Home / Veröffentlichungen / Geplannte Änderungen des Arbeitsgesetzes ab 1.8...

Geplannte Änderungen des Arbeitsgesetzes ab 1.8.2022

18/01/2022

Obwohl sich die Änderungen des Arbeitsgesetzbuchs zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels noch in der Anfangsphase des Gesetzgebungsverfahrens befinden, ist ihr Inkrafttreten bereits für den 1. August 2022 vorgesehen. Bis zu diesem Datum ist die Slowakische Republik verpflichtet, erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um die EU-Richtlinien zu erfüllen. Es kann daher mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass Änderungen am Arbeitsgesetzbuch vorgenommen werden. Dieser Artikel soll Sie insbesondere über die Änderungen informieren, für deren Umsetzung Arbeitgeber wahrscheinlich mehr Zeit benötigen werden. Dies liegt daran, dass eine Reihe von Änderungen der üblichen Verfahren und arbeitsrechtlichen Musterdokumenten erforderlich sein werden. Ziel des Entwurfs zur Änderung des Arbeitsgesetzes, für den das Ministerium für Arbeit, Soziale Angelegenheiten und Familie der Slowakischen Republik zuständig ist, ist vor allem die Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union und der Richtlinie über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Eltern und Personen mit Betreuungspflichten. Obwohl diese Richtlinien noch aus dem Jahr 2019 stammen, reagiert das Arbeitsgesetzbuch mit ihrer Umsetzung auf die aktuellen Veränderungen in der Gesellschaft, die durch die Pandemie beschleunigt werden.

Mehr

Autoren

Foto vonSoňa Hanková
Soňa Hanková
Partnerin
Bratislava