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Tobias Schneider

Partner
Steuerberater

CMS Hasche Sigle
Theodor-Heuss-Str. 29
70174 Stuttgart
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch

Tobias Schneider ist auf die steuerliche Begleitung von Immobilientransaktionen sowie nationalen und internationalen Unternehmenstransaktionen spezialisiert. Dabei verfügt er vor allem über langjährige Erfahrung in der Beratung von Immobilienfonds. Unternehmen diverser Branchen suchen zudem regelmäßig seinen Rat zu Fragen der Umsatzsteuer und des internationalen Steuerrechts. Tobias Schneider übernimmt die Analyse komplexer Vertragsstrukturen, führt im Auftrag seiner Mandanten Rechtsbehelfsverfahren und unterstützt sie nicht zuletzt in schwierigen Betriebsprüfungssituationen.

Tobias Schneider ist seit 2007 für CMS tätig, seit 2016 als Partner. Zuvor war er sechs Jahre lang bei einer "Big Four"-Gesellschaft tätig.

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Mitgliedschaften und Funktionen

  • Finanz- und Steuerausschuss - IHK Region Stuttgart
  • ICC Germany e.V.
  • World Law Group
  • IFA Südwest
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Veröffentlichungen

  • "Gewerbesteuer – erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen", veröffentlicht in CMS Update Real Estate & Public, September 2020
  • "Die Grunderwerbsteuer bei Übertragungen im Rahmen der Vermögensnachfolge", veröffentlicht im CMS Blog, Mai 2020
  • "Vorsteuerabzug aus Mietereinbauten", veröffentlicht in CMS Update Real Estate & Public, April 2020
  • "Neues vom BFH für Immobilienunternehmen: Die Gewerbesteuer und das Problem mit den Betriebsvorrichtungen", veröffentlicht im CMS Blog, April 2020
  • "Umsatzsteuer auf Aufsichts- und Verwaltungsratsvergütungen", veröffentlicht in Update Gesellschaftsrechtliche Gestaltung, April 2020
  • "Ist die Aufsichtsratsvergütung umsatzsteuerpflichtig?", veröffentlicht im CMS Blog, Februar 2020
  • "Vorsteuerabzug bei Weiterlieferung von Mietereinbauten an den Vermieter", veröffentlicht in MwStR 2020, Seite 235
  • Gastbeitrag "Share Deals werden neu besteuert", veröffentlicht in Cash Magazin (Print-Ausgabe), 22.06.2019
  • "Share Deals: Diese Verschärfungen sind geplant", veröffentlicht in Immobilien-Manager, 11.06.2019
  • Gastbeitrag "So sollen Share Deals künftig besteuert werden", veröffentlicht in Finanzwelt.de am 29.05.2019
  • "Brexit relocations: The view from CMS France, Germany and Luxembourg", CMS online-Veröffentlichung, November 2018
  • Gastbeitrag "Teurer Irrtum", veröffentlicht in F.A.Z. Einspruch, 21.11.2018
  • Kommentar zu "EuGH-Vorlage zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung einer teilweise durch EU-Beihilfen subventionierten Lieferung", MwStR 2018, Seite 923
  • Kommentar zu "EuGH: Zurechnung einer Leistung an Stammhaus oder Zweigniederlassung nicht nur nach verwendeter USt-IdNr.", MwStR 2018, Seite 877
  • Beitrag "Share-Deals bleiben lukrativ", veröffentlicht in Immobilien Zeitung, Juni 2018
  • Beitrag "Einheitsbewertung – Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig (BVerfG)" veröffentlicht in NWB, 18.04.2018
  • Beitrag "Share Deal soll bleiben dürfen", veröffentlicht in Immobilien Zeitung, 04.04.2018
  • Beiträge "BVerfG Urteil zur Grundsteuer", veröffentlicht in focus.de mit Zitaten in Wirtschaftswoche, 09.04.2018
  • Beitrag "Share Deals – Gesetzesänderungen mit weitreichenden Folgen", veröffentlicht im Property Manager, März 2018
  • Artikel in https://cms.law/en/FRA/ vom 29.03.2017: "Tax Connect Flash | Germany | Royalty restrictions: Bill to "combat harmful tax practices in connection with the assignment of rights"" - (https://cms.law/en/FRA/Publication/Tax-Connect-Flash-Germany-Royalty-restrictions-Bill-to-combat-harmful-tax-practices-in-connection-with-the-assignment-of-rights)
