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Die Neufassung der MaRisk

Januar 2013

Am 14. Dezember 2012 hat die BaFin nach einer mehrmonatigen Konsultationsphase eine Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) veröffentlicht. Eine Anpassung der MaRisk wurde im Zuge umfangreicher europäischer Regulierungsinitiativen notwendig – diese sind einerseits in den Vorgaben der neuen kapitaladäquanzrichtlinie (CRD IV) zu sehen, die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute einem einheitlichen Regelwerk unterstellen sollen; andererseits hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA schon im September 2011 mit den „Guidelines on Internal Governance“ einen Normenkatalog vorgelegt, der Corporate-Governance-Regeln, aber auch „Internal Governance“ im engeren Sinne betrifft und damit auch das Risikomanagement berührt.

Die Änderungen der MaRisk in der mittlerweile vierten Novelle sind umfassend. Im Zentrum steht die organisatorische Neuordnung des Risikomanagements. Eine Risikocontrolling-Funktion sowie eine Compliance-Funktion sind zusätzlich zu den nach der Vorgängerversion der MaRisk einzurichtenden Organisationseinheiten vorzusehen...

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Die Neufassung der MaRisk
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