Tragen. Der Schadenersatzanspruch ist auf Ausgleich des messbaren Schadens gerichtet. Daneben kann bei Personenschäden Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld entstehen (§ 253 Abs. 2 BGB). Der Haftung auf Schadenersatz kann ein Mitverschulden des Geschädigten entgegengehalten werden. Unterschieden wird außerdem nach primären Schadensersatzansprüche, die durch das schädigende Ereignis entstehen (z.B. Beschädigung von Eigentum) und sekundären Schadensersatzansprüchen, die durch die Verletzung einer vertraglichen oder vertragsähnlichen Pflicht entstehen (z.B. Schadensersatz anstelle der geschuldeten Vertragsleistung).

Schedule
Anlage zu einem Dokument (vgl. auch Annex, Attachment und Exhibit).

Schmerzensgeld
ist ein finanzieller Ausgleich, der für immaterielle Schäden bei Körper- oder Gesundheitsverletzung, Freiheitsentziehung oder Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung zu zahlen ist. Für immaterielle Schäden bei Körper- oder Gesundheitsverletzung, Freiheitsentziehung oder Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung ist im deutschen Recht nach § 253 Abs. 2 BGB Schmerzensgeld zu zahlen. Es kann auch vertraglich vereinbart werden. Der Schmerzensgeldanspruch hat Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion. Er ist übertragbar und auch vererblich. Die Höhe des zu zahlenden Schmerzensgeldes bestimmt sich nach den Grundsätzen der Billigkeit. Der Richter darf dabei schätzen. Der Anspruch besteht neben einem eventuellen Schadensersatzanspruch für materielle Schäden.

Schuldanerkenntnis
ist ein Vertrag, durch den das Bestehen eines Schuldverhältnisses anerkannt wird. Es werden drei Formen von Anerkenntnissen unterschieden: abstraktes Schuldanerkenntnis (konstitutives Schuldanerkenntnis, auch Schuldversprechen genannt), deklaratorisches Schuldanerkenntnis (Schuldbestätigungsvertrag) und das Tatsachenanerkenntnis. Gesetzlich geregelt ist nur das abstrakte Schuldanerkenntnis (§ 781 BGB). Durch ein abstraktes Schuldanerkenntnis wird eine neue, vom ursprünglichen Schuldgrund unabhängige, selbstständige Verbindlichkeit begründet. Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis ist formlos möglich und bestätigt eine bereits bestehende Schuld. Ein bloßes Tatsachenanerkenntnis bezieht sich nicht auf das Bestehen einer Schuld, sondern lediglich auf bestimmte Tatsachen. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Wirkungen ist die Anerkenntnisform genau durch Auslegung zu ermitteln.

Schuldbeitritt
ist die Verpflichtung eines Dritten, für die bestehende Schuld eines Schuldners gegenüber dem Gläubiger gleichrangig zu haften. Der Schuldbeitritt begründet eine Gesamtschuld der Schuldner gegenüber dem Gläubiger. Es ist zwischen vertraglichem und gesetzlichem Schuldbeitritt zu trennen. Der vertragliche im BGB nicht explizit geregelt. Der Schuldbeitritt kann vom Beitretenden sowohl mit dem bisherigen Schuldner als auch mit dem Gläubiger wirksam vereinbart werden. Er ist grundsätzlich formfrei. Eine Ausnahme besteht nur bei einem Beitritt zu einem Verbraucherkreditvertrag (§ 492 Absatz 1 BGB). Zur Abgrenzung von der Bürgschaft ist neben dem Formzwang der Bürgschaft zu beachten, dass durch den Schuldbeitritt eine selbstständige Verpflichtung des Beitretenden begründet wird. Er übernimmt eine bislang fremde Schuld als eigene, während der akzessorische Bürge "nur" für eine fremde Schuld haftet. Einen gesetzlichen Schuldbeitritt gibt es z.B. beim Erbschaftskauf (§ 2382 Abs. 1 BGB).

Schuldner
ist derjenige, gegen den einem anderen (Gläubiger) ein Anspruch zusteht (Schuldverhältnis).

Schuldnerverzug
ist die schuldhafte Nichtleistung des Schuldners trotz Möglichkeit, Fälligkeit und Mahnung (§ 286 ff. BGB). In Verzug gerät der Schuldner durch die Mahnung, sofern diese nicht entbehrlich ist (z.B. bei kalendarisch bestimmter Leistungszeit). Der Gläubiger darf erst mahnen, nachdem die Leistung fällig geworden ist. Bei einer Zahlung kommt der Schuldner einer spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellungen leistet; bei Verbrauchern sofern darauf hingewiesen wurde. Der Verzug ist Voraussetzung für den Anspruch auf Ersatz von Verspätungsschäden.

Schuldverhältnis
ist die rechtliche Ausdrucksform einer schuldrechtlichen Beziehung zwischen zwei Personen. Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, vom Schuldner eine Leistung zu fordern, schuldrechtlicher Anspruch, § 241 BGB. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen. Das Schuldverhältnis ist allein eine Beziehung zwischen zwei Personen, wohingegen absolute Rechte (z.B. Eigentum) gegenüber jedermann gelten; sog. Relativität des Schuldverhältnisses.

Schuldversprechen
eine Form des Schuldanerkenntnisses.

Scope of Work
Beschreibung des Umfangs der vorzunehmenden Arbeiten und Prüfungen, auf die sich Berater und Mandant zu Beginn der Bearbeitung verständigen. Beispielsweise wird vor der Anfertigung des Due Diligence Reports festgelegt, auf welche Bereiche des Unternehmens sich die Due Diligence beziehen soll.

Secondary Buy-out
Der Begriff des Secondary Buy-out bezeichnet die Veräußerung einer Mehrheitsbeteiligung an einem Unternehmen durch einen Finanzinvestor an einen anderen Finanzinvestor.

Seed Finance
Beteiligung eines Investors in der Anfangsphase eines Unternehmens. Die Zurverfügungstellung von Seed Finance ist mit relativ hohen Risiken verbunden, da sich die weitere Entwicklung des Unternehmens in der Regel noch nicht absehen lässt, weshalb sich der Investor durch höhere Zinsen oder Mechanismen wie Liquidation Preference Rights oder sonstige Preference Rights absichern wird.

