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Nachfolgeplanung in Spanien

März 2015

Spanien und insbesondere die Balearen entfachen nach wie vor eine starke Anziehungskraft. Viele Deutsche sind Eigentümer einer Finca oder einer Ferienwohnung in Spanien. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben sich stark verändert. Eine Information über diese Änderungen ist geboten. Insbesondere ist in Spanien seit dem 18. Oktober 2012 und in Deutschland seit dem 1. Januar 2013 das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen beiden Ländern anzuwenden. Dies führt bei der Vermietung und Veräußerung von spanischen Immobilien zu erheblichen Änderungen. Hierbei werden auch die bislang bevorzugten spanischen Immobiliengesellschaften (S.L.) einbezogen.

Neben den seit 2011 neu eingeführten bzw. erhöhten Steuern stehen ab 2015 in Spanien teilweise drastische Steuererhöhungen in Bezug auf Immobilienbesitz an.

Nach wie vor führt die spanische Schenkungs- und Erbschaftssteuer zu katastrophalen Ergebnissen, sodass vielfach ein Zwangsverkauf die Folge ist. Dies wird auch durch das vorstehende DBA nicht geändert...

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