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Neue Formulare für die Meldung von Arbeitsunfällen

2013-07

Am 9. Juli 2013 ist die Regelung über Meldungen auf dem Gebiet der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz in Kraft getreten, die Standardformulare für Meldungen im Zusammenhang mit der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz vorschreibt. Die Standardformulare und Anweisungen zur Ausfüllung und Einreichung von Meldungen sind auf der folgenden Internetseite des Arbeitsinspektorats erhältlich: http://www.id.gov.si/si/storitve/obrazci.

Die erwähnte Regelung konkretisiert die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, das bereits seit 2011 in Kraft ist. Gemäß diesem Gesetz müssen Arbeitgeber und selbständig Erwerbstätige (Selbstbeschäftigte) der zuständigen Inspektion unverzüglich Folgendes melden: (i) jeden Arbeitsunfall mit tödlichem Ausgang, jeden Arbeitsunfall, der zu einer mehr als drei Werktage dauernden Arbeitsunfähigkeit führt, und jeden Kollektivunfall, ferner (ii) gefährliche Erscheinungen sowie (iii) festgestellte Berufskrankheiten. Ein Arbeitgeber, der die Inspektion nicht informiert und das Ereignis nicht vorschriftsgemäß meldet, kann mit einer Geldbuße von 2.000 bis 40.000 EUR und die verantwortliche Person des Arbeitgebers mit einer Geldbuße von 500 bis 4.000 EURsowie selbstständig Erwerbstätige können mit einer Geldbuße von 500 bis 10.000 EUR bestraft werden.