Seller
Vendor.

Seller´s Note
Vendor Loan.

Sell-out
Recht von Aktionären einer Zielgesellschaft, nach einem Übernahme- oder Pflichtangebot, das sie zunächst nicht angenommen haben, das Angebot innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist dennoch anzunehmen, sofern der Bieter berechtigt ist, einen Antrag nach § 39 a WpÜG (das heißt auf einen übernahmerechtlichen Squeeze-out) zu stellen, vgl. § 39 c Satz 1 WpÜG.

Service Level Agreement (SLA)
Englische Bezeichnung für einen Dienstleistungsvertrag. Hierin regeln Auftraggeber und externer Dienstleister, welche Dienstleistungen in welcher Qualität und zu welchem Preis zu erbringen sind.

Share
Anteil an einer Gesellschaft. Es muss sich nicht um eine Kapitalgesellschaft handeln, auch Anteile an Personengesellschaften werden als „Shares“, oft aber auch als „Interest“ bezeichnet.

Share Deal
Transaktion, bei der (anders als beim Asset Deal) Anteile an einer Gesellschaft veräußert werden; es ändert sich damit lediglich der Inhaber der Gesellschaft, die Rechtsverhältnisse der Zielgesellschaft selbst bleiben grundsätzlich unberührt. Zu achten ist in diesem Zusammenhang
insbesondere auf Change-of-Control-Regelungen.

Shareholder
Gesellschafter oder Aktionär einer Gesellschaft.

Shareholders´ Agreement
Gesellschaftervereinbarung; vertragliche Regelungen, die nicht im Gesellschaftsvertrag selbst getroffen werden. Sie unterliegt grundsätzlich nicht den Formerfordernissen für (GmbH-)Gesellschaftsverträge (wobei z.B. durch das Vereinbaren einerCall Option oderPut Option ein Formerfordernis ausgelöst werden kann). Die Handelsregisterpublizität greift hinsichtlich Shareholders´ Agreements nicht ein. Damit können dort Regelungen getroffen werden, die vertraulich bleiben sollen.

Share Pledge
Verpfändung von Anteilen an einer Gesellschaft.

Share Purchase Agreement (SPA)
Vertrag, mit dem Anteile an einer Gesellschaft verkauft – und häufig auch bereits (ggf. aufschiebend bedingt) abgetreten – werden (vgl. auch Share Deal).

Shark Repellent
Englisch für „Abwehrmittel gegen Haie“; als „Hai“ wird das Unternehmen bezeichnet, das eine feindliche Übernahme plant. Als Abwehrmaßnahmen sind unterschiedliche Aktionen denkbar, die die Übernahme erschweren oder unattraktiv machen (vgl. auch Poison Pill).

Shelf Company
Übliche Bezeichnung für Vorratsgesellschaften. Diese werden für verschiedene Gesellschaftsformen von kommerziellen Anbietern vorgehalten. So kann eine bereits in das Handelsregister eingetragene GmbH, AG oder SE erworben werden, was eine Zeitersparnis bedeuten kann. Die Anbieter von derartigen Vorratsgesellschaften verlangen eine Vergütung für die Zurverfügungstellung einer Shelf Company. Je nach den zeitlichen Umständen kann es daher günstiger sein, selbst eine neue Gesellschaft zu gründen. Zu beachten ist, dass gegenüber dem Registergericht bei der Aktivierung einer Shelf Company die sog. „wirtschaftliche Neugründung“ einer Gesellschaft offengelegt werden muss, da andernfalls Haftungsrisiken drohen.

Shell Company
Gesellschaft, die in der Vergangenheit wirtschaftlich aktiv war, ihre Tätigkeit aber aus irgendeinem Grund eingestellt hat, nie liquidiert und nicht aus dem Handelsregister gelöscht wurde, die aber zu einem späteren Zeitpunkt wieder mit einem neuen Geschäftsbetrieb ausgestattet wird. Wie bei der Shelf Company ist die wirtschaftliche Neugründung der Shell Company gegenüber dem Registergericht anzuzeigen. Da die Shell Company in der Vergangenheit wirtschaftlich aktiv war, folgen aus ihrer Verwendung größere Haftungsrisiken als bei der Verwendung einer Shelf Company.

Short Form Report
Eine Form des Due Diligence Reports, die zum Teil auch als Bankable Report bezeichnet wird. Allerdings ist die Terminologie nicht einheitlich. Der Short Form Report ist ausführlicher als ein Red Flag Report, jedoch weniger detailliert als ein Long Form Report.

Short List
Liste mit Kaufinteressenten in einem Auction Process, die aufgrund der Rückmeldungen und Interessenbekundungen zum Teaser erstellt wird. Den dort genannten Kaufinteressenten wird, zumeist aber erst nach Abschluss eines NDA, das Information Memorandum übersendet.

Show Stopper
Deal Breaker.

Side Letter
Nebenabreden, die die Parteien nicht in den eigentlichen Hauptvertrag aufnehmen möchten, z.B. weil sie die durch die Veröffentlichung im Handelsregister herbeigeführte Publizität für unerwünscht halten oder weil bestimmte Vereinbarungen nur einzelne Parteien einer Transaktion betreffen. Abreden in Side Letters sind jedoch nicht unproblematisch, da sie auch das Schicksal des Hauptvertrags betreffen und sogar seine Nichtigkeit (z.B. infolge der Verletzung einer Formvorschrift) herbeiführen können.

Sidestep Merger
Vgl. Downstream Merger.

Signing
Tag der Unterzeichnung der Vertragsdokumente, wodurch die schuldrechtliche Verpflichtung zum Vollzug (Closing) der Transaktion begründet wird.

Sign-off
Freigabe eines finalisierten Dokuments, z.B. zur Unterzeichnung oder Beurkundung.

Silent Participation
Stille Beteiligung / Stille Gesellschaft.

Site Visit
Besuch der Betriebsstätte(n) des Targets, bei dem sich ein potenzieller Erwerber ein Bild vom Unternehmen und von den Abläufen vor Ort machen kann. Site Visits sind häufig Teil einer Due Diligence.

