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Jan Gröschel, LL.M.

Senior Associate
Rechtsanwalt

CMS Hasche Sigle
Stadthausbrücke 1-3
20355 Hamburg
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch

Jan Gröschel berät Mandanten im Umwelt- und Planungsrecht sowie im Energierecht. Hier begleitet er vor allem Infrastrukturvorhaben unter allen rechtlichen Aspekten. Besondere Kenntnisse besitzt er zudem im Wirtschaftsverwaltungsrecht und allgemeinen Verwaltungsrecht sowie Verwaltungsprozessrecht. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung im Außenwirtschaftsrecht.

Jan Gröschel begann seine anwaltliche Tätigkeit 2019 bei CMS.

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Veröffentlichungen

  • Die Meldepflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung – Monatliche Pflichten auch für Privatpersonen, NWB Erben und Vermögen 2023, 188
  • Teilwiderruf der Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser für ein Wasserwerk, Umweltrechtliche Beiträge aus Wissenschaft und Praxis (UWP) 2023, 83
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Ausbildung

  • 2023: LL.M. „Staat & Verwaltung in Europa“, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
  • 2018: Zweite Juristische Staatsprüfung
  • 2016 - 2018: Referendariat OLG Düsseldorf mit Stationen an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und in einer Kanzlei in New York
  • 2016: Erste Juristische Staatsprüfung
  • 2010 - 2016: Studium der Rechtswissenschaften in Bayreuth und Granada, Zusatzausbildung Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)
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26/11/2024
Zunehmende Anforderungen an CO2-Compliance
Auch 2025 bleibt es für viele Unternehmen weiterhin relevant, die regulatorischen Vorgaben zur Verminderung von Treib­haus­gas­emis­sio­nen zu beachten. Es stehen zahlreiche Neuerungen an, die übergreifend dem Ziel zugeordnet werden können, die CO2-Emissionen in der EU zu reduzieren:Durch die Reform des EU-Emis­si­ons­han­dels kommen 2025 neue Verpflichtungen auf Unternehmen zu. Beim CO2-Grenz­aus­gleichs­me­cha­nis­mus (CBAM) müssen Unternehmen sich auf die Bepreisungsphase vorbereiten. Mit dem neuen Emissionshandel EU-ETS 2 müssen regulierte Unternehmen bis Mitte 2025 einen Emissionsbericht für das vergangene Jahr vorlegen. CBAM: ab 2025 Anmeldung im CBAM-Register 2023 hat die EU den CO2-Grenz­aus­gleichs­me­cha­nis­mus eingeführt. Ziel ist es, dem EU-Emis­si­ons­han­dels­sys­tem (EU-ETS) unterliegende Industrien in Europa vor einem unfairen Preisdruck zu schützen und Carbon Leakage zu verhindern. Durch CBAM unterliegen aus Drittstaaten importierte Produkte der Grundstoffe Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff und Strom zukünftig der gleichen CO2-Bepreisung wie in der EU hergestellte Produkte. Die Zuteilung kostenloser Emis­si­ons­zer­ti­fi­ka­te endet bis 2034. Noch läuft die Erprobungsphase, während derer zwar Quar­tals­be­rich­te, aber keine Zertifikate abzugeben sind. Ab 2026 müssen CBAM-Zertifikate abgegeben werden, deren Preis sich nach dem Preis der Zertifikate des EU-ETS richtet. Auf den Start der Bepreisungsphase zum 1. Januar 2026 sollten sich Unternehmen daher im Jahr 2025 vorbereiten und sich beispielsweise rechtzeitig als zugelassener CBAM-Anmelder registrieren. Die Zulassung ist ab diesem Zeitpunkt Voraussetzung für den Import von CBAM-Waren aus Drittstaaten. Daneben gibt es 2025 auch bereits Neuerungen: Die zu meldenden Emissionen müssen schon ab 2025 nach der in Anhang IV CBAM-Verordnung