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Christina Kappes, LL.M. (University of Minnesota)

Senior Associate
Rechtsanwältin

CMS Hasche Sigle
Lennéstraße 7
10785 Berlin
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch

Christina Kappes ist spezialisiert auf die Beratung nationaler und internationaler Unternehmen unterschiedlicher Branchen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht, einschließlich der Prozessführung vor den Arbeits- und Sozialgerichten. Sie berät und vertritt Mandanten insbesondere bei Betriebsänderungen aller Art sowie bei der Einführung neuer Arbeitsformen und Vergütungsmodelle. Dabei begleitet sie ihre Mandanten auch bei den Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften. Besondere Erfahrung weist Christina Kappes im Tarifrecht und in Fragen der betrieblichen Mitbestimmung auf. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Beratung öffentlicher Arbeitgeber.

Christina Kappes startete ihre Anwaltslaufbahn 2020 bei CMS.

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Veröffentlichungen

  • Auslegung einer tariflichen Regelung über Sondervergütung für Arbeit an Heiligabend, Der Betrieb (DB), 2022, 2994
  • Grenzen der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung bei betrieblichen Hygienemaßnahmen; Der Betrieb (DB), 2021, 572; Mitautor: Verena Oechslen
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Ausbildung

  • 2020: Zweites Juristisches Staatsexamen in Berlin
  • 2018 - 2020: Referendariat am Kammergericht Berlin mit Stationen u.a. bei CMS Berlin und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  • 2017 - 2018: LL.M. an der University of Minnesota mit Spezialisierung im US-amerikanischen Arbeitsrecht
  • 2016: Erstes Juristisches Staatsexamen in Berlin
  • 2011 - 2016: Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und an der Humboldt-Universität zu Berlin
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Feed

27/03/2024
CMS begleitet Think­port-Grün­der bei Einstieg der Venitus Gruppe
Leipzig – Die Münchener Venitus Gruppe hat eine Beteiligung an Thinkport, einem Pionier in der Entwicklung innovativer Cloud-Tech­no­lo­gien, erworben. Die Gründer Dominik Fries und Tobias Drechsel bleiben signifikant am Unternehmen beteiligt und behalten unverändert ihre Positionen. Die Partnerschaft mit Venitus markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Entwicklung des Cloud-Be­ra­tungs­un­ter­neh­mens. Sie wird dazu beitragen, Thinkports Position als In­no­va­ti­ons­füh­rer weiter zu festigen, das Wachstum zu beschleunigen und die Grundlagen für die nächste Ent­wick­lungs­pha­se zu legen. Über weitere Details der Transaktion haben die beteiligten Parteien Stillschweigen vereinbart. Ein CMS-Team unter Federführung von Dr. Kevin Schmidt hat die Think­port-Grün­der bei der Transaktion umfassend rechtlich beraten. Thinkport, mit Hauptsitz in Frankfurt am Main sowie Büros in Leipzig, Hamburg und Berlin, hat in den letzten fünf Jahren eine beeindruckende Reise vom Start-up zu einem etablierten und ausgezeichneten Player in der Cloud-Tech­no­lo­gie-Bran­che bestritten. Das 2018 gegründete Unternehmen mit rund 80 Mitarbeitenden unterstützt große deutschsprachige Unternehmen und DAX-Konzerne bei Projekten in den Bereichen Cloud-Migration, -Entwicklung und -Training. Zum Kundenportfolio gehören renommierte Namen, wie Edeka, Bayer und die Deutsche Bahn. Die Venitus Gruppe ist ein führender Di­gi­ta­li­sie­rungs­part­ner für mit­tel­stän­di­sche und Enterprise Kunden in der DACH-Region mit einem Fokus auf die Bereiche Public Cloud, Data Engineering und KI. Venitus ergänzt sein organisches Wachstum mit einer Ak­qui­si­ti­ons­stra­te­gie und besteht aktuell aus vier innovativen und wachstumsstarken Unternehmen in diesen Bereichen. Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
07/11/2023
CMS DeepDive - Drohende Streikmaßnahmen – Praxistipps für Arbeitgeber
In Deutschland wird derzeit wieder vermehrt gestreikt. Die Folgen dieser Arbeitskämpfe sind teils auch für die Allgemeinheit spürbar, etwa im öffentlichen Bahn- und Flugverkehr. Die IG Metall hat Forderungen nach der Vier-Tage-Woche und zusätzlichen Tariferhöhungen um 8,5 % angekündigt. Auch in anderen Branchen fordert die Ge­werk­schafts­sei­te höhere Löhne und weitere Benefits, die zunächst nicht erfüllbar erscheinen. Kann sich der Ar­beit­ge­ber­ver­band oder – bei firmenbezogenen Ta­rif­ver­hand­lun­gen – der einzelne Arbeitgeber nicht mit der Gewerkschaft einigen, drohen Streik­maß­nah­men. Die Beschäftigten legen ihre Arbeit nieder, der Betrieb steht still! Die wirtschaftlichen Auswirkungen für den bestreikten Arbeitgeber sind meist gravierend. Unser Online-Seminar bietet einen Überblick über die rechtlichen Rah­men­be­din­gun­gen und die Hand­lungs­mög­lich­kei­ten des Arbeitgebers bei Streiks. Vor allem wollen wir Praxistipps geben, wie Sie sich und Ihr Unternehmen auf drohende Ar­beits­kampf­maß­nah­men vorbereiten können. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen Lö­sungs­vor­schlä­ge zu entwickeln und Erfahrungen auszutauschen.
30/08/2023
Praxishinweise zum Arbeitskampf – Besonderheiten beim Haustarifvertrag
Auch ein Haustarifvertrag kann Ziel von Ar­beits­kampf­maß­nah­men sein und insbesondere durch einen Streik erzwungen werden
31/05/2023
Praxishinweise zum Arbeitskampf – Anforderungen auf Ge­werk­schafts­sei­te 
Der Streik ist ein äußerst scharfes Schwert der Ar­beit­neh­mer­sei­te im Arbeitskampf. Daher sind von der Gewerkschaft gewisse Rah­men­be­din­gun­gen einzuhalten