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Dr. Neele Ann Christiansen

Partnerin
Rechtsanwältin

CMS Hasche Sigle
Stadthausbrücke 1-3
20355 Hamburg
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch

Neele Christiansen berät seit 2014 Infrastrukturunternehmen und Netzbetreiber in Raumordnungs-, Planfeststellungs- und komplexen Genehmigungsverfahren. Sie betreut insbesondere die Fragen des allgemeinen Planungsrechts und des Natur- und Artenschutzrechts. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehört auch die Vertretung von Vorhabenträgern in verwaltungsgerichtlichen Auseinandersetzungen mit Einwendern, Gemeinden und Umweltvereinigungen.

Neele Christiansen ist seit 2014 bei CMS, seit 2022 ist sie Partnerin der Sozietät. 2018 absolvierte sie ein Secondment in der Rechtsabteilung eines Übertragungsnetzbetreibers.

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Mitgliedschaften und Funktionen

  • Gesellschaft für Umweltrecht (GfU)
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Veröffentlichungen

  • Effiziente Projektsteuerung komplexer Vorhaben, UPR Sonderheft 2022, S. 444 f. (gemeinsam mit Christiane Kappes)
  • Planergänzungsbeschluss für die Uckermarkleitung, BVerwG, Urteil vom 05.07.2022, 4 A 13/20, jurisPR-UmwR 11/2022, Anm. 2
  • Noch mehr Mut bei der Planungsbeschleunigung!, Handelsblatt, 13.09.2022, Mitautorin Dr. Christiane Kappes
  • Mut zur Beschleunigung - Die Ampelparteien möchten die Genehmigungsverfahren für Windparks beschleunigen. Das ist machbar. (gemeinsam mit Christiane Kappes) - Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 16.11.2021
  • Aufhebung einer Entscheidung bei relativen Verfahrensfehlern - Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, BVerwG, Urteil vom 30.11.2020 - 9 A 5/20, jurisPR-UmweltR 8/2021, Anm. 2
  • "Wie gewonnen, so zerronnen? Was ist eine bestandskräftige Genehmigung wert?", Update Real Estate & Public, Ausgabe April 2021
  • Errichtung und Betrieb eines Erdkabels gegen den Willen des Vorhabenträgers, BVerwG, Beschluss vom 27.07.2020 - 4 VR 7/19, jurisPR-UmwR 12/2020, Anm. 1
  • Neues vom Feldhamster, EuGH Urteil zum Artenschutz, Update Real Estate & Public, Ausgabe September 2020
  • Anforderungen an die FFH-Verträglichkeitsprüfung und die UVP, EuGH, Urteil vom 07.11.2018, C-461/17, jurisPR-UmwR 3/2019, Anm. 3
  • Umweltverträglichkeitsprüfung einer Hochspannungsfreileitung, Anmerkung zu BVerwG, Urteil vom 24.05.2018, 4 C 3/17, jurisPR-UmwR 9/2018, Anm. 4
  • Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg, Update Real Estate & Public, Ausgabe Juni 2017
  • Erneute Ausweitung des Rechtsschutzes im Umweltrecht, Infobrief Umweltrecht vom 02.06.2017
  • Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig: Elbquerung verzögert sich, CMS Blog, 18.05.2016
  • BVerwG zur A 20 Elbquerung, Infobrief Umweltrecht vom 29.04.2016
  • Muss die Waldschlösschenbrücke wieder abgerissen werden? CMS Blog, 25.01.2016
  • Optimierung des Rechtsschutzes im Telekommunikations- und Energierecht - Vereinheitlichung oder systemimmanente Reform, Mohr Siebeck 2013.
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Vorträge

