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Dr. Anika Wendelstein

Counsel
Rechtsanwältin

CMS Hasche Sigle
Theodor-Heuss-Str. 29
70174 Stuttgart
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch

Anika Wendelstein berät und vertritt Mandanten in komplexen Wirtschaftsstreitigkeiten vor Schiedsgerichten und staatlichen Gerichten. Ihre Schwerpunkte sind Organhaftungsverfahren, Streitigkeiten aus M&A-Deals und Gesellschafterstreitigkeiten. Auch berät und vertritt Anika Wendelstein Unternehmen in Mängelgewährleistungs- und Produkthaftungsstreitigkeiten sowie bei der Abwehr von Verbraucherklagen. Darüber hinaus ist sie auf die außergerichtliche strategische Beratung in Konfliktsituationen spezialisiert und wird zudem für Unternehmen, Unternehmerfamilien und vermögende Privatpersonen in streitigen Nachfolgeangelegenheiten tätig.

Anika Wendelstein ist seit 2015 Anwältin bei CMS. 2021 wurde sie zum Counsel ernannt.

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Ausgewählte Referenzen

  • Verteidigung eines ehemaligen Vorstandsmitglieds einer deutschen Großbank gegen Schadensersatzansprüche der Bank in Höhe von rund EUR 190 Mio.
  • Verteidigung eines ehemaligen Geschäftsführers eines deutschen Technologie-Konzerns gegen Schadensersatzansprüche der Gesellschaft
  • Beratung und Parteivertretung eines weltweit tätigen Industrie-Konzerns in einer post M&A-Streitigkeit in einem DIS-Schiedsverfahren
  • Abwehr von Produkthaftungsansprüchen von Kunden gegen einen englischen Implantathersteller
  • Beratung und Vertretung eines Familienunternehmens (GmbH & Co. KG) in gesellschaftsrechtlichen (Nachfolge-)Streitigkeiten
  • Beratung und Parteivertretung eines weltweit tätigen Mischkonzerns in mehreren DIS-Schiedsverfahren zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen und Abwehr von Mängelgewährleistungsansprüchen
  • Beratung und Vertretung eines Familienunternehmens (Maschinenbau) in gerichtlichen Streitigkeiten zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen und Abwehr von Mängelgewährleistungsansprüchen
  • Beratung und Vertretung eines Private Equity-Unternehmens in einem gerichtlichen post M&A-Streit
  • Beratung und Vertretung eines Energieversorgungsunternehmens in einem ad hoc Schiedsverfahren wegen der vorzeitigen Beendigung eines Vertrages über die Erstellung eines IT-Systems zur Netzführung
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Mitgliedschaften und Funktionen

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS)
  • Deutsche Initiative junger Schiedsrechtler (DIS 40)
  • Working Moms – Pro Kinder Pro Karriere Stuttgart e.V.
  • Juristische Gesellschaft Tübingen e.V.
  • ICC Young Arbitrators Forum (YAF)
  • Association Suisse de l'Arbitrage (ASA below 40)
  • LCIA Young International Arbitration Group (YIAG)
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Veröffentlichungen

  • Efficient Arb-Med-Arb Proceedings: Should the Arbitrator also be the Mediator? Journal of International Arbitration Volume 38, Issue 6, pp. 761-774 (gemeinsam mit Dr. Dorothee Ruckteschler)
  • Die große Stunde der Prozessanwälte - Wie Diesel, Corona, Cum/Ex und Klimawandel deutsche Dispute Resolution-Praxen prägen, Gastbeitrag in der Azur, Ausgabe 1/2021
  • Kann ein Schiedsrichter zugleich Mediator sein?, Beitrag in Usus atque Scientia, Festschrift für Roderich C. Thümmel zum 65. Geburtstag, S. 741-752, gemeinsam mit Dr. Dorothee Ruckteschler, 2020
  • Neuer Einblick in die Akte - Datenschutz verändert interne Ermittlungen, Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, gemeinsam mit Dr. Dorothee Ruckteschler, 26.06.2019
  • Anika Burkhardt, Das NS-Euthanasie-Unrecht vor den Schranken der Justiz: eine strafrechtliche Analyse, Mohr Siebeck, 2015
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Vorträge

  • "Datenschutz in nationalen und internationalen Schiedsverfahren", Vortrag im Rahmen einer DIS40-Veranstaltung, 03.12.2020
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Ausbildung

  • 2014: Promotion, ausgezeichnet mit dem Reinhold-und-Maria-Teufel-Preis
  • 2012 - 2014: Rechtsreferendariat mit Stationen in Wirtschaftskanzleien in Stuttgart, Frankfurt a.M. und New York City, USA
  • 2004 - 2010: Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen
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28/04/2023
Discovery in deutschen Pro­dukt­haf­tungs­pro­zes­sen
Hersteller in der Europäischen Union (EU) müssen sich auf eine Veränderung im Bereich der Produkthaftung gefasst machen