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Dr. Petra Schaffner

Partnerin
Rechtsanwältin

CMS Hasche Sigle
Kranhaus 1
Im Zollhafen 18
50678 Köln
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch

Petra Schaffner ist spezialisiert in den Bereichen Corporate/M&A und Corporate Compliance.

Sie berät in allen Bereichen des Kapital- und Personengesellschaftsrechts, einschließlich der Beratung im Aktien- und Konzernrecht, zur Organhaftung sowie bei der Vorbereitung und Durchführung von Haupt-, Gesellschafter- und Mitgliederversammlungen. Ein Schwerpunkt ihrer Praxis liegt in der Beratung zu Fragen der Corporate Governance und ESG sowie der (Binnen)Struktur von Unternehmen und Unternehmensgruppen einschließlich der rechtssicheren Umsetzung von Matrixstrukturen. Hierzu gehören auch die Beratung der Leitungs- und Aufsichtsorgane und die Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der unternehmerischen Mitbestimmung.

Petra Schaffner hat zudem in den vergangenen Jahren zahlreiche nationale und internationale Unternehmenstransaktionen begleitet. Sie verfügt über umfangreiche Erfahrung bei Unternehmensakquisitionen für strategische Investoren aus dem In- und Ausland sowie nationale und grenzüberschreitende Joint Ventures. Auch in Umstrukturierungen von (internationalen) Unternehmensgruppen und Outsourcing-Projekte bringt sie ihre unternehmensrechtliche Expertise regelmäßig ein.

Im Compliance-Bereich liegt der Fokus der Beratung auf der Implementierung und Verbesserung von Compliance-Programmen oder einzelner Compliance-Bausteine sowie der Einbettung in die Governance-Strukturen des Unternehmens, der Durchführung von Compliance-Risikoanalysen und der Leitung interner Untersuchungen und Aufarbeitung von Compliance-Verstößen. Aufbauend auf ihrer Governance und Compliance Expertise berät sie zunehmend zu Fragen der ESG-Compliance.

Zu ihren Mandanten zählen mittelständische ebenso wie börsennotierte Unternehmen aus dem In- und Ausland sowie internationale Konzerne sowie Unternehmen als Institutionen der öffentlichen Hand. Sie hat besondere Branchenexpertise bei der Beratung von Unternehmen im Versicherungssektor und der Industrie/Automotive.

Petra Schaffner führt regelmäßig Management- und Aufsichtsratsschulungen sowie Compliance-Schulungen für Mitarbeiter durch.

Petra Schaffner kam im Jahr 2000 zu CMS, 2007 wurde sie Partnerin.

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Ausgewählte Referenzen

Corporate / M&A

  • City Chic Collective Ltd. | Beratung des australischen, börsennotierten Unternehmens bei Markteintritt und einer Akquisition in Deutschland
  • Internationale Unternehmensgruppe für Beleuchtungslösungen | Beratung bei einer Add-on-Akquisition in Deutschland und anschließender Integration
  • Führender Reifenhersteller | Beratung bei konzerninterner Ausgliederung und laufende gesellschaftsrechtliche Beratung
  • Beratung mehrerer internationaler Unternehmensgruppen in Zusammenhang mit der Einführung und Umsetzung von Matrixstrukturen
  • Alphartis Gruppe | Komplexe gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung im Zuge der Internationalisierung unter Einbindung mehrerer SEs
  • Unternehmensgruppe im Energiemanagement | Beratung beim Vollzug eines komplexen internationalen Asset Deals in Deutschland
  • Kulzer GmbH | Beratung bei der Veräußerung des Geschäftsbereichs Fräszentrum am Standort in Hanau durch die zum Mitsui Chemicals Konzern gehörende Kulzer GmbH an die i-Prodens GmbH
  • Jardine Lloyd Thompson Group plc | Beratung beim Erwerb der OWL Marine Insurance Brokers GmbH & Co. KG
  • UK basierte gelistete Gruppe | Beratung bei Akquisitionen in Deutschland
  • Ströer Group | Beratung beim Erwerb der Social Media Interactive; Beratung beim Erwerb der UAM Media Group
  • walter services group | Beratung bei diversen Transaktionen, z.B. beim Erwerb von sieben Standorten der Telekom Tochter VCS
  • Deutsche Investitionsgesellschaft | Beratung in Zusammenhang mit internationalen Investments und Akquisitionen
  • US basierte gelistete Gruppe | Beratung, inter alia, bei Reorganisationen, Anpassung von Corporate Governance Strukturen in 19 EU-Ländern
  • Mitsui Sumitomo Gruppe | Beratung, inter alia, bei der Gründung eines Versicherungsträgers in Deutschland und Asset Deals sowie zu Governance-Fragen