  • Planungsherausforderung Artenschutz, CMS Umwelt- und Planungsrechtstag, Frankfurt, 26.09.2022
  • Neues zum Artenschutz, Online-Seminar Institut für Städtebau Berlin, Online-Seminar, 20.06.2022
  • Möglichkeiten der effizienten Projektsteuerung komplexer Vorhaben, 24. Speyerer Planungsrechtstage, Speyer, 04.03.2022
  • Neues zum Artenschutz - Auswirkungen des EuGH Urteils "Skydda Skoggen" auf das Artenschutzrecht, Online-Seminar Städtebau und Recht, 29.09.2021
  • Spatenstich bei der Festen Fehmarnbeltquerung!, CMS Kamingespräch Construction, Webinar, Hamburg, 22.04.2021
  • Wie gewonnen, so zerronnen - was ist eine bestandskräftige Genehmigung wert?, Webinar "Update Umweltrecht", Hamburg, 15.12.2020
  • Änderung nach Zulassung: Natur- und Artenschutz vs. Bestandsschutz? CMS Umwelt- und Planungsrechtstag, 28.03.2019 in Frankfurt/Main
  • Kumulation in der Umwelt- und FFH-Verträglichkeitsprüfung, 4. Planungsrechtstag Niedersachsen, 19.09.2018 in Hannover
  • Planänderung und Rechtsmittel gegen den Planfeststellungsbeschluss, In-House Vortrag bei Mandanten, 12.04.2018
  • Kumulation in der Umwelt- und FFH-Verträglichkeitsprüfung, In-House Vortrag bei Mandanten, 13.03.2018
  • Kumulation in der Umwellt- und FFH-Verträglichkeitsprüfung, CMS Umwelt- und Planungsrechtstag, 01.03.2018 in Frankfurt/Main
  • FFH-Verträglichkeitsuntersuchung und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, In-House Vortrag bei Mandanten, 23.05.2017
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Ausbildung

