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Haben Sie die Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis schon angepasst?

2014-07

Mehrere Kollektivverträge des privaten Sektors schreiben vor, dass die Arbeitsentgelte und/oder Vergütungen von beschäftigungsbedingten Kosten entsprechend den makroökonomischen Kennzahlen im Monat Juli anzupassen sind.

Gemäß dem Tarifanhang zum Kollektivvertrag der Handelsbranche Sloweniens müssen am 1. Juli des laufenden Jahres alle beschäftigungsbedingten Kostenvergütungen angepasst werden, mit Ausnahme der Trennungszulage. Die Kostenvergütungen werden mit dem durchschnittlichen jährlichen Lebenshaltungskostenindex für den Zeitraum der ersten Hälfte des laufenden Jahres gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum angepasst. Die durchschnittliche Jahresinflation im Zeitraum Januar bis Juni 2014 im Vergleich zum Zeitraum Januar bis Juni 2013 betrug 0,6%, weshalb sich die Kostenvergütungen im Jahr 2014 um diesen Wert erhöhen. So gelten in der Handelsbranche seit dem 1. Juli 2014 folgende Kostenvergütungen:

(i) Essenszuschuss: 4,27 EUR

(ii) Tagegeld für 6 bis 8 Stunden dauernde Dienstreisen: 6,17 EUR

(iii) Tagegeld für 8 bis 12 Stunden dauernde Dienstreisen: 8,81 EUR

(iv) Tagegeld für mehr als 12 Stunden dauernde Dienstreisen: 17,40 EUR

Ferner sehen mehrere andere Kollektivverträge (Versicherungswesen, Gastronomie und Tourismus, kommunale Versorger und andere Bereiche) vor, dass der bisherige Essenszuschuss zum 1. Juli 2014 um den Lebensmittelpreisindex erhöht wird. Unter Berücksichtigung der Preissteigerungsrate der ersten Jahreshälfte 2014 erhöht sich der Essenszuschuss im Zeitraum vom Juli bis Dezember 2014 um 0,7 %.

Besondere Aufmerksamkeit ist bei Arbeitgebern des Sektors Post- und Kurierdienste geboten: Zusätzlich zum Essenszuschuss erhöhen sich bei ihnen im Januar auch die Mindestgrundentgelte der jeweiligen Tarifklassen. Aufgrund des Kollektivvertrages für die Post- und Kurierbranche erfolgt im Juli eine Anpassung der Grundentgelte mit der voraussichtlichen durchschnittlichen Inflation, multipliziert mit dem Faktor 0,85.