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Update BGH-Rechtsprechung zum Gesellschaftsrecht 11/2020

November 2020

Entscheidungen des II. Zivilsenats

Zur Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die keine Publikumsgesellschaft ist

Auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die keine Publikumsgesellschaft ist, kann nach ihrer Auflösung, vertreten durch den Liquidator, Nachschüsse zum Zweck des Ausgleichs unter den Gesellschaftern einfordern. 

Bitte klicken Sie hier für den Link zum Urteil vom 27. Oktober 2020 – II ZR 150 / 19

Zur Haftung bei einer masseschmälernden Zahlung aus dem Vermögen einer insolvenzreifen Gesellschaft

Eine masseschmälernde Zahlung aus dem Vermögen einer insolvenzreifen Gesellschaft gemäß § 64 Satz 1 GmbHG kann grundsätzlich nicht durch eine Vorleistung des Zahlungsempfängers kompensiert werden.

Bitte klicken Sie hier für den Link zum Urteil vom 27. Oktober 2020 – II ZR 355 / 18

Zur Angemessenheit der Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre

Die angemessene Barabfindung im Falle des Ausschlusses von Minderheitsaktionären nach §§ 327a, 327b AktG kann nach dem Barwert der aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags dem Minderheitsaktionär zustehenden Ausgleichszahlungen bestimmt werden, wenn dieser höher ist als der auf den Anteil des
Minderheitsaktionärs entfallende Anteil des Unternehmenswerts, der Unternehmensvertrag zum nach § 327b Abs. 1 Satz 1 AktG maßgeblichen Zeitpunkt bestand und von
seinem Fortbestand auszugehen war.

Bitte klicken Sie hier für den Link Beschluss vom 15. September 2020 – II ZB 6 / 20


Entscheidungen des IX. Zivilsenats

Unwirksamkeit eines Insichgeschäfts und Missbrauch der Vertretungsmacht

Ein im Außenverhältnis erlaubtes, aber internen Beschränkungen widersprechendes
Insichgeschäft ist nur dann unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs der Vertretungsmacht unwirksam, wenn es für den Vertretenen nachteilig ist.

Bei Fehlen einer wirksamen Anweisung richtet sich der Bereicherungsanspruch des Zuwendenden gegen den vermeintlich Anweisenden, wenn der Fehler der Anweisung darauf beruht, dass für den vermeintlich Anweisenden ein Vertreter handelt, der dem Zuwendungsempfänger unbekannte interne Beschränkungen seiner im Außenverhältnis unbeschränkten Vertretungsmacht missachtet.

Bitte klicken Sie hier für den Link zum Urteil vom 29. Oktober 2020 – IX ZR 212 / 19

Ansprüche eines Gesellschafters auf Zahlung eines Altersruhegeldes

Ansprüche eines Gesellschafters auf Zahlung eines Altersruhegeldes aus einer betrieblichen Altersversorgung stellen keine Forderungen aus Rechtshandlungen dar, die einem Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich entsprechen.

Bitte klicken Sie hier für den Link zum Urteil vom 22. Oktober 2020 – IX ZR 231 / 19


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Update BGH-Rechtsprechung zum Gesellschaftsrecht | November 2020
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Dr. Jan Schepke
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Hamburg