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Update BGH-Rechtsprechung zum Gesellschaftsrecht 01/16

Januar 2016

Entscheidungen des II. Zivilsenats

GbR: Die Befugnis zur Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage bei Vollstreckungstitel gegen eine GbR und Wahrung der Gesellschaftsidentität einer GbR bei gleichzeitiger Anteilsübertragung sämtlicher Gesellschafter (BGB §§ 705, 719; ZPO § 767 Abs. 1)

a) Richtet sich ein Vollstreckungstitel gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Vollstreckungsschuldnerin, steht die Befugnis zur Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage der Gesellschaft zu, nicht ihren Gesellschaftern.

b) Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts können ebenso wie bei einer Personenhandelsgesellschaft (BGH, Urteil vom 8. November 1965 II ZR 223 / 64, BGHZ 44, 229, 231) unter Wahrung der Gesellschaftsidentität gleichzeitig sämtliche Gesellschafter im Wege der Anteilsübertragung ausgewechselt werden.

Bitte klicken Sie hier für den Link zum Urteil vom 3. November 2015 – II ZR 446 / 13

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Dr. Jan Schepke
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Hamburg