definierten Methodik, der sogenannten EU-Methode, berechnet werden. Die bislang zugelassenen vereinfachten Be­rech­nungs­me­tho­den sind dann nicht mehr erlaubt und Standardwerte sind nur noch für 20 % an komplexen Waren gestattet. TEHG-Entwurf: neue Be­richts­pflich­ten für den EU-ETS Nachdem die EU-Emis­si­ons­han­dels­richt­li­nie bereits 2023 novelliert wurde und die EU-Kommission wegen verspäteter Umsetzung der Richtlinie ein Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren gegen die Bundesrepublik eingeleitet hat, liegt seit dem 11. Oktober 2024 ein Re­gie­rungs­ent­wurf (TEHG-Eu­ro­pa­rechts­an­pas­sungs­ge­setz 2024) vor, der die Neuerungen des europäischen Emissionshandels ins deutsche Recht umsetzen soll. Das Treib­haus­gas-Emis­si­ons­han­dels­ge­setz (TEHG) wird novelliert und das Brenn­stoff­emis­si­ons­han­dels­ge­setz (BEHG) angepasst. Das TEHG gilt im Wesentlichen für Anlagen der En­er­gie­wirt­schaft und der en­er­gie­in­ten­si­ven Industrie. Im BEHG ist bisher ein vom europäischen Emissionshandel unabhängiger nationaler, ausschließlich in Deutschland geltender Emissionshandel für weitere Sektoren geregelt. Die im Re­gie­rungs­ent­wurf umgesetzten Änderungen umfassen einerseits Anpassungen am EU-ETS im Bereich stationärer Anlagen und des Luftverkehrs sowie die Einbeziehung des Seeverkehrs in den EU-ETS. So werden etwa ab dem 1. Januar 2025 Luft­fahr­zeug­be­trei­ber verpflichtet, zusätzlich sogenannte Nicht-CO2-Ef­fek­te zu ermitteln und zu melden. Auch auf Schiff­fahrts­un­ter­neh­men kommen zusätzliche Be­richts­pflich­ten zu. EU-ETS 2: Tätigwerden bereits ab 2025 erforderlich Die EU-Emis­si­ons­han­dels­richt­li­nie sieht außerdem ein neues Emis­si­ons­han­dels­sys­tem vor (sogenannter EU-ETS 2). Dieses umfasst insbesondere die Sektoren En­er­gie­wirt­schaft, verarbeitendes und Baugewerbe, Verkehr (Straße, Schiene und nicht­ge­werb­li­cher Schiffs- und Flugverkehr), Gebäudeheizung sowie Land- und Forstwirtschaft. Inverkehrbringer von Brennstoffen sind zur Teilnahme verpflichtet. Der EU-ETS 2 ist damit strukturell vergleichbar mit dem in Deutschland bereits bestehenden BEHG, das zukünftig obsolet wird, soweit die Verpflichteten vom EU-ETS 2 erfasst sind. Auch wenn die Pflicht zur Abgabe von Emis­si­ons­zer­ti­fi­ka­ten nach dem EU-ETS 2 erst ab dem 1. Januar 2028 für das Berichtsjahr 2027 vorgesehen ist, bestehen schon für 2025 erste Be­richts­pflich­ten. So muss bereits ab 2025 für jede Handelsperiode ein Über­wa­chungs­plan eingereicht werden. Außerdem muss bereits zum 30. April 2025 ein Bericht über die 2024 verursachten Emissionen übermittelt werden. In der Übergangsphase 2025 und 2026 können damit für Verpflichtete sowohl Be­richts­pflich­ten aus dem BEHG als auch aus dem neuen EU-ETS 2 bestehen. Weitere CO2-Com­pli­ance-Re­gu­lie­run­gen in Aussicht Die Regulierung kli­ma­schäd­li­cher Emissionen wirkt sich weiterhin stark auf Unternehmen aus. Auch abseits des Emissionshandels sind im Rahmen der CO2-Compliance Änderungen zu erwarten. So sieht etwa die EU-Net­to-Null-In­dus­trie Verordnung – unter direkter Verpflichtung von Öl- und Gasproduzenten – den rasanten Aufbau einer europäischen Infrastruktur zur geologischen Speicherung von CO2 (CCS) vor. Der sich im Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren befindende Entwurf der Novelle des Koh­len­di­oxid-Spei­che­rungs­ge­set­zes soll den Rechtsrahmen dafür in Deutschland schaffen – laut einem gemeinsamen Appell von In­dus­trie­ver­bän­den, Gewerkschaften und NGOs unbedingt noch vor den Neuwahlen.