Compliance

  • Staatliches schweizerisches Technologieunternehmen | Beratung in Zusammenhang mit Compliance-Risikoanalysen
  • Finanz- und Versicherungsunternehmen aus der Schweiz | Beratung in Zusammenhang mit Dawn Raid Preparedness
  • Immobilien- und Bauunternehmen aus dem UK | Beratung in Zusammenhang mit komplexer interner Untersuchung
  • Internationales Immobilienunternehmen | Beratung und Unterstützung bei komplexen internen Untersuchungen in Zusammenhang mit mehreren intern gemeldeten Betrugsvorwürfen
  • DAX 30 Unternehmen | Beratung bei der Überprüfung und Überarbeitung der Corporate Governance und Corporate-Compliance-Strukturen in Zusammenhang mit einer Untersuchung
  • Mehrere mittelständische Unternehmen im Industriesektor | Beratung zur Implementierung von Compliance-Strukturen
  • Zwei börsennotierte Unternehmen in der Medienbranche | Beratung in Zusammenhang mit Compliance-Fragen

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Mitgliedschaften und Funktionen

  • Mitglied des Aufsichtsrats der JOBLINGE gemeinnützige AG Rheinland
  • Mitglied im Ausschuss Gesellschaftsrecht der Bundesrechtsanwaltskammer
  • VGR – Gesellschaftsrechtliche Vereinigung
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Veröffentlichungen

  • „Governance, Risk, Compliance (GRC)“ in Hamann/Sigle/Grub, Gesellschaftsrecht, Finanzierung und Unternehmensnachfolge, 3. Aufl. 2022 (gemeinsam mit Dr. Harald Potinecke und Laura Posch)
  • "Nachhaltigkeit – Ein Thema von rasant wachsender Bedeutung, auch für den Profifußball", Sportrecht und E-Sportrecht in der Praxis (SpoPrax) 2022, 433
  • "Frauenquote für Vorstände: Was kommt jetzt auf Unternehmen zu?" , Der Betrieb 2021, M18, gemeinsam mit Kira Falter
  • "Neues zur Frauenquote: Was in diesem Jahr geplant ist", Blog-Beitrag Human Resources Manager vom 08.02.2021, gemeinsam mit Kira Falter
  • "Virtuelle Beschlussfassung in Kapitalgesellschaften und Vereinen", 1. Auflage 2021, C.H. Beck, gemeinsam mit Hendrik Schindler
  • Compliance- und Unternehmensrichtlinien (mit Dr. Mayer-Uellner), Wertpapier-Compliance in der Praxis, 2019, S. 1083 ff.: eine Kommentierung aktueller Rechtspflichten, 2. Auflage
  • M&A-Transaktionen – Wie viel Compliance ist nötig, wie wenig ist möglich? (mit Dr. Benjamin D. Ullrich), Compliance Berater 8/2017, S. 289-294
  • Notwendigkeit, Konzeption und Elemente eines effektiven Compliance-Systems (mit Dr. Richard Mayer-Uellner), Controlling 2010, S. 611-616
  • So verbindlich wie nötig, so flexibel wie möglich, REIT UP – Das Magazin von REITs in Deutschland 2007, S. 14-15, und www.reits-in-deutschland.de
  • Haftungsbeschränkungen im Managementletter, Betriebs-Berater 2007, S. 1292-1294
  • Entschädigung: Wer? Wen? Wofür? Womit? – Fachbeitrag zum REIT-Gesetzesentwurf, www.reits-in-deutschland.de, 2007
  • Die Vorgesellschaft als Gesellschaft sui generis – Struktur- und Haftungsfragen bei Vor-GmbH und Vor-Partnerschaftsgesellschaft 2003
  • Anmerkung zum Beschluss des BAG, 18. September 1997 (mit Professor Dr. Henssler), EWiR 1998, S. 245
  • Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Lohn (mit Professor Dr. Henssler), SAE 1997, S. 186-189
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Vorträge