  • Artikel in https://cms.law/en/FRA/: "Germany : Refusal to Deduct Input Tax after Correction to Invoice Contravenes EU Law" - (https://cms.law/en/FRA/Publication/Germany-Refusal-to-Deduct-Input-Tax-after-Correction-to-Invoice-Contravenes-EU-Law)
  • Artikel im ESV Erich Schmid Verlag vom 12.10.2016: „Der EuGH hat die Rückwirkung der Rechnungskorrektur bestätigt” - (https://www.esv.info/aktuell/schneider-der-eugh-hat-die-rueckwirkung-der-rechnungskorrektur-bestaetigt/id/83095/meldung.html)
  • Artikel in https://www.der-betrieb.de/ vom 19.05.2017: Gesetz gegen Lizenz-Steuerschlupflöcher: Wirksame Waffe oder Papiertiger? - (https://www.der-betrieb.de/interview/gesetz-gegen-lizenz-steuerschlupfloecher/)
  • Artikel in https://www.cmshs-bloggt.de/ vom 3. April 2017: "Lizenzschranke: Neuer Gesetzesentwurf" - (https://www.cmshs-bloggt.de/steuerrecht/lizenzschranke-steuerrecht-gesetzesentwurf/)
  • Aufsatz: "Bundesfinanzhof: Umsatzsteuerpflicht trotz Finanzierungsleasing(?)" – Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 6. April 2016, erschienen in "Finanzierung Leasing Factoring", Ausgabe 5/2016
  • Artikel in Update Real Estate & Public 04/16: "Umsatzsteueroption nur im Grundstückskaufvertrag möglich" - (https://www.cms-hs.net/2016/03_Update_Real_Estate/update_2016_04_REP_enews_KMD.html?id=31)
  • Aufsatz: "Umsatzsteuer - Zur Zuordnung der innergemeinschaftlichen Lieferung im Reihengeschäft" – Entscheidungen des Bundesfinanzhofs vom 25.02.2015, erschienen in "Der Steuerberater", Ausgabe 6/2015
  • Artikel in Update Real Estate & Public 03/15: "Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken" - (http://www.cms-hs.net/onlineservices/enews/update_2015_03_REP_enews.html?id=33#33)
  • Interview zu Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen: Newsletter Nr. 6/2014, Webseite: https://www.derbausv.de/news.jsp?id=1036, erschienen am 17.10.2014
  • Artikel in Update Real Estate and Public (Ausgabe 10/14): "Aktuelles zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen" - (http://www.cms-hs.net/onlineservices/enews/update_2014_09_REP_enews.html?id=30#32)
  • Aufsatz: "Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen (erneute Änderung)" erschienen in Der Bausachverständige (BauSV 5/2014), in Informationen Bau-Rationalisierung (ibr 3/2014, Seite 12) sowie (als Kurz-Fassung) in Verbandsmitteilungen "Bauzentrum E-Bau": "Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen"
  • Aufsatz: "Umsatzsteuer auf Sicherheitseinbehalte mit mehrjähriger Laufzeit im Bausektor – Keine mehrjährige Vorfinanzierung von Umsatzsteuer durch Unternehmen" erschienen in Der Bausachverständige (BauSV 4/2014, Seite 73)
  • Aufsatz: "Wichtige Änderungen zur Umsatzsteuer bei Bauleistungen" erschienen in Der Bausachverständige (BauSV 3/2014, Seite 66)
  • Artikel in Update Real Estate & Public 09/13: "Ausübung einer vorsorglichen Option nach § 9 Abs. 1 UStG bei angenommener Geschäftsveräußerung im Ganzen"
  • Aufsatz: "Zum Einsatz von Steuerklauseln bei fraglicher Umsatzsteuerfreiheit" erschienen im Betriebsberater (BB 2013, Seite 2846 - 2850)
  • Aufsatz: "Umsatzsteuerliche Rechtsfolgen der Geschäftsveräußerung im Ganzen anhand von Fallbeispielen" erschienen im Betriebsberater (BB 2013, Seite 2326 - 2339).
  • Buchbeitrag "Umsatzsteuer in der Insolvenz – Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG bei Insolvenz" in Fachbuch "Steueroptimierte Gestaltungen in Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz" erschienen im Jahr 2013 im Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart
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Vorträge