09/10/2024
Die Mel­de­vor­schrif­ten im Kapital- und Zah­lungs­ver­kehr 
Compliance im Au­ßen­wirt­schafts­recht betrifft nicht nur Exportkontrolle. Die AWV sieht Meldepflichten für grenz­über­schrei­ten­de Zahlungen vor. 
08/10/2024
Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt bestätigt: Bau der 380-kV-Höchst­span­nungs­lei­tung...
Hamburg, 08.10.2024 - Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat am 2.10.2024 die Klagen der Gemeinde Cappeln sowie mehreren Privatpersonen gegen den Plan­fest­stel­lungs­be­schluss der Nie­der­säch­si­schen Landesbehörde Straßenbau und Verkehr für die Errichtung und den Betrieb der 380-kV-Leitung Con­ne­for­de-Clop­pen­burg-Mer­zen vom 14.10.2023 abgewiesen. Ein CMS-Team um Dr. Neele Christiansen hat die beigeladene Vor­ha­ben­trä­ge­rin TenneT TSO GmbH (TenneT) in den Verfahren vor dem Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt vertreten. Der Plan­fest­stel­lungs­be­schluss genehmigt die Errichtung des dritten Abschnitts des insgesamt rund 125 km langen Gesamtvorhabens. Die 380-kV-Höchst­span­nungs­lei­tung soll künftig das Umspannwerk in Conneforde über Cloppenburg mit dem Raum Merzen verbinden. Das Vorhaben ist zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs besonders dringlich. Das erstinstanzlich zuständige Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat entschieden, dass der Plan­fest­stel­lungs­be­schluss rechtmäßig ist. Er greift insbesondere nicht in die Planungshoheit der klagenden Gemeinde ein und sieht auch zu Recht keine Erdverkabelung vor. Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat erstmals für Vorhaben im An­wen­dungs­be­reich des Bun­des­be­darfs­plan­ge­set­zes festgestellt, dass es für die von Höchst­span­nungs­lei­tun­gen gegenüber Wohngebäuden einzuhaltenden Abstände auf die Trassenmitte ankommt. Mit Blick auf den Artenschutz ist ein Erdkabel nur dann gerechtfertigt, wenn es gravierende ar­ten­schutz­recht­li­che Konflikte im Raum stehen.  Damit hat das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt wertvolle Klarstellungen für die Planungspraxis vor­ge­nom­men. Zu­stän­dig für die Verfahren war der 11. Energiesenat des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts. Der Senat befasst sich mit en­er­gie­recht­li­chen Verfahren, bei denen eine besondere Beschleunigung geboten ist. Die Aktenzeichen beim Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt lauten 11 A 15/23, 11 A 16/23 und 11 A 18/23.  CMS Deutschland Dr. Neele Christiansen, Partner Jan Gröschel, Senior Associate Dr. Lisa Rueß, Senior Associate, alle Pu­blic­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
15/08/2024
CO2-Preis für Wareneinfuhren: Erste Stufe des CBAM ist scharf gestellt
Es wird ernst für Einführer von unter den CBAM fallenden Waren: Bis zum 31. Januar 2024 muss der erste CBAM-Bericht abgegeben werden
01/08/2024
Zweites Umsetzungspaket der RED III kommt verspätet
Die Novellierung der Er­neu­er­ba­re-En­er­gien-Richt­li­nie vereinfacht Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren weiter. Zum 1. Juli 2024 war das nächste Paket umzusetzen. 