Skin in the Game
Risiko, dem sich eine Person aussetzt, z.B. indem sie wirtschaftliche Verluste erleiden und eingesetztes Kapital verlieren kann.

SLA
Service Level Agreement.

Small Cap
1. Transaktionen mit einem Volumen von bis zu circa 50 Millionen EUR (Thomson Reuters), wobei es sich insoweit nicht um eine feststehende Größe handelt und in diesem Zusammenhang auch andere Wertgrenzen genannt werden (vgl. auch Mid Cap; Large Cap).
2. Small Cap kann auch Unternehmen mit nur geringer Börsenkapitalisierung kennzeichnen.

SME
Small and Medium-sized Enterprises (vgl. KMU).

Sovereign Wealth Fund (SWF)
Staatsfonds; Fonds, die Kapitalanlagen im Auftrag und mit Mitteln eines Staates tätigen.

SPA
Share Purchase Agreement.

Special Purpose Vehicle (SPV)
Zweckgesellschaft, die bei Unternehmenstransaktionen eingesetzt wird; häufig wird eine Shelf Company verwendet.

Specific Disclosure
Konzept, wonach der Verkäufer alle Umstände, die seine Garantien (Representations & Warranties) einschränken, spezifisch für jede einzelne Zusicherung in Anhängen zum Kaufvertrag (Disclosure Schedules) oder einem separaten Dokument (Disclosure Letter) offenlegen muss. Dies ist käuferfreundlich. Trotz vorheriger Due Diligence gelten nur die explizit aufgeführten Umstände als dem Käufer bekannt und schließen Garantieansprüche aus. Der Verkäufer wird daher in Verhandlungen versuchen, ein General Disclosure Konzept durchzusetzen.

Specific Performance
Schadensersatzanspruch, der auf die Vornahme der eigentlich vertraglich geschuldeten Leistung (z.B. Lieferung einer Sache) gerichtet ist. Der Begriff stammt aus dem englischen Recht, da dort grundsätzlich Schadensersatz nur in Geld zu leisten ist, wovon durch die Zuerkennung der Specific Performance abgewichen werden kann. Im deutschen Recht besteht für eine derartige Rechtsfigur grundsätzlich kein Bedarf, da Schadensersatzleistungen nicht auf Geldzahlungen beschränkt sind.

Spin Off
Ausgliederung eines Geschäftsbereichs, um diesen so in ein selbstständiges Unternehmen zu verwandeln. Der Spin Off wird auch als „Ausgliederung“ oder „Ausgründung“ bezeichnet.

SPV
Special Purpose Vehicle.

Squeeze-out
Zwangsweiser Ausschluss von Minderheitsaktionären einer Aktiengesellschaft durch den mit mindestens 95 % beteiligten Mehrheitsaktionär; neben dem in den §§ 327 a–327 f AktG geregelten aktienrechtlichen Squeeze-out besteht nach den Voraussetzungen der §§ 39 a–39 c WpÜG die Möglichkeit eines übernahmerechtlichen Squeeze-out. Die durch den Squeeze-out aus der Gesellschaft „gedrängten“ Aktionäre können die Zahlung einer Abfindung verlangen.

Stakebuilding
Vorgang, bei dem eine Partei ohne Wissen des betreffenden Targets dessen Anteile an der Börse erwirbt. Der Begriff wird im Zusammenhang mit den Fällen des sog. „Anschleichens“ verwendet (vgl. auch Creeping Takeover).

Stakeholders
Personengruppen, die wirtschaftliche oder andere Interessen an der Fortentwicklung eines an einer Transaktion beteiligten Unternehmens haben. Stakeholder sind beispielsweise Mitarbeiter (z.B. Interesse am Erhalt von Arbeitsplätzen), Kunden (z.B. Qualität),
Lieferanten, Kapitalmärkte sowie der Staat und die Öffentlichkeit (z.B. Parteien, Verbände, Kirchen, Medien, Gewerkschaften).

Standby Letter of Credit
Sonderform des Letter of Credit, der als Bankgarantie dient (vgl. auch First Demand Guarantee).

Stapled Finance
Vor Unterzeichnung des SPA verhandelt der Verkäufer mit Banken, um dem potenziellen Erwerber ein ausgehandeltes Finanzierungspaket zur Verfügung stellen zu können. Der Verkäufer versucht so, die Gefahr eines Scheiterns der Finanzierung zu senken und dem möglichen Wunsch des Erwerbers nach einem Financingout frühzeitig entgegenzutreten.

Start-up
Unternehmen in der Gründungsphase, in der es meist noch nicht über viel Eigenkapital verfügt und in der daher häufig eine Kooperation mit Business Angels oder Seed Finance sowie mit Venture Capital Investors angestrebt wird.

Status Call
Telefonkonferenz in regelmäßigen Abständen (in der Regel wöchentlich), in der sich die Verkäufer- oder Käuferseite gemeinsam mit ihren Beratern auf den aktuellen Stand des Transaktionsprozesses bringen.

Stellvertretung
ist eigenverantwortliches Handeln in fremdem Namen mit entsprechender Vertretungsmacht (geregelt §§ 164 ff. BGB). Die im Namen des Vertretenen abgegebene oder empfangene Willenserklärung wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen. Beispiele: Geschäftsführer einer GmbH, Eltern für ihre minderjährigen Kinder. Stellvertretung ist möglich bei allen Rechtsgeschäften, nicht dagegen bei reinen Tathandlungen (z.B. Erwerb des Besitzes) und bei höchstpersönlichen Rechtsgeschäften (z.B. Eheschließung, Testament). Die Vertretung kann vom Vertretenen gewollt sein (gewillkürte) oder vom Gesetzgeber angeordnet sein (gesetzliche Vertretung). Abzugrenzen ist die Stellvertretung von der Botenschaft, bei der statt einer eigenen nur eine fremde Willenserklärung in fremdem Namen abgegeben, also vom Boten überbracht, wird. Handelt der Vertreter ohne Vertretungsmacht, so ist er Haftungsansprüchen des Vertragspartners ausgesetzt (§ 179 BGB).

