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Update Arbeitsrecht 06/2019

Juni 2019

Die Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen[1], insbesondere Rentner, sind von Rechtsprechung und Gesetzgebung in den letzten Jahren verbessert worden. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels ein wichtiger Baustein, um den in vielen Bereichen bestehenden Fachkräftemangel aufzufangen. Wir erläutern Ihnen in unserem Schwerpunktbeitrag, welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben.

Zudem berichten wir über eine beachtenswerte Entscheidung des EuGH, wonach Arbeitszeit zukünftig umfassend erfasst und dokumentiert werden muss. Sie erfahren, was dies für Sie als Arbeitgeber bedeutet. Weiter informieren wir Sie über eine wichtige Entscheidung des BAG, nach der nun endlich Rechtssicherheit bei der Urlaubskürzung für die Dauer der Elternzeit besteht. Die Kürzung des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs verstößt nach Auffassung der höchsten Arbeitsrichter nicht gegen Europarecht.

Eine weitere wichtige Entscheidung des BAG besagt, dass Aufhebungsverträge dann in ihrer Wirksamkeit bedroht sind, wenn bei ihrem Abschluss das „Gebot fairen Verhandelns“ verletzt wurde. Es bleibt mit Spannung abzuwarten, ob die Richter damit einen neuen Unwirksamkeitsgrund für Aufhebungsverträge geschaffen haben.

Des Weiteren erklärte das BAG eine so genannte Mindestehedauerklausel im Rahmen einer betrieblichen Hinterbliebenenversorgung von zehn Jahren für unwirksam. Wir informieren Sie über eventuelle Risiken in Ihren Versorgungsordnungen.

Erfahren Sie zudem Neues zu A1-Bescheinigungen, die vielleicht in Zukunft doch obsolet werden, sowie über das unlängst in Kraft getretene Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, für das wir unser Beratungstool CMS PROTECT entwickelt haben. 

Lesen Sie all dies und weitere interessante News, Entwicklungen und Entscheidungen in dieser Ausgabe des Update Arbeitsrecht.

Inhalt

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Schwerpunkt

  • Beschäftigung älterer Arbeitnehmer
    Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels ist die Beschäftigung von älteren Mitarbeitern für viele Unternehmen eine bedeutsame Möglichkeit, einen bestehenden Fachkräftemangel aufzufangen. Wir informieren in unserem Schwerpunktbeitrag über rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Weitere interessante News, Entwicklungen und Entscheidungen

Individualarbeitsrecht

Kündigung und Kündigungsschutz

Betriebliche Mitbestimmung

  • Die verschwundene Betriebsvereinbarung
    Tarifvertrags- und Betriebsparteien in Schleswig-Holstein haben einen kreativen Weg gefunden, eine Betriebsvereinbarung zum Arbeitsentgelt „verschwinden“ zu lassen.

Digitalisierung und Datenschutz

Betriebliche Altersversorgung

Arbeitnehmerüberlassung

Compliance

  • Berufsrisiko: Besuch vom Amt
    Die Arbeitswelt hat ihre Tücken – was passieren kann, beleuchten die Beiträge dieser Serie. Heute: „Auskunfts-, Besichtigungs- und Prüfrechte der Arbeitsschutzbehörden".

Gesetzliche Neuerungen

  • Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Kraft getreten
    Am 26. April 2019 ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist der Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung.
      
    Wenn Sie wissen möchten, wie Ihr umfassendes Schutzkonzept für Geschäftsgeheimnisses aussehen könnte, sprechen Sie uns gerne an. Wir halten für Sie des Beratungstool CMS PROTECT bereit. Unter cms-protect@cms-hs.com erhalten Sie weitere Informationen und ein individuelles Angebot.

Übrigens

Aktuell


Sie können das Update Arbeitsrecht hier abonnieren. Bei Fragen zu den Inhalten kontaktieren Sie gerne das Redaktionsteam Arbeitsrecht (Dr. Alexander Bissels, Lisa Gerdel, Dr. Nina Hartmann und Dr. Stefanie Klein-Jahns) unter: Update-Arbeitsrecht@cms-hs.com.

1Gemeint sind Beschäftigte jeder Geschlechtsidentität. Lediglich der leichteren Lesbarkeit halber wird künftig bei allen Bezeichnungen nur noch die grammatikalisch männliche Form verwendet.

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