  • "Germany: new TP regulations and recent case law", International CMS Transfer Pricing Meeting (web-based), Juni 2020
  • Update Steuerrecht "Aktuelles aus dem Steuerrecht", Mandantenveranstaltung, Stuttgart, im Oktober 2020
  • "Auslandsaktivitäten – Vermeiden Sie steuerrechtliche Risiken", IHK Stuttgart, November 2019
  • "Transfer Pricing: Finanzierung im Konzern", TP Erfahrungsaustausch IHK Stuttgart, November 2019
  • "Rendite, Rendite, Rendite – und an die Steuer denken", CMS Webinar zum Immobiliensteuerrecht, November 2019
  • "Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Immobilientransaktionen", "Forum"-Seminar, Frankfurt, Juni 2019
  • "Steuerliche Rahmenbedingungen und mögliche Veränderungen", Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer "Erfolgreich in Großbritannien in Times of Brexit", Berlin, Juni 2019
  • "Quick Fixes to the VAT System: minor tweaks or major changes?", International CMS VAT expert meeting, Paris, Mai 2019
  • "Quick Fixes – wichtige umsatzsteuerliche Änderungen beim europäischen Warenverkehr", CMS Webinar, Mai 2019
  • "Brexit Update – Deal oder kein Deal, Welche Auswirkungen hat der Brexit auf Ihr Unternehmen?", CMS Webinar, Februar 2019
  • "Aktuelles aus dem Steuerrecht", Mandantenveranstaltung, Stuttgart, November 2018
  • "VAT – Implementation of Voucher Directive", International CMS tax expert meeting, Mailand, Oktober 2018
  • "Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Immobilientransaktionen", "Forum"-Seminar, Frankfurt, Juni 2018
  • "VAT – Quick Fixes", International CMS tax expert meeting, Paris, Mai 2018
  • "Steuern bei Unternehmenstransaktionen: Ein häufig unterschätzter Aspekt", Mandantenveranstaltung, Stuttgart, November 2017
  • "Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Immobilientransaktionen", "Forum"-Seminar, Düsseldorf, Mai 2017
  • "Brexit – Auswirkungen im Steuerrecht für Unternehmen und Unternehmer", Mandantenveranstaltung, Stuttgart, September 2016
  • "VAT – Voucher Directive", International CMS tax expert meeting, Madrid, Oktober 2016
  • Mandantenveranstaltung" Aktuelle Impulse zum Umsatzsteuerrecht", 25. November 2015
  • Mandantenveranstaltung "Steuerklausel im SPA" und Sonderthema "Reverse Charge Verfahren bei Bauleistungen", 05. November 2014
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Ausbildung

  • Seit 2005: Zulassung als Steuerberater
  • 2001: Abschluss als Diplom-Finanzwirt (FH)
  • 1998: Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg
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Tätigkeitsbereiche