  • „Der neue DCGK 2022 – was ändert sich für die ESG-Compliance konkret?“, Management Circle Fachkonferenz, 13. Juni 2023 in Frankfurt am Main (gemeinsam mit Carola Kürten)
  • „Nachhaltiges Wirtschaften – Welche Rolle spielt das Recht“, Deutscher Syndikusanwaltstag 2022, 3. November 2022 in Berlin (gemeinsam mit Dr. Nikolas Gregor)
  • „Was steckt im „G“ von ESG?“, BUJ Unternehmensjuristenkongress 2022, 29. September 2022 in Berlin (gemeinsam mit Dr. Hilke Herchen)
  • “Sustainable Corporate Governance und Compliance–Management”, Webinar-Reihe Compliance Sessions 2022, 21. Juni 2022 (gemeinsam mit Dr. Hilke Herchen)
  • „Zukunftssicherung durch nachhaltige Corporate Governance“, Webinar-Reihe Nachhaltig in die Zukunft, 4. Mai 2022
  • "ESG – Unternehmensleiter zwischen Hard Law, Soft Law und den Erwartungen von Stakeholdern" (mit Dr. Christoph von Eiff), Deutsche Börse stocks & standards Virtual Talk, 31. März 2022
  • "Neue Compliance-Anforderungen für die Organe nach dem FISG", 13. Jahrestagung "Bilanzkontrolle und Abschlussprüfung" des Deutschen Aktieninstituts (mit Dominik von Zehmen), 30. November 2021
  • "Neues zur Compliance-Organisation – oder: Der richtige Umgang mit Geschäftsgeheimnissen" (mit Dr. Heike Blank, Dr. Thomas Sonnenberg), CMS: Kölner Governance und Compliance Compliance-Frühstück, 22. Mai 2019 in Köln
  • "Der neue Geheimnisschutz: die Baustellen sind überall" (mit Dr. Maximilian Koschker, Alexander Leister), CMS Compliance Forum 2019, 5. November 2019 in Frankfurt am Main
  • "CSR im Kontext von Governance – Informationsflüsse zwischen Organen und Schlüsselfunktionen", 2. Jahreskonferenz Risiko Compliance & Fraud 2018 der Frankfurt School of Finance & Management, 16. Mai 2018 in Frankfurt am Main
  • "Compliance und M&A-Transaktionen" (mit Dr. Benjamin D. Ullrich), Deutsche Compliance Konferenz 2017, 28. Juni 2017 in Frankfurt am Main
  • "CSR im Kontext von Corporate Governance: Bedeutung der CRS-Richtlinie und deren Umsetzung – Ausgewählte Perspektiven für strategische Ansätze" (mit Eckart Gottschalk), Tagung CGC Strategies, 18./.19 Juni 2017 in Berlin
  • "Deutsche Unternehmensmitbestimmung im Fokus des Europarechts" (mit Martina Higaldo), 16. CMS-Arbeitsrechtskongress, 16. Mai 2017 in Frankfurt am Main
  • "Kooperation mit der Staatsmacht oder stille Beerdigung? Best Practice bei Verdacht auf Non-Compliance" – Vortrag 12. November 2015 in Köln