  • 2012: Promotion im Regulierungsrecht
  • 2011 - 2014: Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht mit einer Station im Deutschen Generalkonsulat in Los Angeles
  • 2009 - 2012: Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Michael Fehling, LL.M.
  • 2008: Erstes Juristisches Staatsexamen
  • Studium der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School in Hamburg und an der Aix-Marseille-Université in Aix-en-Provence
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Wasserstoff
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14/03/2024
CMS gewinnt mit TenneT vor Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt – ungehinderter Weiterbau...
Hamburg – Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat am 13. März 2024 die Klage eines Kies­ab­bau­un­ter­neh­mens gegen den Plan­fest­stel­lungs­be­schluss der Nie­der­säch­si­schen Landesbehörde Straßenbau und Verkehr für die Errichtung und den Betrieb der 380-kV-Leitung Sta­de-Lan­des­ber­gen vom 22. Dezember 2022 abgewiesen. Ein CMS-Team um Dr. Neele Christiansen und Dr. Christiane Kappes hat die beigeladene Vor­ha­ben­trä­ge­rin TenneT TSO GmbH (TenneT) in dem Verfahren vor dem Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt vertreten. Das CMS-Team hat TenneT bereits im Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren umfassend beraten. Der Plan­fest­stel­lungs­be­schluss genehmigt die Errichtung des siebten Abschnitts des insgesamt 155 Kilometer langen Gesamtvorhabens zwischen Stade und Landesbergen. Das erstinstanzlich zuständige Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat entschieden, dass der Plan­fest­stel­lungs­be­schluss rechtmäßig ist. Der Plan­fest­stel­lungs­be­schluss steht im Einklang mit dem Raum­ord­nungs­recht und die Abwägung ist fehlerfrei. Den Belangen des kiesabbauenden Unternehmens wurde umfassend Rechnung getragen. Insbesondere ist auch eine in Entwicklung, Konstruktion, Wartung und Betrieb aufwändige Mast-Son­der­kon­struk­ti­on nicht erforderlich. Die Entscheidung ist eine der ersten des neuen 11. Energiesenats des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts. Der Senat befasst sich mit en­er­gie­recht­li­chen Verfahren, bei denen eine besondere Beschleunigung geboten ist. Das Aktenzeichen beim Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt lautet 11 A 6/23. CMS Deutschland Dr. Neele Christiansen, Partnerin Dr. Christiane Kappes, Part­ne­rin Se­bas­ti­an Belz, Counsel Jan Gröschel, Senior Associate Dr. Nico Schröter, Associate, alle Pu­blic­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
26/01/2024
CMS begleitet GASCADE bei erneuter Entscheidung des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts:...
Hamburg – Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat am 25.1.2024 die Eilanträge der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des NABU gegen den Plan­än­de­rungs­be­schluss des Bergamts Stralsund vom 8.1.2024 für die Errichtung und den Betrieb des ersten Seeabschnitts der Ost­see-An­bin­dungs-Lei­tung ("OAL") abgewiesen. Ein CMS-Team um Dr. Christiane Kappes und Dr. Neele Christiansen hat die beigeladene Vor­ha­ben­trä­ge­rin GASCADE Gastransport GmbH (GASCADE) in dem Verfahren vor dem Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt vertreten. GASCADE betreibt ein circa 3.700 Kilometer langes Erd­gas­fern­lei­tungs­netz in Deutschland. Das Team hat GASCADE bereits im Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren für die OAL umfassend beraten. Die rund 50 Kilometer lange Offshore-Leitung OAL bindet das in Mukran (Rügen) geplante schwimmende LNG-Terminal der Deutsche ReGas (Englisch: Floating Storage and Regasification Unit – FSRU) an das bestehende Fernleitungsnetz in Lubmin an. Mit dem LNG-Vorhaben wird die OAL jährlich mindestens zehn Milliarden Kubikmeter Erdgas in das deutsche Fernleitungsnetz einspeisen. Damit wird ein Teil der weggefallenen russischen Erdgasimporte substituiert und ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung der En­er­gie­ver­sor­gung geleistet. Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hatte bereits die gegen den ursprünglichen Plan­fest­stel­lungs­be­schluss vom 21.8.2023 gerichteten Eilanträge der DUH und des NABU mit Beschlüssen vom 12. und 15.9.2023 (BVerwG 7 VR 4.23 und BVerwG 7 VR 6.23) abgelehnt. Der Plan­än­de­rungs­be­schluss vom 8.1.2024 hebt die bisherige Bau­zei­ten­be­schrän­kung auf den 31.12.2023 auf und ermöglicht die Fortsetzung der seeseitigen Bauarbeiten bis zum 29.2.2024. Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat nun die gegen den Plan­än­de­rungs­be­schluss gerichteten Eilanträge auf Anordnung eines Baustopps abgelehnt. Nach der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung geht der Plan­än­de­rungs­be­schluss zu Recht weiterhin von einer Krise der Gasversorgung aus. Ver­fah­rens­män­gel wegen des Verzichts auf eine Um­welt­ver­träg­lich­keits­vor­prü­fung und einer fehlenden Beteiligung der Na­tur­schutz­ver­ei­ni­gun­gen sind derzeit nicht festzustellen. Auch verstößt die Bau­zei­ten­er­wei­te­rung voraussichtlich nicht gegen Na­tur­schutz­recht, weil der Plan­än­de­rungs­be­schluss durch entsprechende Regelungen erhebliche Be­ein­träch­ti­gun­gen von Biotopen, Habitaten und Arten ausschließt. Die Aktenzeichen beim Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt lauten 7 VR 1/24 und 7 VR 2/24. CMS Deutschland Dr. Christiane Kappes, Partnerin Dr. Neele Christiansen, Part­ne­rin Se­bas­ti­an Belz, Counsel Knut Göring-Tisch, Associate, alle Real Estate & Pu­blic­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
06/12/2023
EU macht Tempo: Ausbau- und Be­schleu­ni­gungs­per­spek­ti­ven für 2024
Europa und Deutschland haben sich ambitionierte Klimaziele gesetzt. Nicht zuletzt infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine rücken die Transformation des europäischen Energiemarktes und der dazugehörige Netzausbau noch stärker in den politischen und ge­sell­schaft­li­chen Fokus. Dabei geht es nicht nur um elektrische Energie, auch der Markthochlauf von Was­ser­stoff nimmt – insbesondere durch die Fortschreibung der nationalen Was­ser­stoff­stra­te­gie (NWS 2023) – weiter Fahrt auf. Verabschiedung der RED III-Richtlinie  Die Änderung der Er­neu­er­ba­ren-En­er­gien-Richt­li­nie (RED III) ist Teil des bereits im Juli 2021 von der EU-Kommission vorgelegten Legislativpakets „Fit for 55“. Mit der nunmehr am 9. Oktober 2023 förmlich verabschiedeten und am 31. Oktober 2023 im EU-Amtsblatt verkündeten Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2413 vom 18. Oktober 2023 (RED III) setzt der europäische Gesetzgeber ein weiteres Zeichen und höhere Klimaziele: Bis 2030 soll der Brut­to­end­ener­gie­ver­brauch aus erneuerbaren Energien 45% betragen. Davon gelten 42,5% als verbindliches und 2,5% als indikatives zusätzliches Ziel. Die vorherige Fassung der Richtlinie ((EU) 2018/2001 - RED II) sah lediglich einen Anteil von 32% vor. Daher müssen hierfür nicht nur gewaltige Er­zeu­gungs­ka­pa­zi­tä­ten geschaffen werden, auch ein integrierter und beschleunigter Ausbau der Netz­in­fra­struk­tu­ren in Europa ist unerlässlich. All dies (und mehr) greift der europäische Gesetzgeber in der geänderten RED III-Richtlinie auf. Europäischer Ausbau von Erzeugungs- und Trans­port­ka­pa­zi­tä­ten  Der Ausbau der Erzeugungs- und Trans­port­ka­pa­zi­tä­ten muss europäisch gedacht werden. Das erkennt auch RED III an und verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Umsetzung gemeinsamer Projekte. Bis Ende 2030 müssen sich die Mitgliedstaaten auf zwei gemeinsame Projekte zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen einigen. Bis Ende 2033 sollen sich Mitgliedstaaten mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 100 TWh – also auch Deutschland – auf ein drittes Projekt einigen. Dabei wird explizit auf den Ausbau der Off­shore-Wind­ener­gie gemäß den Regelungen der TEN-E-Verordnung Bezug genommen. Danach müssen die Mitgliedstaaten für bestimmte Meeresgebiete bereits heute eine Vereinbarung über die gemeinsame Zusammenarbeit zur Umsetzung der Off­shore-Netz­aus­bau­zie­le treffen und erstmals zum 24. Januar 2024 einen übergeordneten strategischen integrierten Off­shore-Netz­ent­wick­lungs­plan als Teil des sog. „Ten Year Network Development Plan“ vereinbaren. Beide Vereinbarungen sind unverbindlich. Durch die Neuregelung in RED III wird nunmehr die Umsetzung einzelner Projekte verbindlich angeordnet – ein Novum. Mehr Tempo bei Planungs- und Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren Schlüssel zum Erfolg ist dabei die beschleunigte Umsetzung von Erzeugungs- und Trans­port­an­la­gen. Auch hier setzt RED III an und enthält Regelungen zur Beschleunigung von Planungs- und Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren. Fort- und festgeschrieben werden im Wesentlichen die schon in der EU-Not­fall­ver­ord­nung ((EU) 2022/2577 vom 22. Dezember 2022) enthaltenen (ursprünglich befristet geltenden) Regelungen. Damit können in von den Mitgliedstaaten festgelegten speziellen Gebieten für erneuerbare Energien und Netz­in­fra­struk­tu­ren (sog. Vorrang- bzw. Be­schleu­ni­gungs­ge­bie­te) auf Umwelt- und Ar­ten­schutz­prü­fun­gen auf Projektebene entfallen, wenn diese bereits auf der Planungsebene durchgeführt wurden. Neu und weitgehender ist aber, dass auch mit Blick auf das strenge Natura 2000-Regime Erleichterungen statuiert werden. RED III verpflichtet die Mitgliedstaaten außerdem sicherzustellen, dass die Ge­neh­mi­gungs­dau­er für erneuerbare Energien Anlagen in diesen