Strategischer Investor
Ein strategischer Investor verfolgt mit der Transaktion geschäftspolitische Ziele. Er möchte das Target mit dem eigenen Geschäft verbinden, z.B. indem er Synergien erzielt oder neue Geschäftsfelder eröffnet; hierdurch unterscheidet er sich vom Finanzinvestor.

Strike Price
Ausübungspreis, Basispreis, insbesondere bei Optionen und anderen Derivaten.

Stückkauf
Kaufvertrag, bei dem die Kaufsache individuell und nicht nur nach allgemeinen Merkmalen wie etwa Größe oder Gewicht bestimmt ist. Gegenteil Gattungskauf.

Subsidiary
Tochtergesellschaft.

Supervisory Board
Aufsichtsrat oder Beirat; da der Begriff ursprünglich aus dem angelsächsischen (monistischen) System der Corporate Governance stammt, sollte bei internationalen Transaktionen frühzeitig ein gemeinsames materielles Verständnis des Begriffs herbeigeführt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Sweeper Clause
Catch-all-Klausel.

Sweet Equity
Regelung, die in manchen Managementbeteiligungsprogrammen zu finden ist und es dem Management erlaubt, Anteile (Shares) zu erhalten, ohne zugleich auch proportional Gesellschafterdarlehen geben zu müssen. Der Kapitaleinsatz des Managements verringert sich dadurch im Vergleich zu dem des Private Equity Investors.

SWF
Sovereign Wealth Fund.

Syndicated Loan
Konsortialkredit; ein Kredit, der von mindestens zwei Kreditinstituten an einen Kreditnehmer gegeben wird; dies kann im Außenverhältnis offen oder verdeckt erfolgen. Durch Konsortialkredite können Banken sog. „Klumpenrisiken“ vermeiden.

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T

Tag-along Right
Recht einer Partei, in der Regel eines Minderheitsgesellschafters, bei einer Veräußerung von Anteilen durch den Mehrheitsgesellschafter, ggf. ab einer bestimmten Schwelle, seine Anteile zu den gleichen Konditionen ebenfalls zu veräußern (von englisch „to tag along“ = mitkommen).

Take-along-Abrede
Tag-along Right.

Takeover
Übernahme eines anderen Unternehmens.

Tangible Assets
Fixed Assets.

Target
Zielgesellschaft; die Gesellschaft, deren Anteile (Share Deal) oder deren Geschäftsbetrieb (Asset Deal) im Rahmen der Transaktion (ganz oder teilweise) erworben und übertragen werden soll.

Target Group
Gruppe von Unternehmen, die im Rahmen einer Transaktion erworben werden soll (vgl. auch Target).

Tax Due Diligence
Untersuchung der steuerlichen Situation eines Unternehmens während einer Due Diligence.

Tax Haven
Gebiet mit niedrigen Steuersätzen (sog. „Steueroase“).

Tax Indemnity
Freistellung für Steuern. Eine Partei verpflichtet sich, einer anderen Partei die im Zusammenhang mit einer Transaktion anfallenden oder sonst der einen oder anderen Partei wirtschaftlich zuzuordnenden Steuern zu erstatten.

Teaser
Kurze, anonyme Beschreibung des Targets, die den Kaufinteressenten übersendet wird (von engl. „to tease“ = reizen); bekunden die Empfänger des Teasers Interesse an der Transaktion, werden sie auf die Short List gesetzt.

Teilleistung
Der Schuldner ist grundsätzlich nicht zu einer Teilleistung berechtigt. Einige Ausnahmen, die sich aus entsprechender Vereinbarung oder dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben ergeben können, lassen dies jedoch zu. Beispiele: Ratenzahlungsvereinbarungen, Vereinbarungen einer Abschlagszahlung, Kreditverträge und Sukzessivlieferungsverträge.

Tender Offer
Übernahmeangebot.

Tenor eines Urteils
bedeutet Urteilsformel. Der Tenor ist zwingender Bestandteil eines jeden Urteils und fasst die Entscheidung des Gerichts in möglichst knapper und genauer Form zusammen. Er besteht in der Regel aus der Entscheidung in der Hauptsache (Entscheidung über Haupt- und Nebenforderungen bzw. Anklage) und den Nebenentscheidungen (z.B. Kostenentscheidung, Vollstreckbarkeitsentscheidung, Rechtsmittelzulassung).

Term Sheet
Zusammenfassung der wesentlichen Eckpunkte der Einigung der Parteien. Die im Term Sheet enthaltenen Punkte werden später in die vertragliche Regelung umgesetzt. Term Sheets können, ganz oder teilweise, verbindlichen oder unverbindlichen Charakter haben.

Texan Shoot Out
Eine Variante eines Konfliktlösungsmechanismus imJoint Venture; eng verwandt ist der Begriff des Russian Roulette. Auch der Texan Shoot Out führt dazu, dass das Joint Venture beendet wird.

Threshold
Grenzwert, an dessen Erreichen oder Überschreiten bestimmte Folgen geknüpft werden (englisch „threshold“ = Schwelle; vgl. auch Materiality Threshold).

Tipping Box
First Dollar / First Euro.

Title
Eigentumsrecht (vgl. Chain of Title).

Tombstone
„Trophäe“, die nach dem Abschluss einer Transaktion, häufig durch die Investmentbank oder den M&A-Berater, als Erinnerungsstück an die an der Transaktion beteiligten Personen verteilt wird.

Track Record
Liste von bisher durchgeführten Transaktionen, Geschäften oder Mandaten, die die Erfahrung eines Beraters in Bezug auf eine bestimmte Tätigkeit, Branche oder Ähnliches dokumentiert.

Trade Sale
Veräußerung von Anteilen an einem Unternehmen an einen Investor, die nicht öffentlich, das heißt nicht über die Börse (z.B. im Rahmen eines IPO), erfolgt.

Transitional Services Agreement (TSA)
Vereinbarung zwischen den an einer Transaktion beteiligten Unternehmen, aufgrund derer bisher innerhalb des Konzerns erbrachte Dienstleistungen auch nach dem Vollzug der Transaktion noch für eine bestimmte Übergangsfrist weiter erbracht werden.