  • "Compliance bei Mergers & Acquisitions" – Vortrag 24. September 2014 in Köl
  • "Compliance und Mittelstand – Was ist zwingend und was ist sinnvoll?", 11. Mittelstandstag Nordrhein-Westfalen, 27.06.2013 in Köln
  • "Handlungspflichten und Risiken für die Geschäftsleitung", Bund der Unternehmensjuristen 2012, Vortrag im Rahmen des Workshops "Internal Investigations" am 24. April 2012 in Frankfurt am Main
  • "Risikofaktor Geschäftsgeheimnis – Strategien zum Umgang mit Wissen: Wie organisiert man einen Betrieb, um vorhandenes Wissen optimal zu schützen und zu bewahren?" Industrie- und Handelskammer 2012, Vortrag mit Rechtsanwalt Michael Kamps am 19. April 2012 in Köln "Compliance-Verstöße: Persönliche Haftung des Managements?" – Vortrag im Rahmen der CMS Compliance Roadshow 2011, 28. September 2011 in Köln
  • "M&A Roadshow 2010 – Streitprävention bei M&A-Transaktionen – Aus der Nachsorge zur Vorsorge", Vortrag am 21. September 2010 in Köln
  • "Compliance aktuell: Prävention und Krisenmanagement", Vortrag im Rahmen der CMS Compliance Roadshow 2010, 7. September 2010 in Düsseldorf
  • "M&A Roadshow 2009 – der Blick nach vorn", Vortrag im Rahmen des CMS Mandantenseminars am 29. September 2009 in Köln
  • "Wie viel Compliance brauchen Sie? – Bausteine für ein erfolgreiches Compliance-Programm", Vortrag im Rahmen der CMS-Compliance Roadshow 2009, 24. Juni 2009 in Köln
  • "Der Unternehmensverkauf aus rechtlicher und steuerlicher Sicht – Risiken erkennen und vermeiden", Vortrag im Rahmen des CMS-Mandantenseminars "Unternehmensverkauf und -kauf erfolgreich gestalten" mit Klein & Coll. und der LGT Bank am 30. April 2009 in Köln
  • "M&A Roadshow 2008 – Strategische Chancen", Vortrag im Rahmen des CMS Mandantenseminars am 15. Oktober 2008 in Düsseldorf und am 30. Oktober 2008 in Köln
  • "Corporate Compliance", Vortrag im Rahmen des CMS-Mandantenseminars "Compliance 360° – Haftungsvermeidung im Unternehmen" am 26. April 2007 in Frankfurt am Main und am 18. September 2007 in Köln
  • "Fit für das UMAG", CMS Mandantenseminar, 2005
  • "Rendite und Exit bei offenen und stillen Beteiligungen", 6. Investoren Get-together der Business Angel Venture GmbH, der Deutschen Bank AG und CMS Hasche Sigle, 2005
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Ausbildung