sog. Be­schleu­ni­gungs­ge­bie­ten 12 Monate nicht überschreitet. Mut bei nationaler Umsetzung und Anwendung Diese Entwicklung zur Beschleunigung ist begrüßenswert, sind es doch insbesondere die hohen materiellen Anforderungen der europäischen Um­welt­richt­li­ni­en, die zu Verzögerungen der Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren führen. Mit der EU-Not­fall­ver­ord­nung wurde ein erster und wichtiger Schritt gemacht, der jetzt durch RED III fortgesetzt wird. Damit auch Deutschland die nationalen und europäischen Klimaziele erreicht, muss die Richtlinie entsprechend mutig in nationales Recht umgesetzt werden, wofür Deutschland ab Inkrafttreten der Richtlinie – am 20. November 2023 – nun 18 Monate Zeit hat. Dies allein ist aber nicht ausreichend. Wirkliche Beschleunigung erfordert auch Mut bei der Anwendung. 2024 wird zeigen, ob Gesetzgeber, Vorhabenträger, Behörden und Gerichte diesen Mut aufbringen.
14/09/2023
Entscheidung des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts: Kein Baustopp für Ostsee An­bin­dungs­lei­tung
Hamburg - Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat am 12. September 2023 den Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe gegen den Plan­fest­stel­lungs­be­schluss des Bergamts Stralsund vom 20. August 2023 für die Errichtung...
22/06/2023
CMS gewinnt mit Open Grid Europe vor Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt:
Hamburg - Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat am 22.6.2023 die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Plan­fest­stel­lungs­be­schluss des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie vom 19.8.2022 für die...
14/12/2022
CMS gewinnt mit Femern A/S erneut vor Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt - Bauarbeiten...
Hamburg – Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat am 14. Dezember 2022 die Klagen zweier Umweltverbände gegen den Plan­än­de­rungs­be­schluss vom 1. September 2021 für die Errichtung der Festen Feh­marn­belt­que­rung...
05/01/2022
CMS Deutschland ernennt zum Jahreswechsel elf neue Partnerinnen und Partner
Berlin – Die Wirt­schafts­kanz­lei CMS Deutschland hat zu Beginn des Jahres 2022 elf neue Partnerinnen und Partner ernannt. Damit verstärkt sich die Partnerschaft in den Ge­schäfts­be­rei­chen Corporate/M&A...
08/12/2021
Ziel: Beschleunigung beim Ausbau der erneuerbaren Energien
Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien muss – wie auch der entsprechende Netzausbau – drastisch ausgebaut werden, um die Klimaziele zu erreichen. Die Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren dauern aber oft viele Jahre. Die bisherigen Be­schleu­ni­gungs­vor­schlä­ge sind sinnvoll, greifen aber zu kurz. Denn zu Verzögerungen führen vor allem die inhaltlichen Anforderungen, die an die Vorhaben gestellt werden, insbesondere die Vorgaben der europäischen Um­welt­richt­li­ni­en und ihre wenig praktikable Auslegung durch den EuGH. Diese bringen insbesondere umfangreiche Un­ter­su­chungs­pflich­ten mit sich, die für den Umweltschutz oft keinen echten Mehrwert erzielen. Einige nationale Vorschriften wie auch die europäischen Um­welt­richt­li­ni­en müssen daher so geändert werden, dass sie für Vorhabenträger und Ge­neh­mi­gungs­be­hör­den wieder handhabbar werden. Das würde auch größere Rechtssicherheit schaffen und langwierige Ge­richts­ver­fah­ren ver­mei­den. Er­neu­er­ba­re-En­er­gien-Pro­jek­te, insbesondere Wind- und Solarparks, sowie der Netzausbau könnten so beschleunigt werden, ohne das ökologische Schutzniveau nennenswert zu senken.
26/11/2021
Mut zur Pla­nungs­be­schleu­ni­gung? - Ampelparteien legen Ko­ali­ti­ons­ver­trag...
Zu den größten Hindernissen für die Erreichung der Klimaziele gehören die langen Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren für Stromnetze, Wind- und Solarparks und Bahntrassen. Die Ampelparteien SPD, Grüne und FDP...
22/04/2021
Wie gewonnen, so zerronnen? Was ist eine be­stands­kräf­ti­ge Genehmigung wert?
Hintergrund Gegenstand der Urteile des BVerwG vom 23.06.2020 – 9 A 22/19 und 9 A 23/19 – ist der Plan­fest­stel­lungs­be­schluss (PFB) für den Neubau der Bundesautobahn A 49 – A 5, Teilabschnitt...
03/11/2020
CMS gewinnt mit Femern A/S vor Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt: Grünes Licht für...
Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat am 3. November 2020 die Klagen gegen den Plan­fest­stel­lungs­be­schluss für die Errichtung der Festen Feh­marn­belt­que­rung abgewiesen. Gegen das kombinierte Eisenbahn- und...
29/09/2020
Neues vom Feldhamster: EuGH-Urteil zum Artenschutz
Hintergrund Bei der Vorbereitung von Bauarbeiten eines Bauträgers in Österreich wurden mehrere Eingänge zu Feldhamsterbauen zerstört. Das in diesem Zusammenhang angerufene Ver­wal­tungs­ge­richt Wien...