Treu und Glauben
ist ein Rechtsprinzip, das der Rechtsausübung unter Berücksichtigung herrschender sozialethischer Wertvorstellungen Grenzen setzt. Der Grundsatz von Treu und Glauben ist eine Generalklausel und dementsprechend abstrakt gefasst. Im deutschen Recht ist der Grundsatz ausdrücklich in § 242 BGB kodifiziert und daneben in vielen Vorschriften des BGB enthalten. Treu und Glauben verpflichtet zu einer Rücksichtnahme auf die schutzwürdigen Interessen anderer und zu einem redlichen und loyalem Verhalten im Rechtsverkehr. Sowohl die Auslegung von Verträgen als auch die Erbringung von schuldrechtlichen Leistungen hat so zu erfolgen, wie es Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern. Aus dem Grundsatz von Treu und Glauben geht auch hervor, dass ein Schuldner sich so zu verhalten hat, dass Leben, Gesundheit und Eigentum des anderen Teils nicht geschädigt werden. Der Grundsatz begründet ein ganzes Bündel von Nebenpflichten, die der Schuldner einhalten muss (Aufklärungs-, Beratungs-, Auskunfts-, Anzeige-, Fürsorge-, Informations-, Mitwirkungs-, Obhuts- oder Schutzpflichten). Daneben verbietet Treu und Glauben eine missbräuchliche Rechtsausübung oder Ausnutzung einer Rechtsstellung.

Triggering Event
Umstand, an dessen Eintritt bestimmte Rechtsfolgen geknüpft sind.

True and Fair View
Der Grundsatz, wonach der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zeichnen muss (vgl. auch § 264 Absatz 2 HGB).

True Sale
Der „wahre“ Verkauf von Forderungen (vgl. auch Asset Backed Securities; Factoring), der rechtlich nicht in ein Darlehen umqualifiziert wird; es handelt sich um ein Geschäft, das sowohl wirtschaftlich als auch rechtlich als Kauf einzuordnen ist.

TSA
Transitional Services Agreement.

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U

Übereignung
ist die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Die Übereignung beweglicher Sachen (Fahrnis) erfolgt durch Einigung und Übergabe (§§ 929 ff. BGB). Es genügt also nicht eine bloße Willenübereinstimmung der Vertragspartner, sondern die Übereignung muss grundsätzlich durch einen Realakt nach außen erkennbar werden.

Umhängen
Beschreibt die konzerninterne Übertragung von Anteilen (Shares) an einer Gesellschaft, sodass diese eine neue Muttergesellschaft bekommt.

unabdingbar
zwingend, d.h. Recht, von dem nicht abgewichen werden kann durch vertragliche Vereinbarung im Gegensatz zu dispositivem (abdingbarem) Recht.

Underlying
Basiswert eines Derivats.

Undertaking
Vertragliche Verpflichtung.

Unfriendly Takeover
Hostile Takeover.

unmittelbarer Besitz
Um unmittelbaren Besitz handelt es sich, wenn auf Grund der räumlichen Beziehung einer Person zur Sache eine unmittelbare Sachherrschaft gegeben ist. Gegenteil: mittelbarer Besitz. Siehe auch Besitzmittler

Unmöglichkeit
bezeichnet im Schuldrecht, dass der Schuldner eine Leistung aus tatsächlichen oder aus rechtlichen Gründen endgültig nicht erbringen kann (§ 275 BGB). Die Unmöglichkeit führt zum Erlöschen der Leistungspflicht, d. h. der Schuldner braucht seine Verpflichtung nicht mehr erfüllen. Der Vertrag bleibt jedoch wirksam, so dass den von der Leistungspflicht befreiten Schuldner ggf. z.B. Schadensersatzansprüche treffen. Wann eine Leistung unmöglich ist, richtet sich aber nach ihrem genauen Inhalt (Stückkauf oder Gattungskauf). Es wird einerseits nach objektiver und subjektiver Unmöglichkeit unterschieden, je nachdem, ob die Leistung weltweit für jedermann oder nur für den Schuldner selbst nicht erbringbar ist. Leistungen in Geld können nie unmöglich sein, es gilt: "Geld hat man zu haben". In anfängliche und nachträgliche Unmöglichkeit wird danach unterschieden, ob das Leistungshindernis vor oder nach Vertragsschluss eintrat. Unmöglichkeit wird außerdem bei grob unverhältnismäßigem Aufwand oder einer unzumutbaren persönlich zu erbringenden Leistung des Schuldners angenommen.

Unternehmer
ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Gegenstück Verbraucher. Für die Unterscheidung zwischen kommt allein auf den Zweck des jeweiligen Handelns an. Als Unternehmer muss der berufliche Zweck im Vordergrund stehen, wobei jede nebenberufliche Tätigkeit ausreicht. Gewinnerzielungsabsicht ist irrelevant. Die Trennung ist für eine Vielzahl verbraucherschützender Vorschriften v.a. im BGB bedeutend. Dem Unternehmer wird eine überlegene Rechtsstellung zuerkannt, vor der Verbraucher Schutz bedürfen. Im Werkvertragsrecht kommt dem Begriff des Unternehmers eine vom oben beschriebenen allgemeinen Begriff abweichende und streng zu trennende Bedeutung zu. Unternehmer ist dabei nur der Hersteller eines vertraglich vereinbarten Werkes. Er ist zur Schaffung und Ablieferung des Werkes im Austausch gegen die geschuldete Vergütung verpflichtet. Im Steuerrecht hat der Begriff eine eigene Bedeutung.

Upside (Potential)
Wertsteigerungspotenzial eines Investments oder ganz allgemein Vorteil.

Upstream Loan
Darlehen, das die Tochtergesellschaft der Muttergesellschaft („von unten nach oben“) gewährt, z. B. im Rahmen eines Cash Pools. Der Upstream Loan ist rechtlich sensibler als der Downstream Loan.

Upstream Merger
Verschmelzung der Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft („von unten nach oben“); der umgekehrte Fall stellt einen Downstream Merger dar. Die Verschmelzung von zwei Schwestergesellschaften ist ein Sidestep Merger.

