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Änderungen der Besteuerung von Mutter- und Tochtergesellschaften

2014-01

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung der EU-Richtlinie über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (sogenannte Mutter-Tochter-Richtlinie) bestätigt. Die Mitgliedstaaten werden ihre nationalen Gesetze und sonstigen Vorschriften spätestens bis zum 31. Dezember 2014 an die geänderte Richtlinie anzupassen haben.

Die neue Regelung aktualisiert die Missbrauchsverhinderungsbestimmung und führt damit einen Schutz gegen missbräuchliche Steuerpraktiken ein. Die Änderungen sollen den Mitgliedstaaten die Erkennung von Transaktionen, welche lediglich der Steuerumgehung dienen, ermöglichen sowie eine Besteuerung auf Grundlage der tatsächlichen Tätigkeit der betreffenden Unternehmen gewährleisten.

Eine zweite bedeutende Änderung bezieht sich auf die doppelte Nichtbesteuerung von Hybridanleihen. Neuerdings werden Hybridanleihen, die im Mitgliedstaat der Tochtergesellschaft abzugsfähig sind, im Mitgliedstaat der Muttergesellschaft besteuert.

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Saša Sodja
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Ljubljana