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Constanze Winkler

Senior Associate
Rechtsanwältin

CMS Hasche Sigle
Neue Mainzer Straße 2-4
60311 Frankfurt am Main
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch

Constanze Winkler ist auf die Strukturierung und Beratung von offenen und geschlossenen Fonds spezialisiert. Ihr Beratungsschwerpunkt liegt auf regulatorischen Aspekten, insbesondere auch im immer wichtiger werdenden Bereich Environmental, Social and Governance. Zudem unterstützt sie Mandantinnen und Mandanten bei der gesellschaftsrechtlichen Gestaltung der Fondsdokumentation. Abgerundet wird das Beratungsspektrum von Frau Winkler durch die Begleitung bei Fragen der regulatorischen Compliance von Kapitalverwaltungsgesellschaften und anderen Beteiligten bei Fondsstrukturen.

Constanze Winkler startete ihre Anwaltstätigkeit 2020 bei CMS.

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Veröffentlichungen

  • „Individuelle Nebenvereinbarung (Side Letter) - Mit Private Equity und Venture Capital auf Wachstumskurs“, BB 2023, S. 135, gemeinsam mit Daniel Voigt
  • „Sustainable Finance: Mehr Daten sind der Schlüssel zu Transparenz“, ESG 2023, S. 98, gemeinsam mit Anna-Maja Schaefer
  • „Fondsanteil der Zukunft? Kryptofondsanteile nach dem Entwurf der KryptoFAV“, RdF 2022, S. 24, gemeinsam mit Markus Kaulartz und Daniel Voigt
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Ausbildung