Upstream Security
Kreditsicherheit, die eine Tochtergesellschaft für die Muttergesellschaft (und damit im Konzern „nach oben“) gibt; insoweit sind rechtliche Restriktionen zu beachten.

US GAAP
GAAP.

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V

VDD
Vendor Due Diligence.

VDR
Virtual Data Room.

Vendor
Veräußerer / Verkäufer.

Vendor Due Diligence (VDD)
Due Diligence, bei der der Verkäufer selbst sein Unternehmen einer eingehenden Prüfung unterzieht oder durch Berater unterziehen lässt. Er versetzt sich so in die Lage, eventuelle Mängel noch vor der angestrebten Transaktion zu beseitigen, was sich regelmäßig kaufpreiserhöhend auswirkt. Die Durchführung einer Vendor Due Diligence hilft, ein Informationsgefälle zu vermeiden, da der Käufer im Rahmen der Purchaser Due Diligence zum Teil eine bessere Kenntnis des Targets erlangt, als der Verkäufer sie selbst hat. Dies kann insbesondere beim Verkauf von Tochtergesellschaften oder bei Veräußerungen durchFinanzinvestoren der Fall sein. Die Vendor Due Diligence kann z. B. im Vorfeld eines Auction Process sinnvoll sein. Den Kaufinteressenten kann der Vendor Due Diligence Report zur Verfügung gestellt werden, wobei dann regelmäßig über die Ausstellung eines Reliance Letters verhandelt wird. Da dieser nur in wenigen Fällen ausgestellt werden wird, werden die Kaufinteressenten häufig dennoch eine eigene Due Diligence durchführen wollen.

Vendor Loan
Kredit, den der Verkäufer dem Käufer eines Unternehmens zur Finanzierung der Transaktion gewährt; der Sinn eines Vendor Loans kann darin liegen, den Verkäufer auch über das Closing hinaus wirtschaftlich durch das Kreditausfallrisiko zu binden.

Venture Capital Investor
Wagniskapitalgeber, der einem Start-up (oder anderen meist jungen Unternehmen) Fremd- oder Eigenkapital zur Verfügung stellt. In der Regel übt ein Venture Capital Investor unternehmerischen Einfluss auf das Start-up aus und unterscheidet sich hierdurch vom Business Angel oder Angel Investor.

Verarbeitung
bedeutet, dass jemand durch Verarbeitung oder Umbildung eines oder mehrerer Stoffe eine neue bewegliche Sache herstellt. Nach § 950 BGB erwirbt der Hersteller dabei das Eigentum an der neuen Sache, sofern nicht der Wert der Verarbeitung oder der Umbildung erheblich geringer ist als der Wert des Stoffes. Dies ist ein gesetzlicher Eigentumserwerb, der keiner zusätzlichen Erklärung bedarf. Diese neue Sache muss eine neue Verarbeitung- bzw. Produktionsstufe erreichen. Als Verarbeitung gilt auch das Schreiben, Zeichnen, Malen, Drucken, Gravieren oder eine ähnliche Bearbeitung der Oberfläche.

Verbindung
betrifft die Veränderung der Eigentumsverhältnisse der verbundenen Dinge (auch Vermischung, Verarbeitung): An verbundenen Dingen kann man kein eigenständiges Eigentum besitzen, nur an dem Hauptgegenstand, der aus der Verbindung entsteht (§§ 946 f. BGB), z.B. dem Wohnungseigentümer gehört auch der Heizkörper. Abzugrenzen ist zur Zubehör, an der eigenständige Eigentumsrechte möglich sind. Zubehör ist ohne Probleme einzeln herausnehmbar oder abtrennbar.

Verbraucher
ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft abschließt, dass weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann (legal definiert in § 13 BGB). Für die Zuordnung kommt es auf die Zweckbestimmung ihres Handelns an. Es muss dabei ein privater Zweck im Vordergrund stehen (Urlaub, Freizeit, Sport, Gesundheitsvorsorge, private Versicherungen). Entscheidend für den Zweck ist nicht der innere Wille des Handelnden, sondern der objektive Inhalt des Rechtsgeschäfts. Der Begriff des Verbrauchers ist bedeutsam für eine Vielzahl verbraucherschützender Vorschriften, die in den vergangenen Jahren v.a. im BGB geschaffen wurden. Es greifen z.B. Vorschriften zur besonderen Vertragsgestaltung und insbesondere bei der Verwendung von AGB eines Unternehmers gegenüber einem Verbraucher. Gegenstück Unternehmer

Verjährung
ist der zeitliche Ablauf der Durchsetzbarkeit eines Anspruchs (§ 194 BGB). Der verjährte Anspruch bleibt bestehen, ist aber nicht mehr durchsetzbar, weil der Schuldner aufgrund der V. ein Leistungsverweigerungsrecht hat. Dies setzt jedoch voraus, dass der Schuldner sich im Prozess darauf beruft, weil die Verjährung eine Einrede ist. Die Verjährung beginnt idR mit Entstehen des Anspruchs.

Vermischung
Bei untrennbarer Vermischung gelten die Regeln über die Verbindung entsprechend (§ 948 BGB). Im Gegensatz zum Zubehör kann man an vermischten Stoffen kein eigenständiges Eigentum besitzen, nur an dem Gesamtstoff, der aus der Vermischung entsteht.

Verfügungsgeschäft
(oder Erfüllungsgeschäft) bezeichnet ein Rechtsgeschäft, bei dem ein Recht veräußert, aufgegeben, belastet oder inhaltlich verändert wird.

Verpflichtungsgeschäft
verpflichtet einen Rechtsträger zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen, wodurch jedoch nicht eine unmittelbare Rechtsänderung eintritt. IdR entsteht einem anderen Rechtsträger dadurch ein Anspruch, wodurch er dieses Tun, Dulden oder Unterlassen fordern kann.

