Daniel Hennig verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der arbeitsrechtlichen Beratung von Unternehmen zu Restrukturierungen. Er begleitet Unternehmen bei der strategischen Gestaltung und Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen sowie begleitenden Vereinbarungen.
Im Rahmen von nationalen und internationalen Transaktionen berät Daniel Hennig zu sämtlichen arbeitsrechtlichen Themen, insbesondere übernimmt er die arbeitsrechtliche Vendor- and Buyer Due Diligence.
Neben der Beratung im kollektiven Arbeitsrecht stellt die laufende Beratung von Unternehmen im Individualarbeitsrecht einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt von Daniel Hennig dar. Über besondere Expertise verfügt er im Bereich der Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung. Er übernimmt die strategische Beratung und rechtliche Gestaltung bei Arbeitsverträgen, Dienstverträgen, Aufhebungsverträgen sowie Abwicklungsverträgen.
Weiterhin berät Daniel Hennig zum rechtskonformen Einsatz von Fremdpersonal und zum grenzüberschreitenden Einsatz von Subunternehmen und Arbeitnehmern – vor allem in aufenthaltsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rechtsfragen. In diesem Zusammenhang begleitet er Unternehmen bei der Einführung und der Umsetzung von Compliance Systemen und deren fortlaufenden Anpassung.
Daniel Hennig schloss sich CMS 2016 an.
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