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Der rumänische Wettbewerbsrat schließt die lang erwartete Untersuchung des Lebensmitteleinzelhandels ab

Update CEE German Desk Lebensmittelbranche - Rumänien

September 2018

Im Januar 2018 hat der rumänische Wettbewerbsrat (der „RCC“) öffentlich angekündigt, dass die 2015 eingeleitete Sektorenuntersuchung des Lebensmitteleinzelhandels nahezu abgeschlossen ist und der RCC anstrebt, die Ergebnisse in der zweiten Hälfte von 2018 zu verkünden (die „Einzelhandelsuntersuchung“).

Die Einzelhandelsuntersuchung betrifft unter anderem große Einzelhandelsketten in Rumänien (bspw. Auchan Romania SA, Carrefour Romania SA, Romania Hypermarche SA (Cora) und Kaufland Romania SCS) und ihre Lieferanten. Laut des Vorsitzenden des RCC betrifft die Einzelhandelsuntersuchung wettbewerbswidrige Praktiken, die seit 2005 von und zwischen Einzelhändlern und Lieferanten vor allem im Bereich von Werbekampagnen betrieben wurden und die nach Ansicht des RCC zu Lasten der Kunden letztlich zu Verboten von ermäßigten Preisen auf Einzelhandelsebene führten.

Die Einzelhandelsuntersuchung ist ein Follow-on zu einer vorherigen Untersuchung im Sektor des Lebensmitteleinzelhandels, die von 2009 bis 2015 durchgeführt wurde (der „Report 2015“). Der Report 2015 führte zu Bußgeldern in Höhe von EUR 35 Millionen für 25 Unternehmen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind (u. a. Metro, Real, Selgros und Mega Image), (i) wegen der Festsetzung von Regalpreisen sowie (ii) wegen beschränkender Marketingabsprachen, die auf die Limitierung und Kontrolle von Werbekampagnen der Einzelhändler gerichtet waren. Der RCC stellte fest, dass die Lieferanten gezwungen wurden, keine gleichzeitige Werbung in anderen Einzelhandelsketten zu machen, wenn Letztere bereits an der Werbung für einen bestimmten Lieferanten teilnahmen. Infolge des Umstands, dass derartige verbindliche Vereinbarungen den Lieferanten jeweils nur einzelne Werbekampagnen für ihre Produkte auf Einzelhandelsebene gestatteten, hatte der Konsument keinen freien Zugang zu Werbeaktionen, wodurch es ihm zugleich verwehrt war, von den niedrigeren Preisen konkurrierender Geschäfte zu profitieren. Gemäß der Bewertung des RCC war das auch eine Beschränkung der Freiheit der Lieferanten, über Werbeaktionen für ihre Produkte zu entscheiden. Besagte Vereinbarungen wurden durch Zusagen der Einzelhändler gegenüber den Lieferanten gestützt – die Lieferanten bewarben ihre Produkte nur in einer bestimmten Einzelhandelskette, während die Einzelhändler im Gegenzug garantierten, dass die Preise nicht unter die von den Lieferanten festgesetzten Schwellen gesenkt werden würden.

Im Lichte des Reports 2015 liegt es nahe, dass der RCC beim Abschluss der Einzelhandelsuntersuchung hinsichtlich solcher Vereinbarungen bei seinem bisherigen Ansatz bleiben wird. Selbst nach 2015 wurden die Einzelhändler weiterhin dahingehend wahrgenommen, dass sie eine signifikante Verhandlungsmacht gegenüber ihren Lieferanten haben.

In diesem Kontext ist die Einzelhandelsuntersuchung ein Beleg für das fortbestehende Interesse des RCC am Lebensmitteleinzelhandel in Rumänien, im Übrigen entsprechend dem EU-Trend. Allerdings neigen die Bemühungen des RCC zur Bevorzugung präventiver Maßnahmen anstelle reiner Sanktionen. Zuzüglich zu seiner Untersuchung des Lebensmitteleinzelhandels hat der RCC 2014 in Kooperation mit der Rumänischen Vereinigung für Konsumentenschutz (ANPC) den „Monitor of Consumer Goods Prices“ genehmigt und umgesetzt. Damit verbunden ist eine Online-Plattform (http://www.monitorulpreturilor.info/), die wöchentlich die Preise für Konsumentenprodukte anzeigt, die im täglichen Einkaufskorb eines Konsumenten enthalten sind. Ziel ist es, (i) die Markttransparenz zu erhöhen, indem den Konsumenten geholfen wird, Preise miteinander zu vergleichen und die Geschäfte zu finden, in denen sie die Grundnahrungsmittel zu den niedrigsten Preisen kaufen können, sowie (ii) Konsumenten über Preissenkungen zu informieren und dadurch den Wettbewerb zwischen den Geschäften zu erhöhen. Der RCC hat zudem einen Kodex der guten Berufspraxis beim Handel mit Nahrungsmitteln erlassen, der in einer zusätzlichen, auf die Sicherung eines wettbewerbsfähigen Marktumfeldes im Lebensmittelsektor gerichteten Gesetzgebung resultierte.

Was das Verfahren anbelangt, so wird der RCC nach Abschluss der Einzelhandelsuntersuchung die EU-Kommission konsultieren, bevor er seinen Abschlussbericht vorlegt. Zudem wird der RCC die Ergebnisse der Einzelhandelsuntersuchung erst veröffentlichen, nachdem er die betroffenen Parteien angehört hat. Da die zweite Jahreshälfte bereits erreicht ist, kann man davon ausgehen, dass der RCC seine Erkenntnisse zeitnah veröffentlichen wird. Sollte ein Wettbewerbsverstoß festgestellt worden sein, könnten vor dem Hintergrund, dass einige der größten Einzelhändler im Fokus stehen, enorme Bußgelder von bis zu 10 % des Umsatzes des letzten Geschäftsjahres verhängt werden.

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Martin Wodraschke
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Rodica Manea
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