  • 2023: Zertifikat "Shaping the ESG Future of Business", University of St. Gallen – Competence Center for Social Innovation (CSI-HSG)
  • 2017: Zweites Juristisches Staatsexamen
  • 2015 - 2017: Referendariat in Frankfurt am Main mit Stationen in renommierten Wirtschaftskanzleien
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01/12/2023
Ein Update zu CSRD, ESRS, SFDR und Taxonomie
Anfang 2023 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft getreten, die von den Mitgliedsstaaten bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Kernstück der CSRD ist die Einführung einheitlicher verbindlicher EU-Standards für die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung: Im Sommer veröffentlichte die Kommission Set 1 der European Reporting Standards (ESRS). Nachdem ein Einspruchsantrag von Abgeordneten des Europäischen Parlaments gegen diesen delegierten Rechtsakt im Oktober 2023 abgelehnt wurde und die Einspruchsfrist nunmehr abgelaufen ist, werden die ESRS nach Ver­öf­fent­li­chung im Europäischen Gesetzblatt in Kraft treten. Weitere sek­tor­spe­zi­fi­sche ESRS, ESRS für Dritt­staa­ten­un­ter­neh­men sowie ESRS für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sollen in den nächsten Jahren folgen. Die CSRD ersetzt die CSR-Richtlinie und hebt die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung unter anderem mit einem erweiterten An­wen­dungs­be­reich, umfassenderen Be­richts­pflich­ten und einer erhöhten Verbindlichkeit auf ein neues Niveau. Ziel ist es, Stakeholdern verlässliche und vergleichbare Informationen hinsichtlich der Nachhaltigkeit von Unternehmen bereitzustellen. Bislang beschränkte sich die Pflicht zur Erstellung einer nicht­fi­nan­zi­el­len Erklärung oder eines nicht­fi­nan­zi­el­len Berichts unter der CSR-Richtlinie auf einen relativ kleinen Kreis von großen ka­pi­tal­markt­ori­en­tier­ten Unternehmen, bestimmten Kreditinstituten und Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men, die mindestens 500 Mitarbeitende beschäftigen. Ab dem Geschäftsjahr 2024 müssen diese CSR-be­richt­erstat­tungs­pflich­ti­gen Unternehmen bereits unter der CSRD berichten. Ab dem Geschäftsjahr 2025 werden dann alle weiteren (bi­lanz­recht­lich) großen Unternehmen unter der CSRD be­richts­pflich­tig.  Anpassung der Schwellenwerte in der Bilanzrichtlinie Am 17. Oktober 2023 hat die EU-Kommission eine delegierte Richtlinie zur Anpassung der in Art. 3 der Bilanzrichtlinie festgelegten Schwellenwerte für die Grö­ßen­be­stim­mung im Hinblick auf Rech­nungs­le­gungs­pflich­ten verabschiedet. Dies soll unter anderem verhindern, dass KMU aufgrund von In­fla­ti­ons­ef­fek­ten früher als geplant den deutlich erweiterten Be­richt­erstat­tungs­pflich­ten der CSRD un­ter­fal­len. Gro­ße Unternehmen sind nach den geänderten Grö­ßen­kri­te­ri­en alle Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten, die mindestens zwei der folgenden drei Merkmale erfüllen: Bilanzsumme über EUR 25 Mio. (vorher 20 Mio.), Net­to­um­satz­er­lö­se über EUR 50 Mio. (vorher 40 Mio.) oder mehr als 250 Mit­ar­bei­ten­de. Ab dem Geschäftsjahr 2026 werden unter der CSRD auch kleine (ausgenommen Kleinst­un­ter­neh­men) und mittelgroße ka­pi­tal­markt­ori­en­tier­te Unternehmen be­richts­pflich­tig. Diese ka­pi­tal­markt­ori­en­tier­ten KMU müssen ab dem Geschäftsjahr 2026 nach gesonderten abgestuften Standards berichten, die bis Ende 2024 von der Kommission erlassen werden sollen. Alternativ sollen sie von einem Aufschub der Be­richts­pflich­ten bis 2028 Gebrauch machen können.  Be­richts­pflich­ten als Grundlage für Sustainable Finance Mit Blick auf das übergeordnete Ziel der EU, Kapitalströme in Richtung nachhaltige Investitionen zu lenken und Greenwashing zu verhindern, entfaltet die CSRD ihre umfassende Wirkung nur zusammen mit der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und der Ta­xo­no­mie-Ver­ord­nung. Dies zeigt sich unter anderem darin, dass die ESRS einige besonders gekennzeichnete Datenpunkte enthalten, die den In­for­ma­ti­ons­be­darf von Fi­nanz­markt­teil­neh­men­den unter der SFDR unterstützen sollen. Dazu zählen unter anderem Angaben zur Ge­schlech­ter­viel­falt in Leitungs- und Kontrollorganen sowie – sofern der Fall – eine Erklärung zu Einnahmen im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, der Herstellung von Chemikalien und im Bereich umstrittener Waffen. Die Fi­nanz­markt­teil­neh­men­den benötigen diese Informationen ggf. als Basis zur Einstufung ihrer Finanzprodukte gemäß SFDR. Dies gilt insbesondere, wenn das entsprechende Finanzprodukt nachhaltige Investitionen tätigen soll und hierüber der Nachweis zu erbringen ist. Soweit es sich um ein Produkt gem. Art. 9 SFDR handelt, darf dieses – mit wenigen Ausnahmen – ausschließlich nachhaltige Investitionen tätigen und muss hierfür entsprechend umfassende Offenlegungen vornehmen. Zu beachten ist zudem, dass nachhaltige Investitionen dem Do No Significant Harm-Prinzip unterliegen. Dies bedeutet, dass durch nachhaltige Investitionen keines der definierten sozialen oder Umwelt-Ziele erheblich beeinträchtigt werden darf. Mit der sukzessiven Ausweitung der be­richts­pflich­ti­gen Unternehmen unter der CSRD erweitert sich auch der Kreis der Unternehmen, die Angaben zur ökologischen Nachhaltigkeit ihrer Wirt­schafts­tä­tig­kei­ten unter der Ta­xo­no­mie-Ver­ord­nung machen müssen. Seit Januar 2022 berichten CSR-be­richt­erstat­tungs­pflich­ti­ge Unternehmen über den Anteil ihrer Umsatzerlöse, Investitionen (Capex) und Betriebsausgaben (Opex), die mit ökologisch nachhaltigen Wirt­schafts­tä­tig­kei­ten unter der Ta­xo­no­mie-Ver­ord­nung verbunden sind. Die Verknüpfung von Nachhaltigkeit und Fi­nanz­be­richt­erstat­tung über die Taxonomie-Quoten verdeutlicht die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Betrachtung von finanziellen und Nach­hal­tig­keits­in­for­ma­ti­on. Auch über Ta­xo­no­mie-be­zo­ge­ne Daten werden Fi­nanz­markt­teil­neh­men­de in die Lage versetzt, ihren gesetzlichen Verpflichtungen aus der Sustainable Fi­nan­ce-Re­gu­lie­rung nachzukommen. Sie spielen jedoch auch zur Sicherstellung der un­ter­neh­mens­ei­ge­nen Fi­nan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten eine immer größere Rolle. Relevant sind sie z.B. für Unternehmen, die über eine Emission einer grünen Anleihe unter dem kürzlich verabschiedeten Europäischen Green Bond Standard (EuGB) nachdenken. Die Erlöse einer Anleihe unter dem EuGB müssen in Ta­xo­no­mie-kon­for­me Wirt­schafts­tä­tig­kei­ten fließen. Auch bei Pro­jekt­fi­nan­zie­run­gen dürfte zunehmend verbindlich auf die technischen Be­wer­tungs­kri­te­ri­en der Ta­xo­no­mie-Ver­ord­nung Bezug genommen werden.
09/08/2023
CSRD: European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht
Wir geben einen Überblick über die ESRS und zeigen auf, welche Folgen die Regelungen für die Umsetzung des Sustainable Finance Re­gu­lie­rungs­pa­kets haben
20/10/2022
CMS begleitet strategische Partnerschaft zwischen US-Immobilien Spezialist...
Frankfurt/Main – US-Immobilien Spezialist Jamestown geht eine strategische Partnerschaft mit der Simon Property Group, einer an der New York Stock Exchange im S&P 100 notierten Gesellschaft, ein. Simon...
01/04/2022
CMS berät Commerzbank bei Ausweitung des Ven­ture-Ca­pi­tal-En­ga­ge­ments um...
Frankfurt/Main – Die Commerzbank weitet ihr Ven­ture-Ca­pi­tal-En­ga­ge­ment aus: Zum 1. April 2022 legt sie ihren inzwischen dritten Fonds seit 2014 beim FinTech-Investor CommerzVentures auf. Dieser wird...
08/12/2021
Greenwashing im Fokus: BaFin-Richtlinie für nachhaltige In­vest­ment­ver­mö­gen
Nachhaltigkeit wird aufgrund der steigenden Anlegernachfrage ein zunehmendes Verkaufsargument bei Fondsprodukten und die Anzahl an Fonds, die als nachhaltig gelabelt werden, steigt kontinuierlich. Damit einher geht die Gefahr von Greenwashing, also die Vermarktung von Fondsprodukten als nachhaltig, die tatsächlich nicht als solche bezeichnet werden können. Hier will die Bundesanstalt für Fi­nanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (BaFin) mit ihrem im August ver­öf­fent­lich­ten Entwurf einer Richtlinie für nachhaltig ausgerichtete In­vest­ment­ver­mö­gen (BaFin-Richt­li­nie) vorbeugen.„Wo ESG draufsteht, muss auch Nachhaltigkeit drin sein“, betonte Dr. Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor bei der BaFin, im Rahmen der Ver­öf­fent­li­chung der BaFin-Richt­li­nie.