26/03/2024
CMS berät SEFE umfassend beim Erwerb der WIGA-Gruppe
Hamburg – Die SEFE Securing Energy for Europe GmbH (SEFE) erwirbt sämtliche Ge­schäfts­an­tei­le an der WIGA Transport Be­tei­li­gungs-GmbH & Co. KG (WIGA) von ihrem bisherigen Co-Ge­sell­schaf­ter Wintershall Dea AG. Die Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der kar­tell­recht­li­chen Freigabe. Die SEFE steht im vollständigen Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. In der WIGA sind die beiden regulierten Gas­fern­netz­be­trei­ber GASCADE Gastransport GmbH und NEL Gastransport GmbH gebündelt. Diese betreiben eines der größten Hoch­druck­gas­net­ze in Deutschland mit rund 4.150 Kilometern Länge. Die Netze spielen eine Schlüsselrolle für die europäische En­er­gie­si­cher­heit und für die grüne Energiewende. Mit der Transaktion steigert SEFE ihre Bedeutung für eine sichere und verlässliche En­er­gie­ver­sor­gung sowie ihre Was­ser­stoff-Kom­pe­tenz in Deutschland und Eu­ro­pa.„Stra­te­gisch stärken wir SEFE als eigenständiges und unabhängiges Mid­stream-Un­ter­neh­men durch die vollständige Übernahme der Ge­sell­schaf­ter­an­tei­le an WIGA entscheidend“, kommentiert der Vorsitzende des SE­FE-Auf­sichts­ra­tes, Reinhard Gorenflos, die Ver­ein­ba­rung.„Mit SEFE als Al­lein­ge­sell­schaf­te­rin der WIGA wäre sichergestellt, dass GASCADE die bestehende leistungsfähige Infrastruktur zukünftig auf Wasserstoff umstellen kann und so die grüne Energiewende vorangetrieben wird. Die Trans­port­in­fra­struk­tur ist Dreh- und Angelpunkt der künftigen Was­ser­stoff-Wert­schöp­fungs­ket­te“, betont Dr. Egbert Laege, CEO von SEFE. „Die beiden Toch­ter­un­ter­neh­men der WIGA, GASCADE und NEL, werden auch zukünftig unverändert unabhängig agieren und ihre Kapazitäten transparent und dis­kri­mi­nie­rungs­frei ver­mark­ten.“Dr. Christian Ohlms, CFO von SEFE, verweist auf den Stellenwert der WIGA in Bezug auf die Privatisierung der SEFE, die bis Ende 2028 umgesetzt sein soll: „Mit dieser Transaktion, die voraussichtlich im Sommer 2024 abgeschlossen sein wird, stärken wir auch unsere Vermögensbasis. Es gilt, SEFE langfristig finanziell stabil wei­ter­zu­ent­wi­ckeln.“Ein multinationales CMS-Team um den Hamburger Partner Dr. Holger Kraft hat SEFE umfassend beim Erwerb der WIGA beraten. Dazu gehörten, neben einer umfangreichen Due Diligence der gesamten WIGA-Gruppe – einschließlich der energierechtlich regulierten Gesellschaften GASCADE und NEL –, die Verhandlung des An­teils­kauf­ver­tra­ges sowie separater Vereinbarungen mit den Gesellschaftern der Wintershall Dea AG. Schwerpunkte der Beratung waren, neben der Verhandlung der Trans­ak­ti­ons­ver­trä­ge, die Absicherung der Transaktion durch mehrere W&I-Versicherungen, einschließlich der Verhandlung der Policen, regulatorische Themen des Gasnetzbetriebs sowie weitere öf­fent­lich-recht­li­che The­men­stel­lun­gen. CMS Deutschland hat hierbei in enger Abstimmung mit den CMS-Kanzleien im Vereinigten Königreich und Luxemburg sowie der US-ame­ri­ka­ni­schen Kanzlei Faegre Drinker Biddle & Reath LLP zu­sam­men­ge­ar­bei­tet. CMS beriet in den Jahren 2022 und 2023 bereits die Bun­des­netz­agen­tur und das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirtschaft und Klimaschutz bei der Treuhand über die SEFE und deren anschließende Verstaatlichung im Wege von Ka­pi­tal­maß­nah­men. Auf dieser erfolgreichen Zusammenarbeit baute diese Transaktion als Folgemandat auf.