Am 18. Oktober 2018 traten in vielen EU-Mitgliedstaaten verbindliche E-Procurement-Regeln in Kraft. Die CMS Public Procurement Group möchte dazu wichtige Informationen über verschiedene Jurisdiktionen mit Ihnen teilen.
Das öffentliche Auftragswesen ist ein wichtiger Teil der EU-Wirtschaft und macht rund 15% des BIP aus. Darüber hinaus haben die öffentlichen Auftraggeber durch die Forderung nach neuen Standards für Service und Qualität sowie Verarbeitung und Abrechnung die Möglichkeit, die Entscheidungen führender Unternehmen über strategische Innovationen zu beeinflussen.
Denn sobald Unternehmen neue Systeme und Normen eingeführt haben, um den Anforderungen öffentlicher Ausschreibungen gerecht zu werden, übernehmen sie diese oft als Industriestandard und behalten sie ebenso für kleinere Auftraggeber bei.
Dies gilt auch für innovative Verfahrensentwicklungen. Die EU-Vergaberichtlinien von 2014 zwangen die Mitgliedstaaten elektronische Kommunikations- und Beschaffungsmittel vollständig zu implementieren. Es stand den Mitgliedstaaten frei, die für den 18. Oktober 2016 festgelegte Frist für die Umsetzung um zwei Jahre zu verlängern. Die meisten Mitgliedstaaten haben diese Option in Anspruch genommen.
Dies bedeutet, dass Auftraggeber, die unter die nationalen Vergabevorschriften fallen, nach dem 18. Oktober 2018 in allen Phasen des Vergabeverfahrens mit den Wirtschaftsteilnehmern auf elektronischem Wege kommunizieren und bei allen Ausschreibungen, die über den EU-Schwellenwerten liegen, auf elektronische Ausschreibungsplattformen zurückgreifen müssen.
Obwohl die Verpflichtung zur Einführung der elektronischen, öffentlichen Beschaffung für alle Mitgliedstaaten gilt, legen die Richtlinien nur den Rahmen und die zu erreichenden Ziele fest. Die Umsetzung und Ausarbeitung detaillierter nationaler Rechtsvorschriften liegen daher in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. Infolgedessen ist das Ergebnis der Umsetzung von Land zu Land unterschiedlich.
Die elektronische Beschaffung wurde aber auch in mehreren Ländern außerhalb der EU umgesetzt. Sie ist für alle Unternehmen weltweit relevant, da sie einen viel einfacheren, schnelleren und kostengünstigeren Zugang zu Ausschreibungen ermöglicht.
Unsere Publikation gibt einen Überblick darüber, wie sich die Umsetzung von E-Procurement in verschiedenen Ländern entwickelt und skizziert die wichtigsten Merkmale der nationalen E-Public-Procurement-Systeme. Ziel ist es, den Wirtschaftsteilnehmern, die an öffentlichen Vergabeverfahren innerhalb und außerhalb der EU interessiert sind oder sich mit diesen befassen, einen hilfreichen Überblick zu geben.
Wenn Sie Fragen zum Thema E-Procurement haben oder eine Beratung zu einer dieser Jurisdiktionen benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere lokalen Experten, die diese Kapitel verfasst haben, oder an einen der CMS-Experten für das öffentliche Auftragswesen, die auf der CMS-Kontaktkarte für das öffentliche Auftragswesen aufgeführt sind. (Publikation auf Englisch)
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