  • Promotion bei Herrn Professor Dr. Henssler über ein gesellschaftsrechtliches Thema
  • Wissenschaftliche Assistentin am Institut für Anwaltsrecht und am Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln (Professor Dr. Martin Henssler)
  • 1995: Zweites juristisches Staatsexamen
  • 1993 - 1996: Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Großen Klausurenkurs (Professor Dr. Herbert Wiedemann)
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln
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Feed

24/04/2024
OLG Braunschweig: keine Einflussnahme der Hauptversammlung auf den Inhalt...
Die Hauptversammlung kann durch Sat­zungs­än­de­rung keinen Einfluss auf den konkreten Inhalt des vom Vorstand vorzulegenden nicht­fi­nan­zi­el­len Berichts (zukünftig: Nach­hal­tig­keits­be­richts) nehmen, da andernfalls...
06/12/2023
Nachhaltigkeit in der Un­ter­neh­mens­füh­rung
Das Thema Nachhaltigkeit ist in den letzten Jahren immer bedeutsamer geworden. Inzwischen haben Geschäftsleiter nicht mehr nur eine Verantwortung für die wirtschaftliche Performance ihres Unternehmens, sondern sie müssen zudem für die Einhaltung bestimmter sozialer, ethischer und umweltrelevanter Standards sorgen. Das führt zu einer deutlichen Verlagerung der Zielsetzung von Unternehmen: weg von der (bloßen) Ge­winn­ma­xi­mie­rung (shareholder value) hin zur Ausrichtung an den Bedürfnissen verschiedener In­ter­es­sen­grup­pen (stakeholder value). Nach­hal­tig­keits­ver­pflich­tun­gen im un­ter­neh­me­ri­schen Alltag Unter der Abkürzung ESG (Environmental, Social and Governance) vereinen sich verschiedene Konzepte zur Nach­hal­tig­keits­aus­rich­tung, die teilweise gesetzlich geregelt sind, zu denen sich Unternehmen zum Teil aber auch freiwillig bekennen. Umfasst werden Themen wie Compliance, Ar­beit­neh­mer­rech­te, Chan­cen­gleich­heit und Umweltschutz.  Beachtung gesetzlich normierter Nach­hal­tig­keits­ver­pflich­tun­gen Gesetzlich normierte Nach­hal­tig­keits­ver­pflich­tun­gen findet man inzwischen sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene. Das wohl bekannteste „ESG-Gesetz“ in Deutschland ist das seit 2023 geltende Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz (LkSG), wonach Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden ab 2024 Lieferketten einer fortdauernden Prüfung im Hinblick auf menschenrechts- und umweltbezogene Risiken zu unterziehen ha­ben. Ge­schäfts­lei­ter müssen gesetzlich normierte Nach­hal­tig­keits­ver­pflich­tun­gen zwingend beachten. Insofern handelt es sich um eine sog. gebundene Entscheidung ohne Er­mes­sens­spiel­raum. Aufgrund der Le­ga­li­täts­pflicht haben Geschäftsleiter sicherzustellen, dass ihr Unternehmen so organisiert ist, dass keine Gesetze verletzt werden. Kommt es gleichwohl zur Verletzung einer gesetzlich vorgesehenen Nach­hal­tig­keits­norm und entsteht dadurch ein kausaler Schaden, droht die persönliche, unbeschränkte Haftung des Ge­schäfts­lei­ters gegenüber der Gesellschaft (§ 43 GmbHG, § 93 AktG, § 116 AktG). Er­mes­sens­spiel­raum bzgl. freiwilliger ESG-Standards Anders verhält es sich mit freiwilligen ESG-Standards. Hier steht Ge­schäfts­lei­tern ein Er­mes­sens­spiel­raum zu: Im Rahmen un­ter­neh­me­ri­scher Entscheidungen müssen Geschäftsleiter das Für und Wider der Einhaltung dieser Standards abwägen. Kommt es infolge einer solchen un­ter­neh­me­ri­schen Entscheidung zu einem Schaden, genießen Geschäftsleiter nur dann die Haf­tungs­pri­vi­le­gie­rung der sog. Business Judgement Rule, wenn die Entscheidungen