Verrichtungsgehilfe
ist, wer unter der Einwirkungsmöglichkeit des Geschäftsherrn steht, also weisungsabhängig ist. Für den Schaden des Verrichtungsgehilfen haftet der Weisungsbefugte (§ 831), sofern dieser vom ihn in Ausübung seiner Tätigkeit entstanden. Anders als beim Erfüllungsgehilfen entfällt die Haftung, wenn der Weisungsbefugte sorgfältige Auswahl und ordentliche Überwachung des V. nachweist (Exkulpationsmöglichkeit § 831 Abs. 1 S. 2 BGB).

Verschulden bei Vertragsschluss
Siehe culpa in contrahendo.

Vertrag
ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, bei dem durch mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen ein rechtlicher Erfolg erzielt werden solle (Vertragswille). Ein Vertrag dient regelmäßig der Begründung eines Schuldverhältnisses durch Rechtsgeschäft. Der Vertrag kommt durch Antrag (Angebot) und Annahme durch die andere Seite zu Stande (§§ 145 ff. BGB). Zum Teil gibt es vor dem Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, sog. invitatio ad offerendum.

Verschulden
ist die Verantwortlichkeit des zu einer Leistung Verpflichteten sowie das Eintretenmüssen für Leistungsstörungen hängen neben der Rechtswidrigkeit des Handelns grundsätzlich vom Verschulden ab. Das Gesetz spricht oft von "Vertretenmüssen" außerhalb des Deliktsrechts. Verschulden ist die Vorwerfbarkeit eines rechtswidrigen Handelns. Die Verschuldensformen sind Vorsatz und Fahrlässigkeit. Für eigenes, freilich vermutetes Verschulden haftet, wer einen Verrichtungsgehilfen bestellt, der anderen einen Schaden verursacht. Das Verschulden anderer kann aber auch zugerechnet werden, z.B. wird das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen dem Geschäftsherrn zugerechnet (§ 278 BGB).

Vertretung
Siehe Stellvertretung.

Vertretungsmacht
ist die Berechtigung zum Handeln nach außen, insbesondere rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen des anderen mit der Wirkung abzugeben oder entgegenzunehmen, dass die ausgelösten Rechtsfolgen den anderen treffen. Sie ist Voraussetzung für wirksame Stellvertretung. Gesetzliche oder rechtsgeschäftliche (Vollmacht).

Verzug
ist das schuldhafte Nichterbringen einer möglichen Leistung trotz Fälligkeit und Mahnung. Annahmeverzug, Schuldnerverzug.

Vesting
Eintritt der Unverfallbarkeit von Rechten; z.B. können Ansprüche des Managements im Rahmen von Managementbeteiligungsprogrammen „vesten“.

Vinkulierung
Von lateinisch „vincula“ = Fesseln, Gefängnis; eine Regelung, die die Übertragbarkeit von Anteilen an einem Unternehmen beschränkt und diese z.B. von der Zustimmung der Gesellschaft oder der Mitgesellschafter abhängig macht.

Virtueller Datenraum
Virtual Data Room.

Virtual Data Room (VDR)
Datenraum, mit dem den an der Due Diligence beteiligten Parteien die erforderlichen Dokumente auf einer besonderen, gesicherten Plattform im Internet bereitgestellt werden können. Vorteil gegenüber einem physischen Datenraum ist, dass mehrere Parteien und Nutzer gleichzeitig die Dokumente einsehen können. Es können umfangreiche statistische Auswertungen über die Nutzung des Datenraums und den Abruf von Daten angefertigt werden. Die Sicherheitseinstellungen können den Bedürfnissen der jeweiligen Transaktion angepasst werden; unterschiedliche Nutzergruppen können unterschiedliche Berechtigungen erhalten (vgl. auch Data Room).

Vollmacht
ist die durch Rechtsgeschäft erteile Vertretungsmacht (§ 166 II BGB). Sie ermächtigt zum Handeln in fremdem Namen (also im Außenverhältnis) und ist vom ihr zugrunde liegenden Innenverhältnis (idR Auftrag oder Geschäftsbesorgungsvertrag) zu trennen. Grundsätzlich bedarf die Vollmacht nicht die Form, die das zu besorgende Rechtsgeschäft verlangt. Sie kann sich insbesondere auch durch schlüssiges (konkludentes) Verhalten ergeben.

Vorerwerbsrecht
Right of First Refusal.

Vorfälligkeitsentschädigung
ist ein Geldbetrag, den der Darlehensnehmer als Entschädigung an den Darlehensgeber zahlen muss, wenn er ein Darlehen mit festem Zins und vertraglich vereinbarter Laufzeit vorzeitig kündigt. Der Darlehensnehmer kann den Vertrag nur dann vorzeitig gegen die V. beenden, wenn er ein berechtigtes Interesse hat, z.B. bei Überschuldung. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung richtet sich nach den Nachteilen, die dem Kreditgeber durch die vorzeitige Kreditablösung entstehen und liegt hauptsächlich in dem Zinsverlust. Kreditinstitute dürfen eine Gebühr für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand erheben.

Vorkaufsrecht
Pre-emptive Right.

Vorratsgesellschaft
Shelf Company (vgl. Mantelgesellschaft, Shell Company).

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W

Waiver
Verzicht einer Partei auf ein ihr zustehendes Recht oder die Einhaltung einer Verpflichtung.

Warranties
Representations & Warranties.

Warranty & Indemnity Insurance
Gewährleistungsversicherung, die meist vom Käufer abgeschlossen wird (auch „Buyer-side W&I Insurance“ genannt). Sie sichert den Käufer gegen ihm unbekannte wertmindernde Faktoren und Risiken, zum Teil aber auch gegen bekannte Risiken aus dem Unternehmenserwerb ab.

Waterfall
Reihenfolge, in der Erlöse verteilt werden, z.B. zunächst zur Schuldentilgung, dann an eine bestimmte Gruppe von Anteilsinhabern, dann an die übrigen Gesellschafter (vgl. auch Exit Waterfall).

Werklieferungsvertrag
ist ein gegenseitiger Vertrag, der die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand hat. Nach § 651 BGB findet auf diese Verträge Kaufrecht Anwendung (§§ 433 ff. BGB). Beispiel: Anfertigung von Gegenständen, die später beim Besteller eingearbeitet oder eingebaut werden sollen. Abzugrenzen vom Werkvertrag, der sein eigenes Regelungswerk hat, und für Arbeiten, die an unbeweglichen Sachen vorgenommen werden, dient.

