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Arbeitsrecht – schnell notiert …

AGB-Recht: Änderungsbedarf bei Standard-Arbeitsverträgen ab dem 1. Oktober 2016

September 2016

Ab dem 1. Oktober 2016 sind vorformulierte Vertragsbedingungen unwirksam, die Anzeigen oder Erklärungen,  die der Vertragspartner (im Arbeitsrecht der Arbeitnehmer) gegenüber dem Verwender (Arbeitgeber) abzugeben hat, an "eine strengere Form als die Textform" binden. Dies schreibt § 309 Nr. 13 BGB neue Fassung vor. Nach  der alten Fassung des § 309 Nr. 13 BGB  waren AGB unwirksam, wenn sie Erklärungen an eine "strengere Form als die Schriftform" banden.

Für die Praxis bedeutet dies, dass Klauselverwender in ihren AGB nur noch verlangen dürfen, dass der Vertragspartner Erklärungen in Textform abgibt. Arbeitgeber müssen infolgedessen ihre Standard-Arbeitsverträge überarbeiten. Die Details entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Newsletter.

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Arbeitsrecht - schnell notiert, September 2016
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Dr. Christoph Ceelen
Principal Counsel
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Dr. Oliver Simon
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