Feed

16/02/2024
Die elektronische Rechnung – erste Einordnungen und Ausblicke in die praktische...
Die geplante Änderung des § 14 UStG soll künftig überwiegend die Verwendung von sog. elektronischen Rechnungen zur Geltendmachung der Vorsteuer voraussetzen
05/02/2024
CMS begleitet Savills Investment Management beim Verkauf einer Hamburger...
Stuttgart – Savills Investment Management (Savills IM) hat eine 16.000 Quadratmeter große Büroimmobilie in Hamburg an die Cells Group veräußert. Die Cells Group erwirbt die Büroimmobilie „Atrium Office“ am Hamburger Glo­cken­gie­ßer­wall 21/22 für den kuwaitischen Staatsfonds. Zwischen Hauptbahnhof und Innenstadt gelegen, besteht das „Atrium Office“ aus einem im Jahr 1908 errichteten, denk­mal­ge­schütz­ten Kontorhaus und einem in den 1990er-Jahren sanierten Anbau. Bisher war die Immobilie Teil des Spezialfonds „Savills IM Real Invest 1“. Den Übergang von Nutzen und Lasten planen die beteiligten Parteien für das erste Quartal 2024. Ein CMS-Team unter der Leitung des Partners Dr. Volker Zerr hat Savills IM bei dieser Transaktion umfassend rechtlich und steuerlich beraten. Das CMS-Team berät Savills regelmäßig bei Im­mo­bi­li­en­trans­ak­tio­nen, so zuletzt unter anderem beim Verkauf eines Warenhauses in Berlin-Spandau im Auftrag des European Retail Fund (ERF). CMS Deutschland Dr. Volker Zerr, Lead Partner Sandra Scheib, Coun­sel Jac­que­line Terhöven, Counsel, alle Real Estate & Public Tobias Schneider, Partner, Tax law­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
26/01/2024
CMS begleitet Verkauf und Rückmietung von High­tech-Stand­ort in der Nähe...
Stuttgart – CMS hat einen Tech­no­lo­gie­dienst­leis­ter beim Verkauf des Standorts Flugfeld-Allee 12 in Sindelfingen bei Stuttgart an einen institutionellen Investor beraten. Mit dem Verkäufer wurde über die Gesamtfläche ein Mietvertrag mit einer Festlaufzeit von 15 Jahren abgeschlossen, mit Ver­län­ge­rungs­op­tio­nen von einmal fünf und einmal drei Jahren. Ein CMS-Team um Dr. Volker Zerr hat bei der Sa­le-and-Lea­se-Back- Transaktion umfassend rechtlich und steuerrechtlich beraten. Das 2015 errichtete Objekt, mit der Adresse Flugfeld-Allee 12, befindet sich auf einem rund 30.000 Quadratmeter großen Grundstück im Wohn- und Gewerbegebiet Flugfeld Böb­lin­gen/Sin­del­fin­gen. Es besteht aus mehreren Gebäuden: einer 9.703 Quadratmeter großen Büroimmobilie, einer 8.081 Quadratmeter umfassenden Werkhalle, die für Forschung und Entwicklung ausgestattet ist, 1.628 Quadratmeter Lagerflächen sowie einer 1.039 Quadratmeter großen Kantine. CMS Deutschland Dr. Volker Zerr, Lead Partner Sandra Scheib, Counsel Dr. Kathrin Groß, Counsel Michelle Bucher, Senior Associate, alle Real Estate & Public Dr. Tobias Grau, Partner Susanne Waldhans, Senior Associate, beide Corporate/M&A Dr. Andreas Grunert, Principal Counsel, Banking, Finance & Insurance Tobias Schneider, Partner, Tax law­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
06/12/2023
Steuerliche Auswirkungen durch das MoPeG
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Per­so­nen­ge­sell­schafts­rechts (MoPeG) wird mit Wirkung zum 1. Januar 2024 die lange geforderte Reform des Per­so­nen­ge­sell­schafts­rechts umgesetzt. Wesentliche Änderung des MoPeG ist die Abschaffung des Ge­samt­handsprin­zips und die Anerkennung der Außen-GbR als rechtsfähige Per­so­nen­ge­sell­schaft. Da viele steu­er­ge­setz­li­che Regelungen an das Ge­samt­handsprin­zip anknüpfen, bestand insoweit Unsicherheit, ob und in welcher Form diese steuerlichen Regelungen zukünftig weitergelten. Durch Änderungen im Wachs­tums­chan­cen­ge­setz hat der Gesetzgeber diesbezüglich (teilweise) Klarheit geschaffen. Anpassungen bei der Ertragsteuer  Durch Anpassung des § 39 AO wird gesetzlich fingiert, dass rechtsfähige Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten für Zwecke der Er­trags­be­steue­rung als Gesamthand und deren Vermögen als Ge­samt­hand­sver­mö­gen gelten. Damit werden sich hinsichtlich der Ertragsteuer keine Änderungen nach Inkrafttreten des MoPeG ergeben.  