Werkvertrag
ist ein gegenseitiger Vertrag, der den Unternehmer (Achtung, hier eigene Bedeutung des Begriffs Unternehmer) zur Herstellung des versprochenen Werkes, den Besteller zur Zahlung der Vergütung verpflichtet (§ 631 ff. BGB). Anders als beim Dienstvertrag wird nicht nur das Tätigwerden, sondern ein bestimmter Arbeitserfolg geschuldet. Der Unternehmer muss dem Besteller das Werk mangelfrei verschaffen. Ist das Werk mangelhaft, steht dem Besteller das Recht auf Nacherfüllung und unter weiteren Voraussetzungen auch das Recht auf Selbstvornahme mit Aufwendungsersatz, Rücktritt, Minderung und/oder Schadensersatz zu (sog. Gewährleistungsrechte). Der Vergütungsanspruch wird grundsätzlich erst mit der Abnahme des Werks fällig, zu der der Besteller allerdings verpflichtet ist. Beispiele: Errichten eines Bauwerks, Übersetzung eines Textes. Siehe auch Werklieferungsvertrag.

Whereas Clauses
Präambel.

White Knight
Englisch für „weißer Ritter“; Person oder Unternehmen, das einem anderen Unternehmen bei einer geplanten feindlichen Übernahme (Hostile Takeover) zur Hilfe kommt und ein konkurrierendes Übernahmeangebot für das Target abgibt. Durch die Konkurrenzsituation sollen die Interessen des zu übernehmenden Unternehmens gewahrt bleiben.

W&I Insurance
Warranty & Indemnity Insurance.

Widerrufsrecht
Widerrufsrecht gibt einem Vertragspartner die Möglichkeit, sich von einem bereits geschlossenen Vertrag noch nachträglich davon zu lösen (§ 355 BGB). Dabei handelt es sich um eine Ausnahme im Interesse des Verbraucherschutzes vom dem Grundsatz, dass Verträge für beide Seiten bindend sind. Ein Widerrufsrecht hat der Verbrauch bei Haustürgeschäften, Fernabsatzverträgen, Teilzeitwohnrechteverträgen, Verbraucherdarlehensverträgen und Ratenlieferungsverträgen. Das Widerrufsrecht ist ein Gestaltungsrecht, das durch Erklärung ausgeübt wird oder durch Rücksendung der Sache; eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Widerruf muss innerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist erfolgen, wobei die Absendung innerhalb der Frist ausreicht. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Verbraucher durch den Unternehmer über sein Widerrufsrecht deutlich belehrt wurde. Die Belehrung ist an strikte Voraussetzungen geknüpft.

Willenserklärung
ist eine auf einen rechtlichen Erfolg gerichtete Willensäußerung. Sie ist unverzichtbarer Bestandteil eines Rechtsgeschäfts. Erforderlich für eine wirksame Willenserklärung ist zum einen ein äußerer Erklärungstatbestand: Die Handlung muss erkennbar willentlich erfolgen und von einem Rechtsbindungswillen getragen sein. Zum anderen ein innerer Erklärungstatbestand: Der Erklärende muss einen inneren Handlungswillen haben. Außerdem setzt das Wirksamwerden einer Willenserklärung grundsätzlich deren Zugang voraus. Bloßes Schweigen stellt in der Regel keine Willenserklärung dar (Ausnahme: kaufmännisches Bestätigungsschreiben). Willenserklärungen können mündlich, schriftlich und durch bloßes Handeln (konkludent) z.B. Kopfnicken abgegeben werden, vorausgesetzt die Erklärenden sind geschäftsfähig.

Windfall Profit
Unvorhergesehener, zufälliger oder beiläufiger Gewinn.

Window Dressing
Ausnutzen von Bewertungs- und Bilanzierungsspielräumen, um die Bilanz des Unternehmens in einem möglichst günstigen Licht erscheinen zu lassen, z.B. im Hinblick auf eine anstehende Transaktion oder einen Bewertungsstichtag.

Working Capital
Umlaufvermögen eines Unternehmens; es entspricht den kurzfristig liquidierbaren Aktiva abzüglich kurzfristiger Verbindlichkeiten. Die Details sind im Einzelfall vertraglich zu definieren.

WP
Wirtschaftsprüfer.

Wrap-up
Zusammenfassung oder Nachbesprechung einer Verhandlung, Besprechung oder Telefonkonferenz, z.B. im Rahmen eines Wrap-up Calls.

Wrong-pocket Clause
Bestimmung im Kaufvertrag, die eine fehlerhafte Zuordnung von Vermögensgegenständen beim Asset Deal korrigiert. Dies gilt insbesondere, wenn nur ein Unternehmensteil veräußert wird: Aufgrund des sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes müssen die Wirtschaftsgüter des zu veräußernden Unternehmensteils im Kaufvertrag individuell oder zumindest bestimmbar bezeichnet werden. Dies ist im Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung oft nicht für jeden Gegenstand möglich. Hier besteht die Gefahr, dass Parteien nach Vollzug der Transaktion erkennen, dass z.B. Software oder Forderungen versehentlich mitveräußert wurden, obwohl diese Güter wirtschaftlich dem beim Verkäufer verbleibenden Unternehmensteil zuzuordnen sind (Entsprechendes gilt für den umgekehrten Fall). Der betroffene Gegenstand ist versehentlich in die „falsche Tasche“ (wrong pocket) gewandert oder dort verblieben. Eine Wrong-pocket Clause verpflichtet die betroffene Partei, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um den falsch zugeordneten Vermögensgegenstand nach Vollzug wieder zurückzuübertragen (Pflicht des Käufers) oder zu übertragen (Pflicht des Verkäufers, siehe auch Catch-all-Klausel). Im Gegensatz zu einer Catch-all-Klausel ist die Wrong-pocket-Klausel wechselseitig ausgestaltet.

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Z

Zebragesellschaft
Vermögensverwaltende Personengesellschaft, an der Gesellschafter beteiligt sind, die ihre Beteiligung in einem gewerblichen Betriebsvermögen halten.