auf Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Gesellschaft und unbeeinflusst von Eigen- oder Drittinteressen getroffen wurden. Dabei hat die Ge­winn­ma­xi­mie­rung nicht immer Vorrang: Zwar dient diese (vordergründig) dem Wohle der Gesellschaft. Geschäftsleiter müssen aber selbst freiwillige ESG-Standards be­rück­sich­ti­gen, denn deren Nichteinhaltung kann zu immensen Imageschäden führen, die den Un­ter­neh­mens­er­folg nachhaltig gefährden können. ESG-Faktoren müssen daher im Rahmen einer un­ter­neh­me­ri­schen Entscheidung möglicherweise stärker berücksichtigt werden als eine gegebenenfalls nur kurzfristige Ge­winn­ma­xi­mie­rung. Käme ein Gericht zu dem Ergebnis, dass die Abwägung er­mes­sens­feh­ler­haft und daher die Entscheidung nicht zum Wohle der Gesellschaft erfolgte, käme der Geschäftsleiter nicht in den Genuss des Haf­tungs­pri­vi­legs der Business Judgement Rule. Mit anderen Worten: die Nicht­be­rück­sich­ti­gung selbst freiwilliger ESG-Standards kann für Geschäftsleiter gefährlich werden. Mittelbar wirkt sich der Umgang mit diesen Standards über die Re­port­ing-Ver­pflich­tun­gen und damit auf das Ansehen (und Rating) des Unternehmens in der Öffentlichkeit aus.  Einfluss der Stakeholder Studien belegen, dass Kunden von Unternehmen erwarten, zu ESG-Themen eine klare Haltung zu entwickeln. Erfüllt ein Unternehmen diese Erwartungen nicht, riskiert es einen Vertrauens- und Re­pu­ta­ti­ons­ver­lust. Der entstandene Imageschaden lässt sich – wenn überhaupt – nur mit hohen Marketingkosten beheben. Ebenfalls empirisch belegt ist, dass Investoren Nachhaltigkeit vermehrt in In­ves­ti­ti­ons­ent­schei­dun­gen einfließen lassen. Nicht zuletzt spielt in Zeiten zunehmenden Personal- und Fach­kräf­te­man­gels und der damit verbundenen Risiken für das Unternehmen der Einfluss einer positiven, nachhaltigen Un­ter­neh­mens­kul­tur eine entscheidende Rolle für die Attraktivität als Arbeitgeber und somit für die Gewinnung und das Halten von Personal.  Das geht doch nur die Großen an! Oder? Zunehmend sind auch mittlere und kleinere Unternehmen von Nach­hal­tig­keits­an­for­de­run­gen betroffen. Dies zeigt sich beispielhaft in der Herabsetzung des Mit­ar­bei­ter-Schwel­len­werts für die Anwendbarkeit des LkSG ab 2024. Noch deutlicher wird dies bezüglich nicht ausdrücklich geregelter An­for­de­run­gen: Best-Prac­ti­ce-Stan­dards entfalten Aus­strah­lungs­wir­kung wie beispielsweise der Deutsche Corporate Governance Kodex auf die Einbeziehung von Nach­hal­tig­keits­aspek­ten in das Ri­si­ko­ma­nage­ment. Unmittelbar nur für größere Unternehmen geltende Pflichten werden über die Lieferkette, erwartete Ratings oder aufgrund von Be­richts­pflich­ten „von oben nach unten durchgereicht“ und auch Ban­ken­fi­nan­zie­rung setzt zunehmend die Erfüllung bestimmter Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en voraus. Fazit Geschäftsleiter kommen nicht umhin, sich mit gesetzlichen und selbst freiwilligen ESG-Standards aus­ein­an­der­zu­set­zen – nicht nur zur Ri­si­ko­ver­mei­dung, sondern auch zur Wahrnehmung der damit verbundenen Chancen. Unternehmen, die sich rechtzeitig mit der Frage der passenden Einbeziehung in die Un­ter­neh­mens­stra­te­gie beschäftigen und sich mit einer strukturierten, chancen- und risikobasierten Herangehensweise den Her­aus­for­de­run­gen stellen, dürften klar im Vorteil sein. 
27/09/2023
Der neue DCGK 2022 - was ändert sich für die ESG-Compliance konkret?
Compliance Sessions | Teil 5
15/12/2022
