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Mahnungen für ausstehende Steuerschulden werden auch im Wege des E-Steuersystems gesandt

2014-06

Die Finanzverwaltung der Republik Slowenien (DURS) wird ab dem 1. September 2014 Mahnungen für ausstehende Steuerschulden an Steuerpflichtige, die in das System eVročanje [E-Zustellungen] eingebunden sind (natürliche Personen, die eine Beitrittserklärung für elektronische Mitteilungen einreichen, sowie alle juristischen und natürlichen Personen, die eine Tätigkeit ausüben) nur noch über das Portal eDavki [E-Steuern] senden. Im Übergangszeitraum, also bis zum 31. August 2014, werden Mahnungen für überfällige Steuerschulden sowohl auf klassischem Weg als auch über das Portal eDavki [E-Steuern] an die Steuerpflichtigen gesandt.

Gegen einen Steuerpflichtigen, der ausstehende Steuerschulden nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist begleicht, eröffnet die Finanzbehörde ein Steuervollstreckungsverfahren. Ungeachtet dessen, dass das Gesetz keine Mahnungen vorschreibt, wird in der Praxis vor Beginn einer jeden Steuervollstreckung eine Mahnung an den Steuerpflichtigen gesandt. Die Mahnung hat informativen Charakter, da es sich um eine Mitteilung an den Steuerpflichtigen über den Stand seiner Steuerschuld auf seiner Buchungskarte handelt. Der Zweck der Mahnungen besteht also darin, zur freiwilligen Erfüllung der Verpflichtungen anzuregen.

Die Steuerpflichtigen müssen ihre E-Mail-Adresse auf einem speziellen Formular über das Portal eDavki mitteilen. Da die Übergangszeit Ende August abläuft, ist es empfehlenswert, die E-Mail-Adresse für Mitteilungen baldmöglichst zu melden – wegen der ersten Mahnungen im September spätestens bis zum 31. August.

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Saša Sodja
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