Bereits ab 1. Oktober 2012 sieht die Novelle eine Erhöhung des allgemeinen Mehrwertsteuersatzes von derzeit 18% auf 20% vor. Dies ist in Anbetracht der Höhe der Staatsverschuldung und des Budgetdefizits keine Überraschung, die serbische Öffentlichkeit befürchtet gar einen Anstieg der Verbraucherpreise und der Inflationsrate. Um die Folgen dieser Maßnahme abzumildern, wird zeitgleich mit der Erhöhung die Abschaffung von 130 parafiskalischen Steuern und anderen Abgaben angekündigt. Dies umfasst die lokale Verwaltungs- und Tabaksteuer mit dem Ziel, die Ausgaben der lokalen Wirtschaft, ungeachtet der Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes, tatsächlich zu senken.
Weiters wird die Frist zur Zahlung der Mehrwertsteuer durch Einzel- und Kleinunternehmen flexibel gestaltet: Zukünftig werden diese die Zahlung der Mehrwertsteuer bis zum Zeitpunkt des tatsächlichen Eingangs verschieben können.
Gleichzeitig verspricht das neue Gesetz einige lang erwartete Neuerungen auf dem Immobilien-Leasing-Markt, die ihn konkurrenzfähiger machen. So soll nun ein Vorsteuerabzug beim Leasing von Immobilien möglich werden. Bis dato konnten Leasinggesellschaften diesen bei Vermietung von neu erbauten Gebäuden nicht geltend machen. Das Immobilien-Leasing war damit praktisch nicht vorhanden. Neu ist auch, dass nunmehr die Vertragsparteien selbständig darüber entscheiden können, ob sie dabei die gegenwärtige Besteuerungsmethode (Grunderwerbssteuer in Höhe von 2,5%) oder die Mehrwertsteuermethode anwenden. Die Gesamtregelung stellt auch für österreichische Anbieter in diesem Bereich eine erfreuliche Nachricht dar.
Das Gesetz tritt ab 1. Oktober in Kraft, ein Teil der Bestimmungen wird allerdings erst ab Jänner 2013 anzuwenden sein.
Dieser Artikel ist am 1.10.2012 im Wirtschaftsblatt erschienen.
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