Über SEFE:Als integriertes Mid­stream-En­er­gie­un­ter­neh­men mit Hauptsitz in Berlin sorgt SEFE Securing Energy for Europe für die En­er­gie­ver­sor­gungs­si­cher­heit in Deutschland und Europa und treibt die grüne Energiewende voran. SEFE ist im Handel & Port­fo­lio­ma­nage­ment, Vertrieb, Transport sowie in der Speicherung von Energie tätig und hat seine stärkste Präsenz in Deutschland und dem Vereinigten Königreich. SEFE beschäftigt rund 1.500 Mitarbeitende und beliefert über 50.000 Kunden, insbesondere Industriekunden und Stadtwerke in Deutschland und sieben weiteren europäischen Märkten. Mit einem Vertriebsvolumen von rund 200 TWh Strom und Gas spielt SEFE eine zentrale Rolle für die Stabilität der En­er­gie­ver­sor­gung in Deutschland und Europa. Eigentümer der SEFE ist der Bund. CMS Deutschland Dr. Holger Kraft, Lead Partner Dr. Jan Schepke, Partner Matthias Sethmann, Principal Counsel Dr. Dirk Baukholt, Principal Coun­sel Char­lot­te von der Heydt-von Kalckreuth, Counsel Dr. Stefan Kühl, Senior Associate Dr. Paul Kintrup, Senior Associate, alle Corporate/M&A Dr. Rolf Hempel, Partner Dr. Friedrich von Burchard, Partner Nicole Köppen, Senior Associate, alle Regulatory Dr. Hermann Müller, Partner Dr. Arno Görlitz, Associate, beide Public Commercial Law Dr. Martin Mohr, Partner Dr. Olaf Thießen, Principal Counsel, beide Tax Dr. Alexandra Schluck-Amend, Partnerin Manuel Nann, Senior As­so­cia­te Pit-Jo­han­nes Wagner, Associate, alle Res­truc­tu­ring Dr. Andreas Hofelich, Partner Dr. Mario Brungs, Counsel Dr. Lena Pingen, Associate, alle Em­ploy­ment/Pen­si­ons Dr. Fritz von Hammerstein, Partner Jan Gröschel, Senior Associate Heike Weyer, Senior Associate, alle Public Law Dr. Stefan Voß, Partner Tamara Bux, Associate, beide Real Estate Dr. Sebastian Cording, Partner Martin Krause, Partner Dr. Shaya Stender, Associate Joel Coché, Associate, alle Commercial Dr. Julia Runge, Principal Counsel, Finance Dr. Michael Bauer, Part­ner Chris­toff Henrik Soltau, Partner Dr. Robert Bodewig, Senior Associate Luisa Thomasberger, Associate, alle Antitrust, Competition & Trade  CMS Vereinigtes Königreich Russel Hoare, Partner Sam De Silva, Part­ner Jean-Fran­cois Willems, Of Counsel Jennifer Louch, Senior As­so­cia­te Ma­xi­mi­li­an Weaver, Senior Associate Louisa Mottaz, Associate CMS Luxemburg Angelique Eguether, Senior As­so­cia­te Guil­laume Flagollet, Managing Associate Faegre Drinker Biddle & Reath LLP (USA) Mollie D. Sitkowski   Inhouse SEFE Securing Energy for Europe GmbH Dr. Jörg Kammerer Jörn Rim­ke­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
25/03/2024
CMS berät zu Pro­jekt­fi­nan­zie­rung des landbasierten Terminals in Stade