Erbschaft- und Schen­kung­steu­er  Auch für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer soll an den bisherigen Be­steue­rungs­grund­sät­zen festgehalten werden. Durch gesetzliche Fiktion sollen Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten als Gesamthand und deren Vermögen als Ge­samt­hand­sver­mö­gen gelten (§ 2a ErbStG n.F.). Zusätzlich wird fingiert, dass bei unentgeltlichen Übertragungen durch oder von einer rechtsfähigen Per­so­nen­ge­sell­schaft deren Gesellschafter als Erwerber als Zuwendende gelten. Auch bisher wurde die Per­so­nen­ge­sell­schaft für Erbschaft- und Schen­kung­steu­er­zwe­cke als transparent angesehen und die steuerlichen Folgen einer Übertragung durch bzw. auf eine Per­so­nen­ge­sell­schaft deren Gesellschaften zugerechnet. Während dieses Verständnis bisher (nur) auf der Rechtsprechung (zuletzt BFH v. 5. Februar 2020 – II R 9/17, BStBl. II 2020, 658) beruhte, wird es nun gesetzlich normiert werden. Auch für die Übertragung von Anteilen an ver­mö­gens­ver­wal­ten­den Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten wird die bisherige Rechtslage beibehalten (§ 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG n.F.). Damit gilt auch zukünftig die Übertragung von Anteilen an ver­mö­gens­ver­wal­ten­den Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten als Fiktion der Über­tra­gung/Schen­kung der einzelnen bei der ver­mö­gens­ver­wal­ten­den Gesellschaft vorhandenen Wirt­schafts­gü­ter und Schulden – unabhängig davon, ob es sich um eine rechtsfähige oder eine nicht rechtsfähige Gesellschaft handelt. Auch für die Übertragung von Anteilen an gewerblichen Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten wird durch gesetzliche Anpassungen die Fortführung der bisherigen Rechtslage gesichert.  Anpassungen bei der Grund­er­werb­steu­er  Bei der Übertragung von Grundstücken auf eine und von einer Per­so­nen­ge­sell­schaft fällt nach aktueller Rechtslage keine Grund­er­werb­steu­er an, soweit an der Per­so­nen­ge­sell­schaft der/die einbringenden bzw. übernehmenden Gesellschafter oder auch der Ehegatte oder Kinder beteiligt sind (z.B. bei einer Fa­mi­li­en­pool­ge­stal­tung) (§§ 5, 6 GrEStG). Die Grund­er­werb­steu­er­be­frei­ung bei der Einbringung ist mit einer inzwischen 10-jährigen Nach­be­hal­tens­frist verbunden, innerhalb derer die ge­samt­hän­de­ri­sche Mitberechtigung der Gesellschafter an dem Grundstück grundsätzlich nicht vermindert werden darf. Mit Inkrafttreten des MoPeG und dem Entfallen des Ge­samt­handsprin­zips werden nach h.M. die Regelungen der §§ 5 und 6 GrEStG ins Leere gehen. Zudem drohen passive Sperr­frist­ver­let­zun­gen, da sich insoweit innerhalb der 10-jährigen Nach­be­hal­tens­frist der Anteil des Gesamthänders an der Gesamthand mindern würde. Um zumindest Rechtssicherheit bezüglich der Auswirkungen auf bereits laufende Nach­be­hal­tens­fris­ten zu verschaffen, soll im Wachs­tums­chan­cen­ge­setz geregelt werden, dass allein das Entfallen des Ge­samt­hand­sver­mö­gens nicht zu einer Verletzung laufender Nach­be­hal­tens­fris­ten führt. Vielmehr gelten diese Nach­be­hal­tens­fris­ten wei­ter. Hin­sicht­lich der Regelungen der bisherigen §§ 5 und 6 GrEStG sind die politischen Diskussionen noch nicht abgeschlossen. Insbesondere wird eine unterschiedliche Behandlung von Personen- und Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten – für letztere gelten die §§ 5 und 6 GrEStG mangels Gesamthand bereits heute nicht – bei Grund­stücks­über­tra­gun­gen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft kritisch gesehen. Zudem bestehen bei­hil­fe­recht­li­che Bedenken gegen die „Be­güns­ti­gung“. Um eine verfassungs- und beihilfekonforme Regelung ausreichend prüfen zu können, könnten