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Neue zeitweilige Interventionsmaßnahmen auf dem Arbeitsmarkt in Aussicht

2013-07

Wegen der Wirtschaftskrise hat die Regierung der Republik Slowenien ein Stabilitätsprogramm beschlossen, in welchem unter anderem eine Reduzierung der gesamtstaatlichen Ausgaben mithilfe einer restriktiven Politik auf dem Gebiet der sozialen Transferleistungen und einer Förderung der Beschäftigung der jungen Bevölkerung und Arbeitslosen vorgesehen ist. Zu diesem Zweck hat die Regierung den Entwurf des neuen Gesetzes über Interventionsmaßnahmen auf dem Gebiet des Arbeitsmarktes und des Elternschutzes (ZIUTDSV) beschlossen und Änderungen des Gesetzes über die Regulierung des Arbeitsmarktes (ZUTD-B) vorbereitet, die derzeit zwischen den Sozialpartnern abgestimmt werden.

Das neue Gesetz verfolgt folgende zeitweilige Ziele bzw. Maßnahmen: (i) eine Begrenzung der Auszahlungen für den Mutterschaftsurlaub auf höchstens das Doppelte des durchschnittlichen monatlichen Arbeitsentgelts in Slowenien bzw. 2.862,84 EUR brutto monatlich ab dem 1. August 2013 sowie (ii) eine Förderung der Beschäftigung von jungen Arbeitslosen in Form einer Befreiung von der Bezahlung der Arbeitgeberbeiträge für die ersten 24 Monate der Beschäftigung eines Arbeitslosen im Alter von unter 30 Jahren, die vom 1. November dieses Jahres bis zum Jahresende 2014 gelten soll.

Der Entwurf der Novelle ZUTD-B sieht ferner die Möglichkeit für Langzeitarbeitslose (Personen, die mehr als ein Jahr lang arbeitslos sind) vor, an öffentlichen Arbeiten teilzunehmen sowie Arbeitsentgelt und eine Erstattung der Kosten, die ihnen im Zusammenhang mit der Arbeit entstehen, zu erhalten. Ferner ist vorgesehen, dass für Bezüge aus der Verrichtung von zeitweiligen und gelegentlichen Arbeiten von Rentnern gilt, dass die Sondersteuer für bestimmte Bezüge in Höhe von 25 % bis zur entsprechenden Änderung der einschlägigen Rechtsvorschriften nicht zu zahlen ist.