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Veröffentlichungen

Fundierte Analysen und Fachinformationen von unseren juristischen Vordenkern aus allen Fachbereichen. In unseren Expert Guides vermitteln CMS-Anwälte profundes juristisches Fachwissen und aktuelle Erkenntnisse aus den Ländern, in denen sie tätig sind. Die Fachinformationen stehen Ihnen online und auch offline zur Verfügung. Darüber hinaus finden Sie hier Law-Now-Beiträge, Newsletter und weitere Veröffentlichungen mit spezifischen juristischen Analysen, Kommentaren und Erkenntnissen, die Ihnen helfen, sich frühzeitig auf bevorstehende Herausforderungen einzustellen, sowie vieles mehr.



Medienformate
Tätigkeitsbereiche
17/04/2024
Automatisierung von Stan­dard­ver­trä­gen
Bessere und kürzere Verträge einfacher und schneller erstellen In jedem Unternehmen ist die Rechtsabteilung auch mit der Erstellung von Verträgen befasst. Wo Verträge in großer Zahl ge­schlos­sen...
10/04/2024
Podcast CMS To Go | Die Kran­ken­haus­re­form und was Arbeitgeber wissen müssen
Wegen der unzureichenden Finanzierung müssen viele Krankenhäuser Abteilungen oder ganze Kliniken schließen und Stellen abgebaut werden. Zusätzlich erschüttern derzeit etliche Insolvenzen die Branche. Nun stehen im Zuge der Kran­ken­haus­re­form neue gesetzliche Regelungen vor der Tür und versprechen mehr Geld und Pla­nungs­si­cher­heit für Kliniken und Krankenhäuser. Doch was genau ändert sich hierdurch? Welche Folgen hat die Kran­ken­haus­re­form für das Personal und wie können Management und HR ar­beits­recht­li­che Um­struk­tu­rie­run­gen mit den Ar­beit­neh­mer­ver­tre­tern planen und angehen? In unserer neuen Podcast-Folge sprechen Dr. Sören Langner, Partner bei CMS Deutschland im Arbeitsrecht, und Dr. Nicolai Kranz, In­te­rim-Per­so­nal­chef für Krankenhäuser, über diese und viele weitere interessante Fragestellungen rund um die Kran­ken­haus­re­form. 
25/03/2024
Transformation – Re­struk­tu­rie­run­gen innerhalb und außerhalb der Insolvenz...
Zahlreiche Krisen und eine insgesamt angespannte wirtschaftliche Lage führen in Deutschland zu einem Re­struk­tu­rie­rungs­druck in vielen Unternehmen. Auch die Zahl der Insolvenzen ist wieder deutlich gestiegen...
25/03/2024
Legal Tech Innovationen bei CMS
Seit fast zehn Jahren setzen wir bei CMS Legal Tech ein. In einer kleinen Serie möchten wir Ihnen unsere ar­beits­recht­li­chen Legal Tech-Anwendungen vorstellen. In unserer aktuellen Ausgabe des Update...
25/03/2024
Update Arbeitsrecht April 2024
In unserer Employment Week im Frühjahr haben wir uns mit dem Thema "Re­struk­tu­rie­rung innerhalb und außerhalb der Insolvenz erfolgreich gestalten" beschäftigt und uns sehr über das große Interesse...
18/03/2024
E-Learning | Kor­rup­ti­ons­prä­ven­ti­on – Grundlagen und Praxishinweise
Im geschäftlichen Kontext dienen Zuwendungen wie Geschenke und Einladungen in erster Linie der Förderung und Pflege von Ge­schäfts­be­zie­hun­gen. Nicht erlaubt ist hingegen die Beeinflussung von Ge­schäfts­ent­schei­dun­gen durch übermäßige Zuwendungen. Vielfach besteht Unsicherheit darüber, was im Geschäftsleben „erlaubt“ und was „verboten“ ist. Unser E-Learning zur Kor­rup­ti­ons­prä­ven­ti­on klärt Ihre Mit­ar­bei­ter:in­nen auf und vermittelt praxisnahe Ori­en­tie­rungs­hil­fen für den geschäftlichen Alltag, die den rechtlichen Vorgaben entsprechen.
06/03/2024
Podcast CMS To Go | KI-Verordnung: Was Arbeitgeber wissen müssen
Die KI-Verordnung der EU soll die Einführung von men­schen­zen­trier­ter und ver­trau­ens­wür­di­ger künstlicher Intelligenz in Europa fördern. Doch was beinhalten und bezwecken die viel diskutierten, neuen Bestimmungen? Und welche Implikationen haben sie für Arbeitgeber und die Nutzung von KI in Unternehmen? Wird das Ziel der Förderung tatsächlich erreicht oder ist eher Gegenteiliges der Fall? Diese und viele weitere interessante Fragestellungen beantworten Ihnen Dr. Inka Knappertsbusch und Patricia Jares in einer neuen Folge „Einfach Arbeitsrecht“. Jetzt reinhören!