die Regelungen der §§ 5 und 6 GrEStG ggf. für eine Übergangszeit weiterhin für anwendbar erklärt werden. Die politische Diskussion ist insoweit zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments offen. Fazit: Entwarnung bei der Ertragsteuer und der Erbschaft- und Schenkungsteuer, aber Achtung bei der Grund­er­werb­steu­er  Während für Zwecke der Ertragsteuer und der Erbschaft- und Schenkungsteuer der Gesetzgeber er­freu­li­cher­wei­se die mit Inkrafttreten des MoPeG bisher bestehenden Unsicherheiten durch gesetzliche Regelungen beseitigt hat (oder jedenfalls aller Voraussicht nach beseitigen wird) mit der Folge, dass diesbezüglich die Fortführung der bisherigen Be­steue­rungs­grund­sät­ze gesichert ist, verbleibt im Bereich der Grund­er­werb­steu­er eine Unsicherheit hinsichtlich der zukünftigen Behandlung. Im Hinblick auf die ver­fas­sungs­recht­li­chen und bei­hil­fe­recht­li­chen Fragen ist jedoch in der Zukunft mit einer gesetzlichen Anpassung zu rechnen. Die weitere Entwicklung ist insbesondere bei der Strukturierung eines Im­mo­bi­li­en­in­vest­ments unter Nutzung von Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten sowie bei der Strukturierung der Nachfolge unter Einsatz von Fa­mi­li­en­pool-Struk­tu­ren im Blick zu behalten. Sofern die Erleichterungen bei der Übertragung von Im­mo­bi­li­en­ver­mö­gen auf und von Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten nicht fortbestehen, hätte dies insbesondere auf die Strukturierung von Fa­mi­li­en­pool­ge­sell­schaf­ten erhebliche Auswirkungen. Sofern sich entsprechende Änderungen zukünftig abzeichnen, sollten ggf. zukünftig ohnehin geplante Im­mo­bi­li­en­über­tra­gun­gen vorgezogen werden. Update vom 19.12.2023 Die erwarteten Änderungen wurden nicht durch das Wachs­tums­chan­cen­ge­setz umgesetzt, sondern kurzfristig in das Kre­ditz­weit­markt­för­der­ge­setz übernommen, welchem der Bundesrat am 15.12.2023 zugestimmt hat. Die Fortgeltung der Regelungen für Ge­samt­hand­sge­mein­schaf­ten für die Grund­er­werb­steu­er wurde für 3 Jahre vorgesehen. Hintergrund ist, dass in dieser Zeit eine grundlegende Reform der Grund­er­werb­steu­er erfolgen soll.
15/11/2023
Future Facing with CMS - Ein steu­er­recht­li­cher Ausblick
Ver­an­stal­tungs­rei­he CMS Wirt­schafts­früh­stück
11/10/2023
CMS begleitet deutsche Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft beim Erwerb des Im­mo­bi­li­en-Pro­jekts...
Stuttgart – Eine deutsche Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft erwirbt fünf noch zu errichtende Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser in der Feldmochinger Straße in München im Wege eines Forward Deals. Der Baubeginn ist erfolgt...
12/07/2023
Grund­er­werb­steu­er und Share Deals – Es geht weiter
Der aktuelle Dis­kus­si­ons­ent­wurf des Grund­er­werb­steu­er-No­vel­lie­rungs­ge­set­zes will grund­er­werb­steu­er­op­ti­mier­te An­teils­trans­ak­tio­nen noch weitergehend bekämpfen
05/07/2023
Immobilien in Zeiten der Energiewende
La­de­infra­struk­tur und Pho­to­vol­ta­ik-An­la­gen als neues Geschäftsmodell
29/06/2023
Immobilien in Zeiten der Energiewende
La­de­infra­struk­tur und Pho­to­vol­ta­ik-An­la­gen als neues Geschäftsmodell
12/05/2023
Erweiterte Trans­pa­renz­pflich­ten für ausländische Konzerne mit Im­mo­bi­li­en­ei­gen­tum...
Das Bun­des­ver­wal­tungs­amt bestätigt die weitreichenden Meldepflichten zum Trans­pa­renz­re­gis­ter ausländischer Konzerne mit Im­mo­bi­li­en­ei­gen­tum in Deutschland
27/04/2023
CMS begleitet Merckle-Gruppe beim Erwerb eines Bürokomplexes von Demire
Stuttgart – Die Ulmer Posthöfe GmbH, die Teil des Im­mo­bi­li­en­be­reichs der Merckle-Gruppe ist, hat die Te­le­kom-Im­mo­bi­lie in Ulm von Demire gekauft. Das Objekt mit den Adressen Bahnhofplatz 2, Olgastraße...
25/04/2023
Immobilien in Zeiten der Energiewende
La­de­infra­struk­tur und Pho­to­vol­ta­ik-An­la­gen als neues Geschäftsmodell