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Finanzverwaltung: Aufforderung zur Erfüllung der Steuerschuld

2014-05

Der Dienst für Öffentlichkeitsarbeit der Finanzverwaltung der Republik Slowenien fordert erneut alle Steuerschuldner auf, ihre Schuld zu begleichen und dadurch die Kosten und anderen Unannehmlichkeiten einer Steuervollstreckung zu vermeiden.

Da die Finanzverwaltung alle Steuervollstreckungsverfahren ungeachtet des Status des Steuerschuldners oder der Höhe seiner Schuld konsequent durchführt, können die Zwangsvollstreckungskosten in gewissen Fällen den Betrag der Steuerschuld übersteigen. Derzeit werden nämlich Steuervollstreckungsverfahren für 50.000 Schuldner mit Schuldbeträgen zwischen 10 und 100 € vorbereitet. Die Kosten der Steuervollstreckung, die der Steuerpflichtige nach Erhalt des Steuervollstreckungsbeschlusses zu bezahlen hat, betragen 25 € für Verwaltungsbeschlüsse bzw. 75 € für Beschlüsse über Steuervollstreckungen auf Mobilien, weshalb schnell der Fall eintreten kann, dass die Zwangsvollstreckungskosten den Schuldbetrag übersteigen.

Alle Steuerpflichtigen können die genaue Höhe ihrer Schuld unter der Telefonnummer 08 209 00 00 oder durch Einsichtnahme in ihre E-Karte (eKartica) erfahren.

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Foto vonSaša Sodja
Saša Sodja
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Ljubljana