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Zugang zu den Insolvenzregistern mehrerer EU-Staaten

2014-07

Seit dem 7. Juli 2014 steht im Europäischen Justizportal (E-Justice) ein einheitlicher Zugang zu den Insolvenzregistern natürlicher und juristischer Personen in der EU zur Verfügung. Das im Rahmen eines Pilotprojekts der Europäischen Kommission betriebene Internetportal verbindet derzeit die nationalen Insolvenzregister von sieben Mitgliedstaaten: Tschechien, Deutschland, Estland, Niederlande, Österreich, Rumänien und Slowenien.

Unternehmen, Gläubiger und Investoren können nun kostenlos und an einer Stelle die Zahlungsunfähigkeit natürlicher oder juristischer Personen in der EU überprüfen. Das Europäische Insolvenzregister ermöglicht eine einfache Suche mit Eingabe des Schuldnernamens im Insolvenzregister der jeweiligen Mitgliedstaaten, während bei der erweiterten Suche verschiedene Kriterien entsprechend den nationalen Rechtsvorschriften über Verfahren im Insolvenzfall eingegeben werden können. Die Daten sind in allen Amtssprachen der EU zugänglich.

Im Rahmen der Modernisierung des europäischen Insolvenzrechts soll zum Jahresende eine neue Insolvenzverordnung erlassen werden, innerhalb von vier Jahren soll die Einführung einer allgemeinen Pflicht der Mitgliedstaaten zur Veröffentlichung von Schlüsselinformationen im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren folgen. Dadurch sollen grenzüberschreitende Verfahren im Insolvenzfall noch effizienter und erfolgreicher gemacht werden.

Das Register ist auf folgender Internetseite zugänglich: https://e-justice.europa.eu/external.do?idTaxonomy=246&plang=de&init=true