Hamburg – Die Hanseatic Energy Hub GmbH (HEH) hat Financial Close für die Pro­jekt­fi­nan­zie­rung zur Entwicklung und Realisierung des künftigen Terminals für verflüssigte Gase in Stade erreicht. Das Ge­samt­in­ves­ti­ti­ons­vo­lu­men beträgt rund 1,6 Milliarden Euro. Mit der Erreichung von Financial Close hat die Hanseatic Energy Hub GmbH einen grundlegenden Meilenstein des landbasierten Terminals erzielt. Ein mul­ti­dis­zi­pli­nä­res und standort­über­grei­fen­des CMS-Team um Dr. Hilke Herchen und Dr. Holger Kraft hat die Hanseatic Energy Hub GmbH bei der Fortentwicklung des Projektes und der Vorbereitung zur Erreichung der Pro­jekt­fi­nan­zie­rung beraten. Hiervon umfasst war auch die ge­sell­schafts­recht­li­che Beratung, insbesondere zur weiteren Entwicklung und Optimierung der Corporate Governance. Die Beratung deckte dabei auch Schnittstellen zur Pro­jekt­fi­nan­zie­rung ab. Diese Beratung ist die Fortsetzung einer bisherigen engen Zusammenarbeit zwischen HEH und CMS. Das CMS-Team war seit Beginn des Projektes laufend beratend tätig und hat die Pro­jekt­ent­wick­lung insbesondere in den Bereichen Corporate, Operation & Maintenance und Real Estate begleitet. CMS beriet so bereits zum Beitritt verschiedener Gesellschafter, darunter zuletzt der Enagás S.A. als In­dus­trie­part­ne­rin im Juni 2023. Zur Herstellung der Finanzierung des Projektes hat das CMS-Team eine umfassende Due Di­li­gence-Prü­fung durchgeführt. In einer ersten Ausbaustufe soll im Projekt ab 2027 ein emissionsfreies Terminal in Betrieb genommen werden, dessen Infrastruktur auch für Bio-LNG und Synthetic Natural Gas (SNG) zugelassen ist. Später soll das Projekt auf was­ser­stoff­ba­sier­te Energieträger wie Ammoniak umgestellt werden. Die geplante Re­ga­si­fi­zie­rungs­ka­pa­zi­tät beträgt 13,3 Milliarden Kubikmeter pro Jahr und die Aus­spei­se­leis­tung 21,7 Gigawatt. Zudem ist die Hanseatic Energy Hub GmbH seit März 2024 bis zur Inbetriebnahme des landseitigen Terminals Standort einer der fünf von der deutschen Regierung gecharterten schwimmenden Speicher- und Re­ga­si­fi­zie­rungs­ein­hei­ten (FSRU). CMS Deutschland Dr. Hilke Herchen, Lead Partner Dr. Holger Kraft, Lead Partner Matthias Sethmann, Principal Counsel Dr. Luise Pelzer, Counsel Dr. Stefan Kühl, Senior Associate Dr. Carl-Friedrich Thoma, Senior Associate Dr. Josephine Doll, As­so­cia­te Do­mi­nic Zimmer, Associate Dr. Christian Seeburger, Associate, alle Corporate/M&A Dr. Fritz von Hammerstein, Partner Katja Meisel, Senior Associate Jan Gröschel, Senior Associate, alle Per­mit­ting  Mar­tin Krause, Partner Dr. Sebastian Orthmann, Partner Dr. Hans Fabian Kiderlen, Principal Coun­sel Chris­to­pher Schmeckel, Senior Associate Wiebke Westermann, Associate, alle Real Estate Dr. Friedrich von Burchard, Partner, Energy & Climate Change Dorothée Janzen, Part­ner  Chris­toph Zarth, Partner Robin Azinovic, Associate, alle Commercial Dr. Kerstin Block, Partner, Banking & Finance  Dr. Martin Mohr, Partner Dr. Olaf Thießen, Principal Counsel, beide Tax Dr. Sebastian Cording, Partner Dr. Anna Lena Füllsack, Senior Associate, beide TMC Dr. Michael Bauer, Partner Luisa Thomasberger, Associate, beide Antitrust, Competition & Trade Dr. Philipp Nonnenmühlen, Counsel, Labor, Employment & Pensions Dr. Martin Gerecke, Partner, IP Birgit Wagner, Legal Manager, Smart Ope­ra­ti­ons­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
14/03/2024
CMS gewinnt mit TenneT vor Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt – ungehinderter Weiterbau...