20/12/2023
Be­triebs­rats­ver­gü­tung – neue gesetzliche Vorschriften zur Reduzierung von...
Zur Bemessung der Vergütung von (freigestellten) Be­triebs­rats­mit­glie­dern plant der Gesetzgeber die Anpassung des Be­triebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes. Gern geben wir Ihnen einen Überblick, was es damit auf sich...
20/12/2023
Legal Tech bei CMS
Seit fast zehn Jahren setzen wir bei CMS Legal Tech ein. In einer kleinen Serie möchten wir Ihnen unsere ar­beits­recht­li­chen Legal Tech-Anwendungen vorstellen. Heute starten wir mit unserem Tool für...
20/12/2023
Update Arbeitsrecht Q4/2023
Das Jahr 2023 war nicht das Jahr zahlreicher spek­ta­ku­lä­rer ar­beits­ge­richt­li­cher Ent­schei­dun­gen und noch weniger ein Jahr der gesetzlichen Neuregelungen. Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Soziales...
06/12/2023
Podcast CMS To Go | Urlaub, dessen Verfall und die Rolle der Mit­wir­kungs­ob­lie­gen­heit...
Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hat bereits mehrfach bestätigt, wie wichtig die Erfüllung der Mit­wir­kungs­ob­lie­gen­hei­ten des Arbeitgebers für den Verfall des Urlaubsanspruchs ist. In unserer neuen Podcast-Folge sprechen Julia Prokop und Dr. Philipp Deuchler, beide im Arbeitsrecht tätig, über die Ur­laubs­an­sprü­che von Mitarbeitenden. Dabei thematisieren sie, wann und unter welchen Bedingungen Urlaub verfällt und welche Rolle die im Jahr 2018 vom Europäischen Gerichtshof "geschaffene" Mit­wir­kungs­ob­lie­gen­heit hierbei spielt.
06/12/2023
Eigene KI-Sprachmodelle von Unternehmen
Spätestens seit der öffentlichen Verfügbarkeit mächtiger Sprachmodelle und ihrer für die meisten Menschen erstaunlichen Leis­tungs­fä­hig­keit besteht wenig Zweifel, dass Unternehmen aller Branchen ihre Produktivität mit Künstlicher Intelligenz (KI) erheblich steigern können. Wie aber sieht der richtige Weg zur Implementierung aus? Ge­schäfts­ge­heim­nis- und Datenschutz sprechen bei manchen Unternehmen gegen eine Nutzung kommerzieller Cloud-An­wen­dun­gen US-ame­ri­ka­ni­scher Anbieter. Eine Alternative können eigene KI-Modelle als interne Lösung sein, die z.B. von Dro­ge­rie­markt­ket­ten, Au­to­mo­bil­zu­lie­fe­rern oder Kanzleien bereits eingesetzt werden, aber ebenfalls technische und rechtliche Her­aus­for­de­run­gen bereithalten. Wir geben einen Überblick über Regelungen, die derzeit bestehen oder mit der Europäischen KI-Verordnung (KI-VO) auf KI-entwickelnde und -einsetzende Unternehmen zukommen. Der risikobasierte Ansatz der KI-VO Am 9. Dezember 2023 haben der Rat und das Parlament eine politische Einigung zur KI-VO erzielt, die klare Regeln zur Vermeidung von Dis­kri­mi­nie­rung, Überwachung und anderen potenziell schädlichen Auswirkungen insbesondere auf Grundrechte aufstellen soll. Die KI-VO kategorisiert KI-Systeme nach Risikopotenzial. Anbieter von Hoch­ri­si­ko-KI-Sys­te­men treffen besonders umfangreiche Pflichten, deren Erfüllung einigen Ver­wal­tungs­auf­wand und finanzielle Ressourcen erfordern wird. KI-Entwicklern ist in Data Governance Systemen genau vorzugeben, mit welchen Daten auf welche Weise trainiert werden darf. Dies empfiehlt sich unabhängig von der KI-VO: Verstößt ein KI-Modell gegen Rechte Dritter, trifft den Anbieter und mittelbar das entwickelnde Unternehmen eine Exkul­pa­ti­ons­pflicht. Der Vorschlag der Europäischen KI-Haf­tungs­richt­li­nie sieht hierfür teils sogar einen Anscheinsbeweis vor, der entkräftet werden müsste. Solche Vorgaben sind kritisch, da die KI-Entwicklung sehr kostspielig ist und sich Fehler in der Auswahl der Trainingsdaten durch den gesamten Trainingsprozess ziehen. Von Datenqualität zu Datenschutz Zum Training von KI werden in der Regel große Datenmengen ausgewertet, wobei neben der Datenqualität die Rechtmäßigkeit der Da­ten­ver­ar­bei­tung zu gewährleisten ist. Wer auf eigene KI-Sprachmodelle setzt, verarbeitet sowohl beim Training als auch bei der späteren Nutzung