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Update BGH-Rechtsprechung zum Gesellschaftsrecht 08/2021

August 2021

Entscheidung des II. Zivilsenats

Zur Haftung der Gesellschafter einer KG

Die Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, die als Obergesellschaft an einer anderen Kommanditgesellschaft als Untergesellschaft beteiligt ist, haften auch gegenüber den Gläubigern der Untergesellschaft. Diese Haftung wird in der Insolvenz der Untergesellschaft von deren Insolvenzverwalter geltend gemacht, solange nicht über das Vermögen der Obergesellschaft ihrerseits das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Bitte klicken Sie hier für den Link zum Urteil vom 3. August 2021 - II ZR 123/20

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Update BGH-Rechtsprechung zum Gesellschaftsrecht | August 2021
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Dr. Jan Schepke
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Hamburg