Hamburg – Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat am 13. März 2024 die Klage eines Kies­ab­bau­un­ter­neh­mens gegen den Plan­fest­stel­lungs­be­schluss der Nie­der­säch­si­schen Landesbehörde Straßenbau und Verkehr für die Errichtung und den Betrieb der 380-kV-Leitung Sta­de-Lan­des­ber­gen vom 22. Dezember 2022 abgewiesen. Ein CMS-Team um Dr. Neele Christiansen und Dr. Christiane Kappes hat die beigeladene Vor­ha­ben­trä­ge­rin TenneT TSO GmbH (TenneT) in dem Verfahren vor dem Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt vertreten. Das CMS-Team hat TenneT bereits im Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren umfassend beraten. Der Plan­fest­stel­lungs­be­schluss genehmigt die Errichtung des siebten Abschnitts des insgesamt 155 Kilometer langen Gesamtvorhabens zwischen Stade und Landesbergen. Das erstinstanzlich zuständige Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat entschieden, dass der Plan­fest­stel­lungs­be­schluss rechtmäßig ist. Der Plan­fest­stel­lungs­be­schluss steht im Einklang mit dem Raum­ord­nungs­recht und die Abwägung ist fehlerfrei. Den Belangen des kiesabbauenden Unternehmens wurde umfassend Rechnung getragen. Insbesondere ist auch eine in Entwicklung, Konstruktion, Wartung und Betrieb aufwändige Mast-Son­der­kon­struk­ti­on nicht erforderlich. Die Entscheidung ist eine der ersten des neuen 11. Energiesenats des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts. Der Senat befasst sich mit en­er­gie­recht­li­chen Verfahren, bei denen eine besondere Beschleunigung geboten ist. Das Aktenzeichen beim Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt lautet 11 A 6/23. CMS Deutschland Dr. Neele Christiansen, Partnerin Dr. Christiane Kappes, Part­ne­rin Se­bas­ti­an Belz, Counsel Jan Gröschel, Senior Associate Dr. Nico Schröter, Associate, alle Pu­blic­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
12/12/2023
CO2-Preis für Wareneinfuhren: CBAM wird scharf gestellt
Im Januar 2024 tritt der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) in eine neue Phase: Unternehmen müssen bei der Einfuhr bestimmter Waren in die EU erstmals über die enthaltenen Treibhausgase berichten. In unserem Webinar erläutern wir Hintergrund und Wirkungsweise des CBAM, diskutieren die neuen Verpflichtungen für Unternehmen und geben einen Ausblick zu den zukünftig zu erwerbenden Zertifikaten.
13/03/2023
BVerwG beseitigt Verwirrung im Artenschutzrecht
„Po­pu­la­ti­ons­be­zug“ oder „In­di­vi­du­en­be­zug“ beim ar­ten­schutz­recht­li­chen Störungsverbot? Diese Frage hat das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt endlich geklärt
27/12/2022
Grünes Licht der EU-Kommission: CMS berät Bundesregierung bei Re­ka­pi­ta­li­sie­rung...
Stutt­gart/Brüs­sel – Der staatliche Gashändler SEFE Securing Energy for Europe GmbH (SEFE) kann weiter als integriertes Gas-Mid­stream-Un­ter­neh­men operieren und den eingeschlagenen Weg der Neu­aus­rich­tung...
23/12/2022
Sicherung der En­er­gie­ver­sor­gung in Deutschland: CMS berät Bun­des­re­gie­rung...
Hamburg/Brüssel – Die Bundesregierung wird den Energiekonzern und größten deutschen Gasimporteur Uniper mit Sta­bi­li­sie­rungs­maß­nah­men in Höhe von insgesamt bis zu 33 Milliarden Euro stützen und...