regelmäßig personenbezogene Daten und muss als Verantwortlicher die Europäische Da­ten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) beachten. Lassen Daten Rückschlüsse auf natürliche Personen zu, ist technisch nicht ausgeschlossen, dass diese aus dem trainierten Modell gezogen werden können (z.B. durch sog. Inference Attacks). Aufgrund der strengen Anforderungen der DSGVO empfiehlt sich für das Training die ausschließliche Verwendung anonymisierter Daten. Die DSGVO enthält zudem KI-spezifische Vorschriften: Automatisierte Entscheidungen i.S.d. Art. 22 Abs. 1 DSGVO, die gegenüber den Betroffenen rechtliche Wirkung entfalten oder sie in ähnlicher Weise erheblich be­ein­träch­ti­gen, sind grundsätzlich untersagt. KI darf insbesondere Entscheidungen über Einstellungen, Beförderungen, Kündigungen oder Abmahnungen nicht final treffen, es sei denn, die automatisierte Entscheidung ist für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Betroffenen und dem Verantwortlichen erforderlich oder das Unternehmen kann sich auf eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen berufen. Überdies gelten besondere Informations- und Aus­kunfts­pflich­ten zum Bestehen der automatisierten Ent­schei­dungs­fin­dung einschließlich Profiling sowie zu aus­sa­ge­kräf­ti­gen Informationen über die involvierte Logik, Tragweite und angestrebten Auswirkungen für Betroffene. Zudem kann eine Da­ten­schutz-Fol­gen­ab­schät­zung i.S.d. Art. 35 DSGVO erforderlich sein. KI-Sprachmodelle im Unternehmen und ar­beits­recht­li­che Pflichten Neben da­ten­schutz­recht­li­chen Regeln müssen Arbeitgeber weitere Vorgaben beim Einsatz eigener KI-Sprachmodelle beachten. In Betrieben ohne Betriebsrat kann der Arbeitgeber diese aufgrund des Weisungsrechts einführen, was neben der Nutzung auch die konkreten Regeln betrifft, an die sich Ar­beit­neh­me­rin­nen und Arbeitnehmer halten müssen. In Betrieben mit Betriebsrat ist die Implementierung regelmäßig mit­be­stim­mungs­pflich­tig, wenn die KI Rückschlüsse auf Verhalten oder Leistung von einzelnen Beschäftigten ermöglicht, z.B. wer das Modell wann zur Erledigung welcher Aufgaben nutzt. Daneben hat der Betriebsrat KI-spezifische Be­tei­li­gungs­rech­te wie die Hinzuziehung eines KI-Sach­ver­stän­di­gen (§ 80 Abs. 3 S. 2 BetrVG), Unterrichtungs- und Beratungsrechte (§ 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG) und das Zustimmungsrecht bei von der KI aufgestellten Aus­wahl­richt­li­ni­en (§ 95 Abs. 2a BetrVG). Schließlich sollten Arbeitgeber ethische Aspekte beachten. Auswirkungen des Urheberrechts auf den Einsatz von KI-Sprach­mo­del­len Nutzer oder Auftraggeber haben oft nicht die von ihnen erwartete ur­he­ber­recht­li­che Stellung, weil die Ergebnisse einer KI, wie z.B. erzeugte Gra­fi­ken, man­gels persönlicher geistiger Schöpfung eines Menschen in der Regel kein geschütztes Werk nach § 2 Abs. 2 UrhG darstellen. Das Training mit Inhalten Dritter könnte allerdings unter die Schranken der §§ 44b, 60d UrhG fallen. Die gesetzliche Wi­der­spruchs­lö­sung und gewisse Spei­cher­be­schrän­kun­gen verlangen Entwicklern erhöhte Sorgfalt ab. Die KI-VO enthielt in ihrem Entwurf aus dem Sommer 2023 abgesehen von den Offenlegungs- und Do­ku­men­tie­rungs­pflich­ten in Art. 28b Ziff. 4c) kaum Regelungen zu KI und Urheberrecht. Die Einhaltung des EU-Urheberrechts wird aber als eine der Leitplanken für All­zweck-KI-Sys­te­me angesehen. All dies zeigt: Unternehmen haben bei eigenen KI-Sprach­mo­del­len eine Vielzahl rechtlicher Regelungen zu beachten. Aufgrund der hohen Sanktionen bei Verstößen gegen die KI-VO und des wirtschaftlichen Risikos von Trai­nings­wie­der­ho­lun­gen (wurde ein Modell mit „rechts­wid­ri­gen“ Daten trainiert, muss es ggf. vollständig neu trainiert werden) sowie der Exkul­pa­ti­ons­pflich­ten bei Rechts­ver­let­zun­gen lohnt sich eine frühzeitige Vorbereitung auf die rechtlichen und technischen Her­aus­for­de­run­gen.