Füh­rungs­po­si­tio­nen-Richt­li­nie: (Einheitliche) europaweite Ge­schlech­ter­quo­ten...
40 %-Quote für den Aufsichtsrat bzw. 33 %-Quote für Vorstand und Aufsichtsrat – besteht Handlungsbedarf für börsennotierte Gesellschaften in Deutschland
26/08/2022
Synopse zum Deutschen Corporate Governance Kodex 2022
Die von der Bundesregierung eingesetzte „Re­gie­rungs­kom­mis­si­on Deutscher Corporate Governance Kodex“ überprüft den von ihr erstmals am 26. Februar 2002 vorgelegten „Deutschen Corporate Governance...
21/06/2022
Sustainable Corporate Governance und Com­pli­ance-Ma­nage­ment
Vor dem Hintergrund zunehmender ESG-Regulierung und der Er­war­tungs­hal­tung der verschiedenen Stakeholder (Ge­sell­schaf­ter/Ak­tio­nä­re, Mitarbeiter, Kunden am Markt, Investoren, Politik) an eine nachhaltige...
08/06/2022
Neuer DCGK 2022 verabschiedet mit Sus­taina­bi­li­ty-Up­date
Der neue DCGK 2022 sieht zahlreiche nach­hal­tig­keits­be­zo­ge­ne Empfehlungen vor, die den Druck zur Sus­taina­bi­li­ty-Trans­for­ma­ti­on weiter verstärken
04/05/2022
Zu­kunfts­si­che­rung durch nachhaltige Corporate Governance
In dem Webinar beleuchten wir mit Ihnen die aktuelle Entwicklung der Er­war­tungs­hal­tung der verschiedenen Stakeholder (Ge­sell­schaf­ter/Ak­tio­nä­re, Mitarbeiter, Kunden am Markt, Investoren, Politik) an eine...
04/02/2022
Entwurf des DCGK 2022 mit starkem Nach­hal­tig­keits­fo­kus
Der Ko­dexän­de­rungs­ent­wurf sieht zahlreiche nach­hal­tig­keits­be­zo­ge­ne Empfehlungen vor, die den Druck zur Sustainability Transformation weiter verstärken
08/12/2021
Corporate Sustainability – das Jahr 2022 wird grün
Spätestens seit Ver­öf­fent­li­chung des Aktionsplans „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ durch die Europäische Kommission im Jahr 2018 ist das Thema „Sus­taina­bi­li­ty“ auch für die Leitung pri­vat­wirt­schaft­li­cher Unternehmen ein elementares Thema geworden. Um zu erreichen, dass (privates) Kapital zunehmend in nachhaltige Unternehmungen fließt, wurden zehn Maßnahmen identifiziert – wie unter anderem Nach­hal­tig­keits­bench­marks, Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement und erweiterte Of­fen­le­gungs­pflich­ten –, die dazu führen sollen, dass Nach­hal­tig­keits­aspek­te verstärkt in die Corporate Governance integriert werden. Die Ge­schäfts­lei­tung wird somit zunehmend in die Pflicht genommen, Nach­hal­tig­keits­aspek­te in der Un­ter­neh­mens­stra­te­gie zu be­rück­sich­ti­gen, das Thema Nachhaltigkeit auf der höchsten Ebene anzusiedeln und entsprechende Strukturen in der Corporate Governance des Unternehmens zu schaffen. Re­pu­ta­ti­ons­ge­sichts­punk­te sowie Wettbewerbsdruck sind weitere Gründe, warum die Einbettung von Nachhaltigkeit in die Un­ter­neh­mens­stra­te­gie immer wichtiger wird. Durch eine zunehmende „Ver­recht­li­chung“ werden diverse Themen der „Corporate Sus­taina­bi­li­ty“ die Unternehmen und ihre Rechts­ab­tei­lun­gen auch im Jahr 2022 beschäftigen:
14/07/2021
Aktuelle Neuregelungen durch das FISG
Kurzinformation für Auf­sichts­rats­mit­glie­der Das FISG (Bun­des­ge­setz­blatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 30 S. 1534) sieht einige wesentliche Änderungen, insbesondere im Aktiengesetz, für Unternehmen von öffentlichem...
29/04/2021
Virtuelle Beschlussfassung in Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten und Vereinen
Auch in diesem Jahr stellen die anhaltende CO­VID-19-Pan­de­mie und die hiermit einhergehenden Kontakt- und Ver­samm­lungs­be­schrän­kun­gen die Unternehmen vor die Frage, in welcher Weise sie ihre ordentlichen...