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Update BGH-Rechtsprechung zum Gesellschaftsrecht 10/2021

Oktober 2021

Entscheidung des II. Zivilsenats

Zum Verschmelzungsbeschluss einer Genossenschaft

Nach §3 Abs. 1 GesRuaCOVBekG kann auch der Verschmelzungsbeschluss einer Genossenschaft in einer virtuellen Versammlung gefasst werden. Das Versammlungserfordernis  des §13 Abs. 1 Satz 2 UmwG steht dem nicht entgegen.

Bitte klicken Sie hier für den Link zum Beschluss vom 5. Oktober 2021 – II ZB 7/21

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Update BGH-Rechtsprechung zum Gesellschaftsrecht | Oktober 2021
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Dr. Jan Schepke
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Hamburg