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Künftig keine Barzahlungen über 5.000 Euro

Die Staatsversammlung hat die Novelle des Gesetzes zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Zakon o preprečevanju pranja denarja in financiranja terorizma) verabschiedet, welche den Höchstbetrag für Bargeldzahlungen von 15.000 EUR auf 5.000 EUR senkt. Waren und Dienstleistungen über diesem Betrag können künftig nur noch über kontrollierte Kredit- und Finanzinstitute bezahlt werden.

Die verabschiedeten Änderungen sollen nach Überzeugung der Regierung eine bessere Kontrolle der Geldflüsse des jeweiligen Wirtschaftssubjektes ermöglichen, nicht zuletzt aber auch die Suche nach den Quellen rechtswidrig erlangter Vermögensvorteile sowie deren spätere Sicherstellung oder Beschlagnahme erleichtern.

Die internationale Staatengemeinschaft ist im Rahmen der vorbeugenden Maßnahmen auf dem Gebiet der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bestrebt, Bargeldzahlungen möglichst zu begrenzen, um zur Rückverfolgbarkeit der Herkunft des Geldes beizutragen.

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Saša Sodja
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Ljubljana